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Günther Oettinger © European Union, 2014
Günther Oettinger © European Union, 2014
28.10.2014

28.10.2014: EU-Leistungsschutzrecht

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Der künftige Digitalkommissar Günther Oettinger will eine EU-weite Abgabe auf geistiges Eigentum im Netz einführen. Außerdem soll ein europäisches Urheberrecht geschaffen werden. Auch nicht-europäische Unternehmen wie Google sollen für die Nutzung geistigen Eigentums zahlen müssen.

1.) Oettinger hatte sich dazu gegenüber dem Handelsblatt geäußert. Sein Vorschlag soll bis Ende 2016 vorliegen. In seinem Hearing vor dem Europaparlament war er noch davon ausgegangen, drei Jahre für ein entsprechendes Papier zu benötigen.

2.) Damit will Günther Oettinger eine Mammutaufgabe innerhalb kürzester Zeit bewältigen. Denn das Urheberrecht wird bisher von jedem Land individuell geregelt und ist zum Teil heftig umstritten. Und auch die Landschaft der Verwertungsgesellschaften, die Nutzungsgebühren kassieren und an die Rechteinhaber verteilen, ist zersplittert. Allein in Deutschland arbeiten 13 verschiedene Verwertungsgesellschaften, die bekannteste unter ihnen ist die GEMA.

3.) Dass so ein Leistungsschutzrecht nicht leicht umzusetzen ist, zeigt das deutsche Beispiel: Die Verleger hatten ein Leistungsschutzrecht für ihre Publikationen durchgesetzt. Damit wollten sie Gebühren von Google eintreiben, das mit kurzen Textausschnitten (Snippets) Artikel verlinkt. Nachdem Google angekündigt hat, die Artikel der Verlage, die Gebühren eintreiben wollen, nicht mehr anzuzeigen, ruderten die Verlage bzw. ihre Verwertungsgesellschaft VG Media zurück.

 

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