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Auch für Floristen gilt der Mindestlohn © European Union PE-EP
Auch für Floristen gilt der Mindestlohn © European Union PE-EP
21.01.2015

21.01.2015: Mindestlohn-Debatte

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Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 EUR. Nach nicht einmal einem Monat ist nun die Debatte aufgekommen, die Regeln für den Mindestlohn wirtschaftsfreundlicher zu gestalten. In der Kritik stehen vor allem die Dokumentationspflichten für die Arbeitgeber.

1.) Auf einer speziellen Informationsseite hat die Bundesregierung alle Fakten zum Mindestlohn zusammengefasst.

2.) Die Deutsche Handwerkszeitung informiert ihre Leser darüber, welche Pflichten sie als Arbeitgeber mit dem neuen Mindestlohn haben. Beispielsweise müssen die Arbeitszeiten bei einem Lohn von unter 2.958 Euro genau aufgezeichnet werden. Vielen Unternehmern ist das zu bürokratisch – Bundeskanzlerin Merkel hat hier nun Entlastungen in Aussicht gestellt.

3.) Solche Dokumentationspflichten dienen allerdings dem Schutz der Arbeitnehmer. Spiegel Online fasst zusammen, mit welchen Tricks Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen.

 

3x Links ist eine werktägliche Rubrik im Berlin:Brüssel-Blog. Alle Einträge können Sie hier nachlesen.

Kommentare zu diesem Beitrag (1)

  1. Silvia | 29. Januar 2015, 10:04 Uhr

    http://www.finanznachrichten.de/

    Der Mindestlohn ist und bleibt ein ganz wichtiger Schritt. Dennoch sollte das Thema damit nicht einfach beiseite geschoben werden, denn hier muss sich doch noch einiges mehr ändern. Menschen müssen endlich auch von ihrem Lohn leben können. Aktuell ist dies ja leider nicht überall der Fall.