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Alle Metadaten unserer Kommunikation werden von der Vorratsdatenspeicherung erfasst © European Union 2013 - Source EP
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16.10.2015

16.10.2015: Vorratsdatenspeicherung

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Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet – zum zweiten Mal, denn die erste Vorratsdatenspeicherung war im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Das soll mit dem neuen Gesetz nicht wieder passieren.

1.) Die Süddeutsche Zeitung hat die wichtigsten Fakten und die Debatte zur neuen Vorratsdatenspeicherung zusammengestellt.

2.) Das heutige Abstimmungsergebnis des Bundestages finden Sie hier. Die Union und der Großteil haben dem Gesetz zugestimmt. Die Opposition und 43 SPD-Abgeordnete lehnen es ab.

3.) Im Interview mit der Welt hat der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, bereits angekündigt, gegen die neue Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.

 

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