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Soldaten des Eurocorps bei einer Übung © European Union 2014 - Source EP
Soldaten des Eurocorps bei einer Übung © European Union 2014 - Source EP
17.11.2015

17.11.2015: EU-Beistandsklausel

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Frankreich hat heute die EU-Beistandsklausel nach Artikel 42.7 der EU-Verträge aktiviert. Frankreichs Verteidigungsminister schilderte seinen Amtskollegen in Brüssel die Lage in seinem Land. Einstimmig hätten die anderen 27 EU-Verteidigungsminister ihre Hilfe zugesagt. Welcher Staat welche Aufgabe übernehmen wird, steht noch nicht fest.

1.) Nach dem Lissabon-Vertrag ist im EU-Vertrag Artikel 42.7 festgelegt, dass die EU-Länder einem Mitgliedsstaat – wird er auf seinem Hoheitsgebiet angegriffen – „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden.

2.) Bei der Unterstützung geht es nicht nur um direkte Maßnahmen mit Bezug auf die Anschläge von Paris. Frankreich ist in zahlreichen Auslandseinsätzen aktiv und soll auch dort von anderen Mitgliedsstaaten entlastet werden. Eine Übersicht über die französischen Auslandseinsätze bietet diese Grafik des französischen Verteidigungsministeriums.

3.) Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat heute angekündigt, den deutschen Einsatz im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali deutlich auszuweiten und damit Frankreich zu entlasten. Details zum Einsatz stellt die Bundeswehr zur Verfügung.

 

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