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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) / Foto: David Ebener/dpa
26.01.2016

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich…. Ein Brief aus München

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Wer hätte gedacht, dass in unserer heutigen Zeit, in der man doch so vieles auch schnell und elektronisch übermitteln kann, gerade der Brief wieder en vogue sein würde. Drei erreichten die Kanzlerin vergangene Woche. Einer von Kritikern ihres Kurses aus der Unionsfraktion  (der allerdings so moderat geraten ist, dass ihn vielleicht sogar die Kanzlerin selbst unterschreiben würde), einer aus der CSU-Landtagsfraktion und einer von Befürwortern des Merkel-Kurses. Damit aber nicht genug des Briefeschreibens. Diese Woche kommt auch ein Brief der Bayerischen Staatsregierung in Berlin an. Und das steht im Entwurf zu dem Brief:

 

 

„die aktuelle Lage in der Flüchtlingskrise ist dramatisch“. Damit beginnt die Bayerische Staatsregierung ihren Brief. Der ungebremste und ungeregelte Zustrom der Flüchtlinge habe zu untragbaren Zuständen an den bayerischen Landesgrenzen zu Österreich und zu nicht verkraftbaren Belastungen für Freistaat, Kommunen und Hilfsorganisationen geführt, heißt es weiter.

Und das ist der Einstieg in die Lagebeschreibung aus Bayerischer Sicht, die wohl auch niemand abstreiten würde. „Diese Entwicklung kann so nicht mehr weitergehen“ lautet das Resümee. Vor diesem Hintergrund habe man ein Gutachten vom ehemaligen Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio erstellen lassen, aus dem folgendes hervorgehe:

 

„dass eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur Begrenzung des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen auch gegenüber den Ländern besteht. Der Bund ist verpflichtet, einen wirksamen Schutz der Grenzen sicherzustellen. Eine funktionierende Staatlichkeit setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen voraus. Das Gutachten zeigt, dass die derzeitige unkontrollierte Einreise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Geltendes Recht wird nicht beachtet.“

Die Bayerische Staatsregierung verlangt deshalb folgende Maßnahmen:

  • Dass alles unternommen wird, damit die EU-Außengrenzen geschützt werden können, außerdem eine Verteilung der Flüchtlinge in der EU. Aber: Die bisherigen Bemühungen seien leider ohne spürbaren Erfolg geblieben.
  • Effektive eigene Grenzkontrollen müssten durchgeführt werden und jeder Flüchtling sofort an der Grenze registriert werden. Dafür müsse die personelle Kapazität der Bundespolizei an den bayerischen Grenzen deutlich aufgestockt werden. Und die Bayern bieten das an, was der Bund bereits abgelehnt hat: Eine Unterstützung der Bundespolizei durch die bayerische Polizei.
  • Und dann noch die Forderung, die Seehofer vor einigen Wochen bereits ins Spiel gebracht hat: „möglichst umgehend“  sei für die Aufnahme von Flüchtlingen eine Obergrenze von jährlich 200.000 Personen auf Deutschland bezogen festzulegen. In dem CSU-Brief wird diese Zahl auch als Kontingent bezeichnet. Anträge, darin aufgenommen zu werden, seien bereits in dem Land zu stellen, in dem ein Flüchtling zuerst Schutz gesucht habe. Die Kanzlerin lehnt eine Obergrenze mit dem Verweis auf das deutsche Asylrecht, das eine solche nicht kenne, ab. Kontingente, auf die sich die EU gemeinsam einigt, befürwortet sie jedoch.
  • Außerdem fordert die CSU die Zurückweisung eines Flüchtlings, wenn dieser aus einem sicheren Drittstaat kommt.

 

Nur durch nationalen Maßnahmen, ist man in München überzeugt, ließe sich Druck auf die anderen EU-Mitgliedsstaaten ausüben, um am Ende eine europäische Lösung zu erreichen. Und dann folgt ein Satz, der sich wohl vor allem an Merkel richtet, der ihre Politik indirekt als Fehler bezeichnet:

 

„Die bisher unbegrenzte Aufnahmebereitschaft Deutschlands hat die Herbeiführung eines europäischen Konsenses ganz offensichtlich nicht befördert, sondern erkennbar er-schwert, wenn nicht unmöglich gemacht.“

Auf der letzten Seite des Briefes, dann die Drohung, die Seehofer bereits einmal ausgesprochen und dann wieder zurückgezogen hat: Die Klage:

 

„Sollten diese dringend notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms nicht unverzüglich ergriffen werden, behält sich Bayern eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vor.“

Man hoffe jedoch, und so schließt der Brief, das der Bund nunmehr seine Kompetenzen in einer Weise ausüben werde, die die Interessen und Rechte der Länder wahre.

 

„In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen…“

 

 

Kommentare zu diesem Beitrag (1)

  1. Gerd Dobrogoszcz | 26. Januar 2016, 20:10 Uhr

    Was für den Nockhernberg, dieser Brief u.a.

    Ich finde die drei Punkte nach mit freundlichen Grüßen am besten. Hat das Horst Seehofer so abgeschickt? Toller Ministerpräsident (bekomme ich dieses Jahr eine Einladung)? Das habe ich doch schon immer gesagt. Na dann unterschreibe ich das auch! Drei Punkte, sind nun einmal drei Punkte, da muss das klappen. Na, kleiner Scherz.