Innenpolitik, Parteien
Sie sind wieder an ihrem Platz, die an die europäischen Außengrenzen "entführten" Mauertoten-Kreuze. (c) Stephan Detjen / Deutschlandradio Hauptstadtstudio
Sie sind wieder an ihrem Platz, die an die europäischen Außengrenzen "entführten" Mauertoten-Kreuze. (c) Stephan Detjen / Deutschlandradio Hauptstadtstudio
30.01.2016

Schusswaffengebrauch an der Grenze?

Von

Dass man in Deutschland im Jahr 2016 so etwas überhaupt diskutiert, ist als solches bereits erstaunlich. Und doch: die Einschätzung der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry zum Schusswaffengebrauch an der Grenze lohnt ein genauere Betrachtung.

Die AfD-Spitzenfrau gab der Zeitung Mannheimer Morgen ein Interview.

Mannheimer Morgen: Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?
Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
Mannheimer Morgen:Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Mannheimer Morgen: Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.
Mannheimer Morgen:Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?

Um es gleich vorweg zu sagen: Dass es ein Gesetz gibt, dass den Einsatz von Schusswaffen an der Grenze erlaubt, ist richtig. Es ist das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG). Dieses Gesetz aus dem Jahr 1961 regelt in §11 den „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. In Zeiten des kalten Krieges eine sicherlich weniger überraschende Norm denn im Deutschland des Jahres 2016 – illegale Grenzübertritte z. B. durch Agenten dürften seltener geworden sein. In §11 heißt es:

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

Nun könnte man meinen: Deutsche Grenzbeamte dürften also auch auf Flüchtlinge schießen, wenn sie ins Land drängten. Und ja: das dürften sie – aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof musste 1988 im Fall eines jungen Zollbeamten-Anwärters entscheiden, der 1983 Schüsse an der Grenze abgab.

Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern

Es ist im Grenzsicherungsdienst also möglich, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Die Beamten selbst müssen eine Abwägung im Rahmen der Situation vornehmen, ob der Einsatz der Schusswaffe verhältnismäßig ist – schon das dürfte kaum mit der Realität zusammenpassen. Die Umstände der tatsächlichen Regel-Situation an den deutschen Grenzen dürften die Annahme, dass man es bei illegalen Grenzübertritten mit „besonders gefährlichen Tätern“ oder „einer den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst rechtfertigenden Gefahr“ (beides BGH) zu tun habe, für kaum plausibel erscheinen lassen. Beamte müssten daher bei Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge wohl damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen. Der BGH konkretisierte in seinem Mauerschützen-Urteil 1992 noch einmal den Maßstab:

(4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

Insofern hat Frauke Petry wohl kaum Recht, wenn sie davon spricht, dass der Einsatz von Schusswaffengewalt gegen Flüchtlinge, die Grenzbeamte nicht bedrohen, Rechtslage sei. Es sei denn, sie meint tatsächlich ausschließlich den Wortlaut der gesetzlichen Norm zum theoretisch möglichen Schusswaffengebrauch an der Grenze.

Was Petry allerdings nicht hat: selbst einen Einsatz von Schusswaffen gegen Flüchtlinge gefordert. Noch einmal aus dem Mannheimer Morgen-Interview:

Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

Es ist also eher der Ausdruck einer „Sorge“ um eine Anwendung einer Rechtslage, die sie dabei jedoch bloß teilweise anführt. Ob das lauter ist, mag jeder für sich beurteilen.

Nachtrag, 31.01.2016: Beatrix von Storch MdEP, Landesvorsitzende AfD Berlin

Deutlicher als die Äußerungen von Frauke Petry sind die Äußerungen der Berliner AfD-Landesvorsitzenden und Europaparlamentarierin Beatrix von Storch. Sie schreibt auf ihrer Facebook-Seite:

Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, „können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen.“ (§ 11 UZwG).

Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.

Diese Behauptung, dass das „Halt“-Ruf-Ignorieren allein bereits den Schusswaffeneinsatz rechtfertige, ist rechtlich so kaum haltbar. Doch noch schlimmer: zwar scheint Sie einen Blick ins UZwG geworfen zu haben. Doch auf die Frage:

Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?

antwortet die Juristin(!) von Storch:

Ja.

§12 Nr. 3 UZwG lautet:

Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Beatrix von Storch fordert hiermit also – ganz unbenommen all der obigen Fragen zur Auslegung des §11 UZwG in Folge der Petry-Äußerungen – zur rechtswidrigen Körperverletzung auf.

Kommentare zu diesem Beitrag (380)

  1. altermann | 31. Januar 2016, 0:06 Uhr

    Sachlicher Bericht

    Danke für diesen sachlichen Bericht. Was die Republik an Meldungen vorgesetzt bekommt, rechtfertigt den Begriff „Lügenpresse“. Dort lese ich „Petry fordert Schusswaffengebrauch“. Ich habe diese Forderung nie gelesen. Wenn so mit Politikern umgegangen wird, muss man sich nicht wundern, dass demnächst die AfD drittstärkste Kraft im Parlament wird. Mit Falschinformation und Denunziation den politischen Gegner zu bekämpfen, wird nicht erfolgreich sein.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 1:06 Uhr

      Und was sagen Sie zum Nachtrag?

      Denn Frau von Storch fordert offenbar genau das.

      • Werner Fütterer | 31. Januar 2016, 14:35 Uhr

        Das dümmliche und populistische Gejammer über die tatsächlichen Äußerungen von Frau Petry ist einfach nur verlogen.Jeder Staat der Welt hat das Recht und die Pflicht, seine Grenzen gegen illegale Eindringlinge zu schützen, notfalls auch mit Waffengewalt!
        Der absurde Vergleich Oppermanns mit der „DDR“, die Ihre Bürger nicht ausreisen lassen wollte, zeigt überdeutlich die politisch opportune Verlogenheit.

        • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 14:46 Uhr

          Herr Fütterer, Sie irren, was den Punkt „Verteidigung mit Waffengewalt“ angeht. Lesen Sie doch einfach mal den Beitrag, den Sie hier kommentiert haben. Zu dem anderen: wen genau meinen Sie? Mir gefällt der Tonfall nicht. Bleiben Sie doch bitte sachlich.

          • Werner Fütterer | 31. Januar 2016, 16:15 Uhr

            Falsch!Sowohl § 11 UZwG als auch das angeführte Urteil des BGH bestätigen ausdrücklich
            den grundsätzlich legalen Einsatz von Schusswaffen zur Grenzsicherung.
            Jeder hier versuchte Ansatz zur „Aufdröselung“ in so nicht formulierten Zusammenhängen lenkt bewusst von den rechtlichen Grundlagen ab.
            Höchst bedauerlich, dass Ihnen kritische Anmerkungen nicht gefallen, aber Sie haben u.A.mit dem Zitat des Mauerschützen-Urteils genau die Verbindung hergestellt, die in der Causa Petry gerade nicht gilt. Es ist eben nicht gleichwertig, ob sich ein Staat mit rechtlich zulässigen Mitteln gegen illegale Eindrinlinge wehrt, oder siene eigenen Bürger beschießt!

          • fa66 | 31. Januar 2016, 18:34 Uhr

            @WernerFütterer: »Grundsätzlich«

            »Sowohl § 11 UZwG als auch das angeführte Urteil des BGH bestätigen ausdrücklich den grundsätzlich legalen Einsatz von Schusswaffen zur Grenzsicherung.«

            Ja. Aber eben *nur* »grundsätzlich«.
            Falls es dir ungeläufig sein sollte: »Grundsätzlich« heißt in der Sprache der Jurisprudenz eben gerade nicht »immer«, sondern nur »im Grundsatz«.

            Es sind eben genau jene »Aufdröselungen«, die zum Verständnis und für das Sich-verhalten-Müssen der Grenzer mitgelesen werden müssen. Ebenjene »Aufdröselungen«, die zu nennen du ein bewusstes Ablenken »von den rechtlichen Grundlagen« nennst. Nein, sie sind Teil der rechtlichen Grundlagen.

        • tuwat | 1. Februar 2016, 14:33 Uhr

          Grundsätzlich

          Wiktiontinary.org
          Synonyme für Grundsätzlich:
          Synonyme:
          [1] kategorisch, prinzipiell, strikt
          [2] ausschlaggebend, entscheidend, signifikant, wesentlich, wichtig, zentral
          [3] hauptsächlich, eigentlich
          Da kann mann sich das mildeste (eigentlich) ja aussuchen, wenn man als Friedmensch in den Himmeleingehen will. Aber auch eigentlich schließt das böse Tun nicht aus

        • seyinphyin | 1. Februar 2016, 17:59 Uhr

          Die DDR befand sich de facto im Krieg mit der BRD. Es war ein Kalter Krieg, aber dennoch ein Krieg und der übelste der Menschheitsgeschichte, der uns alle tatsächlich ausgelöscht hätte.

          Aus diesem Grund bestand die Mauer. Die USA und der von diesen installierte Büttel CDU/CSU (alles längst in Stein gemeißelte Geschichte) hat das Angebot eines Friedens nach dem 2. Weltkrieg 1952 abgelehnt. Erst danach (und lange nach der Gründung des Angriffsbündnisses NATO mit den USA als alleinige Spitze) gab es den Warschauer Pakt und auch die Mauer, den der Kalte Krieg, der als maßgebliches Ziel ja die Vernichtung der Sowjetunion hatte (gerade heute weiß man, dass es weder in China noch in der SU je ein Interesse gegen hat, die USA anzugreifen oder Europa zu erobern), war damit zementiert.

          In einer solchen Situation ist jemand, der DIE Frontlinie dieses Krieges illegal (was legal ist oder nicht entscheidet stets der Staat, in dem man ist) übertreten will, eben nicht einfach ein Flüchtling, sondern ein potenzieller Spion. Das ist in keinsterweise mit dem zu vergleichen, was wir hier haben.

      • Kobler | 31. Januar 2016, 16:54 Uhr

        Was bedeutet Schusswaffengebrauch eigentlich?
        Ich stelle mir da zunächst einen Grenzpolizisten vor, der die Waffe gezogen hat und mit ihr droht, um den Hereinkommenden am Reinkommen zu hindern.
        Schießen braucht der doch noch gar nicht.
        Oder vielleicht in die Luft.
        Prinzipiell ist auch die Frage zu stellen, ob mit der Forderung, die EU-Außengrenzen zu schützen nicht wieder ein Verlagern der Drecksarbeit in andere Länder gemeint ist.
        Sollen doch Griechen, Italiener, Bulgaren oder wer auch immer die Schusswaffen gebrauche, oder?

        • bubu | 31. Januar 2016, 19:28 Uhr

          ja ja

          besonders absurd wird das alles erst, wenn man sich das wirklich mal in der praxis vorstellt, was so mancher AFD-anhänger da fordert – und es dann juristisch bewertet.

          notfalls mit der schusswaffe wollen sie die grenzen „gegen illegale eindringlinge schützen“, so hört man es ständig.

          nun gut, stellen wir uns also vor, es gäbe in süddeutschland 3000 kilometer gesicherter grenze und mehrere tausend beamte, die die „grenze schützen“. und stellen wir uns von mir aus auch noch vor, es gäbe tatsächlich noch die „HALT“ schilder, auf die sich das gesetz bezieht – oder man würde sie wieder aufstellen.

          und jetzt kommt ein bus aus wien. mit menschen darin, die syrische pässe haben.

          der bus fährt nun – nach auffasung der AFD „illegal“ – über die deutsche grenze bei pfronten.

          wie soll der grenzsoldat nun feststellen, auf welche personen er schießen darf und auf welche nicht? wie bekommt er heraus, ob es sich um flüchtlinge, drogendelaer, geschäftsleute oder touristen handelt?

          wie soll ein grenzsoldat die personen in dem bus einzeln mündlich auffordern stehen zu bleiben?

          darf er jetzt kinder erschießen, wenn der busfahrer sich weigert anzuhalten, und wenn ja, ist die AFD dazu bereit aus der oppositionsrolle heraus dafür die veranwortung zu übernehmen?

          (und hat jemand eigentlich mal die AFD darüber aufgeklärt, dass auch straftaten von AFD mitgliedern „grundsätzlich“ dritte zu notwehrhandlungen mit schusswaffen berechtigen?)

          • Johann Huber | 1. Februar 2016, 12:14 Uhr

            Realitätsfern

            Was wäre der Umkehrschluss, wir lassen weiterhin über Jahre Menschen aus aller Welt zu uns ins Land mit oder ohne Pass ohne Visum. Wie es den Menschen so beliebt. Da werden zwar ein paar Beamte stehen, aber eben nur als Alibi für die Regierung. Tatsächlich werden sie niemand hindern ins Land zu kommen, wer eben nicht stehen bleiben will braucht es auch nicht.

            Und auf Ihr Argument, wenn da ein Bus kommt wird jeder vernünftige Busfahrer stehen bleiben, sollte er es tatsächlich nicht tun ist das schon höchst verdächtig. Warum sollte jetzt ein Grenzbeamter auf Frauen und Kinder schießen. Da gibt es andere Mittel. Straßensperre, notfalls in die Reifen schießen. Sollte der Bus dann immer noch nicht stehen bleiben, ist meines Erachtens höchste Alarmstufe.

          • Gaju | 1. Februar 2016, 13:16 Uhr

            Schlechtes Beispiel

            Mir scheint, Sie wissen nicht worum es geht. Keiner verlangt, heute auf einen Bus zu schießen, den unsere Politik widerrechtlich legalisiert hat.
            Es geht um das Ultima Ratio, das letzte Mittel. Vorher müssten ganz andere Dinge ausgeschöpft werden. Zuerst einmal soll die Bundesregierung erklären, dass illegaler Grenzübertritt wieder verboten wird. Klingt schizophren, da illegaler Grenzübertritt sowieso „illegal“ ist, aber genau das hat ja die Kanzlerin geändert. Wenn der politische Wille wieder normal läuft, dann sind die nächsten Schritte Kontrollen und Grenzsicherungen, auch Zäune. Wenn dann versucht wird, die Grenzsicherung zu durchbrechen, dann gibt es erst noch andere Mittel (Wasserwerfer etc.).
            Einen Bus wird man dann ganz normal am Schlagbaum anhalten und ordentlich überprüfen. Also ihr praktisches Beispiel hat in der Realität keine Relevanz.

          • Joseph K. | 1. Februar 2016, 17:49 Uhr

            Keine Grauzone

            Vor gar nicht allzulanger Zeit gab es zwischen den Staaten Grenzübergagspunkte, an denen man legal von einem Staat in den anderen Staat wechseln konnte. Ich bin in einem Alter in dem ich mich noch daran erinnere. Man präsentierte der jeweiligen Grenzpolizei seine güligen Personaldukomente und durfte passieren. Über die „grüne Grenze“ wechselten nur Schmuggler oder Pilzsucher im kleinen Grenzverkehr.

            Wenn nun der von Ihnen beschriebene Bus aus Wien eintrifft kontrolliert die Grenzpolizei, kein Grenzsoldat, die Personaldokumente und alle Personen die diese besitzen dürfen passieren. Wo ist Ihr Problem?

          • bubu | 1. Februar 2016, 22:34 Uhr

            ja ja

            Sie werfen MIR realitätsferne vor, aber Sie übersehen dabei, dass ich nur petry zuende gedacht habe.

            es ist die AfD und ihre internet-troll unterstützerfront, die diesen unsinn verbreitet.

            von grenzkontrollen oder anderen sinnvollen vorschlägen wie man dublin III durchsetzt oder fluchtgründe verhindert oder die syerer in den türkischen lagern besern unterstützt habde ich von der AfD noch nichts gehört.

            aus der rechten eke kommen immer nur solche überzogenen extrembeispiele.

            wenn eine frau storch sich hinstellt kann und behauptet, es sei legal auf kinder zu schießen, die eine deutche grenze „illegal“ übertreten, dann sind das unrealistische und überflüssige fantastereien, denn in wahrheit kommen diese kinder meist mit dem bus.

            hier wird über ein szenario diskutiert, was überhaupt nicht statfindet.

            „Johann Huber“ schrieb:

            „Warum sollte jetzt ein Grenzbeamter auf Frauen und Kinder schießen. Da gibt es andere Mittel. Straßensperre, notfalls in die Reifen schießen.“

            dieses mittel gibt es eben nicht. es fehlt an jeglicher rechtsgrundlage dafür, das deutsche grenzbeamte österreichischen bussen in die reifen schießen, in denen syrische kinder sitzen.

            das ist weder notwendig, noch legal, noch wäre es besonders sinnvoll, egal wie man nun über einwanderung denkt.

            das ist einfach nur [Auch für Sie gelten die Kommentarregeln. Rest des Satzes daher gelöscht; Falk Steiner].

            geht mal lieber arbeiten.

      • HoWa | 31. Januar 2016, 17:15 Uhr

        Ihr geiert doch nur auf solche Artikel !

        Lachhaft langsam !
        Würden wir unsere aktuellen Politiker jedes Interview, Kommentar und nachfolgende Änderungen / Umschwünge hier darstellen, wäre dieses aufgebauschte nur Nebensache.
        Fingierte Presse und lauern auf solche Hetzmögllichkeiten und negierenden Darstellungen kennt man schon von den ÖR – Anstalten zur Genüge !
        Schaut mal auf unsere derzeitige Regierung und deren Vorgehen / blalbal in den letzten Monaten ! Presse steht derzeit in vielen Bereichen auf einen seltsamen Niveau – Ausnahme N24 / Die Welt etc. und manche Auslandspresse.
        In Deutschland ist die Presse zumindest ebenso zweigeteitl, wie auch die Bürger.
        Sensationshascherei und Meinungsbildung nenne ich dies und Auschlachtung entgegen den neuen Parteien, welche sich einbringen werden um diese derzeitige „Demokratie“ welche in Frage steht zu korrigieren. Bin kein Fan der AfD – aber was bleibt uns Bürgern gegenüber einer solch wohlversorgten und bürgerverachtenden Regierung noch ?
        Dies hier aufzubauschen, obwohl korrigiert – ist mehr als armselig und durchschaubar.
        Macht nur weiter so – und bin gespannt auf die Wahlen, da die Bürger langsam merkeln was in Deutschland abgeht !

        • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 17:29 Uhr

          Etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit würde auch Ihrer Darstellung gut anstehen, wenn Sie mir die persönliche Anmerkung zugestehen wollen…

        • Sibylle | 31. Januar 2016, 19:20 Uhr

          @Falk Steiner - ich widerspreche!

          Worüber regen Sie sich auf? Frau von Storch hat den Schusswaffengebrauch auch bei Kindern/Minderjährigen explizit bekräftigt.
          Und darüber rege ich mich auf und MIllionen andere – das mag Ihr Deutschland sein, unseres ist es nicht.
          Und mich kommt Übelkeit an, wenn ich sehe, wie Pegida und AfD mit Kreuzen herummarschieren und sich als Verteidiger des christlichen Abendlandes gerieren. Ich empfehle in dieser Hinsicht zumindest Kenntnisse des Neuen Testaments.

          Es ist die eine Sache zu denken, dass so viele Flüchtlinge uns überfordern, zumal sich ja gezeigt hat, dass sich viele EU-Mitglieder auf dem nationalen bis nationalistischen Ego-Trip befinden und die Mittelmeerländer schon lange mit dem Flüchtlingsproblem allein gelassen wurden. Flüchtlingen muss andererseits klar sein/ klar gemacht werden, dass sie sich an die Gesetzeslage im Aufnahmeland halten müssen.

          Es ist eine ganz andere Sache, Schießen auf Flüchtlinge in die Diskussions zu werfen – ultima Ratio hin oder her, der Terminus ist ja schließlich nur ein Kniff, gesetzlich nicht belangt werden zu können. Und dann begründet Frau von Storch ihren Standpunkt auch noch mittels weiterem maritalischem Vokabular. Sie mag im Kampf gegen Flüchtlinge sein, ich bin es nicht, und ich fühle mich auch nicht angegriffen, wenn Menschen versuchen, in meinem Land zu einem gewaltfreien Leben zu kommen (das wird ja wohl dank Rechtsaußen-Hysterie auch immer schwieriger).

          Ich fühle mich aber grob beleidigt von diesem widerwärtigen,, hartherzigen Deutschlandbild, das solche DemagogINNen als „Standpunkt der Aufrechten“ zu verkaufen suchen. Solche Leute sorgen für unerträgliche Verhältnisse hier genauso wie die Ekeltäter der Silvesternacht – und nicht die Flüchtlinge, die hierher kommen, um Ruhe und eine Zukunft zu finden.

          • Abstrakt | 1. Februar 2016, 10:59 Uhr

            Willkommen Welt

            Liebe(r) Sybille,
            Sie haben ein Recht auf Ihre Meinung und selbst wenn ich so gut wie gar nicht mit Ihnen übereinstimme, respektiere ich Ihre Meinung (eigentlich wollte ich tolerieren schreiben, aber das trifft es nicht ganz genau, weil tolerieren für mich einen faden Beigeschmack (Gutmenschensicht) hat in dem Sinne „Du hat zwar die falsche Meinung (und ich die Richtige), aber ich sehe mal darüber hinweg“) . Was ich aber bemängle, ist der Begriff Flüchtling. Sind in Ihren Augen alle die zu uns kommen, Flüchtlinge. Das sehe ich nicht so, und hier beginnt genau das Problem. Die „kontrollierte“ Aufnahme von Flüchtlingen ist nämlich auch innerhalb der AfD Konsens.
            Dann noch beispielhaft ein Zitat von Ihnen, das im Kontext nicht korrekt, weil zu unpräzise, ist:
            Statt „ich fühle mich auch nicht angegriffen, wenn Menschen versuchen, in meinem Land zu einem gewaltfreien Leben zu kommen“ müsste es heißen „ich fühle mich auch nicht angegriffen, selbst wenn eine unbegrenzte Menge von Menschen mit Gewalt versucht, in meinem Land zu einem gewaltfreien Leben zu kommen“.
            Entspricht die konkretisierte Version Ihrer Aussage auch noch Ihrer Meinung?

          • Johann Huber | 1. Februar 2016, 12:56 Uhr

            Flüchtlinge die zu uns passen

            Ich denke die wenigsten sind gegen Flüchtlinge die wirklich in Not sind. Aber wie inzwischen. nachweislich belegt ist, sind die eigentlichen Flüchtlinge nur ein relativ geringer Prozentsatz. Sie schreiben, dass sich diese Leute integrierten müssen. Da liegt gerade das Problem, wer sich nur ein wenig mit dem Islam beschäftigt (ich reise seit über 30 Jahre in Islamische Länder und habe mich viel mit dem Islam beschäftigt) wird feststellen, dass die Integration von Moslems in die westliche Welt nachezu unmöglich ist. Wer den Koran einigermaßen ernst nimmt, kann und darf dass nicht. Das ist nicht Islamophobisch gemeint, es ist einfach so und das wird Ihnen jeder ehrlich Moslem bestätigen. Ich hätte kein Problem, wenn Leute kommen würden, die selber ein Problem mit dem Islam haben und eine neue Perspektive suchen. Da würde Integration vermutlich funktionieren. Ich denke Vielen von denen die kommen, ist nicht wirklich bewusst was auf sie zukommt. Ich erinnere nur an den Schwimmunterricht der Mädchen. Warum muss Deutschland das leisten. Die Arabisch-Islamische Welt hat Platz ohne Ende und Geld genug. In Saudi-Arabien stehen ca. 6000 Zelte und haben, wenn die Zahl noch stimmt weniger als 50 Leute aufgenommen. Deren Argument, da sind zuviele IS Leute dabei. Nur ein Bsp um verständlich zu machen, dass sich diese Leute gar nicht bewusst sind was auf sie zukommt. Bei uns an der Grenze, wollte eine Mutter ihren guterhaltenen, gebrauchten Kinderwagen einer Flüchtlingsfamilie mit Kleinkind schenken. Der Vater lehnte ab und verlangte einen Neuen, denn wie er meinte, in dem Gebrauchten lag schon ein CHRISTENKIND und da kann er seinen Sohn nicht hineinlegen.

          • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 13:53 Uhr

            Ich kann natürlich Ihrem Erfahrungshorizont kaum widersprechen, ist ja ihrer, kann Ihnen nur aus meinem Erfahrungshorizont berichten, dass ich sehr wohl Muslime kenne, die fest auf dem Boden der FDGO stehen, tolerant gegenüber anderen Religionen, Atheismus und Gottweißwelchen Weltanschauungen sind – und das fester, als manch anderer Bürger es ist.

          • Gaju | 1. Februar 2016, 13:24 Uhr

            Sicherer Schutz?

            Sowohl nach der Genfer Konvention (3 Jahre) als auch nach dem Subsidiären Schutz der EU (1Jahr), müssen die betroffenen Personen wieder zurück. Wobei in diesem Fall wohl nicht mal die Genfer Konvention greifen würde, sondern nur der Subsidiäre Schutz der EU zur Anwendung kommt.

        • tuwat | 1. Februar 2016, 15:09 Uhr

          Tolerante Muslime

          @ Falk Steiner
          Meine unmittelbaren türkeistämmigen Nachbarfamilien hier in Deutschland sind auch „tolerant gegenüber anderen Religionen, Atheismus und Gottweißwelchen Weltanschauungen sind – und das fester, als manch anderer Bürger es ist“, sie sind aber mit vielen „Auswüchsen“ unserer Kultur genau wie ich, in höchstem Maße unzufrieden, weil sie diese als dem „gesunden Menschenverstand“ widersprechend empfinden und weil sie ein starkes Demokratiedefizit fühlen, indem ihnen das angeblich „untadelige“ gesellschaftliche Verhalten des Einzelnen von lautstarken Minderheiten aufgezwungen wird.

          Ganz tüchtig fürchten sie sich vor der unkontrollierten Zuwanderung und empfinden die damit einhergehende „Willkommenkultur“ als unglaublich dusselig.
          Sie wissen sehr gut Bescheid über das Seelenleben fundamentaler Muslime, mussten sie sich doch selbst von den archaischen Lebensvostellungen ihrer eigenen Eltern trennen.
          Der Umzug aus dem Ghetto in unsere Nachbarschaft hat ihnen dabei sehr geholfen.

      • sumole | 31. Januar 2016, 18:45 Uhr

        Wenn unsere Polizei ihre Waffen an der deutsche Grenze nicht einsetzen darf, sollte man sie mit irgendwelchen Küppeln ausrüsten und jeder der sich schützen will muß sich selbst eine Waffe besorgen. Gegen wen wollen sie eigentlich ihre Waffen einsetzen. Der AfD Behauptungen in Richtung Waffengebrauch zu unterstellen ist das Gleiche wie weinende Flüchtlingskinder am Strand, Populismus gegen Andersdenkende durch die Medien, ergo alle die für die AfD stimmen wollen sind Rechtsradikale, mitlerweile müssen das fast 20% der Deutschen sein. Die Forderung von Dumpfbacke zur Beobachtung durch den Verfassungschutz zeigt einfach ihre panische Angst vor der nächsten Wahl. Das Ergebnis lässt sich aber nur verbessern mit tatsächlichen Massnahmen zur Einwanderungsberenzung, nicht die Verscheisserung mit Asylpaket 2. Für wie blöd halten die uns.

      • Thomas R. | 1. Februar 2016, 2:36 Uhr

        Auseinanderdröseln

        Schön, dass es zu dem Thema auch ausgewogene Artikel mit sachlichen Hintergrundinformationen gibt. Wenn man aber so ins Detail geht und die Äußerungen aufdröselt, wäre noch folgendes interessant:

        Wenn man die Frage „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ wörtlich nimmt und dabei darüber hinwegsieht, dass sie eigentlich grammatikalisch keinen Sinn ergibt, wäre da ein „Ja“ nicht doch rechtlich in Ordnung , da §12 Nr. 3 UZwG nur den Schusswaffengebrauch verbietet, aber andere Waffen wie Pfefferspray, Schlagstöcke oder Wasserwerfer bei Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erlaubt wären?

        Zum Urteil von 1988 wäre noch zu erwähnen, dass trotz der restriktiven Auslegung der Schusswaffengebrauch gegen zwei fliehende Motorradfahrer rechtmäßig war. Zitat: „Zeit, Ort und das auffällige, das eigene Leben aufs Spiel setzende Verhalten der vier jungen Männer rechtfertigte schon objektiv den Verdacht, daß es sich bei ihnen um gefährliche Straftäter, etwa Schmuggler harter Drogen, handelte, jedenfalls aber, daß sie einen besonders schwerwiegenden gesetzwidrigen Grund zur Flucht hatten.“ Überträgt man das auf die Migranten, müsste man natürlich auch hier die gesamten Umstände betrachten. Wären die Grenzen „geschlossen“ und müssten sich rechtmäßig Asylsuchende an der Grenze registrieren, müsste man davon ausgehen, dass der vor den Grenzbeamten fliehende sich illegal und unerkannt im Land aufhalten will, was man durchaus als ähnlich schwerwiegende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wie Drogenschmuggel einordnen könnte. Das Einsickern potentieller Terroristen, die wir heute anstelle der „Agenten“ haben, wäre da auch zu betrachten.

        Gruß
        Thomas R.

      • Johann Huber | 1. Februar 2016, 11:54 Uhr

        genau so verkehrt interpretiert. Sie hat vorrangig gesagt, auf Kinder nicht zu schießen und auf die blöde Nachfrage wie es dann mit Frauen aussieht… kam leider eine nicht ganz kluge Antwort, aber von der Sache her richtig. Männer und Frauen sind, denke ich mal, gleich vor dem Gesetz. Also was ist an der ganzen Debatte so besonders. Jede Polizei ist bewaffnet, auch das Schutzpersonal der Politiker. Ich möchte mal den Aufschrei hören, wenn ein Politiker von einem Irren angegriffen wird und der Bodygard verweigert den Einsatz seiner Waffe. Der hätte noch am selben Tag seinen Job los. Was macht Frau Merkel, sie will die Grenzen in die Türkei verlegen weit weg von Deutschland. Die Türken werden die Grenzen dann vermutlich mit Gummibärchen verteidigen. Die ganze Heuchelei stinkt ganz gewaltig. Alle schimpfen sie immer, dass die Politiker lügen und feige sind, sagt dann mal jemand die Dinge wie sie sind, macht man ihn fertig und stellt sie in die rechte Ecke.

        Es wird doch niemand allen Ernstes glauben, dass jemand leichtfertig auf Menschen schießt. Und jeder vernünftige Mensch wird spätestens nach einem Warnschuss stehen bleiben, tut er das nicht ist eine Aktion gefordert. Schließlich hat einer der Terroristen von Paris auch diese Grenzen überschritten und der, welcher noch auf der Flucht ist hat auch Grenzen überschritten. Sollten ihm die Grenzbeamten noch einen schönen Tag wünschen, wenn er nicht stehen bleibt.

        Die Medien mit ihrer Einseitigkeit offenbaren sich selber.

    • alfredl | 31. Januar 2016, 13:46 Uhr

      @altermann:
      Sie schreiben „Dort lese ich „Petry fordert Schusswaffengebrauch“.“
      Und das stimmt, denn genau das fordert sie:
      „Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“

      Soviel nur zum Thema Lügenpresse. oder zum Leseverständnis.

      Petry fordert übrigens noch viel mehr: Sie fordert Waffengebrauch gegen Menschen, die sich zum Zeitpunkt des Waffengebrauchs im Ausland aufhalten. Denn sie will ja den Grenzübertritt verhindern lassen!

      • G. Teska | 31. Januar 2016, 18:14 Uhr

        Grenzschutz

        Herr Altermann,
        Wie wäre es, wenn Sie sachlich blieben, dann kann leichter diskutiert werden.
        Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass Schusswaffen auch zur Abschreckung verwendet werden. Die Drohung mit der Waffe und der Schreckschuss sind Möglichkeiten ohne den gezielten Schuss.
        Warum wollen Sie Frau Petry unbedingt das letzte zumuten.

      • Peter | 31. Januar 2016, 21:06 Uhr

        Genau lesen!

        Leider blenden Sie, wohl gewollt, einige Worte aus: Frau Petry sagt eindeutig „notfalls“, also wenn ein Notfall eintritt, z.B. wenn ein bewaffneter Flüchtling die Beamten bedroht. Außerdem sagt sie, dass niemand, auch die Polizei nicht, auf die Menschen schießen möchte und bereits im Vorfeld alles getan werden muss, um solche Situationen zu verhindern. Natürlich ist mir auch klar, dass bei vorgefasster Einstellung und Meinung eine objektive Betrachtung äußerst schwierig wird.

      • Nic | 31. Januar 2016, 22:44 Uhr

        Genauer

        Der Gebrauch erfolgt im Inland. Bei Warschuss sowieso. Die Grenzbeamten gehen ja nicht ins Ausland.

    • Stefan | 31. Januar 2016, 17:42 Uhr

      Sachlichkeit stellt AfD

      Ich stimme zu. Unsachlichkeit ist ein arger Gegner von Demokratie umd Rechtsstaat. Daher halte ich den Deutschlandfunk, der beharrlich sachlich und fair bleibt, auch für eine seiner Stützen. Mit solchen Berichten entblößt er die AfD mehr als jeder Schreihals, der nach Geheimdienst und Nervemheilanstalt ruft.

      • G. Teska | 31. Januar 2016, 18:21 Uhr

        Demokratie

        Die AfD ist erfrischend offen und aktiv gegen PC.
        Es sind in Deutschland bis 1996 ca. 105 mal Vorfälle mit Waffen an der Grenze registriert worden, ohne Geschrei.
        Und wer heute, wo Millionen Menschen illegal ins Land strömen, nur die Gesetzeslage erwähnt, wird von den Linksmedien in bösester Form angegriffen.
        Welch ein Wandel !

        • Stefan Großhauser | 31. Januar 2016, 20:21 Uhr

          … Millionen – ach, was sag ich – Milliarden Menschen, es ist die große Apa-.. Atto-.. Apakolypse! Sie wollen sich in ihrem eigenen Land nicht totschießen lassen sondern im Frieden leben, ich versteh das einfach nicht. ^^

    • Alex | 31. Januar 2016, 19:25 Uhr

      Unfug

      Solch rhetorische Kunstgriffe dienen eben nur dazu, im Nachhinein behaupten zu können, alles ganz anders gemeint zu haben. Jeder, der das liest, weiß genau, was gemeint war. Sie selbst moniert ja, dass sie mit dieser Frage in eine Richtung gedrängt werden soll. Und statt dann den Gebrauch der Schusswaffe abzulehnen, formuliert sie ein ABER … Wenn man etwas nicht ohne ein „aber“ ausdrücken kann, sollte man besser direkt die Klappe halten!

      • Peter | 31. Januar 2016, 21:21 Uhr

        Grenzsicherung

        Sie lehnen also eine Grenzsicherung, auch mit Waffen, ab. Heißt das nicht die Aufgabe Deutschlands, denn jeder Staat definiert sich nun mal über seine Grenzen? Ist der Staat nicht mehr in der Lage, seine Grenzen zu schützen, verliert er seine Souveränität. Oder möchten Sie nur eine Kontrolle ohne jegliche Wirkung, da Gewaltanwendung nicht gewünscht wird? Oder könnten Sie sich auch eine Situation an der Grenze vorstellen, in der man „notfalls“ auch eine Waffe einsetzen muss? Überlegen Sie einfach mal diese Fragen, sicherlich kommen Sie zu einem. Urteil.

    • Quast | 31. Januar 2016, 20:50 Uhr

      Danke!

      Vielen Dank für Ihren Beitrag!
      Ich habe Angst, dass IS-Kämpfer heimlich über unsere Grenzen kommen. Sicherlich sind bereits hunderte IS-Kämpfer in unserem Land. Hinterher ist das Erstaunen groß, wenn Bomben gezündet werden. Es ist erschreckend, wie hirnlos unsere Politiker reagieren.

    • Oliver Reindl | 31. Januar 2016, 21:39 Uhr

      Schusswaffengebrauch - na klar

      Diese Diskussion ist unfair und überflüssig! Die territoriale Integrität eines Staates ist an der Grenze sicherzustellen. Dafür hat man entsprechende Grenzschützer. Wenn also ein Erwachsener ohne Not diese Integrität mutwillig und trotz Warnung durch die Grenzschützer verletzt, muss er damit rechnen, dass Schusswaffen eingesetzt werden. Eine besondere Not ist an der deutschen Grenze nicht gegeben. Die Last der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Schutzwaffeneinsatzes nun auf die Grenzschützer zu verlagern ist unfair und feige von unserer politischen „Elite“. Schießt er auf einen Flüchtling, der sich nicht an die Anweisungen des Grenzschutzes hält, macht er sich ggf. strafbar. Läßt er einen IS-Terroristen (ggf. mit Sprengstoff) widerstandslos einreisen, so verstößt er gegen seinen Auftrag die Grenze zu schützen.
      Hier ist eine klare Vorgabe durch die politisch Verantwortlichen erforderlich! Diese kann nur lauten die Grenze notfalls mit Waffengewalt zu sichern. Ansonsten benötigen wir keinen Grenzschutz und müssen als Gesellschaft mit den Folgen daraus klarkommen.
      Unsere Politiker sollten sich bitte nicht feige hinter dem Rücken der Grenzschützer verstecken, sondern endlich Farbe bekennen und klare Vorgaben machen.
      Und die von öffentlich-rechtlichen Geldern bezahlten Journalisten sollten bitte nicht so einen Schwachsinn schreiben.

      • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 22:09 Uhr

        „Und die von öffentlich-rechtlichen Geldern bezahlten Journalisten sollten bitte nicht so einen Schwachsinn schreiben.“

        Warum eigentlich kommentieren Sie dann hier, bei einem öffentlich-rechtlichen Sender, an einem Beitrag, der von einem aus ihrem Rundfunkbeitrag bezahlten Journalisten geschrieben wurde, wenn Sie das für Schwachsinn halten?

      • Tobias | 1. Februar 2016, 20:38 Uhr

        Grenzen schützen ist an sich doch schon Unsinn

        Warum muss man eine Grenze schützen? Ist sie verletzlich?
        Schützen muss man doch Menschen, von mir aus auch ganze Völker, aber nur wenn die Menschen dieser Völker gefährdet sind. Abstrakte Dinge wie Investitionen zu schützen ist zur Zeit üblich. Aber eine Grenze an sich? Das würde doch nur dann Sinn machen, wenn jemand die Grenze verschieben will. Davor muss man eine Grenze sicherlich schützen, wenn das Herrschaftssystem jenseits der Grenze unattraktiv ist. Aber wie und warum sollten Flüchtlinge die Grenze verschieben wollen? Und wenn schon. Wäre es schlimm, Österreicher zu werden? Antiquiert ist diese Denkweise die man mit dem Begriff „Grenze schützen“ innerhalb Europas äußert.

    • Fritz Schulze | 31. Januar 2016, 21:59 Uhr

      Nur dritte?

      Nur drittstärkste Kraft? wenn das in „BRD“ und „EU“ so weitergeht, dann sehe ich da noch mehr Potential…

    • Detlef Klause | 1. Februar 2016, 13:22 Uhr

      Zusatzfrage

      Hinsichtlich der Flüchtlinge muss doch auch die GFK berücksichtigt werden, was die Beamten an der Grenze noch zusätzliche Überlegungen abverlang. Könnten Sie diesen Gesichtspunkt noch erläutern?

    • Detlef Klause | 1. Februar 2016, 13:23 Uhr

      Zusatzfrage

      Hinsichtlich der Flüchtlinge muss doch auch die GFK berücksichtigt werden, was den Beamten an der Grenze noch zusätzliche Überlegungen abverlang. Könnten Sie diesen Gesichtspunkt noch erläutern?

  2. Fromm | 31. Januar 2016, 0:29 Uhr

    In dem Interview des Mannheimer Morgen mit Frau Petry ist ganz klar zu erkennen, dass man bemüht ist, Frau Petry zu einer verwertbaren (gegen die AfD verwertbaren) Aussage zu bringen. Bei einem solchen Thema hat der Interviewte schon von vornherein verloren, es sei denn er ist ein solch routinierter Politiker, der mit einem Wortschwall antwortet, viel redet und gar nichts sagt. Die beiden Redakteure hätten eine solche Frage bestimmt keinem CDU- oder SPD-Politiker gestellt, oder zumindest nicht so hartnäckig nachgefragt, sondern sich mit ein bißchen Bla-Bla-Bla zufrieden gegeben

    • alfredl | 31. Januar 2016, 13:49 Uhr

      Das stimmt nicht, im Gegenteil: Erst redet sich Petry ums Haar um Kopf und Kragen und nur, weil der Interviewer unnötigerweise das Wort „Schießbefehl“ sagt, bringt er sie wieder in die Nähe der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
      Petry muß dem Interviewer der „Lügenpresse“ also sehr dankbar sein, das wäre ums Haar strafbar geworden!

    • Georg | 31. Januar 2016, 14:33 Uhr

      Sie könnte auch,wenn sie denn der Überzeugung wäre, die Frage mit einem schlichten „nein, wir wollen nicht auf Flüchtlinge schießen“. Aber das wäre ja gegen ihre Auffassung zum Thema Grenzverteidigung.

      • G. Teska | 31. Januar 2016, 18:24 Uhr

        Grenzschutz

        Wie wollen Sie denn die Grenzen gegen Millionen einströmende Menschen verteidigen.
        Ich nehme an, sie haben nur Worte.

        • R. Folgmann | 1. Februar 2016, 10:49 Uhr

          Resignation

          Da es auch in diesem Jahr wieder wieder 1-2Mio. Flüchtlinge werden könnten, sollte man also gleich aufgeben, unsere Grenzen zu schützen? Echte Kriegsflüchtlinge müssen aufgenommen werden. Das ist Pflicht. Aber es kommt alles, was 2 Beine hat und es werden immer mehr, die kein Asylrecht haben. Wie will man die wieder los werden, wenn sie die Grenze illegal übertreten haben? Selbstverständlich muß auch Deutschland, wie alle anderen Staaten auch, seine Grenze schützen. Zur Not auch mit Waffengewalt, das heißt nicht sofort niederschießen!!
          Eben habe ich bei T-online gelesen, daß die Flüchtlingskrise Deutschland zwischen 25-55Mio. Euro Jährlich!!! kostet. Reiches Land, ja? Dann googelt mal Schuldenuhr von Deutschland. Deutschland hat bis jetzt 2,3 Billionen Schulden und es werden je Sekunde mehr. Das ist es,was mir Angst macht, die geduldete und geförderte weitere Übrschuldung unseres Landes duch die derzeitige Regierung. Schwarze Null, das ich nicht lache. Wir haben tausende Obdachlose, ca. 14Mio. eigene Einwohner, die am Existenzminimum leben,
          aber “ wir sind ein reiches Land“. Wie lange noch, frage ich unsere Oberkopferten, die
          ständig neue Parolen raushauen, nur um nicht Obergrenze und Grenze auf bestimmte Zeit schließen, sagen wollen. Die genannte Zahlen habe ich mir nicht ausgedacht. Macht nur so weiter, ihr Oberpopulisten!!!

  3. A. Tia | 31. Januar 2016, 8:11 Uhr

    ALFA-Vorsitzender Bernd Lucke zum Thema

    Der Vorsitzende der ALFA (Allianz für Fortschritt und Aufbruch) Bernd Lucke kritisierte den von Petry genannten Schusswaffeneinsatz auf seiner Facebook-Seite. Die AfDler beantworteten das mit iher gewohnt aggressiven Art. Lesenswert für alle, die wissen wollen, wie die AfD so tickt ….

  4. Last, Hans-Werner | 31. Januar 2016, 12:40 Uhr

    Schießbefehl

    Was aber Frau Petry vorsätzlich und sträflich verschweigt, diese Unschuld vom Lande, und damit kann das Gesetz Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) § 11 für Flüchtlinge absolut nicht angewendet werden, ist die Genfer Flüchtlingskonvention, die im Art. 31 folgendes sagt:

    Art. 31 GFK – Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
    1.
    Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.
    2.
    Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen beim Wechsel des Aufenthaltsorts keine Beschränkungen auferlegen, außer denen, die notwendig sind; diese Beschränkungen werden jedoch nur solange Anwendung finden, bis die Rechtsstellung dieser Flüchtlinge im Aufnahmeland geregelt oder es ihnen gelungen ist, in einem anderen Land Aufnahme zu erhalten. Die vertragschließenden Staaten werden diesen Flüchtlingen eine angemessene Frist sowie alle notwendigen Erleichterungen zur Aufnahme in einem anderen Land gewähren.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 12:48 Uhr

      Ob sie das vorsätzlich tut, kann ich zumindest nicht beurteilen, und vielleicht sollten da auch Sie zurückhaltender sein. Petrys Interpretation des UZwG deutete ja eher auf ein Teilwissen um die Rechtslage hin.

      • Last, Hans-Werner | 31. Januar 2016, 12:50 Uhr

        Schießbefehl

        ….das ist ja ganz gefährlich….

    • Bernd | 31. Januar 2016, 12:59 Uhr

      Das scheitert hier

      denn sie kommen gerade nicht unmittelbar aus so einem Gebiet. Zumindest nicht, wenn sie die deutsche Grenze passieren möchten.

    • Sven H | 31. Januar 2016, 13:55 Uhr

      Nicht einschlägig

      Da Österreich kein Gebiet ist, „in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren“ ist dieser Absatz hier nicht von Bedeutung.

      Die in Absatz 2 erwähnten Wechsel des Aufenthaltsortes schließen nach meiner laienhaften Interpretation keinen Grenzübertritt ein.

      Die Genfer Flüchtlingskonvention wird hier nach meinem Verständnis wie inzwischen nahezu reflexhaft angeführt, unabhängig davon ob sie tatsächlich einschlägig ist…

      • Last,Hans-Werner | 31. Januar 2016, 17:54 Uhr

        Ausführungsbest. GFK Art. 31

        ..doch dieser Absatz ist von Bedeutung…es gibt ja diesem Artkel auch noch Erklärungen:
        :Der Anwendungsbereich des Art. 31 Abs. 1 GFK ist nach dem Wortlaut der Vorschrift auf Personen beschränkt, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht war. Von der Vorschrift erfasst werden daher Flüchtlinge, die unmittelbar aus den in Art. 1 A GFK dargelegten Gründen aus ihrem Herkunftsland oder aus einem anderen Land, in dem ihr Schutz nicht gewährleistet war, kommen. “Unmittelbar” iSd Vorschrift reisen aber auch Personen ein, die sich vorher kurzzeitig in einem anderen Staat aufgehalten haben, wenn sie in diesem Drittstaat keine tatsächliche Möglichkeit hatten, zu bleiben,dort vergeblich versucht haben, Schutz zu finden oder wenn sie dort Asyl weder beantragt noch erhalten haben.
        Das Gleiche gilt, wenn die Einreise über den Drittstaat einen “fluchttypischen Umweg” darstellt.
        Auch der vorübergehende Aufenthalt in einem “sicheren Drittstaat” iSd Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz unterbricht nicht notwendigerweise die Unmittelbarkeit der Einreise in
        das Zufluchtsland. Die Verfasser der GFK führten den Begriff “unmittelbar kommen” nicht ein, um diejenigen, die durch ein anderes Land gereist waren, von dem
        Anwendungsbereich der Vorschrift auszuschließen, sondern diejenigen, die sich in einem anderen Land bereits vorübergehend niedergelassen hatten Das heißt,
        entscheidend ist nicht, ob der Asylsuchende in dem Drittland hätte Schutz finden können, sondern, ob seine Flucht in dem Drittstaat eine gewisse Beendigung
        gefunden hat.

        • sumole | 31. Januar 2016, 19:26 Uhr

          Sag mal für wen schreibst du eigentlich diesen ganzen Unsinn, doch nicht für diejenigen welche noch normal im Kopf sind.

          • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 19:31 Uhr

            Bitte bleiben Sie beim Thema. Der Kopfzustand der Mitdiskutanten ist das hier nicht – verabreden Sie sich zu dieser Diskussion doch bitte bei einem Tee.

    • riewekooche | 31. Januar 2016, 17:32 Uhr

      Art. 31 GFK

      besagt eindeutig „vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.“. Das ist ein wichtiger Passus.

      Im Interview ging es um Flüchtlinge die „über den Zaun klettern“, also versuchen, ohne Registrierung am Grenzübergang vorbei ohne Kontrolle ins Land zu kommen. Solche werden von der GFK offensichtlich nicht abgedeckt, machen sich der illegalen Einreise strafbar und werden in jedem anderen Land der Welt als Straftäter angesehen und entsprechend von Grenzbehörden und Polizei behandelt, In Deutschland offenbar aber nur dann, wenn sie nicht aus Nordafrika oder dem nahen Osten kommen. Versuchen Sie das mal als Vietnamesin oder Kolumbianer. Oder als US-Student an der iranischen Grenze.

    • Japhet | 31. Januar 2016, 17:36 Uhr

      Genfer Flüchlingskonvention

      Wer hier die Genfer Flüchtlingskonvention bemüht, sollte selbst genau nachlesen. Dort steht in Art. 31 sehr woh dieses: „Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren.“ Wichtig ist hier aber eben der Nebensatz, dass das Verbot von Strafen gegen Flüchtlinge eben nur die betrifft, welche unmittelbar aus der Gefahrenzone kommen. Nun dürfte Österreich wohl kaum noch als „Gebiet [gelten], in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht [ist].“ Selbst auf Slowenien, Kroatien, Ungarn, Serbien, Mazedonien, Griechenland, ja selbst auf die Türkei dürfte das nicht zutreffen. Es geht hier – in Österreich wurde es offener ausgesprochen – nur noch um Asyloptimierung.

      • Last, Hans-Werner | 31. Januar 2016, 18:04 Uhr

        Ausführungsbest. zu Art. 31 GFK

        Der Anwendungsbereich des Art. 31 Abs. 1 GFK ist nach dem Wortlaut der Vorschrift auf Personen beschränkt, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht war. Von der Vorschrift erfasst werden daher Flüchtlinge, die unmittelbar aus den in Art. 1 A GFK dargelegten Gründen aus ihrem Herkunftsland oder aus einem anderen Land, in dem ihr Schutz nicht gewährleistet war, kommen. “Unmittelbar” iSd Vorschrift reisen aber auch Personen ein, die sich vorher kurzzeitig in einem anderen Staat aufgehalten haben, wenn sie in diesem Drittstaat keine tatsächliche Möglichkeit hatten, zu bleiben,dort vergeblich versucht haben, Schutz zu finden oder wenn sie dort Asyl weder beantragt noch erhalten haben.
        Das Gleiche gilt, wenn die Einreise über den Drittstaat einen “fluchttypischen Umweg” darstellt.
        Auch der vorübergehende Aufenthalt in einem “sicheren Drittstaat” iSd Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz unterbricht nicht notwendigerweise die Unmittelbarkeit der Einreise in
        das Zufluchtsland. Die Verfasser der GFK führten den Begriff “unmittelbar kommen” nicht ein, um diejenigen, die durch ein anderes Land gereist waren, von dem
        Anwendungsbereich der Vorschrift auszuschließen, sondern diejenigen, die sich in einem anderen Land bereits vorübergehend niedergelassen hatten Das heißt,
        entscheidend ist nicht, ob der Asylsuchende in dem Drittland hätte Schutz finden können, sondern, ob seine Flucht in dem Drittstaat eine gewisse Beendigung
        gefunden hat.

      • sumole | 31. Januar 2016, 19:06 Uhr

        Was denn und diesen vielen sinnlosen Mist liest sich jemand durch, das ist doch alles nur Wortklauberei und Schönfärberei. Kein halbwegs normale Mensch kennt sich damit aus. Man sollte auf einfache Fragen immer noch einfache, logische Antworten geben dürfen ohne das gleich die Nazikeule geschwungen wird. Aber das ist bei der heutigen polarisierten Gesellschaft zum Normalfall geworden. Blos gut das diese Linken Einstellungen nur bei höchstens 30 % der deutschen Bevölkerung Zustimmung finden. Das deutsche Recht müsste mal gründlich entstaubt werden, kein Wunder wenn die Polen das gemacht haben.

        • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 19:28 Uhr

          Frau Petry ist Vorsitzende einer Partei. Frau von Storch Stellvertreterin. „Kein halbwegs normaler Mensch kennt sich damit aus.“ kann da als Argument nicht greifen.

    • Leo Bronstein | 31. Januar 2016, 17:52 Uhr

      Österreich ein Land unmittelbarer Bedrohung?

      Last, Hans-Werner | 31. Januar 2016, 12:40 Uhr
      Schießbefehl

      Was aber Frau Petry vorsätzlich und sträflich verschweigt, diese Unschuld vom Lande, und damit kann das Gesetz Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) § 11 für Flüchtlinge absolut nicht angewendet werden, ist die Genfer Flüchtlingskonvention, die im Art. 31 folgendes sagt:
      Art. 31 GFK – Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
      1.
      Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.

      Was Sie hingegen ganz deutlich zitieren:
      die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren

      Oder ist Österreich unmittelbar ein Gebiet, in dem das Leben oder die Freiheit der Flüchtlinge bedroht wäre?

      • Last, Hans-Werner | 31. Januar 2016, 18:06 Uhr

        Österreich

        Vielleicht sollten sie einmal die Ausführungsbestimmungen vom Art. 31 GFK lesen:
        Gut das es noch mehr Farben gibt als schwarz und weiß:Der Anwendungsbereich des Art. 31 Abs. 1 GFK ist nach dem Wortlaut der Vorschrift auf Personen beschränkt, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht war. Von der Vorschrift erfasst werden daher Flüchtlinge, die unmittelbar aus den in Art. 1 A GFK dargelegten Gründen aus ihrem Herkunftsland oder aus einem anderen Land, in dem ihr Schutz nicht gewährleistet war, kommen. “Unmittelbar” iSd Vorschrift reisen aber auch Personen ein, die sich vorher kurzzeitig in einem anderen Staat aufgehalten haben, wenn sie in diesem Drittstaat keine tatsächliche Möglichkeit hatten, zu bleiben,dort vergeblich versucht haben, Schutz zu finden oder wenn sie dort Asyl weder beantragt noch erhalten haben.
        Das Gleiche gilt, wenn die Einreise über den Drittstaat einen “fluchttypischen Umweg” darstellt.
        Auch der vorübergehende Aufenthalt in einem “sicheren Drittstaat” iSd Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz unterbricht nicht notwendigerweise die Unmittelbarkeit der Einreise in
        das Zufluchtsland. Die Verfasser der GFK führten den Begriff “unmittelbar kommen” nicht ein, um diejenigen, die durch ein anderes Land gereist waren, von dem
        Anwendungsbereich der Vorschrift auszuschließen, sondern diejenigen, die sich in einem anderen Land bereits vorübergehend niedergelassen hatten Das heißt,
        entscheidend ist nicht, ob der Asylsuchende in dem Drittland hätte Schutz finden können, sondern, ob seine Flucht in dem Drittstaat eine gewisse Beendigung
        gefunden hat.

    • Jasper | 31. Januar 2016, 20:51 Uhr

      z.B. Österreich

      Ihnen ist offensichtlich nicht klar, dass das Leben und die Freiheit dieser Personen in Österreich nicht bedroht ist.
      Desweiteren geht es in Art. 31 nicht um Schusswaffengebrauch im Fall einer illegalen Einreise, sondern um das mögliche Verhängen einer Strafe durch Gerichte.

      Da aber die Grundbedingung (Gefahr für Leben und Freiheit) des Artikels 31 in keinem Nachbarland Deutschlands erfüllt ist, kommt Art. 31 in Bezug auf Deutschland derzeit ohnehin nicht zur Anwendung.

    • Klaus S. | 1. Februar 2016, 19:21 Uhr

      Falsche Norm zitiert

      Im Rahmen des Grenzübertritts ist doch Art 31 GFK – und damit für die Frage eines dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Schusswaffengebrauchs nach § 11 UZwG – überhaupt nicht einschlägig. Art. 31 GFK bestimmt lediglich, dass einem illegal eingereisten Flüchtling (weil er keinen entsprechenden Aufenthaltstitel nach § 4 i.V.m. § 14 AufenthG hat) wegen dieser Einreise keine strafrechtliche Konsequenzen (§ 95 AufenthG) drohen dürfen.
      (Anm: Die zitierten Textpassagen entstammen einer UNHCR-Stellungnahme zur Auslegung und Reichweite des Art.31 Abs.1 GFK vom Mai 2004; ob sie in deutsches Recht übernommen wurden entzieht sich meiner Kenntnis).
      Entgegen der weit verbreiteten Meinung vermittelt die GFK keinen Anspruch des Flüchtlings auf Einreise in ein Land seiner Wahl, insbesondere nicht auf Einreise von einem Konventionsstaat in einen anderen (Udo Di Fabio, Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem). Dem Flüchtlingsschutz wird in der GFK vielmehr durch die Regelung des Art 33 entsprochen, wonach ein Flüchtling nicht in ein Gebiet zurückgewiesen werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse […] bedroht ist. Dies ist z.B. bei syrischen Flüchtlingen im Verhältnis Türkei/Syrien der Fall, nicht aber bei der Grenze Deutschland/Österreich.

  5. R. Dnn | 31. Januar 2016, 13:20 Uhr

    Vielen Dank!

    Vielen Dank für die Erklärung der Rechtslage!
    Einen Artikel dieser Art habe ich gesucht, und hier gefunden.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 13:27 Uhr

      Bitte aber dabei beachten: andere mögen das unter Umständen anders sehen.

  6. Eva Braun | 31. Januar 2016, 13:28 Uhr

    Ich denke hier wird von der Frau Storch etwas überspitzt argumentiert. Nie wird sich dies in der Praxis so umsetzten lassen wie einst in der DDR. Aber vielleicht soll diese Botschaft in die Welt gesendet werden um Flüchtlinge abzuschrecken nach Deutschland zu fliehen. Auf jeden Fall eine bessere Kampagne als in die Welt zu rufen:“…kommt ihr seid Willkommen. Ihr bekommt Arbeit und Wohnraum…“ wie es Merkel getan hat.

    • danalloret | 31. Januar 2016, 16:46 Uhr

      Eva Braun

      Wer so einen User Namen benutzt über dessen Gesinnung bestehen wohl kaum Zweifel .

    • Kobler | 31. Januar 2016, 16:48 Uhr

      Der DDR-Schießbefehl...

      .. hat damit gar nichts zu tun. Damals wurde auf Leute geschossen, die aus einem Gefängnis (mit einer 750 km langen Gefängnismauer) ausbrechen wollten.
      Jetzt geht es ja um solche, die hereinkommen.
      Die DDR-Führung hätte vielleicht gejubelt, wenn so viele Leute freiwillig in ihr Paradies gekommen wären.

    • Pfeiffer | 31. Januar 2016, 17:06 Uhr

      wie kann man sich Eva Braun nennen. voll Peinlich Menschen Hetze für brave Bürger!

      Wie kann es sein, das der Humanitäre gedanke völlig ausbleibt!!! es ist völlig absurd was diesen Mennschen angetan wird.
      Es gibt ganz Klar ein Grundgesetzt. Genfer Flüchtlingskovention und die Menschenrechte.
      Diese Verbieten eindeutig den Einsatz von Schußwaffen gegen Flüchtlinge!!! Aus Humanitären Gründen ist ein Schußwaffeneinsatz gegen Flüchtlinge , Familien und Kinder völlig Absurd.Wer sowas behauptet und dafür ist kann auch gleich für die Wiedereinführung von Konzentrationlagern sein. Denn so Menschenverachtent wie sich hier manche leute äussern ist einfach nur erschreckend.
      Auch das viel gehörte Wort „Lügenpresse“ finde ich als eine Beleidigung der Medien und der Bericherstattung
      Andereseits ist es fast schon peinlich wie sich manche Parteien Als rechtspopulistische Stimmfänger agieren und Seltsame Dinge Sagen und Behaupten die einfach völlig absurd und bizzare sind.das hilft weder dem Volk noch den Flüchtlingen!!!.Aber der AfD wird es so ergehen wie manch andere Partei die mit dem rechten Klischees Spielt – iregendwann wenn das alles vorbei ist und da keine Hahn mehr nach Kräht.wird diese Partei in Abseits der Nichtigkeit abtruddeln und in vergessenheit geraten.
      und diese ganze rechtspopulistische Scheiße wird ein Ende haben. Aber noch viel schlimmer ist , Wie viele Leute darauf anspringen. Mitmachen und sich einspannen lassen.

      Slebst denken kann ein Vorteil sein. Wenn Mensch denken kann!!!

      • Dr. Bob | 1. Februar 2016, 6:58 Uhr

        Eva Braun fast 60 mal im Telefonbuch

        Muss sich denn schon jemand verstecken oder seine Meinung für sich behalten nur weil er /sie den gleichen Namen wie Hitlers Freundin hat?
        Ich finde das diskriminierend!
        Schauen Sie einfach ins Telefonbuch und Sie weden erstaunt sein.

  7. R. Dnn | 31. Januar 2016, 13:42 Uhr

    Die meisten „Anderen“ (Medien) liefern dazu leider gar keine stichhaltige Information, obwohl es dringend nötig wäre.

  8. O. Voß | 31. Januar 2016, 13:58 Uhr

    Falsche Seite des Pferdes

    Meines Erachtens geht es weniger um eine Aussage, die Frau Petry hier getan hat, als die Tatsache, dass täglich tausende Migranten (Flüchtlinge sind klar in der Minderheit) illegal nach Deutschland strömen. Es befinden sich hunderttausende ohne Erfassung im Land. Es wird sicherlich in einiger Zeit zum Standard an den Grenzen der einzelnen EU-Staaten gehören, mit Schusswaffen vorort zu stehen, um zumindest abzuschrecken. Wer sich ausweisen kann und somit klar macht, dass er ein Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention ist, braucht die Waffe auch nicht zu fürchten. Die Bundespolizei gab kürzlich bekannt, dass seit Oktober 2015 von den 100.000 eingereisten Migranten dreiviertel ihren Pass entweder weggeworfen hatten oder ihn vernichteten (ein Flüchtling vernichtet seinen Pass sicherlich nicht). Mehr muss eigentlich nicht gesagt werden. Wer jetzt die Beobachtung einer Partei fordert, oder deren Fernbleiben in den unnützen Talk-Runden verlangt, befördert den Demokratie-Beseitigungsprozeß, indem wir uns seit der Regentschaft Merkels befinden.

  9. Norbert Fiedler | 31. Januar 2016, 14:00 Uhr

    BGH bestätigte Schusswaffengebrauch

    Das Urteil von 1983 bestätigt den Schusswaffengebrauch des Zollbeamten, indem es das Urteil aufhob und den verklagten Zollbeamten freisprach.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 14:25 Uhr

      Ja. Aufgrund der Umstände.

  10. Ben Nussbaum | 31. Januar 2016, 14:24 Uhr

    BGH erlaubt Waffeneinsatz

    Der BGH hat in dieser Sache (3StR 198/88) schon einen Schützen freigesprochen. Da standen zwei Grenzer gegen vier Grenzverletzer. Die Randnummer 15 des Urteils legt die Schwelle des Schusswaffengebrauchs bei Menschenmengen, also anstürmenden Massen, nochmals herab. Das wird vielen nicht in ihr Weltbild passen, aber so ist die Rechtslage.
    http://www.jurion.de/Urteile/BGH/1988-10-26/3-StR-198_88

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 14:26 Uhr

      Sie haben den Beitrag gelesen? Genau das Urteil ist eines der zitierten – empfehle 18 d ff.

      • Ben Nussbaum | 31. Januar 2016, 14:50 Uhr

        Zitat unvollständig

        Leider haben Sie es in ihrem Text unterlassen, explizit auszuführen, dass der Schütze freigesprochen wurde. Deshalb nochmal der Hinweis auf das BGH-Urteil. Und dass die Randnummer 18d den Waffeneinsatz gegenüber heranstürmenden, mit Knüppeln bewaffneten Massen, wie schon auf der Balkanroute geschehen, entgegensteht, ist nach diesseitiger Auffassung nicht zwingend. Zumal die Randnummer 15 eben die Schwelle des Waffeneinsatzes gegen Massen absenkt. Im Übrigen wird die Entscheidungslast mal wieder dem Beamten vor Ort aufgebürdet.

        • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 15:05 Uhr

          Schön, Sie sind anderer Meinung. Der konkrete Fall (Zollbeamtenanwärter, flüchtende Motorradfahrer, Dt.-Niederländische Grenze 1983) selbst ist nur begrenzt vergleichbar, wie Ihnen hoffentlich aufgefallen ist – die Leitsätze der BGH-Entscheidung sowie Teile der Begründung hingegen sind sehr wohl anwendbar. Auch gehen Sie von „mit Knüppeln bewaffneten Massen“ aus – also von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben der Beamten. Damit machen Sie hier keinen Stich, sorry, da genau das im Beitrag steht.

          • Ben Nussbaum | 31. Januar 2016, 15:28 Uhr

            Ultima Ratio

            Genau geht Ihr Beitrag von einer „tatsächlicher Regelsituation“ aus. Das schließt einen Waffeneinsatz aus. Schön, dass aber auch Sie der Meinung sind, dass die Beamten bei Gefahr für ihren Leib und ihr Leben Waffen einsetzen dürfen.

  11. Protagoras | 31. Januar 2016, 14:51 Uhr

    Atmosphäre

    Wortklauberei hin oder her, juristische Einschätzungen beiseitegelassen, haltloser Vorwurf, die Presse lüge – alles einerlei. Die Spitzen dieser Partei versuchen durch Polarisierung, abenteuerliche Vorschläge um jeden Preis in die Öffentlichkeit zu dringen. Egal ob Petry, Höcke, von Storch, Gauland – es werden Nebelkerzen geworfen, die nichts, aber auch gar nichts zur Lösung irgendeiens Problems beitragen. Die massive Eskalierung der Formulierungen dient einzig und allein der dauerhaften Präsenz in der Öffentlichkeit. Aus der Verunsicherung von Teilen der Bevölkerung wird Kapital geschlagen, die sich in Wählerstimmen ummünzen lassen sollen. Die politische Kultur hierzulande wird aufs Spiel gesetzt: Verunglimpfung, Denunziation, Pauschalvorwürfe, Hetze, Dsikriminierung, Beleidigung, Lügen (ja!) sollen Mittel der politischen Auseinandersetzung in Deutschland sein? Inhaltlich kein Angebot, formal völlige Verrohung der Sitten – eine Alternative für Deutschland? Ich möchte so ein Deutschland nicht!

    • Delinix | 31. Januar 2016, 16:15 Uhr

      Polemik

      Haben Sie außer dieser Polemik noch etwas REALES zu bieten – zum Beispiel die echte Auseinandersetzung mit INHALTEN? Ihr Beitrag wimmelt nur so von Hasstiraden und Unterstellungen, das ist bedauerlich FALSCH, wenn man gegen etwas opponieren möchte.

      • Protagoras | 1. Februar 2016, 8:53 Uhr

        Programmatik

        Sie verstehen offenbar nicht, was die demokratischen Grundrechte sind: beispielsweise die freie Meinungsäußerung. Sie kennen offenbar die „Programmatik und Leitlinien“ der AfD nicht. Nahezu jeder Satz beginnt mit „Wir fordern …“, aber wenn es ans Eingemachte geht, WIE diese Forderungen umgesetzt werden sollen, schweigt die Partei. Sie werden entschuldigen, dass Ihre Antwort inhaltlich (!) wie formal bei mir einen Anflug von Heiterkeit ausgelöst hat. Ich bin weit entfernt von Hass. Die Realität wird diese Partei einholen, sobald sie in Landtagen Farbe bekennen muss. Mit abenteuerlichen Thesen zu Reproduktionstypen ist eine Einwanderungspolitik nicht zu machen. Dem Volk Honig ums Maul schmieren, reicht nicht – jedenfalls nicht für mündige Bürger.

    • sumole | 31. Januar 2016, 19:21 Uhr

      Na dann, einfach auswandern, das wäre sicher kein Verlust für Deutschland. Schon Merkel hat gesagt dann ist das nicht mein Land, Da hette sie endlich mal eine gute Idee,leider hat sie es nicht realisiert, was sicher der größte Teil der Bevölkerung bedauern wird.

      • Protagoras | 1. Februar 2016, 8:01 Uhr

        Minderheit

        Auswandern? Die AfD maßt sich an, die schweigende Mehrheit in diesem Land zu vertreten. Selbst den wohlwollendsten Umfragen zufolge sind die Anhänger dieser Partei weit von einer Mehrheit entfernt! Genau darin liegt der Sinn der aufrührerischen Reden dieser Lokalgrößen. Ich hatte es geschrieben, die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, ohne praktikable Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Der Anspruch, die „Werte des Abendlandes“ zu verteidigen ist an Maßlosigkeit und Inhaltsleere kaum zu übertreffen. Der Grad an Erregung, den diese Partei allüberall auslöst, übersteigt ihre Kompetenzen bei Weitem. Die Mehrheit in diesem Land wird nicht die AfD wählen. So ist die Empfehlung auszuwandern wohl eher ein Bumerang. Verblendung ist kein Vorzug, wie Übertreibung als Mittel politischer Auseinandersetzung keine gute Taktik ist – jedenfalls nicht auf Dauer.

  12. GB | 31. Januar 2016, 14:53 Uhr

    Schiessbefehl

    Die von Ihnen zitierte Interpretation des Gesetzes ist auf einen Einzelfall bezogen. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, wenn sich Grenzbeamte gegen bewaffnete Eindringlinge ebenso mit Waffengewalt zur Wehr setzen, musa wiederrum im Einzelfall abgewogen werden. Generell den Einsatz von Waffengewalt auszuschliessen ist jedoch falsch.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 15:02 Uhr

      Urteile erfolgen (sofern sie keine abstrakte Normenkontrolle sind) immer anhand eines Einzelfalles. Aber nur bei grundsätzlicher Bedeutung erreichen sie auch diese Instanzen.

      • Lauck | 31. Januar 2016, 16:50 Uhr

        Schusswaffengebrauch an der Grenze

        Ladies and Gents

        Fassen wir zusammen: Zwei Frauen einer Partei, die sich mehr und mehr als rechtspopulistisch outet, wollen allen Ernstes, dass Bundespolizisten und eventuell an der Grenze zur Bewachung abgestellte Soldaten einer Streitkraft, ergo der Bundeswehr oder eines länderübergreifendes Korps der NATO auf Flüchtlinge schießen sollen, die in ihrer Verzweiflung nach Deutschland kommen, um dort zu bleiben oder weiter zu reisen beispielsweise nach Schweden, Dänemark oder vielleicht Großbritannien. Sollte auf diese Weise Honecker´s berühmter Schießbefehl, der selbiges vorschreibt, wenn jemand der DDR Lebewohl sagen will, wieder hervorgeholt werden, na dann „Gute Nacht“. Da geht es mir wie Frank Zander in seinem Lied “ Ich trink auf dein Wohl, Marie“, als der Sänger im Schlusssatz sagt: “ Mir wird übel, mir wird üüübeeelll“ !

  13. Delinix | 31. Januar 2016, 16:09 Uhr

    Man sollte hier nicht so tun, als sei die Auslegung des Schusswaffengebrauchs an der Grenze in Stein gemeißelt. Jedes Gesetz wird durch Verordnungen ausgelegt, jede Verordnung durch Dienstanweisungen. Wenn es HEUTE im Einzelfall noch nicht möglich sein sollte, die Waffe zu gebrauchen und der Soldat bzw. der Polizist bei der Entscheidung auf sich alleine gestellt ist, dann kann es schon MORGEN völlig anders sein. Unsere Regierung und ihre Schein-Opposition wird sich etwas einfallen lassen müssen, um die illegalen Einwanderer zu stoppen – wenn sie nicht selbst gestoppt werden wollen durch die Bürger, nur günstigstenfalls nach Wahlen.
    Der Druck aus der Bevölkerung wird so stark werden, die Angst vor einem weitere Erstarken der AfD so groß, dass man wie selbstverständlich eine entsprechende Verordnung sowie die passenden Dienstanweisungen verfassen wird, um der Lage auch unter dem möglichen Einsatz von Schusswaffen gerecht werden zu können. Denn unsere Parteien werden ALLES tun, um ein weiteres Wachstum der AfD zu verhindern – auch DAS.
    Dann wird nämlich dem einzelnen Beamten an der Grenze die vermeintliche Verantwortung für den abzugebenden (Warn-)Schuss sozusagen von Amts wegen entzogen.
    Insoweit muss ich Frau Petry voll und ganz Recht geben. Es wird schon sehr bald gar nicht mehr anders gehen.

  14. Nilreb | 31. Januar 2016, 16:22 Uhr

    Zur Erinnerung: Die Frage, auf die v. Storch mit Ja geantwortet hat, lautete: „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“ Sie lautete nicht, ob sie Kinder erschießen lassen wolle. Schon gar nicht fordert v. Storch, dass sich die Grenzsicherungsbeamten Frauen mit Kindern raussuchen sollten, um sie zu erschießen.

    Hinweis: Mit einem Visum kann jeder sicher nach Deutschland einreisen. Und das kann man in den Botschaften aller unserer Nachbarländer beantragen.

    Und noch ein Hinweis: Vor dem Schengener Abkommen im Juni 1985 wurde an allen Grenzen Deutschlands, auch zu denen im Norden, Westen und Süden, auf Personen geschossen, wenn anders deren illegale Einreise nicht zu unterbinden war, obwohl sich später immer wieder herausstellte, dass es den Betroffenen lediglich darum ging, ein Pfund Kaffe zu schmuggeln. Das galt ganz besonders gegenüber Menschengruppen, ganz gleich ob sich darunter auch ein Kind befand.

  15. shangrila | 31. Januar 2016, 16:27 Uhr

    Zaun statt Waffengebrauch

    Halten wir nochmal fest,wie auch im Artikel genannt: Die AfD-Vorsitzende hat keinen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge gefordert. Sie hat nur auf die Gesetzeslage aufmerksam gemacht und im übrigen erklärt, dass sie selbst auch keinen Schusswaffengebrauch will. Bei Frau v. Storch zweifle ich etwas an ihrem zeitweiligen Geisteszustand – gegen Kinder geht gar nicht, und das sieht die AfD in ihrer Gesamtheit ganz sicher genauso. Aus dem Petry-Interview abgeleitete Verfassungsschutz-Forderungen sind also pure Demagogie der Vertreter etablierter Parteien. Was die Sache selbst anbelangt: Wenn – wie man aus vielen Stellungnahmen ableiten kann – die deutsche Polizei unter keinen Umständen Schusswaffen gegen den Flüchtlingsansturm einsetzen würde – auch bei einer abzusehenden Grenzschließung nicht – , bliebe dann nur noch ein Zaun nach dem Vorbild der USA-Grenze gegen Mexiko.

  16. Alexandra | 31. Januar 2016, 16:30 Uhr

    Braune Suppe

    Erstmal Danke,Falk Steiner für den Bericht.
    Ich bin schockiert wie viele Menschen die AfD schon erreicht hat und die Leute hier immer mehr in den braunen Sumpf zieht.
    Sie nutzen ihre Chance für die Wahlen.
    und leider ist es deren Chance.
    Es gibt überhaupt garkeinen Grund auf irgendeinen ankommenden Flüchtling zu schiessen.Sie kommen hier stark verwundet und völlig erschöpft an und wären überhaupt nicht in der Lage ein „Angreifer“ zu sein…..ein Arzt,der sich um die frisch angekommenen Flüchtlinge kümmert ,schrieb letztens,dass er einen in feuchte Tücher eingewickelten Säugling auf Lungenentzündung behandeln musste, dessen Mutter ihn zusammen mit seiner 4jährigen Schwester und seinem Einjährigen Bruder übers Mittelmeer geschickt hat.um sie in Sicherheit zu wissen.der Vater starb in Syrien. …
    Das ist KEIN Einzelschicksal.Und auf wen genau wollen Sie dann schießen, Frau Storch?und wo genau sollen diese Kinder dann hin,Frau Petry?
    Ist das nicht dann unterlassene Hilfeleistung?
    Was ist eigentlich los in diesem Land?
    Kaum müssen wir mal was vom Kuchen abgegeben ( nur im übertragenen Sinne zu verstehen bitte.denn bis jetzt hat noch niemand hier wirklich etwas abgeben müssen)
    Werden alle zu biestigen kleinkindern.
    wie viele Eltern haben in diesem Land eigentlich versagt in der vorherigen Generation, dass sowas passieren kann.
    Teilen ist eines der ersten Dinge, die man Kindern beibringt.
    Es gibt hier verdammt viele Dinge, die wir bearbeiten müssen in den nächsten Jahren, um für gute Integration zu Sorgen.Ja, da sind und kommen noch Probleme auf uns zu….ABER eben NUR Probleme….diese Menschen haben keine „Probleme“ sondern Angst.Angst vor dem Tod.Und jeder auf dieser Welt hat das Recht sein Leben zu retten und das seiner Kinder….Es ist nicht nur ein Recht….Es ist ein Bedürfnis.
    Diese braune Suppe,die in Deutschland gerade gekocht wird ….schmeckt zum kotzen!!!!

    • Kiste | 31. Januar 2016, 17:29 Uhr

      Polemik

      Liebe Alexandra,
      ich kenne den Artikel auf den Sie sich beziehen. Er strotzt, obwohl der Verfasser es eigentlich gar nicht wollte, von Polemik.
      Natürlich wird ein verwundeter Mensch in der Regel NICHT den Grenzübergang erzwingen. Um diese Menschen geht es ja auch gar nicht.
      Sie pauschalisieren! Und genau dass wird auf allen Seiten verkehrt gemacht, denn Differenzierung ist notwendig!
      Ich kann mich nicht erinnern jemals in irgendeiner Pressenachricht, egal wo, gelesen zu haben, dass man einen wirklich Hilfe- und Schutzbedürftigen Menschen an der Einreise gehindert hat.

    • montideluxe | 31. Januar 2016, 18:20 Uhr

      Richtig und Falsch zugleich

      >>
      Es gibt überhaupt garkeinen Grund auf irgendeinen ankommenden Flüchtling zu schiessen.Sie kommen hier stark verwundet und völlig erschöpft an und wären überhaupt nicht in der Lage ein „Angreifer“ zu sein
      ….
      Das ist KEIN Einzelschicksal.
      <<

      Genau, das ist aber auch KEIN Regelfall. Der Regelfall sieht so aus dass die Mehrheit aller Menschen die an den Deutschen Grenzen auftauchen halt KEINE Kriegsflüchtlinge sind und oft genug junge, kräftige Männer.
      Wenn gewisse Interessengruppen in Deutschland endlich aufhören würden mit dem Versuch, möglichst viele Migranten und den Schirm der Deutschen Sozialkasse zu bringen könnte sich Deutschland als EINHEIT um die wirklich Schutzbedürftigen kümmern. Weil auch bei AfD und Pegida gibt es kaum jemanden der nicht dafür ist, den wirklich Schutzbedürftigen auch Hilfe zukommen zu lassen. Dass Frau Petry hier den Begriff "Flüchtling" benutzt hat war dumm aber wenn Sie sich mal die Mühe machen die gesamte Rede und andere Reden von Petry zu lesen werden Sie genau das feststellen. Das alles hier richtig sich nicht gegen die syrische Familie mit kleinen Kinder den die Wohnung weggebombt wurde, es richtig sich gegen vornehmlich junge Männer aus diversen Ländern die hierher kommen weil sie sich hier eine bessere Zukunft ausmalen. Das sind keine Schutzbedürftigen im Sinne der GFK.

    • Leo Bronstein | 31. Januar 2016, 18:23 Uhr

      Deutschland das erste u. einzige Land

      @ Braune Suppe

      Es gibt überhaupt garkeinen Grund auf irgendeinen ankommenden Flüchtling zu schiessen.Sie kommen hier stark verwundet und völlig erschöpft an und wären überhaupt nicht in der Lage ein „Angreifer“ zu sein…..ein Arzt,der sich um die frisch angekommenen Flüchtlinge kümmert ,schrieb letztens,dass er einen in feuchte Tücher eingewickelten Säugling auf Lungenentzündung behandeln musste,

      Stellt Deutschland als einziges und erstes Land auf der Flucht die Möglichkeit der Versorgung von Kranken von Verletzten?
      Warum sollte jemand der so schwer verletzt oder erkrankt ist nicht bereits 400 km bevor sie oder er in Deutschland ankommt sich behandeln lassen?
      Ist Deutschland wirklich in Europa das einzige Land, in dem Heizungen, Winterbekleidung, Wohnungsleerstand und medizinische Infrastruktur gegeben ist?

    • Mutter von drei Kindern | 31. Januar 2016, 19:56 Uhr

      Mutter schickt Schwester mit Säugling

      über das Mittelmeer . Kleinkinder alleine zu schicken ist ja wohl grob fahrlässig. Mich würde schon interessieren, welche Gefahren diesen Kindern bei der Mutter drohten, dass sie ihre Kleinen solchen Gefahren aussetzt. Sicher wusste sie über die Gefährlichkeit dieser Reise. Ich hätte meine Kinder nie aus den Augen gelassen.
      Wo ist diese Mutter jetzt, wo ihre Kinder? Diese Fragen lassen mich nicht schlafen.es ist jedenfalls sehr traurig für alle.

  17. Dieter | 31. Januar 2016, 16:31 Uhr

    Gesetze können geändert werden

    Als erstes mal, die Polizei ignoriert auch unter Merkel die Gesetze, also soll sie sich mal nicht so anstellen.
    Wichtiger aber: Wenn Merkel noch 2 Jahre bleibt, wird die AFD die Regierung stellen, und die können dann einfach nach Belieben die Gesetze ändern! Und dann bleibt den Beamten nicht über als die neuen Gesetze zu befolgen, oder zu kündigen.

  18. Lauck | 31. Januar 2016, 16:38 Uhr

    Schusswaffengebrauch an der Grenze

    Ich bekomme den Eindruck, dass AfD- Angehörige der Meinung sind, dass Grenzer, egal ob Bundespolizist oder gar Angehöriger einer Streitkraft, z. B. der Bundeswehr, Flüchtlinge, die die Grenze überschreiten, egal ob legal oder illegal, notfalls unter Feuer zu nehmen haben. Ähnlich formuliert war das in einem Gesetz der DDR, das den Grenzschützern ausdrücklich vorschreibt und befiehlt, Grenzüberschreitungen egal welcher Art grundsätzlich als „Ungesetzliches Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik in Tateinheit mit Grenzdurchbruch“ je nach Schwere mit Einsatz der Schusswaffe zu ahnden, und zwar ohne Vorwarnung, also gleich von vorneherein gezielt und dabei notfalls den Tod der Person in Kauf zu nehmend. Wenn ich also Frau Petry, die aus der DDR stammt und Frau von Storch richtig verstanden habe, heißt das in letzter Konsequenz, das ein Bundespolizist oder ein zur Grenzbewachung abgestellter Soldat auf Flüchtlinge schießen muss, wenn diese ein Warnschild ignoriert oder eine Schranke überspringt oder eine/n Grenzzaun/mauer überkletttert. Na also, dann will die AfD Honecker´s Schießbefehl haben.
    Da kann ich nur sagen wie Frank Zander in seinem Lied: „Ich trink auf dein Wohl, Marie“ „mir wird übel, mir wird üüüübeeellll“ !

    • M Civis | 31. Januar 2016, 17:54 Uhr

      Eine künstliche Skandalisierung

      Es ist Wahlkampfzeit, da wird skandalisiert und verunglimpft um sich nicht mit der Sache auseinandersetzen zu müssen. Es ist unstreitig, dass bis jetzt grenzenlos unkontrolliert Menschen ins Land kommen. Das ist nicht in Ordnung! Kein Bürgermeister einer Stadt hat noch einen Überblick. Der 2011 durchgeführte Zensus ist längst Makulatur.

      >“Möchte mal sehen, wer als erster auf Flüchtende schiesst“<

      Das hat Frau Petry nicht gefordert. Auch der Wahlkampf heiligt nicht alle Mittel. Da will SPD-Chef Gabriel die AfD aus den öffentlich-rechtlichen Medien verbannen und den Gegner vom Verfassungschutz überwachen lassen. Ist der Vorwurf "Staatsfunk" doch nicht so falsch?! Frau Petry hatte Waffen zum Schutz ins Spiel gebracht. Dabei ist das eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Warum sind wohl Polizisten und Grenzschützer mit Waffen ausgestattet?!

      § 11 UZwG: Schußwaffengebrauch im Grenzdienst: (1) Die in … genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, ..

      Wenn das Gesetz, so wie hier suggeriert wird, verfassungswidrig sein sollte, hätte es abgeschafft werden müssen. 007 – Was soll das? Es ist auch kein Gesetz für Agenten!

      Wenn der Staat versagt: In Schweden wurde eine Helferin von einem "Flüchtling" ermordet, jetzt tobt der Mob. Haben wir das bald auch bei uns? Das Gewaltmonopol ist zugleich auch eine Pflicht! Die Grenzsicherung gehört dazu!
      Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines jeden Menschen. Es ist zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person nach Art. 2 unseres Grundgesetzes vom Staat zu gewährleisten. Gegen jede Gewalt, auch gegen aggressive Beteiligte an einem sogenannten "Bündnis für Toleranz"!
      Freiheit wird hier gründich missverstanden.

    • Dr. Bob | 1. Februar 2016, 12:20 Uhr

      Ohne Vorwarnung?
      Das stimmt so nicht! Es hieß ausdrücklich zum Stehenbleiben aufzufordern und mit einem Schuss in die Luft vor dem geziehlten Schuss zu warnen. Erst dann war die Person am fortschreitenden Grenzübertritt mit der Schusswaffe zu hindern.

  19. Uwe Hahn | 31. Januar 2016, 16:40 Uhr

    Wenn ich durch einen Flüchtling angegriffen werde mache ich zum Eigenschutz von der Dienstwaffe Gebrauch. So steht es auch im Gesetz! Ich weiß gar nicht wieso sich hier manche so aufregen.

    • Smash Nazi Scum | 31. Januar 2016, 17:50 Uhr

      Rechtschreibung und Grammatik

      Ist so zweifelhaft wie Ihre mörderische Aussage. Bitte weisen sie Ihr Beamtenverhältnis und Ihre Erlaubnis zum führen einder Dienstwaffe nach, sonst zeige ich Sie wegen Amtsanmaßung an.

      • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 17:59 Uhr

        Dass bei Gefahr für Leib und Leben der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt sein kann ist unzweifelhaft Rechtslage. Ob Herr Hahn tatsächlich zum Kreis der Berechtigten gehört oder ob er das nur vorgibt, ist das wirklich so relevant?

  20. Hans | 31. Januar 2016, 16:42 Uhr

    AfD ist rechtsextrem

    Auf Unbewaffnete zu schießen ist immer falsch. Dass die AfD auf Flüchtlinge und dabei auch auf Frauen und Kinder schießen lassen will zeigt was für eine braune und Menschen verachtende Partei die AfD ist.

    Ich weiß ja nicht ob Sie es schon gemerkt haben, aber die AfD breitet langsam aber stetig eine immer stärkere Hassrhetorik gegen Minderheiten aus und versucht diese salonfähig zu machen. Die Nazis haben damals zunächst Ähnliches getan.

    Die AfD ist keine rechtspopulistische, sondern eine rechtsextreme Partei. Immer mehr fällt die Maske dieser Partei.

    • Anonymous | 31. Januar 2016, 18:45 Uhr

      @hans 16:42

      Was Sie betreiben ist echte Verleumdung. Die AfD ist eine „extrem“ rechtsstaatliche Partei. Jeder der die AfD als „rechtsextrem“ bezeichnet, sollte sich die Mühe machen die Parteirichtlinien zu lesen. Sie wären erstaunt. Die AfD ist eine Partei für alle Deutsche, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund, egal welcher Religionszugehörigkeit. Und selbstverständlich ist ein Schusswaffengebrauch gegenüber Kindern kategorisch abzulehnen, selbst wenn diese massiv Recht verletzen. Bei Erwachsenen ist es in Extremfällen als Ultimaratio zu verantworten, ansonsten könnte man bei allen Sicherheitsbeamten auf eine Dienstwaffe verzichten. Und ein deutscher Sicherheitsbeamter wird nicht vorschnell eine Waffe benutzen, selbst wenn er aus der Situation heraus das Recht hätte.

      • paddi | 1. Februar 2016, 2:41 Uhr

        @hans 16:42Rechtsstaatlich?

        Die AfD ist sicherlich nicht so dumm, in ihr Programm illegale Passagen aufzunehmen. Dann wäre sie schnell verboten. Das sagt jedoch wenig über das verhältnis ihrer Führungsfiguren,Mitglieder und Anhänger zum Rechtsstaat Vuf. Wer z.B. zur vergewaltigung der von Frau Roth (Grüne) aufruft, wer von tausend Jahre deutschalnd spricht, wer sagt: Liebe Deutsche: Erfurt ist schön, schön deutsch und wird deutsch bleiben und ich werde dafür sorgen, dass es hier nicht so aussehen wird wie in Mannheim etc. und damit die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund meint, wer rassistische sprüche wie z.B. über den afrikanischen Ausbreitungstyp von sich gibt, wer davon redet, dass der afghane zwar noch sein afghanistan, wir aber nicht mehr unser Deutschland haben, und damit meint es gäbe Deutschland nicht mehr, wenn es keine urdeutschhomogene Bevölekrung mehr hat, der ist Rassist und kein demokrat, der sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt. Höcke ist AfD Führungsfigur und man will ihn mehrheitlich nicht ausschließen. Damit distanziert man sich nicht von diesem Mann.Und wenn ich die Sprüche der Zuhörer auf AfD Veranstaltungen höre, so ist das Grundgesetz offensichtlich unbekannt oder nicht mehr erwünscht. Der Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge, um sie vom Grenzübertritt abzuhalten, zeigt nur ein weiters Mal, mit wem man es hier zu tun hat.

    • Melanda | 31. Januar 2016, 21:02 Uhr

      @hans 16:42

      Was Sie betreiben ist echte Verleumdung. Die AfD ist eine „extrem“ rechtsstaatliche Partei. Jeder der die AfD als „rechtsextrem“ bezeichnet, sollte sich die Mühe machen die Parteirichtlinien zu lesen. Sie wären erstaunt. Die AfD ist eine Partei für alle Deutsche, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund, egal welcher Religionszugehörigkeit. Und selbstverständlich ist ein Schusswaffengebrauch gegenüber Kindern kategorisch abzulehnen, selbst wenn diese massiv Recht verletzen. Bei Erwachsenen ist es in Extremfällen als Ultimaratio zu verantworten, ansonsten könnte man bei allen Sicherheitsbeamten auf eine Dienstwaffe verzichten. Und ein deutscher Sicherheitsbeamter wird nicht vorschnell eine Waffe benutzen, selbst wenn er aus der Situation heraus das Recht hätte.

  21. Niko | 31. Januar 2016, 16:42 Uhr

    grenzsicherung

    die Diskussion verfehlt das Ziel. Nicht Kinder sind das Problem, sondern potenzielle Selbstmordattentäter die in einer nicht überschaubaren Größenordnung unser Land bedrohen. Daher AfD die zum Schutz aufruft durch gezielte Fragestellungen in schlechtes Licht zu stellen ist unlauter.
    Niko

  22. Horace T West | 31. Januar 2016, 16:45 Uhr

    wohltuend

    Früher hätte man sich nicht bedankt, weil seröser Journalismus noch eine Sebstverständlichkeit war.

    Aber in einer Zeit in der tendenziösen Berichterstattung (Pegida, Russland China, Ukraine) durch führende Medien wie die Tagesschau möchte ich dem Jounalisten Falk Steiner für seine Bemühung um Objektivität an dieser Stelle ausdrücklich danken.

    Man ist das ja heutzutage nicht mehr gewohnt, oder?

  23. friedrich peter peeters | 31. Januar 2016, 16:47 Uhr

    Ein hinterlistiges Getue

    Es ist schon erstaunlich das der AfD Fragen gestellt werden die unser Justizminister als auch der Innenminister, geschweige der Bundeskanzlerin oder der SPD, jemals gestellt worden sind. Die AfD hat sich an der bestehenden Gesetzgebung gehalten. Hätte sie das nicht, hätte sie sich gegebenfalls strafbar gemacht.Diese Art von Fragerei zeigt an wie von Manchen unserer Demokratie interpretiert wird.

  24. P Cirf | 31. Januar 2016, 16:47 Uhr

    Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
    § 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

    (1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
    (2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.

    Noch Fragen?

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 16:52 Uhr

      Ja:haben Sie den Beitrag gelesen?

  25. Kenner | 31. Januar 2016, 16:47 Uhr

    Melillas

    Was passiert eigentlich in Melillas?
    Gummigeschosse, Tränengas und Todesopfer auch Minderjährige. Bisher hat sich da keiner gross Aufgeregt….

  26. El Argentino | 31. Januar 2016, 16:52 Uhr

    Der wahre Gefahr kommt von Rechts

    Schusswaffen an der Grenze sind völlig überflüssig. Deutschland wird nicht von außen sondern von innen bedroht. Von rechtsradikale Gedankengut und Anschlägen auf Zuwanderer.

    • jakob_fuchs | 31. Januar 2016, 18:35 Uhr

      ...die Gefahr kommt nicht ...

      nur von rechts – auch vom Islam und allen, die die Grenze nicht schützen wollen.

      Ich habe Angest um die Zukunft meiner Kinder.

  27. Roger | 31. Januar 2016, 16:52 Uhr

    Gabriel hat Angst vor der AfD?

    Der Populismus der AfD ist grenzwertig. Flüchtlinge sind i. R. hilfsbedürftig, nicht in der Lage, Widerstand zu leisten. Im Gegenteil, Flüchtlinge suchen anfangs die Nähe der Polizei. Innerhalb Deutschlands, in der Aufnahme verändert sich dann die Lage. Und selbst IS-Terroristen nutzen anfangs die Fürsorge aus.
    Der Einsatz von Schußwaffen kann sich von daher nicht auf Flüchtlinge beziehen. Bei Terroristen (registriert oder nicht) ist das was anderes (siehe Asylbewerber aus Deutschland in Paris). Hier ist Waffengewalt ultima ratio.
    Die AfD wurde als Merkel-Alternative gegründet. Der Verweis auf Waffengewalt ist keine Alternative. Dann wohl eher auf die Einhaltung bestehender Gesetze bestehen und Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten abweisen.
    Schließlich ist da noch die SPD. Für Gabriel sind wahrscheinlich alle „Pack“, die nicht SPD wählen.

  28. Roland Schmiermund | 31. Januar 2016, 16:56 Uhr

    Sie dürfen schießen

    Wenn diese Bundesregierung ihre Aufgabe der Grenzsicherung nicht erfüllen will, dann sind die behördlichen Strukturen aufzulösen und durch wilige zu ersetzen.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 17:07 Uhr

      Sehr geehrter Herr Schmiermund,

      wollen Sie das vielleicht etwas genauer erläutern? Ich fürchte, ich ahne was Sie denken, aber will Ihnen nichts falsches unterstellen.

      • montideluxe | 31. Januar 2016, 17:29 Uhr

        Das was der Herr Schmiermund gesagt hat ...

        … wenn die Regierung nicht gewillt ist die Bundespolizei sowohl gesetzlich als auch materiell so auszustatten dass diese ihrer elementaren Aufgabe zur Grenzsicherung nachkommen kann sollte diese Bundesregierung ausgewechselt werden. Oder falls sie meint sie macht alles richtig sollte eine weltweite Informationskampagne gestartet werden dass die Bundesrepublik Deutschland wohl territoriale Grenzen hat aber dass der Bundespolizisten dort an der Grenze überhaupt keine Handhabe hat um wen auch immer aufzuhalten. Einfach so tun als wenn man nichts versteht und weitergehen, zur Not die paar Polizeibeamten zur Seite drücken.

        Genau das hat der Herr Schmiermund gemeint.

  29. Bernd Mailänder | 31. Januar 2016, 16:57 Uhr

    Danke

    Für eine sehr gute Zusammenfassung.

  30. steffan riedel | 31. Januar 2016, 16:57 Uhr

    heute ist man in den medien ja schon vogelfrei ,wenn man auf bestehende gesetze hinweist.
    echt widerlich diese stimmungsmache.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 17:06 Uhr

      Guten Tag. Danke für diesen Kommentar. Können Sie das vielleicht etwas weiter ausführen und vielleicht zuvor(!) doch erst einmal den Beitrag lesen?

  31. LL | 31. Januar 2016, 17:03 Uhr

    Wie schön, dass es wenigstens ein staatsnahes Medium gibt, welches die AfD offenbar nicht noch stärker machen will. Danke für den Versuch einer differenzierten Betrachtung.

    Worin ich inhaltlich nicht mitgehe, ist die Unterstellung, dass es sich bei jedem Grenzüberquerer um einen „Flüchtling“ handelt. Das Wort wird (nicht nur) hier völlig unzulässig als Synonym für jeden Menschen verwendet, der meint, hier sein zu dürfen. Sollte es sich denn ausschließlich um Flüchtlinge handeln, so gäbe es gar keinen Grund, jemals Waffengewalt anzuwenden, denn diese sind doch sicherlich bereit, Staatsgrenzen zu akzeptieren und einen geordneten Ablauf einer Antragsstellung auf Asyl hinzunehmen, bevor sie ins Land gelassen werden. Waffengewalt ist erst dann erforderlich, wenn versucht wird, die Staatsgrenzen mit Gewalt zu überwinden. In diesem Falle kann man aber nicht mehr von Flüchtlingen, sondern muss von Invasoren sprechen. Dass man sich diesen nicht unterwirft und als „Ultima Ratio“ auch Waffengewalt einsetzt, sollte doch selbstverständlich sein.

    Danke nochmals für den guten Artikel.

    • 4WD | 31. Januar 2016, 18:56 Uhr

      Definition: Flüchtling

      LL hat um 17.30 Uhr etwas sehr treffendes geschrieben.
      Es wurde nämlich die Frage gestellt, wie lange ein Flüchtling als solcher betrachtet werden kann.
      Ist eine Person, die sich in einem sicheren Drittstaat aufhält, als Flüchtling zu bezeichnen und ohne weitere Kontrolle und Einreisepapiere über der bundesdeutsche Grenze zu lassen oder nicht?
      Ich sehe hier eher, dass das Schengenabkommen und die äußere Grenzsicherung der EU versagt hat und das Problem nun nach Deutschland getragen wird.
      Es dürfte überhaupt keine nichtregistriert „Flüchtlinge geben, wenn denn also so gelaufen wäre wie geplant.
      Da die diversen Abkommen aber nicht gegriffen haben, haben nun wir hier in Deutschland den „schwarzen Peter“ und darauf sind wir, mangels ausreichender personeller und materieller Kontingente an den EU-Innengrenzen kaum in der Lage.
      Auch ich tendiere zu dem Begriff „Invasion“, denn etwas anders fällt mir dazu nicht ein.

  32. Melanda | 31. Januar 2016, 17:03 Uhr

    ungeschickt

    Es ist ungeschickt von AfD-Vertretern sich hierzu detailliert zu diesem Thema öffentlich zu äussern, selbst wenn die Äusserungen rechtskonform sind. Man versucht die AfD als aufstrebende neue politische Macht zu deskreditieren. Gerade das „Schusswaffenthema“ ist in Deutschland sehr sensibel. Ich weiss das, da ich selbst legaler privater Besitzer hochpotenter Schusswaffen bin, wie z.B. einer 380ger Halbautomatik 19+1. Wenn man solche Waffen besitzt, sollte man bereit sein, sie im „Extremfall“ zur Verteidigung (von Leben und Besitz) auch einzusetzen. Wenn man sagt, man hat zwar eine Waffe, würde sie aber auf keinen Fall gebrauchen, ist selbst eine „Abschreckung“ wirkungslos. Gleichzeitig sollte man sich davor hüten „rumzuprahlen“ oder gar den „schiesswütigen Cowboy“ raushängen zu lassen. Ich als AfDler würde mir von der Parteiführung wesentlich mehr Zurückhaltung wünschen. Von den etablierten Parteien habe ich bisher nur Kritik an den Äusserungen der AfD gehört, aber keine explizite Stellungnahme, ob sie einen Schusswaffengebrauch zur Grenzsicherung kategorisch ausschliessen. K.A.v.H. de Melanda

    • Norbert | 31. Januar 2016, 17:30 Uhr

      Charakterlich ungeeignet

      Mit Ihrem Posting, in dem Sie ankündigen, Ihre Waffen ggfs. auch rechtwidrig einzusetzen und sich wohl implizit auch bezichtigen, diese vorschriftswidrig breit zu halten (anstatt sie sicher verwahrt zu lagern), beweisen Sie, dass Sie die Voraussetzung für den legalen Besitz von Schusswaffen ganz offensichtlich nicht erfüllen.

      Von daher bleibt zu hoffen, dass in Ihrem Fall schnellstmöglich Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft tätig werden, um Ihnen die Waffen umgehend zu entziehen und Sie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Anklage zu bringen.

      Einen schönen Abend noch!

      • Melanda | 31. Januar 2016, 22:57 Uhr

        Sie irren sich

        Meine Waffen bewahre ich vorschriftsmässig im Tresor auf, die Munition in einem anderen. Das ist bei uns in Brasilien auch Vorschrift, nur keiner (ausser mir) hält sich daran. Auch der legale Waffenerwerb ist mit psychologischen Tests (alle 3 Jahre) einer theoretischen und praktischen Prüfung verbunden. Der Leumund, der auch alle 3 Jahre überprüft wird, muss einwandfrei sein. Selbst Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, oder Nichtbezahlen von Unterhaltsforderungen, können den Verlusst der Lizenz mit sich bringen. Legale Waffenbesitzer sind bei uns die am wenigsten aggressiven und vorbildlichsten Staatbürger. In Deutschland, wo ich z.T. auch lebe brauche ich bisher keine Waffe. Ich hoffe das bleibt auch so. Gruss K.A.v.H. de Melanda

    • duscholux | 1. Februar 2016, 3:51 Uhr

      Waffennarr Prahlhans

      „Gleichzeitig sollte man sich davor hüten „rumzuprahlen“ oder gar den „schiesswütigen Cowboy“ raushängen zu lassen.“

      Was machen Sie selbst denn anderes hier eben?

    • Jock | 1. Februar 2016, 10:12 Uhr

      ich glaube es nicht

      wie leichtsinnig sie Ihre Waffen-rechtliche Erlaubnis aufs Spiel setzen und das nur um zu prahlen…..

  33. steffan riedel | 31. Januar 2016, 17:09 Uhr

    echt grotesk

    frau von storch hat sich wohl auf bestehende gesetze berufen.
    das passt ja nun wirklich nicht mehr zum meinungs-mainstream.
    sollte man daher bestehende gesetze einhalten? wahrscheinlich nein,das sollte jedem selbst überlassen werden.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 17:13 Uhr

      Nein, hat sie nicht. Lesen Sie den Beitrag. §12 UZWG ist unmissverständlich.

      • Peter | 31. Januar 2016, 20:09 Uhr

        Ganz genau betrachtet ...

        … richtete sich die Frage aber auch auf Frauen, die Kinder bei sich führen. Für die gilt § 12 III UZwG nicht.

  34. never getit | 31. Januar 2016, 17:09 Uhr

    Man kann langsam angst haben

    Ich bin aus Österreich eingewandert und überlege mir das Land wieder zu verlassen. Ich habe Angst das nach den flüchtlingen die bösen Ausländer die unsere Jobs stehlen wie ich einer bin die nächsten sind auf die geschossen werden soll.

    Die paralellen zu den 30er Jahren machen mir Angst.

    • Anonymous | 31. Januar 2016, 18:10 Uhr

      @never getit 17:09

      Diese „Befürchtungen“ von Ihnen teile ich. Ich bin selbst deutsch-brasilianischer Doppelstaatsbürger und habe aus 2.Ehe mit einer dunkelhäutigen Brasilianerin einen dunkelhäutigen Sohn. Wir leben in beiden Ländern und unser Sohn geht auch in beiden Ländern zur Schule. Die ganzen Meldungen über Übergriffe, verstärkte Kontrollen, Nichtzutritt zu Schwimmbädern oder Discos ect, waren u.a. ein Grund für mich einen Mitgliedsantrag der AfD zu stellen. Obwohl mein Sohn von Geburt an Deutscher ist, sogar aus der Oberschicht stammt und ein „von“ in seinem Namen hat, kann er leicht mit einem „Asylanten“ verwechselt werden. Durch diese „Massenimmigration kann auch er leicht ins „Visier“ geraten. Schusswaffeneinsatz hin oder her, diese Massenimmigration, aus welchen Motiven auch immer, muss schnellstens unterbunden werden. Gruss K.A.v.H. de Melanda

    • Melanda | 31. Januar 2016, 21:04 Uhr

      @never getit 17:09

      Diese „Befürchtungen“ von Ihnen teile ich. Ich bin selbst deutsch-brasilianischer Doppelstaatsbürger und habe aus 2.Ehe mit einer dunkelhäutigen Brasilianerin einen dunkelhäutigen Sohn. Wir leben in beiden Ländern und unser Sohn geht auch in beiden Ländern zur Schule. Die ganzen Meldungen über Übergriffe, verstärkte Kontrollen, Nichtzutritt zu Schwimmbädern oder Discos ect, waren u.a. ein Grund für mich einen Mitgliedsantrag der AfD zu stellen. Obwohl mein Sohn von Geburt an Deutscher ist, sogar aus der Oberschicht stammt und ein „von“ in seinem Namen hat, kann er leicht mit einem „Asylanten“ verwechselt werden. Durch diese „Massenimmigration kann auch er leicht ins „Visier“ geraten. Schusswaffeneinsatz hin oder her, diese Massenimmigration, aus welchen Motiven auch immer, muss schnellstens unterbunden werden. Gruss K.A.v.H. de Melanda

  35. David | 31. Januar 2016, 17:17 Uhr

    Das ist Journalismus.

    Ich würde Ihnen gern danken, für diese sachlich objektive Analyse.
    Sie geben mir wieder ein Stück Hoffnung für die Zukunft des (öffentlich-rechtlichen) Journalismus. So unterminiert man den Vorwurf „Lügenpresse!“ Weiter So!

  36. montideluxe | 31. Januar 2016, 17:21 Uhr

    Die Deutschen muessen sich eine einzige Frage beantworten

    Hier die Faktenlage. Jeder Migrationswillige der an einen Deutschen Landgrenze auftaucht versucht über einen sichereren Drittstaat einzureisen. Damit hat er laut Art 16 a Abs. 2 GG keine Anspruch auf Asyl und des weiteren in ihm/ihr die die Einreise zu verweigern (das wäre 18 Abs. 2 AsylG). Ich stimme wohl generell zu dass die Nichtbeachtung eines „Halt, stehenbleiben“ nicht unmittelbar zum Einsatz der Schusswaffe berechtigt aber wir sollten unseren Bundespolizisten eindeutige Richtlinien mit auf dem Weg geben damit sie ihre Aufgabenstellung erfüllen können. Was also berechtigt den Bundespolizisten zum Einsatz der Schusswaffe ? Darf er nur schießen wenn sich der Grenzverletzer eindeutig als Terrorist oder Spion zu verstehen gibt ? Oder vielleicht doch schon wenn Grenzverletzer Bundespolizisten abdrängen oder gar körperlich angreifen um auf Bundesgebiet zu kommen ? Weil wenn man Grenzsicherung effektiv nur gegen solche durchführen darf die sich selbst als Terrorist zu erkennen geben sollten wir konsequent genug sein und die ganze Bundespolizei gleich auflösen, nebst Abschaffung sämtlicher Gesetze die sich auf die territoriale Unabhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Und ein Rundschreiben an alle Menschen der Welt dass Deutschland seine Grenzen nicht mehr sichert. Man muss halt nur so tun als wenn man nichts versteht und einfach weiterlaufen.

    Und das GG sollte natürlich auch geändert werden in Bezug auf Art 16 a Abs. 2 GG und Art 18 Abs. 2 GG. Die erforderlichen Mehrheiten im Parlament dürften zur Zeit überhaupt kein Problem sein. Aber soviel Mut hat man denn in Berlin wohl doch nicht.

  37. Wikreuz | 31. Januar 2016, 17:30 Uhr

    rostos39

    Herr Gabriel sagt seit Wochen: „Die Außengrenze der EU muss geschützt werden“ Kein Journalist hat Ihn bisher gefragt: Wie er die See-Außengrenze gegen Schutzsuchende Menschen schützen will? Alle wissen: Eine Erhöhung der Grenzschutzboote bedeuten mehr Flüchtlinge in Europa aber auch mehr Tote im Mittelmeer. Glaubt Herr Gabriel mit dieser „Doppelmoral“ Wählerstimmen zu bekommen? Wo bleibt die „öffentlich rechtliche objektive Meinung“ in dieser frage?

  38. Bruder Lustig | 31. Januar 2016, 17:32 Uhr

    Sparmöglichkeit!

    wenn man sich diese ganzen juristschen Auslegungen auf der Zunge zergehen läßt, dann handelt es sich bei den den Verfassungen und auch dem Grundgesetz eigentlich nur um eine Sammlung von Gummiparagraphen, die je nach Regierung ausgelegt werden wie gerade die Stimmung ist. Auf gut „deutsch“ ist die gesamte EU und die BRD im Besonderen nur ein „Freizeitpark“ in dem jeder machen kann was er will, solange er sich an das Rauchverbot hält! Interressant! Da könnten wir uns eigentlich die Milliarden für Polizei und Militär sparen, oder? Am besten den Grenzschutz, Militär und Polizei mit Brotzeitutensilien ausrüsten, zum Brote schmieren an der Grenze! Aber die Messer bitte nicht spitz und nicht länger als 9 cm! Finde ich Klasse!

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 17:39 Uhr

      Sie verallgemeinern unzulässig. Es geht hier um den konkreten Regelungsgehalt des UZwG und seine Auslegung im Lichte der seit seinem Inkrafttreten gefällten Urteile.

      • montideluxe | 31. Januar 2016, 18:09 Uhr

        Schlussfolgerung ?

        Herr Steiner, denken Sie nicht auch dass es unfair gegenüber den Beamten der Bundespolizei ist wenn wir wohl einen ziemlich eindeutigen Gesetzestext haben (so wie von Frau Petry ausgelegt), dann aber von anderer Seite wieder mit „ja, aber so geht das nicht“ kommen und verschiedene Urteile zitieren von Fällen die in der Regel eh nicht vergleichbar sind ?
        Ihr Beitrag wäre gut gewesen, hätten Sie ihn mit einem Appell an die Regierung beendet, endlich eindeutige Handlungsrahmen für die Arbeit der Bundespolizei festzulegen anstatt es auf jeden einzelnen Beamten abzuschieben innerhalb weniger Sekunden die Entscheidung zu Fällen ob er seiner Aufgabe zur Grenzsicherung nachkommt und einen möglichen Terroristen durch Einsatz der Schusswaffe vom Grenzübertritt abhält oder den Grenzverletzer laufen lässt weil es ja auch ein ganz normaler Migrationswilliger könnte der nur nicht so gern auf polizeiliche Anweisung wie z.B. ‚Halt, stehenbleiben‘ reagiert oder der sich aufgrund seiner kulturellen Herkunft nichts von einer weiblichen Polizeibeamtin vorschreiben lässt.

        Ich finde beschämend was wir dieser Tage mit unserer Bundespolizei veranstalten. Gerade und insbesondere das Verhalten der Herren Bundesinnenminister und Bundesjustizminister sind an Inkompetenz nicht mehr zu überbieten. Und der Vizekanzler kann scheinbar noch nicht einmal lesen. Traurig, traurig.

  39. Christoph | 31. Januar 2016, 17:37 Uhr

    Einfach mal tief durchatmen

    Die Nerven liegen plank. Man gewinnt den Eindruck, dass wir eine gemeinsame Grenze mit Syrien oder dem Irak haben. Wir leben Mitten in Europa. Zwischen Syrien und Deutschland liegen vielleicht 7 Grenzen. Wenn wir unsere Grenzen etwas besser schützen, reicht das vielleicht aus. Wenn in der Diskussion manchmal irrwitzige Äußerungen gemacht werden, sollte man die nicht gleich so stark bewerten. Ich wünsche mir eine sachliche Diskussion ohne Denkverbote.
    Das die Stimmung kippt ist kein deutsches Phänomen, sondern ganz normal bei diesen Flüchtlingzahlen. Die Frage ist nur, wie gehen wir damit um. Keiner kennt die Lösung, also soll jeder mal einwerfen was er denkt, vielleicht kommt etwas dabei raus.

  40. Gerd Marinelli | 31. Januar 2016, 17:42 Uhr

    endlich eine sachlich korrekte Bewertung

    Das ist der erste sachlich korrekte Bericht zum Zankthema der letzten Tage. Ich finde, dass es eine Schande für all die Politiker und Polizeivertreter ist, die trotz intensiver Einmischung in die Diskussion die gesetzliche Grundlage nicht kennen, sie ignorieren oder bewusst verkehren um eigene Defizite zu überdecken oder den politischen Gegner unsachlich zu diskreditieren.

    Diese Falschheit ekelt mich an!

    Man bedenke dabei bitte, dass ich aktiver Sozialdemokrat und hier eher linksaussen bin.

    Zur Korrektheit, Ehre und Ehrlichkeit gehört es auch, dass man eine Niederlage und Unwissenheit zugeben kann. Nobody is perfect. Die offensichtliche Rechtslage und Aussagen des Kontrahenten zu verdrehen, nur um sich nicht als Verlierer zu offenbaren und stattdessen die Taktik-Spirale Richtung Angriff zu drehen ist verachtenswert. Und das ganze mit der Hoffnung, dass es das dumme Volk schon nicht bemerken wird? Für wie dumm haltet ihr uns bitte?

    Mit falscher Propaganda verspielt Ihr lieben Politiker das letzte Stück Respekt, den kleinen Rest, der noch übrig geblieben ist.

    Besser wäre es, aus der jetzt aufgedeckten formellen Rechtslage zu lernen und diese in einem rechtsstaatlichen Verfahren in Form einer Rechtsänderung abzusichern, solange es noch Mehrheiten dafür gibt und keine extremistische Regierung die aktuelle Gesetzeslage zu ihren Gunsten ausnutzen kann …

    … “ohne dabei die bestehenden Gesetze ändern zu müssen“, denn die aktuell kritische Justiz und die betroffenen Behörden würde sich in diesem Fall der Regierung beugen müssen.

  41. Joachim | 31. Januar 2016, 17:44 Uhr

    Gute Analyse!

    Auch mit den schräge und menschenverachtenden Meinungen muss man sich auseinandersetzen. Gut, dass hier die Fakten recherchiert wurden! Die AfD ist für mich nach solchen Äußerungen nichts weiter als eine rechtsextreme Partei.

    • montideluxe | 31. Januar 2016, 18:26 Uhr

      Haben Sie den Artikel nicht gelesen ?

      Also wenn Sie den Artikel gelesen (und verstanden) haben sollten Sie jetzt wissen dass es sehr wohl Gesetzestext gibt der den Schusswaffeneinsatz nicht ausschließt. Weil genau das hat Frau Petry gesagt, vergessen Sie die Überschrift „Petry fordert Schießbefehl für Flüchtlinge“, das ist einer Erfindung Demokratie-feindlicher Medienvertreter.

      Also warum genau ist die AfD Ihrer Meinung nach ‚rechtsextremistisch‘ ? Oder haben Sie das irgendwo als Schlagwort gelesen ?

  42. Uwe Mildner | 31. Januar 2016, 17:49 Uhr

    Es geht um die Souveränität der Offenen Gesellschaft und freiheitliche Demokratie. Diese fällt nicht vom Himmel und will immerzu neu gestaltet werden. Die Segnungen und Möglichkeiten dieser Sehnsuchtswelt ist das Ziel der Flüchtlinge. Jedenfalls der weitaus allermeisten der Flüchtlinge. Davon gehe ich aus.
    Diese Offene Gesellschaft und freiheitliche Demokratie und wir sind hier in Europa in einer Gemeinschaft aus diesen Offenen Gesellschaften und freiheitlichen Demokratien, basieren auf einem Schutz aus Fähigkeiten, diese Gesellschaften vor den Feinden der Offenen Gesellschaft und freiheitlichen Demokratie zu bewahren. Das beinhaltet auch, zumindest für Deutschland und für ganz Europa den Schutz der Grenzen vor illegalen Übertritten, mit dem Ziel dieser Gesellschaft zu schaden. Es ist damit nicht der Übertritt von Asylsuchenden zum Schutz des eigenen Lebens gemeint.
    Daher, bin ich überzeugt, dass mit dieser aktuellen Debatte geschürt wird, aus Angst vor der AfD. Ansonsten würde dieser Sachverhalt differenziert werden. Und genau das geschieht nicht hinreichend. Das habe ich jedenfalls bisher aus den Schlagzeilen entnommen.

  43. Iris | 31. Januar 2016, 17:53 Uhr

    1. Da Österreich nur noch ein begrenztes Kontingent aufnimmt, ist es spätestens ab Erreichung dieses Kontingentes kein sicheres Land.
    2. Ist das Gesetz eindeutig für die Situation eines einzelnen Grenzüberschreiters gedacht, von dem erkennbar Gefahr für Grenzer oder andere ausgeht. Was das mit einer gemischten Gruppen von Flüchtlingen zu tun hat, darunter Familien mit Kindern, müssen Frau Petry und Frau von Storch noch erklären.
    3. Dass unter „Schusswaffengebrauch“ nicht Schießen gemeint sein soll, kann wohl unter Blödsinn abtun.
    4. Dass Frau Petry besonders unfairen Fragen ausgesetzt wäre, kann ich nicht erkennen. Sie wurde lediglich gefragt, wie die Politik, die sie fordert, umgesetzt werden sollte. Solche Fragen werden Politikern ständig gestellt.
    5. In Melilla werden Flüchtlinge mit mehreren meterhohen Zäunen mit Stacheldraht und Schüssen aufgehalten. Flüchtlinge, die ordnungsgemäß ein Visum beantragen wollen, werden vor Erreichen der Grenze von marokkanischer Polizei aufgegriffen, verprügelt und weggetrieben. Möchten wir wirklich diese Art von Grenze zwischen Deutschland und Österreich?

    • montideluxe | 31. Januar 2016, 19:09 Uhr

      Ist das so ?

      zu 1.) Wieso ? Werden Einreisewillige danach in Österreich verfolgt oder beschossen ?
      zu 2.) Und Sie erkennen woran dass das Gesetz eindeutig für die Situation eines einzelnen Grenzüberschreiters gedacht ist ? Was das mit einer gemischten Gruppen von Flüchtlingen zu tun hat hängt vornehmlich vom Verhalten der Gruppe ab. Wer z.B. verbalen Anweisungen der Polizeibeamten Folge leistet wird nichts zu befürchten zu haben. Bei einer Gruppe welche diesen Grundsatz unseres Rechtssystems (nämlich den Anweisung der Polizei Folge zu leisten) missachtet ist der Einsatz von Tränengas indiziert. Das sollte bei Frauen, Kindern und Alten genügen. Aber nochmal, wer die Grenze achtet hat nichts zu befürchten.
      zu 4) Da wir über unangenehme Fragen sprechen …. wie soll Ihrer Meinung nach die Bundespolizei reagieren wenn ab morgen täglich 25.000 Menschen über die Grenze strömen ? Weil selbst die Grünen verstehen dass sowas innerhalb weniger Wochen zum Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung führen würde. Also nochmal, was soll die Bundespolizei in einer solchen Situation machen ? Wenn Sie keine Antwort darauf haben sollte Sie sich fragen ob Frau Petry’s Hinweis wirklich so schlecht ist. Weil, Alternativen scheint es nicht zu geben, oder doch ? Wir warten auf Ihre Antwort.

      zu 5.) Wenn Sie das der österreichischen Polizei unterstellen wollen …..

  44. Andreas Bitz | 31. Januar 2016, 17:55 Uhr

    Wie sonst die Grenze sichern?

    Wohltuend sachlich, DLF, eine ordentliche Zusammenfassung, welche die Dauerempörten von Grünen, SPD, Linken mal lesen sollten.
    Nur als Ergänzung: Ich fahre in jedem Jahr beruflich etwa 45 Mal über Grenzen. Sinngemäß gilt überall: Stop, Kontrolle, sonst Schusswaffengebrauch. Alle Grenzer sind bewaffnet – nur zur Show? Übrigens passiere ich praktisch ÜBERALL in Bayern die Grenze nach Österreich OHNE Kontrolle.
    Offenbar sollen in Deutschland Teddys und Willkommenklatschen den Grenzübertritt regeln?
    Oder mal sarkastisch: Frau Roth und Herr Stegner begeben sich an die Grenze – dann will keiner mehr rein…

  45. Günter Blaschczok | 31. Januar 2016, 17:58 Uhr

    Koblenz

    Sind die Ordnungsorgane an der Grenze unserer Republik bewaffnet ?
    In unserer Stadt , weit im innern des Landes sehe ich keinen Polizisten ohne
    Halfter mit Inhalt .

  46. MBO | 31. Januar 2016, 18:04 Uhr

    Und dann verletzt am Boden liegen lassen..

    Ich frage mich ob diese ganzen Petries dieser Welt das mal bis zum Ende durchgedacht haben. Nehmen wir mal an es kommt so weit, Massenansturm auf die Grenze, die Zollbeamten schießen, es werden da. 100 Flüchtlinge Kinder, Frauen und Männer verletzt. Dann lassen wir Sie liegen ? Die Petries dieser Welt würden wahrscheinlich auch die Flüchtlinge einfach in den Gewässern vor Lesbos ertrinken lassen..
    Denkt doch bitte mal nach was dieses Rechte Gedankengut in aller Konsequenz bedeutet.

  47. Teska | 31. Januar 2016, 18:07 Uhr

    Grenzschutz

    Schusswaffengebrauch ist auch der Schreckschuss, der zur Warnung abgegeben wird. Weder Petry noch von Storch haben einen gezielten Schuss gefordert.
    Ansonsten ist der Beitrag i.O.

  48. Skytina | 31. Januar 2016, 18:14 Uhr

    Frau Petry hat recht

    Weder Frau Petry noch Frau von Storch sagen irgendetwas was mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. JEDER der sich über diese Äusserungen aufregt sollte sich mal die Gesetze durchlesen und dann, wenn er meint da stimmt was nicht, Verfassungsklage einreichen. Ansonsten kann ich nur sagen: Der ganze Müll der von den derzeir Regierenden ausgekotzt wird ist so erschreckend, das ich lieber die ganze Regierung in sichere Drittländer schicken würde. Die AfD ist wirklich das was ihr Name aussagt, Alternative ……für den Rest von Deutschland, viel wird nicht übrigbleiben, wenn Merkel weiter regiert können sich die deutschen Frauen schon mal nach passenden Schleiern umsehen, der Islam kommt, soviel ist sicher, nein… er ist schon da! Danke Frau Merkel, sie haben Deutschland vernichtet, ist das die Rache der DDR?

  49. Sebastian | 31. Januar 2016, 18:15 Uhr

    Genau lesen!

    Ein an sich recht guter Artikel, allerdings wurde am Ende nicht mehr genau hingesehen.

    Die Frage lautete:
    „Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?“

    Das zu bejahen, spiegelt nur die – von euch geschilderte – Rechtslage wider. Warum sollten Frauen (egal ob mit oder ohne Kinder) anders gestellt sein als Männer?
    Wäre statt des „mit“ ein „und“ in der Frage gewesen, wäre sie zu verneinen gewesen, da gegen Kinder gemäß § 12 (3) UZwG kein Schusswaffengebrauch zulässig ist – was ihr richtig geschrieben habt. Allerdings war nie die Rede von Schusswaffengebrauch gegen Kinder sondern „nur“ gegen Frauen (mit Kindern – und damit nicht gegen die Kinder selbst).

    Das mag penibel sein, aber nur so wird es korrekt dargestellt.

    • Peter | 31. Januar 2016, 20:36 Uhr

      Richtig!

      Aber für so feinsinnige Differenzierungen scheint in der Politik kein Platz zu sein.

  50. Sky | 31. Januar 2016, 18:19 Uhr

    Was müssen sich Merkel die Mettwurst, Gabriel der dickste Hund Deutschlands und Co. doch in die Hosen machen.
    ANGST vor der AfD und vollkommen berechtigt. Die verstehen nicht mal das sie mit dieser Aktion weiter Öl ins Feuer schütten. Die AfD kann sich freuen über diese Wahlhelfer

  51. Nikioko | 31. Januar 2016, 18:19 Uhr

    Donald Trump

    Die AfD erinnert mich mit ihren Forderungen immer mehr an Donald Trump. Dass sie in Sachen Schießbefehl an der Grenze jetzt zurückrudern, hat nur einen Grund: ein solche Meinung ist nicht oppotun, Stichwort Schweigespirale. In Wirklichkeit haben Frau Petry und Frau Storch es genauso gemeint, wie sie es ursprünglich sagten. Und dass so etwas in Deutschland derzeit bei einer Wahl über 10% bekommen würde, stimmt mich sehr besorgt.

    • montideluxe | 31. Januar 2016, 19:21 Uhr

      Mich besorgt etwas anderes

      Die AfD ist aus dem gleichen Grund erfolgreich wie Donald Trump es ist. Weil die Kritiker nicht in der Lage sind, Alternative aufzuzeigen. Verraten SIE uns doch bitte wie die Bundespolizei wohl reagieren soll wenn z.B. am morgen 25.000 Menschen pro Tag über die Grenze strömen. Weil da sagen sogar die Grünen dass so was innerhalb kürzester Zeit die öffentliche Ordnung aufs Spiel setzten würde. Also, wie soll sich die Bundespolizei dann verhalten ? Und ‚darüber diskutieren wir dann‘ gilt nicht, haben wir doch in den letzten Monaten unzählige Beweise dafür dass diese Bundesregierung selbst für Minimal-Änderungen monatelang herum-diskutiert.

      In diesem Sinne, mehr als die 10% welche die AfD wählen würden besorgen mich die anderen 90% der Wähler die scheinbar NULL Plan haben für den Fall der Fälle.

      Belehren Sie mich eines Besseren. Haben Sie einen Plan ? Weil Ihre Berliner Favoriten haben keinen Plan sondern konzentrieren sich darauf wie man der AfD irgendwie an die Karre fahren kann.

  52. IMilanek | 31. Januar 2016, 18:21 Uhr

    Keine Agenten, aber Terroristen?

    Agenten des IS, Terroristen? Wie war das noch mit Paris? Einige von den Terroristen kamen doch über die Balkanroute, oder?

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 18:36 Uhr

      Und? Kamen die bewaffnet an den Grenzübergang?

  53. montideluxe | 31. Januar 2016, 18:33 Uhr

    Irgendwelche Alternativ-Vorschlaege ?

    An all die Kritiker der Frau Petry (ja, auch an Sie, Herr Steiner) stelle ich mal eine ganz einfache Frage.
    Wie soll sich die Bundespolizei verhalten wenn ab morgen 25.000 Menschen pro Tag Richtung Deutschland strömen ? Ich meine, wenn Sie behaupten dass die Frau Petry was falschen oder gar rechtsextremes gesagt hat müssten Sie eigentlich schon eine Antwort auf meine Frage parat haben. Oder doch nicht ?

    • Hermann Bauer | 31. Januar 2016, 19:24 Uhr

      25.000/Tag

      Sollten tagtäglich 25.000 über die Grenze wollen, wird keiner sie davon abhalten können. Außer man geht entgegen unserer Werte mit Panzern gegen sie vor. Wer aber solches tut, ist ein Unmensch und gehört zurecht von einem Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt.

      • montideluxe | 31. Januar 2016, 23:16 Uhr

        Mal Klartext jetzt ...

        Also Sie wollen uns sagen dass es besser ist wenn wir unseren Rechtsstaat aufgeben und in Anarchie versinken ? Ist das was Sie wirklich vorschlagen ? Da bin ich mir sicher wird die AfD ganz schnell bei 95% der Stimmen landen. Und genau das wäre gefährlich (nicht weil es die AfD ist sondern weil ein Einparteien-System historisch gesehen immer Unglück über die Menschen gebracht hat)
        Oder wollen Sie doch noch einen sinnvollen Vorschlag zu unterbreiten ?

  54. Frank | 31. Januar 2016, 18:36 Uhr

    Scheindebatte

    Ich sehe in dieser inszenierten realitätsfernen Debatte nicht mehr als den Versuch der Regierungsparteien, von der eigenen Bigotterie im Umgang mit der Flüchtlingskrise abzulenken. Ja, die Gefahr, dass in Zukunft Flüchtlinge an Leib und Leben Schaden nehmen, ist gegeben – und zwar durch die Politik unserer Kanzlerin: schliesslich sollen uns nach ihren Vorstellungen andere, etwa die Türken, für viel Geld die Flüchtlinge künftig vom Hals halten. Die Türkei ist zufälligerweise schon dabei, Streckenabschnitte ihrer Grenze gegen Syrien mit einer Mauer zu versehen (Hyrriyet berichtete im Dezember) – die übrigens unserer guten alten innerdeutschen Grenzbefestigung gar nicht so unähnlich sieht. Dieser Wall sei gegen IS-Kämpfer gerichtet – aha.

  55. Agneesens Bart | 31. Januar 2016, 18:38 Uhr

    Diesen Artikel hat bewiesen das Frau Petry und kollegen von die AFD keine Ahnung von Recht.
    Und so Leute sollen im Parlement Sitzen,neue Gesetze auf den Weg bringen?
    nee,geht nicht .

    • montideluxe | 31. Januar 2016, 19:23 Uhr

      Gegenvorschlaege ?

      Wie sieht denn Ihr Vorschlag zur Grenzsicherung aus ? Oder sollen wir die Bundespolizei gleich abschaffen ?

  56. ME | 31. Januar 2016, 18:38 Uhr

    Auf den Punkt gebracht...

    Die erste vernünftige und sachliche Berichterstattung zu diesem Thema! Gut recherchiert und dargelegt. So wünscht sich es der mündige Bürger informiert zu werden.

  57. Anonymous | 31. Januar 2016, 18:41 Uhr

    Seer richtig und gut
    Was die 2 Frauen sich da trauen zu sagen !

  58. Richard Conzelmann | 31. Januar 2016, 18:43 Uhr

    Wohltuend sachlich

    Vielen Dank für Ihrne fundierten und wohltuend sachlichen Artikel

  59. Kriegsdienstverweigerer | 31. Januar 2016, 18:44 Uhr

    Extremwertanalyse

    Ich stelle mir gerade vor, dass 82 Millionen Ägypter, die in einer Militärdiktatur leben, Ihren Artikel lesen und zu uns kommen (friedlich, mit ihren Kindern) um hier zu leben. Keine Aggressoren, aber es ist klar, dass unser Leben hier dann nicht mehr so sein kann, wie es war. In Nigeria leben 173 Millionen Menschen.
    Unser Staat verspricht seinen Bürgern im Gegenzug für die Erfüllung Ihrer bürgerlichen Pflichten Rente, Versorgung im Krankheitsfall usw., davon lebt die Solidargemeinschaft, der Generationenvertrag. Werden diese Versprechen gebrochen, verliert der Staat seine Legitimität (setzt er sich dann mit Waffengewalt gegen seine rebellierenden Bürger durch?).

    Also wird unser Staat verhindern müssen, dass eine Migration in zu großer Zahl in zu kurzer Zeit stattfinden kann. Wir haben ja dazu einen tollen Innenminister, der auch schon ein toller Verteidigungsminister war und der wird’s schon richten, ganz ohne Waffen, mit der Kraft seiner Worte.

  60. Gogolo | 31. Januar 2016, 18:44 Uhr

    Einreise im Ausland

    Versuchen Sie doch einmal, unerlaubt die Grenze der USA oder Russlands zu überschreiten. Ich bin mir sicher, dass dort schneller geschossen wird, als Ihnen lieb ist.
    Diese fortwährende Hetze gegen die AfD ist mittlerweile unerträglich!

    • Quadrat E1 | 31. Januar 2016, 19:00 Uhr

      Sinn und Zweck - durchsichtig!

      Na ja, der Sinn und Zweck dieser Penetranz der Befragung und der Verwertung ist offenkundig. Seriöser Journalismus sieht anders aus.

      Einbrechen ist nicht erlaubt, ….
      … und wenn trotzdem?

      Der Hausherr ist befugt, den Einbruch notfalls mit Gewalt (§ 32 StGB) zu verhindern.

      … und es gibt auch an der Staatsgrenze ausreichend Gesetze u.a..

      dejure.org/gesetze/AufenthG/15.html

    • Hermann Bauer | 31. Januar 2016, 19:18 Uhr

      USA und Russland

      Selbst in den USA und in Russland wird nicht so schnell geschossen, wie es einige hier an unserer Grenze gerne hätten.
      Wir sollten uns wieder auf unsere überlieferten, europäischen Werte besinnen, statt uns zu Gewalt gegen Unbewaffnete hetzen zu lassen. Und diese Werte besagen eben, dass man auf Unbewaffnete nicht schießen darf.
      Gewisse Personen wollen dagegen im Namen der „Verteidigung“ dieser Werte sie in Wahrheit abschaffen. Im Grunde sind deren Wertevorstellungen denen gewisser Fundamentalisten viel näher als der europäischen Kultur.

      • Peter | 31. Januar 2016, 19:29 Uhr

        Köln lehrt anderes

        Die Täter von Köln waren allesamt unbewaffnet. Wie soll der Rechtsstaat sich gegen einen solchen Mob zur Wehr setzen? Einfach agieren lassen? Oder einen Warnschuss abgeben und dann gegebenenfalls auch scharf schießen? Wenn der Staat sich das Gewaltmonopol von seinen Bürgern übertragen lässt, dann ist er auch verpflichtet die wehrlosen Bürger zu schützen.

        • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 19:32 Uhr

          Woher wissen Sie, dass die Täter von Köln unbewaffnet waren? Würde mich doch mal interessieren.

          • Peter | 31. Januar 2016, 19:52 Uhr

            Das weiß ich natürlich nicht. Davon bin ich mangels anderweitiger Berichterstattung einfach mal ausgegangen. Aber als Gedankenspiel bleibt die Frage sowieso berechtigt: Wie soll dann verfahren werden?

      • daniel | 31. Januar 2016, 19:58 Uhr

        Grenzsicherung für Doofe

        Getasert wird man in den USA recht schnell und das zählt ja bekanntlich schon zu den Schusswaffen. Und der Begriff grundsätzlich heißt ja, wenn es keine Ausnahmen gibt. Wie ein einzelner Grenzer eine Truppe sonst aufhalten will, erklärt der Autor nicht. Zurufen, Winken, oder wie? Der Grenzer muss abwägen aber genau das sagt das Gesetz ja selbst aus, Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.

      • montideluxe | 1. Februar 2016, 3:46 Uhr

        Welche europäischen Werte ...

        Welche europäischen Werte schreiben einem Staat (z.B. Deutschland) vor dass er mehr Migranten aufnehmen muss als er versorgen kann ? Wenn das wirklich zu den europäischen Werten gehört sollten wir sofort aus dem Verein austreten.

  61. Sascha | 31. Januar 2016, 18:47 Uhr

    Wenn deutsche Grenzbeamte versuchen einen anstürmenden Mob von Eindringlingen aufzuhalten und Selbiger versucht sich mit Gewalt Zutritt zu verschaffen ist Schusswaffengebrauch legitim, EGAL was in irgend einem Gesetz steht oder Was irgend ein linker Richter urteilt.

    Auch eine Orientierung der BRD an anderen Staaten tut Not, so z.B eine Orientierung an ISraelsicher Grenzpraxis oder türksicher oder jeder anderen x-Beliebigen.

    Es gibt nur ein „Land“ auf diesem Planeten das nicht bereit ist seine Grenzen zu VERTEIDIGEN und sich in vorauseilendem Gehorsam lieber dirket selbst auflöst, wilkommen in der EX-BRD.

  62. Wolfgang | 31. Januar 2016, 18:50 Uhr

    Noch bei Trost?

    Ich glaubs einfach nicht über was hier teilweise geredet wird: Da soll auf Flüchtlinge, insbesondere evtl. auch auf Kinder geschossen werden?!
    Machen Sie sich doch bitte mal klar, was das bedeutet: Sie leben in Österreich, die Grenze ist nicht fern. Ihr unternehmenslustiger Sprössling reißt des Nachts aus oder ist mit anderen Jugendlichen unterwegs. Sie bekommen plötzlich einen Anruf: „Ihr Kind schwebt in Lebensgefahr, an der Grenze zu Deutschland wurde auf es geschossen.“ – Ich vermute gleich schreibt einer „selbst schuld“. Oh nein….!!!
    Die spinnen, die Erwachsenen…

  63. Franziska Meier | 31. Januar 2016, 18:53 Uhr

    Zweck?

    Warum fordert unsere Werte Afd Politikerin überhaupt Schusswaffengebrauch? Zur Abschreckung?

    Ach, dann hätte ich ne viel einfachere Lösung. Erschießen an der Grenze gibt doch nur Sauerei. Einfach die ganzen illegal einreisenden Flüchtlinge hinter de Grenze aufgabeln und in ein Lager senden und vergasen. Dann hätte man sie genauso tot und der Abschreckungseffekt wäre der gleiche.

  64. Franziska Meier | 31. Januar 2016, 18:54 Uhr

    Zweck?

    Warum fordert unsere Werte Afd Politikerin überhaupt Schusswaffengebrauch? Zur Abschreckung?

    Ach, dann hätte ich ne viel einfachere Lösung. Erschießen an der Grenze gibt doch nur Sauerei. Einfach die ganzen illegal einreisenden Flüchtlinge hinter der Grenze aufgabeln und in ein Lager senden und vergasen. Dann hätte man sie genauso tot und der Abschreckungseffekt wäre der gleiche.

  65. Richard Huber | 31. Januar 2016, 18:54 Uhr

    Kuegele

    Freuen wir uns doch, Eroberungskriege werden künftig weitgehend unblutig verlaufen. Wenn ein fremder Staat oder eine fremde Ideologie/ Religion Deutschland und später Europa erobern will, geschieht das nicht wie bisher mit Kriegswaffen, man setzt einfach Millionen von Flüchtlingen in Richtung Europa in Bewwegung, diese überfluten dann das Zielland und destabilisieren es. Ein Stopp für diese Invasion ist nach den geltenden Gesetzen offensichtlich nicht möglich und von unserer Regierung auch nicht gewünscht. Die Regierung sollte diese Politik aber auch konsequent durchsetzen und die Finanzmittel, die bisher für den Grenzschutz aufgewendet werden, umschichten und die Willkommenskultur für Flüchtlinge etwas attraktiver zu gestalten.

  66. jupp | 31. Januar 2016, 18:54 Uhr

    Völlig falsche Aufregung

    Ich mag die AfD nicht und finde es infam, über das Schießen auf Flüchtlinge zu reden. Aber: So auf die Spitze getrieben, ist die Antwort richtig. Wenn jemand nicht einreisen darf, und er es trotzdem tun will, ist im äußersten Fall auch Gewalt erlaubt. Wenn das anders wäre, könnte man Personen nicht an der Einreise hindern.

    Ob man Leute an der Einreise hindern will oder wann und unter welchen Voraussetzungen man es tut, ist die eigentliche Frage. Und eigentlich geht es genau um diese Frage und dieses „Schießen oder nicht“ lenkt davon nur ab. Dass die Politik auf die Frage „Wie viele noch und wie begrenzen oder steuern wir, wer kommt und wer nicht?“ keine Antwort hat, beweist diese Aufregung um die AfD vortrefflich. Diesen Haufen züchten CDU/CSU, SPD und alle anderen Parteien erst heran. Unsere Politiker haben keinen Plan, das ist das Erschreckende und deshalb klingt fast jeder Plan erstmal besser als gar keiner. Nichts tun war nur so lange gute Politik, wie sich nichts verändert hat.

  67. Franziska Meier | 31. Januar 2016, 19:01 Uhr

    Zweck?

    Warum fordert unsere Werte Afd Politikerin überhaupt Schusswaffengebrauch? Zur Abschreckung?

    Ach, dann hätte ich ne viel einfachere Lösung. Erschießen an der Grenze gibt doch nur Sauerei. Einfach die ganzen illegal einreisenden Flüchtlinge hinter de Grenze aufgabeln und in ein Lager senden und vergasen. Dann hätte man sie genauso tot und Warum fordert unsere Werte Afd Politikerin überhaupt Schusswaffengebrauch? Zur Abschreckung?

    Ach, dann hätte ich ne viel einfachere Lösung. Erschießen an der Grenze gibt doch nur Sauerei. Einfach die ganzen illegal einreisenden Flüchtlinge hinter der Grenze aufgabeln und in ein Lager senden und vergasen. Dann hätte man sie genauso tot und der Abschreckungseffekt wäre der gleiche.

    Dämmert es langsam?

  68. Manzini | 31. Januar 2016, 19:01 Uhr

    Es gibt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht unser Land zu schützen. Diese Leute kommen in Massen, und wenn auch weitgehend ohne Waffen, so gewiss nicht gewaltfrei über die Grenzen.
    Ich weiß gar nicht, warum über Selbstverständlichkeiten hier so debatiert wirden muß.

  69. dezius | 31. Januar 2016, 19:02 Uhr

    wie einst in Nürnberg !

    Der Leichenhaufen aus Millionen zu Volksfremden erklärten Gaskammer-Opfern auf dem dieses Land erbaut ist, wird der AfD langsam zu klein und fiel in Jahrzehnten in sich zusammen. Nun sehen völkische Rassisten wieder eine Chance, ihn durch eine Million Flüchtlingsleichen aufzustocken, in dem man sie in ihren Häusern vebrennt osder an der Grenze erschiesst. Alles legal, wie damals auch.

    [Rest des Kommentars entfernt. Bitte bleiben Sie im Rahmen der Debatte sachlich. Danke, Falk Steiner]

  70. Maximilian | 31. Januar 2016, 19:07 Uhr

    Quo Vadis?

    …1

    Die Äußerungen im Einzelnen einmal beiseite gelassen – um was geht es? Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind wir Deutschen in der Situation, daß wir gefordert werden. Wir, wie eine Dame um 16:30 schon schrieb, einmal etwas abgeben, sprich teilen, müssen.
    Nach dem wir die Welt einmal (I. WK) angezündet und sie beim zweiten Mal, 1939 uff. restlos in Brand gesteckt haben, mit über 50.000.000 (!) Opfern, ist es die erste Gelegenheit, der Welt, da draußen (auch wenn „sie“ zu uns kommt) etwas zurück zu geben. Zu zeigen, daß wir eine „gute Kinderstube“, daß wir aus unserem engen Denken, das die Entwicklungen im Dritten Reich hat geschehen lassen, dazu gelernt haben haben. Und was machen wir, in einem der wohlhabendsten Länder dieser Welt – wir gebärden uns so, als wäre der soziale Abstieg nur eine Frage von Tagen.
    Heute ist Sonntag – wie viele sind heute zum Gottesdienst gegangen, um morgen wieder zu demonstrieren, gegen die Islamisierung des Abendlandes? Wäre es nicht an der Zeit, daß wir Deutschen uns einmal in den Spiegel schauen?

    Daß die Kanzlerin zumindest verbal abseits steht ist fatal, und jedes Wort, das sie nicht zu uns Bürgern sagt, ist eines, daß von den neuen Gruppierungen mehr als ausgefüllt wird. Nun ist es keine Frage, daß neue Gruppierungen die Politik beleben. Insofern ist jede Neugründung begrüßenswert. Was aber auch für jede Neugründung gilt ist, sich mit Anstand zu bewegen, sich mit Anstand zu artikulieren, sich mit Anstand zu streiten.
    Was wir im Moment sehen, ist Hysterie auf allen Ebenen, und dabei passiert etwas, von dem ich hoffte, daß wir es überwunden hätten – nämlich die Uneinigkeit all der Kräfte, die den rechten Auswüchsen der neuen Gruppierungen gegenüberstehen.

    Wie kann es passieren, daß die „Altparteien“ sich derart auseinander dividieren, so daß in all die dabei entstehenden Lücken Gedankengut gestreut werden kann, an dessen Integrität gegenüber einem wirklichen Wohlwollen für die Gemeinschaft, oft zu zweifeln ist.
    …2

  71. Maximilian | 31. Januar 2016, 19:08 Uhr

    Quo Vadis?

    …2

    Die Alternative für Deutschland – sie läßt nicht ahnen, daß es sich dabei möglicherweise um den einsamen Weg einer Frau handelt, die mit der Brillanz ihres Kopfes längst erfasst hat, daß für sie ein Fenster offen steht.

    Keiner ihrer Parteifreunde kann sich mir ihr messen – nicht in der Schnelligkeit des Denkens, nicht in der Medienwirksamkeit und vor allem nicht in einem: In der Sehnsucht nach Macht: Höcke, Gauland, von Storch, Meuthen – der einzige wirkliche Widerpart war Lucke, er ist, wenn man sich die Zeit nimmt, beide Akteure in ihren Auftritten und Reden zu vergleichen, der einzige, der auf selben geistigen und kräftemäßigen Voraussetzungen agiert. Wer vom wem gelernt hat, sei dahin gestellt. Am Ende hat der Lehrer seinen Meister gefunden und ist von diesem verjagt worden.

    Frauke Petry schlägt sich mir schier unerschöpflicher Eloquenz durch die Öffentlichkeit, und zieht ihre Bahnen in Richtung Macht – die AfD ist ihr Vehikel, das ihr gleich einem Schleppnetz die dazu notwendigen Massen sichert – nur so ist auch zu erklären, daß die AfD Führung keine Konsequenz gegenüber dem rechten Flügel zeigt, ja zeigen kann, denn es sind zu viele mögliche Wählerstimmen, die aber Frauke Petry braucht, und die auf dem Spiel stehen.

    Bleibt die Frage – was will Fraue Petry, wenn sie einmal dort angekommen ist, wo sie hinstrebt?

  72. Stephan Hauschke | 31. Januar 2016, 19:11 Uhr

    Präfaschistische Partei will eine andere Republik

    Die Exponent*innen der AfD, wie Petry oder Storch, versuchen die Stimmung in Staat und Zivilgesellschaft zu vergiften und zu kippen. Kalte, gefühllose, ja regelrecht präfaschistische, Äußerungen über Menschen, die in tiefer Not zu uns fliehen und die unserer Hilfe bedürfen, sind von großer Unmenschlichkeit gekennzeichnet. Der Samen eines neuen Faschismus soll hier gesetzt werden. Demokraten und Humanisten aller Länder vereinigt euch! Sagt der AfD und anderen Präfaschisten den Kampf an! Grenzt sie aus und erläutert denen, die ihnen folgen wollen, dass die AfD und andere Präfaschisten dem Prinzip des Bösen folgen und diese Entwicklung extrem gefährlich ist. Für die Menschen in Deutschland und Europa.

    • Maximilian | 31. Januar 2016, 20:08 Uhr

      Quo Vadis?

      Das, lieber Herr Hauschke, ist am Ende die Angst. Die Chrakteristik der Agitationen der neuen Gruppierungen ist geprägt von einem beispiellosen Popularisieren und nachgeraden Schaffen von Ängsten, die sich in die feinsten Verästelungen der Familien hineinträgt.
      Kaum etwas als Tatsache benanntes wird hinterfragt, die Argumente erreichen subtil das subjetive Gefühl und bauen sich als eine große Angst auf – der jeden Tag neue Nahrung durch die Medien zugeführt wird. Worauf basiert bsw. die Angst all derjenigen, die in Dresden, Leipzig etc. für Pegida auf die Straße gehen? Das Land Sachsen hat gerade einmal rd. 0,4% der Flüchtlinge – eine so verschwindend kleine Zahl, daß sie im Leben des Einzelnen kaum eine Rolle spielen dürfte. Es sein denn, alle befinden sich in einer großflächigen Hysterie – dann erscheint alles überlebensgroß und das subjektiv Gefühlte entgleitet aller Realität.
      Das ist es, was höchst zweifelhaft ist, daß sich die neuen Gruppierungen genau dieses Mittels bedienen. Nun gut, könnte man sagen, was sollen sie auch machen, wenn sie an die Macht wollen – aber wollten wir neue Politiker, denen jedes Mittel Recht ist?

    • Günter Blaschczok | 31. Januar 2016, 20:54 Uhr

      Aber ob sich Europa darin einig wird ist im Moment auch noch ungewiss .

  73. Peter | 31. Januar 2016, 19:18 Uhr

    Warum nicht?

    Die Frage ist doch eher, warum außer Kindern irgendeine Personengruppe und seien es Flüchtlinge oder Frauen von der prinzipiellen Anwendung des § 11 UZwG ausgenommen sein sollten?
    Frauen, die sich mit Kindern schützen, natürlich schon…

  74. Josty | 31. Januar 2016, 19:20 Uhr

    Mund halten...

    Frau Petry wird sicherlich diese Lektion gelernt haben und in Zukunft lieber den Mund halten oder ggf. anregen, die Interviewer mögen sich doch selbst über die Gesetzeslage schlau machen. Es ist absolut zum Kotzen, wie so etwas derart aufgebauscht wird.

  75. Yorkvomork | 31. Januar 2016, 19:23 Uhr

    Mehr davon

    Danke, Redaktion. Mehr von sachlichen fundierten Analysen.

  76. Christian | 31. Januar 2016, 19:26 Uhr

    Sachlichkeit ist nicht immer richtig!

    Das was hier in den Kommentaren zum Tel hinter detailversessener, unterkühlter, rationalisierender Analyse und Interpretation von Gesetzestext- Wortlauten, vermutlich sogar absichtlich, total in Vergessenheit gerät ist die Menschlichkeit. Ich bitte die, die hier so vorlaut rechthaberisch auf die Richtigkeit ihrer Argumentation pro Waffeneinsatz gegen grenzübertretende Flüchtlinge pochen, dann aber auch bitte selbst die Waffe in die Hand zu nehmen und zu schiessen. Die Alpträume und Selbstvorwürfe würde ich den Beamten dort an der Grenze gerne ersparen wollen.
    Gefährlich sind meiner Meinung nach in Deutschland vor allem die, welche bei Disskussionen über Gewalt gegen andere Menschen einschließlich deren potentielle Tötung „Sachlichkeit“ fordern.

  77. Peter Ulka | 31. Januar 2016, 19:27 Uhr

    Schusswaffengebrauch an der Grenze

    Wenn der im Gesetz definierte Grenzschutz realisiert wird, dann kann es im Zweifelsfall auch zum Einsatz von Schusswaffen kommen. Je größer der Druck auf die Flüchtenden (Schutzsuchenden) lastet, ihrem Elend zu entkommen, desto mehr wächst die irreale Angst der Besitzenden und das kann zwangsläufig zu Panikreaktionen auf beiden Seiten führen. Um so ein Szenario mit allen daraus erwachsenen Folgeerscheinungen zu verhindern, ist verantwortungsvoller Umgang bei der Berichtserstattung, insbesondere bei diesen Themen, das Mindestgebot für den Journalisten. Dazu gehören meiner Ansicht nach auch Zitate, die, zur Manipulation des Lesenden, aus dem Zusammenhang gerissen werden.
    Das Schengenabkommen bei zu respektieren, kann den Druck nehmen und damit die Lage entspannen. Dann braucht auch nicht auf Schutzsuchende geschossen werden.

    • Peter | 31. Januar 2016, 20:00 Uhr

      Danke!

      Mittendrin plötzlich ein wohltuend sachlicher Kommentar.

  78. Hallo? | 31. Januar 2016, 19:27 Uhr

    Schußwaffengebrauch gegen unbewaffnete Flüchtlinge ist wohl das ziemlich Hinterletzte. Und dann auch noch gegen Kinder. Alle die sowas propagieren machen sich schuldig!

    Egal wie hier argumentiert, AFD gelobt oder sonstwas getan wird. Ich kann diese Kommentare von irgendwelchen AFD bierseligen Möchtegern-Nazis mit ihren fremdenfeindlichen Hass-Kommentaren nicht mehr ertragen und auch Merkel und Co nicht mehr, die sind irgendwie nur die light-Variante.

    Meine Großeltern sind nach 1945 geflohen und der Westen mußte nach dem Mauerfall viele Wirtschaftsflüchtlinge aus den neuen Bundesländern verkraften. Und? Ging doch gut. Auch diesmal wird das Deutschland sicher schaffen.

    Ein Gutmensch

    • Koblenz | 31. Januar 2016, 21:08 Uhr

      Sie gehören also auch zu den Gutmenschen die DDR Vergleiche Ziehen .
      Wie kann man denn nur beides auf den gleichen Nenner bringen .

      Ein Schlechtmensch

  79. Norbert | 31. Januar 2016, 19:31 Uhr

    Wenn ich die Kommentare so lese...

    … überlege ich wirklich meinen Personalausweis und Reisepass abzugeben und damit meine Staatsbürgerschaft.

    Wie kann jemand der auch nur alle Sinne beisammen hat, ernsthaft über einen Schusswaffeneinsatz in welcher Form auch immer Phantasieren.

    Ist es das wofür sich ein Großteil der Bundesbürger in den letzten, na sagen wir mal 50 Jahren eingesetzt haben.

    Ich dachte erst ich bin schockiert, aber nein, so nach einiger Überlegung muss ich gestehen es wird mir fast körperlich Übel das hier ist wahrlich nicht die Republik die es Wert ist das man sich dafür den Hinter aufreißt um die Grundwerte eben dieser zu Verteidigen.

    • montideluxe | 31. Januar 2016, 23:47 Uhr

      Anstatt nur zu meckern ...

      … lassen Sie uns doch mal IHREN konkreten Gegenvorschlag wissen. Was soll die Bundespolizei machen wenn die Deutschen Grenzen von Migrationswillige nicht den Anweisungen der Bundespolizei folgen ? Sollen wir Deutschland dann aufgeben ? Mit dem daraus resultierenden Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung was selbst die Grünen schon begriffen haben ?
      Ihr ‚Gutmenschen‘ habt keine Ahnung welches Monster ihr mit Eurer Gleichmacherei gerade kreiert. Ein Großteil der Deutschen wird eher zur Selbstjustiz greifen als sich seinen erarbeiteten Wohlstand von irgendwelchen Leuten wegnehmen zu lassen, die meinen Sie hätten ein Anrecht darauf Ihr Glück in Deutschland zu finden. Die einzigen die ein moralisches Anrecht darauf haben sind Deutsche Staatsbürger. Und temporär vielleicht auch Kriegsflüchtlinge nach der GFK.

  80. Ben | 31. Januar 2016, 19:31 Uhr

    Immer auf die Schwachen!

    Jetzt sollen die armen Menschen auch noch mit Schußwaffen vermehrt abgeschreckt und in Schach gehalten werden. Menschen die unserer Hilfe benötigen. Ich finde das so unglaublich widerlich. Und dann auch noch so argumentieren, dass es auch viele deutsche Hilfsbedürftige gibt, denen zuerst geholfen werden soll. Doch wer steht dort an den Straßen und kümmert sich um die Obdachlosen usw? Dort haben sie jahrelang keine Mitglieder der rechten Parteien gesehen. Es sind die „Gutmenschen“ die den Armen und Schwachen dort helfen. Egal wie sie es drehen und wenden wollen, ich höre den Lügenpartei nicht mehr zu.

  81. Anna | 31. Januar 2016, 19:38 Uhr

    Vergleich mit Hausfriedensbruch

    Übrigens: Sogar ein Hausfriedensbruch in den eigenen vier Wänden rechtfertigt den Einsatz der Schusswaffe nicht!! Und die Polizei macht das auch nicht, wenn sie zu einem Hausfriedensbruch gerufen wird.

    • Manzini | 31. Januar 2016, 20:34 Uhr

      Das ist sehr autoritär bemerkt, und sehr falsch.
      Verbotener Eigenmacht (in diesem Falle §123 StGB kann sich ein Besitzer mit Gewalt erwehren, er darf den Bereich natürlich entsetzen – auch notfalls mit Waffengewalt – .Sie erinnern sich vieleicht ein wenig ? Unverletzlichkeit der Wohnung ??
      Übrigens : Hat jemand einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch (ist hier gegeben), so kann er: Vorläufig festnehmen, Sachen wegnehmen, Gewalt anwenden – wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen und ohne sofortiges Eingreifen die Gefaht besteht, daß der Anspruch wesentlich erschwert oder vereitelt wird (§229 BGB).
      Gehört zu den sog. Jedermannsrechten.

      • Anonymous | 1. Februar 2016, 3:37 Uhr

        ja, aber auch bei den Jedermannsrechten muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden.

        In dem oben zitierten Fall in dem Artikel ist von „besonders gefährlichen Tätern“ die Rede, auf die geschossen werden darf. Das ist bei jemanden, der sich halt einfach gegen den Willen des Mieters in der Wohnung aufhält, nicht gegeben. Es wäre noch nicht mal gegeben, wenn derjenige Sachbeschädigung begeht, den Kühlschrank leerfuttert oder ähnliches.

        Der von Ihnen zitierte § 229 zieht auch nicht. Der Anspruch wird nicht wesentlich erschwert, wenn man auf die Polizei wartet. Im Fall von Sachbeschädigung (z.B. ein Randalierer in der Wohnung) ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Und auch die Polizei muss auf Verhältnismäßigkeit achten.

        Nebenbemerkung: Was meinen Sie eigentlich, wie oft es vorkommt, dass Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl ein Objekt durchsuchen und ohne dass Gefahr im Verzug vorliegen würde. Meistens handelt es sich bei diesen Polizisten sogar um bewaffnete Einbrecher. Also abknallen oder was?

        Nebenbemerkung 2: In manchen Bundesstaaten der USA ist es erlaubt, unbewaffnete Einbrecher zu erschießen, in den meisten aber nicht. Und bei uns auch nicht. Das wird bei uns als weit überzogene Notwehr angesehen. Bei der Abwägung der Rechtsgüter Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf Eigentum vs. Recht auf Leben steht das Recht auf Leben höher, und auch ein schwerer Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (z.B. Schädel-Hirn-Trauma zufügen) wäre ganz eindeutig unverhältnismäßig.

  82. Kriegsdienstverweigerer | 31. Januar 2016, 19:40 Uhr

    Schießen

    Vor nicht allzu langer Zeit war es in unserem Land noch ein Verbrechen, nicht (!) schießen zu wollen.
    Und noch etwas früher verurteilten Juristen als SS Richter Kriegsdienstverweigerer zum Tod, um dann geschmeidig Ministerpräsident von Baden-Württemberg in unserer Bundesrepublik zu werden.

    So viel zum Thema Recht und Gesellschaft in Deutschland.

  83. Kaki11 | 31. Januar 2016, 19:45 Uhr

    Polizeirecht

    Zunächst einmal vielen Dank für den sachlichen Bericht! In diesen Zeiten dringend geboten! Din wenig Internetrecherche zeigt, das in deutschen Polizeigesetzen auch der Schusswaffengebrauch gegen Prrsonen unter 14 Jahren geregelt ist! Das HSOH (Hessen) sagt in Par. 60 Abs.3 aus, dass zwar der Gebrauch gegen diese Personen grundsätzlich verboten ist, jedoch dieses nicht gilt, wenn unmittelbar Leib und Leben bedroht ist! Unter diesen Umständen wäre also auch das als „letzte Möglichkeit“ rechtlich gedeckt! Demnach hätte also auch Frau v. Storch nichts juristisch Falsches gesagt! Die Reaktion von Hern Gabriel ist erbärmlich, denn als Minister und Kabinettsmitglied hätte er sich sachkundig machen können und eine differenzierte Antwort geben müssen! Um die Frage vorwegzunehmen, wie eine solche Situation diner Bedrohung denn aussehen könnte: Gab es da vor Jahren in Israel einen Fall, wo ein Minderjähriger mit einem Sprengstoffgürtel auf Sicherheitskräfte zulief und erschossen wurde… Sollte sich ein deutscher Beamter in dieser Situation in die Luft sprengen lassen? Wenn die Palästinenser Jugendliche für derartige Dinge missbrauchen, warum nicht auch andere Gruppen? Und sei es nur, um einen Zwischenfall zu provozieren. IS würde ich auch das zutrauen! Also, juristisch alles okay für die AfD und über „Moral“ lässt sich bekanntlich streiten… Politprofi Gabriel beweist nur, wie dünn das Nervenkostüm vor den Landtagswahlen ist, wo durch einen Einzug der AfD rot-grüne Bündnisse verloren gehen könnten, die dann Ministerpräsidentenposten und Bundesratsmehrheiten ändern könnten! Mehr Sachlichkeit, bitte in der politischen Diskussion!

  84. Kaki11 | 31. Januar 2016, 19:48 Uhr

    Polizeirecht

    Zunächst einmal vielen Dank für den sachlichen Bericht! In diesen Zeiten dringend geboten! Ein wenig Internetrecherche zeigt, das in deutschen Polizeigesetzen auch der Schusswaffengebrauch gegen Personen unter 14 Jahren unterschiedlich geregelt ist! Das HSOH (Hessen) sagt in Par. 60 Abs.3 aus, dass zwar der Gebrauch gegen diese Personen grundsätzlich verboten ist, jedoch dieses nicht gilt, wenn unmittelbar Leib und Leben bedroht ist! Unter diesen Umständen wäre also auch das als „letzte Möglichkeit“ rechtlich gedeckt! Demnach hätte also auch Frau v. Storch nichts juristisch Falsches gesagt! Die Reaktion von Herrrn Gabriel ist erbärmlich, denn als Minister und Kabinettsmitglied hätte er sich sachkundig machen können und eine differenzierte Antwort geben müssen! Um die Frage vorwegzunehmen, wie eine solche Situation diner Bedrohung denn aussehen könnte: Gab es da vor Jahren in Israel einen Fall, wo ein Minderjähriger mit einem Sprengstoffgürtel auf Sicherheitskräfte zulief und erschossen wurde… Sollte sich ein deutscher Beamter in dieser Situation in die Luft sprengen lassen? Wenn die Palästinenser Jugendliche für derartige Dinge missbrauchen, warum nicht auch andere Gruppen? Und sei es nur, um einen Zwischenfall zu provozieren. IS würde ich auch das zutrauen! Also, juristisch alles okay für die AfD und über „Moral“ lässt sich bekanntlich streiten… Politprofi Gabriel beweist nur, wie dünn das Nervenkostüm vor den Landtagswahlen ist, wo durch einen Einzug der AfD rot-grüne Bündnisse verloren gehen könnten, die dann Ministerpräsidentenposten und Bundesratsmehrheiten ändern könnten! Mehr Sachlichkeit, bitte in der politischen Diskussion!

  85. Lucky Luke | 31. Januar 2016, 19:50 Uhr

    Ein sachlicher Bericht,

    wie ich ihn mir von der Tagesschau insbesondere im Bezug auf die Flüchtlingskrise und die AfD schon oft gewünscht hätte. Bitte weiter so.

  86. #IEATASS | 31. Januar 2016, 19:52 Uhr

    Make it count

    Ich bin auf Seiten Petris. Wir müssen unsere Grenzen um jeden Preis verteidigen, sei es gegen die „Flüchtlinge“, dem rechts gewordenen Polen oder Frankreich welches immer mehr Terroristen beherbergt ohne es zu wissen.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 20:13 Uhr

      „Um jeden Preis?“ Was meinen Sie denn damit?

  87. Christa | 31. Januar 2016, 19:54 Uhr

    Apokalyptisch

    Es ist äusserst tragisch, was zur Zeit in Europa geschieht. Frau Merkel ist die Kraft, die zwar das Gute will, und doch das Böse schafft. Die Flüchtlingskrise ist erst wenige Monate alt, aber hat bereits solche Dimensionen erreicht. Wir sind erst am Anfang. Die Fluchtbewegungen, die ausgelöst worden sind, lassen sich weder verlangsamen noch verhindern. Europa wird von Abermillionen Migranten überrollt werden, das ist eine unabänderliche Tatsache. Sie werden sich durch nichts abhalten lassen. Weder durch Grenzen noch durch Gewalt. Es ist die Kraft der schieren Masse, die uns in grosse Bedrängnis bringen wird. Da wird auch Schiessen nichts bringen.

  88. Paul | 31. Januar 2016, 19:58 Uhr

    Verteilung von Reichtum und faires Wirtschaften

    Wieder mal ein klassischer Aufreger für die Medien und das geneigte Publikum.

    Aber geht es letzten Endes nicht um die einigermaßen gerechte Verteilung von Reichtum? Je eher wir das alle begreifen und entsprechend handeln, um so besser. Ich habe allerdings so meine Befürchtungen. Und so werden wohl auch weiterhin Menschen ihr Glück oder ihr nacktes Überleben hier suchen.

    Dass nun die Erdogan-Regierung je nach Belieben große Beträge und andere Gaben fordern kann, ist regelrecht das Sahnehäubchen. Sicher ist jedenfalls:Der schießt ohne jede Diskussion. Waren dann eben Terroristen.

  89. Ignoranz_hh | 31. Januar 2016, 20:00 Uhr

    Angst vor der AFD??

    Erschreckend auf welchem Niveau unsere alten Volksparteien und deren Mitglieder, sowie einige Personen im öffentlich rechtlichem Dienst Argumentieren um der AFD Verfassungsfeindliches Handeln an zukreiden.

    Jeder der In der Bundesrepublik Deutschland Wehrdienst absolviert hat oder mehr und dabei „Wache“ geschoben hat kennt diesen „Schiessbefehl. Wenn Gefahr für die Sicherheit des zubewachenden Gebäude oder Anlage in Gefahr ist, dann darf ein Eindringling, der auf „Anrufen“ nicht reagiert, durch den Einsatz von der Schusswaffe am unbefugten Betreten des Gelände/Gebäudes gehindert werden. Und alle die gedient haben, kennen das Problem mit dem Gewissen und auch die Angst ein Kind zu treffen. Die DDR hat auf Bürgergeschossen, die nur das Land verlassen wollten, ohne Gefahr für das Land DDR. Ein gravierender unterschied.
    Im Zuge dieser Diskussion muss man solangsam die Frage stellen, wer verhält sich undemokratisch und damit automatisch Verfassungsfeindlich.
    Und Nein ich unterstütze keinen Menschen und Personen, die gegen andere Hetzen.. aber man muss auch mal anfangen zu differenzieren. Nicht jeder Wut-Bürger ist ein Rechter.

    • duscholux | 1. Februar 2016, 13:47 Uhr

      Ignoranz erinnert sich wie folgt: “ Die DDR hat auf Bürger geschossen, die nur das Land verlassen wollten, ohne Gefahr für das Land DDR.“

      Wenn jetz ein deutscher Bundespolizist auf eine einzelnen Flüchtling an der österreichischen Grenze schiesst, wo hätte dann in dem Moment und diesem Tötungvorgang eine Gefahr für das deutsche Land bestanden?

  90. Holt | 31. Januar 2016, 20:00 Uhr

    Danke für die Sachlichkeit

    Ich danke für die Sachlichkeit. Ich glaube, dass Interview-Fragesteller und Interviewter unterschiedliche Sichtweisen auf die Fragestellung hatten. Jemand der ILLEGAL die Grenze überquert(es gibt auch legale Wege für Flüchtlinge) und sich der Überprüfung seiner Person entziehen will, ist durchaus auch mit Warnschuss zu begegnen. Allerdings ist der Einsatz gegen den Körper wie oben unverhältnismäßig, wenn keine konkrete Warnung gegen solche Person vorliegt. Deswegen müssen nicht letale Mittel, sowie Fähigkeitsprofile der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Leider wurde in die Polizei in den letzten Jahren nicht genügend investiert m.M.. Was ist eigentlich, wenn die legalen Wege für Flüchtlinge eingeschränkt werden und Flüchtlinge massenweise illegal und unregistriert in das Land kommen, und somit ohne Perspektive sind? Da Lob ich mir die AfD, dass sie zumindest eine Diskussion anregt(wenn auch mit unreifen Argumenten). Leider verschließen sich die andern Parteien dieser Diskussion und kommen mit Worthülsen, wie Schießbefehl an der Innerdeutschen Grenze. Wetten, dass die CDU diese Diskussion in einem halben Jahr, bloß schöner formuliert, aufgreifen wird?

  91. Heimatloser | 31. Januar 2016, 20:01 Uhr

    Grenzsicherung?

    Eigentlich möchte ich von unserer Regierung nur die Frage beantwortet haben was sie in Sachen Genzsicherung zu tun gedenkt wenn in den nächsten Wochen/Monaten wieder Hunderttausende Flüchtlinge – wie schon im Herbst 2015- kommen und sich die Gesamtzahl schon zum Sommer auf über 1 Million addiert. Was tut sie wenn immer mehr Flüchtlinge versuchen sich Zutritt abseits der legalen Grenzübergänge zu verschaffen? Will die Bundeskanzlerin auch bei 2 oder 3 Millionen in 2016 ihre Willkommenskultur beibehalten?

  92. adam | 31. Januar 2016, 20:03 Uhr

    Gesetz

    Der Grenzbeamte kann bei jedem Grenzübertritt annehmen, der Grenzverletzer ist harmlos. Aber er kann auch bei jedem Grenzverletzer, der nicht stehenbleibt, der sich nicht registrieren lassen will, annehmen, das ist ein gefährlicher Terrorist. Eine Kalschnikov im Gepäck und Sprengstoff um den Bauch der Kinder gewickelt. Gibts nicht?
    JaJa. Das ist genauso unglaublich wie KZ und Holocaust.
    Der Bundesgrenzschutz war, als die Grenzen innerhalb Europas noch exisiterten, mit MG und Panzern ausgerüstet. Das Ganze hat sich nun eigentich an die EU Außengrenzen verschoben die genauso überwacht werden sollten. Das scheint so überraschend wie die Tatsache, dass der Metzger die Tiere schlachtet die „wir“ essen.

  93. Ulliwa | 31. Januar 2016, 20:10 Uhr

    Schießbefehl??

    Das wir über Waffengewalt an unseren Grenzen gegen Flüchtlinge diskutieren ist absolut pervers. Braune Gruppen rufen dazu auf und bekommen Beifall von den besorgten Bürgern.
    Was sich Politiker der braunen Seite momentan erlauben ist ein Angriff auf das Grundgesetz und sie verstoßen somit gegen unsere Verfassung. Angriffe auf unsere Verfassung müssen schon im Keim erstickt werden. Wenn notwendig auch mit Waffengewalt. Die Flüchtlinge bedrohen unsere Verfassung nicht.

    • Horst König | 31. Januar 2016, 20:55 Uhr

      bitte eimal die Verfassung lesen

      Bitte lesen sie einmal die Verfassung bzw. das Grundgesetz. Dann stellen Sie fest, dass ausschließlich die Regierungsparteien gegen die Verfassung verstoßen, denn dort steht dass Asylbewerber an der Grenze abzuweisen sind. Die AFD fordert also lediglich die Einhaltung von ohnehin geltendem Recht.

      • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 21:16 Uhr

        Herr König, können Sie mir die Fundstelle für „Asylbewerber sind an der Grenze abzuweisen“ nennen? Ich finde das in meinem Grundgesetz gerade nicht (ich hab im Art. 16a geschaut).

        • montideluxe | 1. Februar 2016, 4:27 Uhr

          Art16a Abs2 GG

          Ich vermute der Herr König bezieht sich da auf Art16a(2) nach dem annähernd kein Asylbewerber Anrecht auf eine Antragsstellung in Deutschland hat. Weil nämlich jeder über einen sicheren Drittstaat einreist (mit Ausnahme derer die am Flughafen Frankfurt oder mit dem Containerschiff in Hamburg ankommen). Ich brauche hier sicherlich nicht den Wortlaut posten.

  94. Heinzb aus nrw | 31. Januar 2016, 20:18 Uhr

    Was ist denn in Afghanistan passiert beim Ermorden von ca. 149 Zivilisten, darunter Kinder, das wurde doch auch kein Fall von Den Haag , dem Täter in deutscher Uniform wurde General, was soll nun das Geschrei, wird die AfD gefährlich für deutsche Parteien ? Bei dem Massenmord in Afghanistan war die AfD nicht beteiligt, sondern anderer Parteien haben sich entschieden über die Einsätze fern der deutschen Heimat.

    • Manzini | 1. Februar 2016, 6:29 Uhr

      koin mist schwätze,

      Der Luftangriff wurde morgens so um drei Uhr angefordert, nachdem ein Fahrer von den Taliban erschossen worden war, eine große Menge Leute sich vier KM vor dem deutschen Lager zusammenschloß, und bereits einige Tage vorher es einen Anschlag mit einem Tanklaster gegeben hatte. Oberst Klein hatte also einen gegnerischen Angriff im Kriegsgebiet in einem Krieg abgewehrt.
      Oberst Klein gebührt Respekt, er hat gehandelt und das Leben der im Lager befindlichen Soldaten geschützt. Ich habe übrigens noch keinen uniformierten Taliban gesehen, jedenfalls ist es leicht für Sie hier von „Zivilisten“ zu reden. Es könnten auch a l l e Terroristen gewesen sein. Wer will das jetzt überprüfen ?

  95. Gregorius | 31. Januar 2016, 20:23 Uhr

    Usancen

    Ist jemand von denen, die hier so herzergreifend „Inhumanität!“ schreien, je auf die Idee gekommen, beim Grenzübertritt in die USA oder Schweiz oder nach Russland mal eben die Grenzbeamten stehen zu lassen und auf eigene Gefahr weiter ins Land zu gehen, ohne die Formalitäten abzuwarten?
    Sicher nicht.
    Wahrscheinlich hat der Blick auf die Dienstwaffen der Grenzer dazu beigetragen, etwaigen Unmut über die Dauer und Genauigkeit der Kontrollen schnell zu dämpfen.
    Das Machtmonopol des Staates ist eine Selbstverständlichkeit. Es spricht für die Naivität vieler Zeitgenossen in unserem Land – Politikern kann man eine Portion Zynismus und Eigeninteresse hier getrost zugestehen – diesen Sachverhalt nicht zuende gedacht zu haben und sich daher so entsetzt zu geben.
    Moralisch ist das höchst bequem: sollen andere Länder an den EU-Außengrenzen uns diese „harten Tatsachen“ abnehmen, mit bewaffneten Grenzern. Wir verstecken uns hübsch hinter ihnen! Es ist politisch naiv, undurchdacht und auf eine – vielleicht unbewusste Weise – verlogen. Ich möchte dieselben Kritiker hören, wenn nicht eine Million sondern 10 Millionen ungefragt über unsere Grenzen dringen. Das nicht durchdacht zu haben spricht ebenfalls für sich!

    • Christa | 31. Januar 2016, 22:38 Uhr

      Von einem Extrem ins Andere

      Deutschland leidet unter einer kollektiven Neurose aufgrund seiner herausragend unrühmlichen Vergangenheit. Das Pendel schlägt von einem Extrem ins Andere, aber immer herausragend. Andere Staaten scheinen dieses Problem offensichtlich nicht so zu haben.

  96. Pitt Witt | 31. Januar 2016, 20:25 Uhr

    Ich fahre seit 37 Jahren immer noch sehr gerne Linienbus in einer Millionenstadt. Im Umgang mit Menschen habe ich unglaublich viel Erfahrung gesammelt. Unsere führenden Politiker müßten 1 mal im Monat den öffentlichen Personenverkehr benutzen, um überhaupt gerecht über den allgemeinen Zustand im Volk urteilen zu können. Es entwickeln sich in der letzten Zeit immer mehr Streitigkeiten unter den versch. Nationalitäten, weil keiner mehr den anderen versteht. Diese explosive Stimmung nimmt immer mehr zu. Mir hatte auch einmal eine Person ne Pistole unter die Nase gehalten aber Furcht kenne ich nicht! Mal sehn, wie lange ich das noch mitmache.

  97. Angstvoll | 31. Januar 2016, 20:31 Uhr

    Wo soll das enden?

    Das frage ich mich, wenn ich all die Nachrichten sehe und höre!
    Das Volk ist gespalten, ja fast schon in viele Kleingruppen zerfallen, die Politik scheint das Ruder der Handlung nicht mehr in der Hand zu haben, die Presse schlägt oftmals, ohne eine Ahnung von manchen Gesetzen zu haben, auf jeden ein, der es nur wagt etwas zu sagen, was scheinbar der PC nicht entspricht (eine der Ausnahmen hier: übrigens danke für Ihren recht sachlichen Artikel!).
    Wo bleibt der Europäische Gedanke? Wo bleibt der Gedanke, dass wir stolz sein könnten Europäer mit gigantischen Leistungen auf vielerlei Ebenen zu sein?
    Endet Europa so wie dereinst Rom nach 400 n. Chr. ?
    Davor habe ich Angst!

  98. kowalski | 31. Januar 2016, 20:35 Uhr

    Die Presse ist kriminell?

    Es ist eine bodenlose frechheit was hier seit Monaten abgeht. Nur weil die Medien in der Hand der derzeit kriminell und gegen die Interessen des deutschen Volkes handelnde Politikkaste sind werden Leute die die Einhaltung bestehender Gesetze und der Einforderung des geleisteten Amtseides, dieser sogenannten „Politiker“ fordern diffamiert und mit übelster Hetze als Rassisten, Faschisten oder Verschwörer, zu Recht einfordern. Ihr Medienfutzis solltet euch sowas von schämen!!!! Ich bin ja mal gespannt wenn hier in Deutschland die ersten Bombenattentate und noch weit schlimmere Szczenarien losgehen ob sich dann noch jemand erinnert, das es die oberste Aufgabe eines JEDEN Staates ist seine Grenzen zu schützen. Aber ich bezweifel das Deutschland ein staat ist. Naja, das wird alles rauskommen, wenn die Kaste nicht vorher das grosse Inferno gezündet kriegt um ALLES zu vertuschen.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 20:54 Uhr

      Werter Herr oder Frau Kowalski,

      ich habe Ihren Kommentar zwar veröffentlicht, weil auch das wohl zum Meinungsbild dieser Zeit gehört. Aber für jeden weiteren Beitrag von Ihnen möchte ich dann doch darum bitten, dass Sie von solchen Pauschalverleumdungen Abstand nehmen und sich am Thema des Beitrages orientieren, den Sie zu kommentieren vorgeben.

      Besten Dank
      Falk Steiner

  99. Magdeburger | 31. Januar 2016, 20:39 Uhr

    Auf der Internetseite Gesetze im Netz, die durch das Bundesjustizministerium und damit durch Heiko Maas verantwortet wird, wurde bekannt gegeben, dass das Gesetz mit § 11 Schusswaffengebrauch im Grenzdienst (UZwG) erst am 31. August 2015 geändert wurde.
    Der Schießbefehl wurde beibehalten und somit vor einem halben Jahr durch die amtierenden Abgeordneten bestätigt.

  100. F.M. | 31. Januar 2016, 20:40 Uhr

    Gewalt ist kein geeignete Mittel

    Um Flüchtlinge, die nichts mehr zu verlieren haben als ihr Leben, durch Gewaltanwendung abzuschrecken, muss die Drohung groß genug und glaubwürdig sein. Das heißt, wenn mit Waffengebrauch gedroht wird, müsste auf jeden Fall geschossen werden und nicht nur einmal. Um wirksam abzuschrecken müsste in die Menge geschossen, das heißt, ein Blutbad angerichtet werden. Das würde abschrecken aber nicht nur die Flüchtlinge, sondern jeden mitfühlenden Menschen. Glaubt irgend jemand, dem würden Bürger und Politiker im In-und Ausland tatenlos und ergeben zuschauen und sich mit den hier vorgebrachten Argumenten zufriedengeben? Ich nicht. Wir wären im Handumdrehen in einem Bürgerkrieg und dazu im Nu in der Welt isoliert und diversen ausländischen Sanktionen ausgesetzt. Gewaltanwendung ist ein ungeeignetes und zudem hochgefährliches Mittel, um die Flüchtlingsbewegung aufzuhalten.

  101. Bernd P | 31. Januar 2016, 20:49 Uhr

    Öffentliche Anklage / Anzeige gegen Frau von Storch.

    Wenn eine Frau von Storch solches fordert, gehört diese nun schlicht und umgehend angezeigt. Wegen Aufforderung zum Rechtsbruch (Öffentliche Aufforderung zu einer Straftat letztlich). Dies stellt einen Straftatbestand dar und kann verfolgt werden. Par. 111 StGB.

    • Stephan Hauschke | 31. Januar 2016, 21:22 Uhr

      So muss es sein

      Danke. Sie sprechen mir aus dem Herzen. Eindämmen und kaltstellen. Diesen inhumanen Demokratieverpester*innen die Kante des Rechtstaates zeigen.

    • Uwe Dippel | 31. Januar 2016, 22:57 Uhr

      Für Bernd P

      Uuh.
      Tippen geht bei Ihnen ziemlich schnell, oder?

      Was bringt Sie auf die Idee, dass Frau von Storch zu Straftaten aufgerufen hätte? Es war ziemlich dumm von ihr, ein unqualifiziertes ‚Ja‘ zu schreiben. Aber sonst: Ende der Fahnenstange.

      Lesen Sie den Artikel und die Gesetze etwas genauer und Ihnen wird auffallen dass es gesetzlich festgelegt ist, dass die Grenzen der Bundesrepublik insoweit zu verteidigen sind, dass eine Zutrittsverweigerung zum Gebiet der Bundesrepublik durchgesetzt werden *muss*.
      Ein Aufruf zu Straftaten kann ich nicht ausmachen, wenn Frau von Storch der Meinung ist, dass geltendes deutsches Recht ….. gilt.

      Ein Aufruf zu Straftaten wäre allenfalls der Appell Gabriels, genau das nicht zu tun: die deutschen Grenzen nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen, indem illegale Grenzübertritte nicht verhindert werden. Zur Not, als letztes Mittel, eben auch mit Schusswaffen. Nach momentan geltendem Recht wäre das Hochverrat.

      Wenn es Ihnen derezit gültiges Recht nicht liegt, ist es Ihnen als Wähler selbstverständlich unbenommen, eine Partei zu gründen, oder in eine einzutreten, die dieses Recht insoweit ändert, dass an deutschen Grenzen grundsätzlich nie Schusswaffen zum Einsatz kommen dürfen.

      • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 23:15 Uhr

        Herr Dippel, sie übersehen da etwas – etwas, das ich auch im Beitrag schrieb: der Einsatz von Schusswaffen muss stets verhältnismäßig sein. Das wird er bei unbewaffneten Flüchtlingen wohl kaum sein.

        • montideluxe | 1. Februar 2016, 3:56 Uhr

          Wollen wir hoffen ...

          Wollen wir hoffen dass das nie passiert aber eine solche Konstellation kann durchaus verhältnismäßig werden wenn z.B. die öffentliche Ordnung in der Bundesrepublik nicht mehr gewährleistet ist weil die Migrationenwilligen nicht anständig versorgt werden können.
          Oder kennen Sie ein Gesetz dass einen Staat zur Selbstzerstörung verpflichtet ? Ich nicht.

  102. Hanno Kuhrt | 31. Januar 2016, 20:51 Uhr

    HK

    Der Bericht gibt die Tatsachen wieder und schließt sich nicht dem Geheul der Meute an-dafür ein Lob an die Redaktion.
    Es darf nicht sein, dass Politiker in den Leitmedien diffamiert werden, nur weil sie ein gültiges deutsches Gesetz zitieren.
    Und an die Adresse der Polizei gerichtet, die sich so empört zu Wort meldet, empfehle ich die Todesschüsse auch auf Kinder an der Deutsch-Belgischen Grenze in den 50’er und 60’er Jahren aufzuarbeiten.
    Das waren keine Flüchtlinge-aber hungernde Menschen.

  103. Horst König | 31. Januar 2016, 20:51 Uhr

    schwer bewaffnete Kindersoldaten mit Sprengstoffgürtel

    Das Grundgesetz steht weit über dem UZwG. Deshalb darf selbstverständlich auch auf schwer bewaffnete Kindersoldaten mit Sprengstoffgürtel geschossen werden wenn dabei höhere Rechtsgüter wie unsere Staatlichkeit und Freiheit oder Menschenleben in Gefahr sind und eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit erfolgt.

    Oder sollen wir uns gleich ergeben und in Deutschland die Scharia einführen? Denn die massenhafte Einwanderung wird letztendlich genau darauf hinaus laufen denn eine Integration von Integrationsunwilligen ist unmöglich und bereits bei den Gastarbeitern gescheitert. In einem von Zuwanderern regierten Deutschland im Jahre 2050 möchte ich nicht leben!

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 21:14 Uhr

      Die Scharia (welche genau, mal dahingestellt) einzuführen, steht hier aktuell nicht zur Debatte sondern die beiden Äußerungen und der Abgleich mit der realen Rechtslage. Bitte bleiben Sie beim Thema. Danke.

  104. Realist | 31. Januar 2016, 20:55 Uhr

    Bundeswehr hat natürlich auch einen Schießbefehl

    Während meiner Bundeswehrzeit hatten wir u.a. auch Wache zu schieben vor einem Objekt, von dem befürchtet wurde, dass es bei einer bevorstehenden Demonstration der Zaun überklettert würde.
    Wir wurden zu zweit mit scharfer Munition losgeschickt. Die Anweisung war, bei einem unberechtigten Betreten des Geländes zuerst anrufen, dann evtl. Warnschuss in die Luft, und als letzte Möglichkeit kampfunfähig schießen (z.B. in die Beine).

    Glücklicherweise passierte nichts …

  105. Leser | 31. Januar 2016, 21:00 Uhr

    AFD/Pegida: Scheiss egal, ich muss die Artikel schon gar nicht mehr lesen. Diese Partei/Bewegung ist einfach nur unerträglich.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 21:17 Uhr

      Schade. Dann hätten Sie eventuell auch zur Sache kommentiert.

  106. Peter | 31. Januar 2016, 21:00 Uhr

    Was sollen sie denn sonst tun?

    Vor nicht allzu langer Zeit hat eine Kamerafrau in Ungarn einem Flüchtling, der sich von einem Grenzbeamten losgerissen hatte, ein Bein gestellt. Dafür wurde sie als Unmensch gebrandmarkt. Ob das unsere Grenzer wenigstens dürfen?

  107. Demokratie | 31. Januar 2016, 21:03 Uhr

    Rechtsradikalismus

    Man sollte die Bezeichnung „Lügenpresse“ als gebildeter Deutscher, wissend um die furchtbare deutsche Vergangenheit doch tunlichst meiden.
    Sie zu gebrauchen macht natürlich dann Sinn, wenn man hier politisch konform geht.
    Die AfD missbraucht die Ängste der Menschen um rechtsradikales Gedankengut salonfähig zu machen.
    Wie lange ist Hitler her? Wer ist der Meinung, man wolle nicht mehr darüber sprechen, da man selber keine Schuld daran trage?
    Es ist jetzt umso wichtiger sich die Vergangenheit vor Augen zu halten um zu sehen was Hass an Unmenschlichkeit verursacht.

    Erstaunlich finde ich wie wenig eine studierte Juristin über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Bilde ist.
    So jemand soll für Deutschland Gesetze mit gestalten?
    Die Unversehrtheit von Leib und Leben ist Teil unserer Grundrechte.
    Es gibt zwar keine Ausbildung zum Politiker, jedoch wären einfache Grundkenntnisse über unser Grundgesetz hilfreich.

  108. pkeszler | 31. Januar 2016, 21:10 Uhr

    Wer Schusswaffen an der Grenze verwenden will passt doch eher nach Chile zu Frau Honecker. Die DDR hatte doch vielseitige Erfahrungen für Schusswaffen und Minenfelder an der Grenze. Wer sich jetzt nicht von der AfD distanziert, hat wohl die Zeit der Einmauerung, der Schusswaffen und Minenfelder an der Grenze zu einem Teil von Deutschland schon vergessen? Traurig, was viele Leute wegen der derzeitigen Flüchtlingskrise für absurde und ausländerfeindliche Gedanken haben.

  109. H. Becker | 31. Januar 2016, 21:16 Uhr

    Grenzsicherung

    Danke Herr Steiner für Ihren informativen und sachlichen Kommentar zu den Äusserungen von Frau Petry. Ich bewundere Ihren Mut, wo doch unsere verlogenen und tendenziösen Medien unter Unterschlagung des Satzes „Ich möchte das nicht“ schon längst zum Generalangriff auf Frau Petry geblasen haber!
    H. Becker

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 21:25 Uhr

      Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr Becker,

      ich möchte insoweit antworten, als dass ich sage: Ihre Einschätzung dass „unsere Medien verlogen und tendenziös“ wären, teile ich ausdrücklich nicht – viel mehr stimmt es mich traurig, dass Sie diese Einschätzung haben. Ich erlebe, dass viele Kollegen ihr bestes geben, um auch wenn ihnen etwas inhaltlich persönlich widersagt eine sachlich korrekte Berichterstattung zu leisten. Und das gilt in alle politischen Richtungen.

      Mit freundlichem Gruß
      Falk Steiner

      • Manzini | 1. Februar 2016, 7:00 Uhr

        Hallo Herr Steiner,
        danke für die Gelegenheit, da haben Sie fast Geschichte geschrieben. Respekt.

        Für mich sind die Medien in weiten Breichen gleichgeschaltet. Denken Sie einmal an z.B. die Berichterstattung zum Bahnstreik (2007). Es war egal ob man TAZ, FAZ, Stern, Spiegel oder irgendeine Tageszeitung gelesen hatte. Geschwätzig waren alle Medien, aber wehe einer suchte nach den vergleichbaren Löhnen europäischer Lokführer.

        Und so ist das auch mit der AfD. Da werden Aussagen verbogen (Pirinçci,), da wird verleumdet was das Zeug hält, es wird auch gehetzt; und wenn dann solch eine Hetze Erfolg hat und das Auto der Frau v.Storch brennt, dann ist das eine kleine Meldung am Rande und nach ein paar Stunden verschwunden.

        Die Medien machen sich mit solchen Methoden überflüssig, warum glauben Sie, sterben die Zeitungen ? Für Werbeblättchen gibt doch niemand sein Geld aus, das bekommt man umsonst.

        • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 10:56 Uhr

          Kleine Anmerkung: Ich teile Ihre Auffassung zur Lage der Medien ausdrücklich nicht, das entspricht schlicht nicht meiner Erfahrung.

      • H. Becker | 1. Februar 2016, 11:59 Uhr

        Grenzsicherung

        Sehr geehrter Herr Steiner, sicher müssen Sie Ihre Zunft verteidigen, aber ich glaube dass ich sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hatte, wie hoch ich Ihre journalistische Arbeit anerkenne. Um so mehr, als Sie sich offensichtlich tatsächlich die Arbeit machen, die Kommentare zu lesen und Ihre Meinung dazu darzulegen. Leider ist das die absolute Ausnahme. Ansonsten ist man der Meinungsmache in den Medien hilflos ausgeliefert! Meine Schreiben an die Rheinische Post zum Beispiel, sind noch nie beantwortet worden, obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe. Heute sieht man dann wieder eine fette Überschrift „AfD verlangt Schießbefehl an der Grenze“! Irgendwo versteckt im Text, steht dann noch, was Frau Petry wirklich gesagt hat, nämlich “ Kein Polizist will auf Flüchtlinge schießen, und ich will das auch nicht“. Ich schätze, dass dreiviertel der Leser nur die Überschrift lesen. In der gleichen Ausgabe wird dann in einem „Kommentar“ zum Rundumschlag gegen die „irre“ Politik der AfD ausgeholt, wobei man sich sicher zumindest fragen kann, was eher „irre“ ist, die verantwortungslose Politik unserer Kanzlerin, oder die vielleicht diskussionswürdigen Aussagen der Frau Petry.

        Mit freundlichem Gruß H. Becker

  110. richy1952 | 31. Januar 2016, 21:22 Uhr

    Rechtslage nicht zu beanstanden

    Die Ausführungen von H. Steiner und das zitierte BGH-Urteil, das hier als Grundsatzurteil verstanden werden muß, sind gut fundiert, plausibel und stimmig.
    Strafrechtlich relevant ist dagegen das verleumderische Anwerfen der SPD-Politiker, die wider besseres Wissen verbreiten, jemand hätte unmittelbar zum Schusswaffengebrauch aufgefordert. Das haben die AfD-Politikerinnen nämlich gerade NICHT gemacht. Sie haben nur die geltende Rechtslage beschrieben und werden dafür unberechtigterweise in einer strafrechtlich relevanten Weise verächtlich gemacht. Wenn das hier einige in dieser nölend-linkswürfigen a la SED machen, kann man Ihnen ihre irrelevante Unkenntnis nachsehen. Bei einem Vizekanzler, der verleumded, kann ich das nicht.

  111. Kaki11 | 31. Januar 2016, 21:22 Uhr

    Polizeirecht

    Zunächst einmal vielen Dank für den sachlichen Bericht! In diesen Zeiten dringend geboten! Ein wenig Internetrecherche zeigt, das in deutschen Polizeigesetzen auch der Schusswaffengebrauch gegen Personen unter 14 Jahren unterschiedlich geregelt ist! Das HSOG (Hessen) sagt in Par. 60 Abs.3 aus, dass zwar der Gebrauch gegen diese Personen grundsätzlich verboten ist, jedoch dieses nicht gilt, wenn unmittelbar Leib und Leben bedroht ist! Unter diesen Umständen wäre also auch das als „letzte Möglichkeit“ rechtlich gedeckt! Demnach hätte also auch Frau v. Storch nichts juristisch Falsches gesagt! Die Reaktion von Herrrn Gabriel ist erbärmlich, denn als Minister und Kabinettsmitglied hätte er sich sachkundig machen können und eine differenzierte Antwort geben müssen! Um die Frage vorwegzunehmen, wie eine solche Situation diner Bedrohung denn aussehen könnte: Gab es da vor Jahren in Israel einen Fall, wo ein Minderjähriger mit einem Sprengstoffgürtel auf Sicherheitskräfte zulief und erschossen wurde… Sollte sich ein deutscher Beamter in dieser Situation in die Luft sprengen lassen? Wenn die Palästinenser Jugendliche für derartige Dinge missbrauchen, warum nicht auch andere Gruppen? Und sei es nur, um einen Zwischenfall zu provozieren. IS würde ich auch das zutrauen! Also, juristisch alles okay für die AfD und über „Moral“ lässt sich bekanntlich streiten… Politprofi Gabriel beweist nur, wie dünn das Nervenkostüm vor den Landtagswahlen ist, wo durch einen Einzug der AfD rot-grüne Bündnisse verloren gehen könnten, die dann Ministerpräsidentenposten und Bundesratsmehrheiten ändern könnten! Mehr Sachlichkeit, bitte in der politischen Diskussion!

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 21:28 Uhr

      Da Frau von Storch ursprünglich ihre Aussage ohne weitere Qualifikation traf, kann ich Ihrer Argumentation diesbezüglich nicht folgen.

  112. Christian | 31. Januar 2016, 21:24 Uhr

    In Zukunft bitte besonnener

    Ich finde es gut, dass sich mal jemand die Mühe macht, Gesetzestexte zu veröffentlichen und auch (versuchend) neutral zu kommentieren! Vielen Dank!!!
    Das hätten manche Hetz-Politiker a la Gabriel mal auch tun sollen, bevor sie mit Kanonen auf Spatzen schießen.
    Frau Storch darf sehr wohl diese Meinung haben, denn so werden auch Gesetze gemacht, auch wenn es einen nicht passt: Man diskutiert! Und sorry, auch als Deutscher darf man gegen eine große Zahl an Flüchtlingen sein, ohne gleich als „rechts“ abgestempelt zu werden, ansonsten lebten wir hier in der Gutmenschen-Diktatur (!), die anderen das Recht auf eine Meinung abspricht (ich rede hier nicht von Gewalttaten, die gehören bestraft). Denen, die auf die AfD herumhämmern, empfehle ich mal Aussprüche von Thomas Jefferson zu lesen (Hauptverfasser der Unabhängigkeitserklärung und Präsident der USA), was er über Demokratie und Regierung sagt.
    Leider bekleckern sich die Medien derzeit auch nicht mit Ruhm … sie bringen in der Regel viele Hetzreden von Politikern gegen die AfD, die in dem Fall sogar AUCH irren.
    (Ganz entsetzlich daneben war die Veröffentlichung, dass Kultusminister Lorz alles gegen die Wiedereinstellung von Höcke unternehmen will: unseriös! Erst, wenn es soweit ist, wäre es halbwegs seriös, darüber zu berichten.)

  113. Sören | 31. Januar 2016, 21:27 Uhr

    Es ist ein erbärmlicher und befremdlicher Zustand, wenn ein kulturell reiches Land wie Deutschland sich einer Diskussion ergibt die völlig losgelöst ist von Ethik, Geschichte und Anstand. Da wollen Menschen einander erschiessen, wegen Flucht vor Krieg, Tod, Hunger. Den Damen fehlt scheinbar jede frühkindliche Erziehung. Aber noch viel schlimmer ist, wie viele die Gelegenheit nutzen, nicht nachzustehen.

    • montideluxe | 1. Februar 2016, 0:02 Uhr

      Mal etwas mehr Respekt, bitte.

      Gerade weil wir kulturellen Reichtum haben den die zumindest die meisten Deutschen bewahren wollen haben wir diese Diskussion. Wie Sie in den letzten Monaten gesehen haben sind bei weitem nicht alle von denen die da an der Grenze ankommen gewillt, Deutsche Normen, Gesetzte und kulturelle Regeln zu respektieren.

      • Sören | 1. Februar 2016, 0:34 Uhr

        Sie rechtfertigen mit Ihrer pauschalen Verkriminalisierung von Flüchtlingen also den präventiven Einsatz von Waffen an der deutschen Grenze. Tut mir leid, aber so preiswert ist mein Verstand nicht zu haben.

  114. Heinzb aus nrw | 31. Januar 2016, 21:27 Uhr

    Anmerkung

    Was soll das Geschrei, es ist doch nicht die AfD, die in Deutschland die Todesstrafe zum Nachteil das Deutsche Volk eingeführt hat in den Lissabonner Verträgen, sondern die regierenden Parteien in 2008, wohl um sich die Macht zu sichern in Deutschland ? Da waren weder AfD noch NPD oder SED an der Macht in Deutschland oder was auch immer, es waren die SPD, die CDU, die CSU, die Grünen, die unterzeichnet haben. Man stelle sich vor, regierende Parteien in Deutschland ermöglichen die Todesstrafe gegen Bürger Deutschlands, das ist gleichzeitig kein Verstoß gegen Menschenrechte nach Menschenrechtskonvention im EU-Recht. Das nicht in der Nazizeit, nicht in der DDR beim Grenzflucht, in Deutschland im vereinigten Europa oder was das sein sollte, im Euro ohne DM, in einer sogenannten Demokratie, das ist rechtsstaatlich. Beschlossen von hier regierenden Parteien an der Macht.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 21:31 Uhr

      Guten Abend Heinz B aus NRW.

      Ich fürchte, ich kann Ihnen insbesondere bei Ihren Ausführungen zu den EU-Verträgen von Lissabon inhaltlich nicht folgen: was genau meinen Sie?

      Besten Dank für die Aufklärung
      Falk Steiner

    • heinzb1955@gmx.de | 31. Januar 2016, 22:28 Uhr

      Dann schauen Sie in die Lissabonner Verträgen und deren Anhänge, da ist die Todesstrafe legalisiert und kein Verstoß gegen Menschenrechtskonventionen der EU. Tja, Herr Falk Steiner, wer sind Sie und weshalb sind Sie überall präsent in den Foren ? M.f.G.

      • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 22:43 Uhr

        Da alle EU-Mitgliedstaaten auch die einschlägigen Europaratsvereinbarungen unterzeichnet haben, ist ihre Annahme irrig, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe in irgendeinem Mitgliedsland – ob zu Friedens- oder Kriegszeiten – rechtens sein könnte. Dass es auch im Lissabonner Vertrag besser geregelt hätte werden dürfen, da sind wir uns sicherlich einig.

        Wer ich bin? Der Autor des Beitrages, den Sie kommentiert haben.

        • heinzb aus nrw | 1. Februar 2016, 0:01 Uhr

          Antwort an Falk Steiner 22:43 Uhr

          Auch wenn Sie alles in Frage stellen in Kommentaren, Herr Falk Steiner, Ihnen fehlt massives Hintergrundwissen, kann ich feststellen, aber werden Sie dadurch mehr davon bekommen, hier die angezweifelte Todesstrafe :

          Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft:

          Das ging so:
          Schritt 1: Mit Artikel 6 des Vertrages von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich. (Wobei Großbritannien und Polen die Charta der Grundrechte der EU nicht umgesetzt haben!)
          Schritt 2: Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta der EU steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Allerdings gelten auch die Erläuterungen dazu.
          Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht:
          „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
          Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“

          Somit wäre auch beim Zusammenschluss der DDR und der BRD damals … rechtens 1989, falls die Gesetzesgebung vorgelegen hätte.

          • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 0:06 Uhr

            Lieber Herr B., ich kenne die Debatte darum sehr wohl, auch wenn es meinem Erinnerungsvermögen hilft, dass sie sie hier nochmal in Teilen sehr prägnant darstellen. Bloß: da alle EU-Mitgliedstaaten die genannte, weitergehende Europaratskonvention unterzeichnet haben, die die Todesstrafe unter allen Umständen, auch den genannten, ausschließt, ist dieses Ärgernis eben genau das und nicht mehr – ein Ärgernis, das aber folgenlos bleibt. Gute Nacht!

        • heinzb aus nrw | 1. Februar 2016, 0:04 Uhr

          Antwort an Falk Steiner

          Leider wurde die Todesstrafe über den EU-Vertrag von Lissabon den EU-Mitgliedsländern wieder erlaubt und trat mit 1. Dezember 2009 in Kraft:

          Das ging so:
          Schritt 1: Mit Artikel 6 des Vertrages von Lissabon wird wird die Charta der Grundrechte der EU rechtsverbindlich. (Wobei Großbritannien und Polen die Charta der Grundrechte der EU nicht umgesetzt haben!)
          Schritt 2: Im Artikel 2 dieser Grundrechtecharta der EU steht unter (2): Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Allerdings gelten auch die Erläuterungen dazu.
          Schritt 3: in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtecharta steht:
          „Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet,“ wenn es erforderlich ist, „einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
          Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf: „Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr.“

  115. Hermann Bakker | 31. Januar 2016, 21:36 Uhr

    Der Blick ins Gesetz...

    … erleichtert die Rechtsfindung. Gerade bei diesem Thema findet der alte Juristenspruch einmal mehr eindrucksvolle Bestätigung. Nimmt man den Auszug aus der zitierten Entscheidung dazu, bleiben eigentlich überhaupt keine Fragen mehr offen.
    Von Politikern jeder Coleur, die auf der politischen Bühne ernsthaft mitspielen bzw. mitspielen wollen, muss man erwarten, dass sie ihre Hausaufgaben machen, also vor allem gründlich und sauber recherchieren. Das war weder bei P. noch bei S. der Fall. Das spricht nicht dafür, ihnen verantwortliche Funktionen in Deutschland überlassen zu können.

  116. tom | 31. Januar 2016, 21:50 Uhr

    mit

    Es wird leider nicht besser, wenn man die Sachen verdreht: „Frauen mit Kinder“ sowie „Frauen und Kinder“ ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Bei „Männer mit Bart“ wird im Falle des Falles jedenfalls nicht der Bart erschossen.

  117. Larry Schmid | 31. Januar 2016, 21:52 Uhr

    Schußwaffengebrauch an Grenze

    Was mich stört ist das unehrliche Gehabe unserer Bundestagspolitiker. Was in der Türkei und
    an Griechenlands Küsten gewollt ist darf an unseren Grenzen nicht sein.
    Wenn die ganzen Klugscheißer die sich hier zeigen authentisch sein wollen müssen sie sofort
    eine Gesetzesinitiative zur Änderung des bestehenden Gesetzes einbringen. Doch dafür fehlt
    dann der Mut. Ergo wie sagte doch Frau Klöckner: “ Einfach mal die Klappe halten „.
    Für diese Erkenntnis muß man kein AfD Sympathisant sein sondern nur beobachten und sich eine feste eigene Meinung bilden.

  118. Harald Dähne | 31. Januar 2016, 21:53 Uhr

    Vielen Dank!

    Lieber Herr Steiner,

    vielen Dank für diese sachliche und saubere Recherche! Hinzugefügt werden kann noch, dass die Polizeigesetze der Länder ähnliche Regelungen für den Schusswaffengebrauch haben, die noch ausführlicher die Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs vorschreiben. Verwiesen sei z.B. auf das Bayerische Polizeiaufgabengesetz. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip beschränkt letztlich den polizeilichen Schusswaffengebrauch auf die Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben.

    Nur am Rande sein nach angemerkt, dass der Tübinger Oberbürgermeister, Boris Palmer (B90/Die Grünen) bereits Ende Oktober 2015 gefordert hat, die EU-Außengrenzen müssten notfalls mit Waffengewalt verteidigt werden. Das Dementi, er habe keinen Schießbefehl fordern wollen, sei ihm zu Gute gehalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Harald Dähne

  119. Ichkotzgleich | 31. Januar 2016, 21:53 Uhr

    Was ist denn hier los?

    Falk Steiner | 31. Januar 2016, 20:54 Uhr
    Hallo Deutschlandfunk,
    machen Sie sich doch bitte mal Gedanken darüber, ob die veröffentlichung des oben genannten Geschreibsels nicht gegen Gesetzte verstösst.
    Nichts gegen Pressefreiheit, aber dass ist übelste Verleumdung und Bedrohung.
    Bitte entfernen. Niemand hat etwas davon wenn solche Hasstiraden von Ihnen auf Ihrer Seite geduldet werden.
    Bitte unterstützen Sie diese Hetze nicht weiter.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 22:17 Uhr

      Ich denke mal, Sie meinen hier nicht meinen Beitrag sondern den davor (Kommentare zu meinen Beiträgen moderiere ich in aller Regel selbst)? Justiziabel dürfte der kaum sein, nur unanständig, unsachlich und unwahr.

    • montideluxe | 1. Februar 2016, 4:15 Uhr

      Was genau meinen Sie ?

      >>
      Nichts gegen Pressefreiheit, aber dass ist übelste Verleumdung und Bedrohung.
      Bitte entfernen. Niemand hat etwas davon wenn solche Hasstiraden von Ihnen auf Ihrer Seite geduldet werden.
      Bitte unterstützen Sie diese Hetze nicht weiter.
      <<

      Meinen Sie die Hetze gegen die AfD ?

  120. Hallo Erstmal | 31. Januar 2016, 21:54 Uhr

    Mal angenommen in D. sind für dieses Jahr genug Flüchtlinge angekommen und es gibt einen Schießbefehl auf jeden der illegal rein will, ausser auf Kinder.

    Viele wird es abschrecken. Aber manche Familien aus Krisengebieten haben die Wahl im Kriegsgebiet zu verrecken, irgendwo sich aufhalten ohne Zukunft für die Kinder oder die Flucht bis zur deutschen Grenze zu wagen und den Kindern zu sagen „Lauft zu den Grenzschützern, sie werden Euch nichts tun, ausser Pfefferspray. Uns erschiessen Sie und Ihr bekommt eine Schulbildung und eine Zukunft.“
    Dann laufen die Kinder vielleicht zu den Grenzschütze(r)n, die Eltern folgen in sicherem Abstand und werden erschossen. Die Grenzschützer fahren dann die Kinder zu der zuständigen Behörde wo die Kinder weiterversorgt werden und nicht abgeschoben werden können.
    Vielleicht sollte man nicht beide Eltern erschiessen, sondern einen nur anschiessen. Dann kann der noch lebende Elternteil Suizid begehen oder er wird in D. gepflegt, bis er reisefähig ist und wird mit Kindern abgeschoben.

  121. Stephan Grandke | 31. Januar 2016, 21:56 Uhr

    Interessant

    zunächst einmal vielen Dank an Hr. Steiner, dass er sich die Mühe gemacht hat, die Fakten zu diesem Thema zusammenzutragen. Nicht ganz gelungen ist allerdings der Versuch, das UZwG als ein Überbleibsel des Kalten Krieges hinzustellen, dem eigentlich keine Bedeutung mehr zukommt.
    1. Auch wenn die letzte Änderung am 31.08.2015 nur marginal war, so hat der Gesetzgeber offensichtlich bewusst darauf verzichtet, das Gesetz an die „geänderte“ Rechtslage durch die Rechtsprechung des BGH anzupassen. Das Gesetz ist somit weiterhin aktuell und Rechtsgrundlage.
    2. Überholt und nicht mehr praxisgerecht dürfte dagegen die Rechtsprechung des BGH sein, denn als sie erfolgte gab es weder ein 9/11 (woher kam nochmal ein Teil der Attentäter?) noch einen IS noch die Anschläge von Paris. Die Zeiten, dass die Amerikaner die Drecksarbeit leisten und wir die Hände in Unschuld waschen dürften wohl vorbei sein.

    Die ganze Frage ist außerdem gar nicht so theoretisch wie sie vom Mannheimer Morgen dargestellt wird, wie jeder weiß, der schon einmal bei der Bundeswehr Wachdienst geschoben hat. Die Schilder „Militärischer Sicherheitsbereich! Vorsicht Schusswaffengebrauch!“ hängen dort nicht zur Zierde, sondern sind ernst zu nehmen. Die „Empörung“ der im Parlament vertretenen Parteien ist nichts als bemitleidenswerte Heuchelei!

  122. Michael Friedrich | 31. Januar 2016, 22:00 Uhr

    Lieber Herr Falk Steiner...

    als leidenschaftlicher DLF- und ‚Dr. Kultur‘-Hörer Ihnen und dem DLF vielen, vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Konstruktiv:
    1) Ich hege da den sich deutlich aufdrängenden Verdacht, daß da von Seiten „StratFor“ eine pulverdampflastige Weisung zunächst an die EU, und dann weiterdelegiert an Frau Beatrix von Storch MdEP ergangen ist.
    Und das meine ich todernst !!!
    2) Da haben sich deutlich mehr als 35 Jahre lang bei der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland, z.B., aber auch bei der Polizei, dem ehemaligen BGS, Unteroffiziere den Arsch aufgerissen !!!, jungen Wehrpflichtigen den maximal verantwortungsvollen Umgang mit Schußwaffen beizubringen, ich selbst durfte dies erfahren, Menschen, die diesbezüglich keinen Spaß verstanden haben, gar keinen, weder „im Wort“, schon gleich gar nicht bzgl. jeglicher Handhabe, und dann, nach der Wende, wie aus dem Nichts, plötzlich eine zunehmende Durchmartialisierung unserer Demokratisch-Humanistisch-Ethisch ausgerichteten Gesellschaft. Vor dem Hintergrund, ist man geneigt zu sagen, exemplarischer, verbündeter und großartigster Vorbilder…..
    Es ist höchste Zeit, aller höchste Zeit, dieser umsichgreifenden, immer mehr erfassenden Durchmartialisierung entgegen zu treten; bevor man diesem freien Fall nur noch mit ??? begegnen kann !!!
    Es wird langsam unerträglich….
    Und mir scheint, -NSU-, daß da sehr merkwürdige Leute -da und dort- in Deutschland ein relativ leichtes Spiel haben… Kalter Krieg eben… im wahrsten !!! Sinne der Bedeutung dieser begrifflichen Abfolge…..
    Wie lange wohl noch die Sanktionen gegen Russland andauern… Wird sich doch wohl ein Ersatz für die plattgemachte Mauer finden lassen…

  123. Christoph | 31. Januar 2016, 22:01 Uhr

    Grenze USA/Kanada

    Vor 20 Jahren sind wir mit dem Auto von Kanada in die USA eingreist. Ich habe den Grenzsoldaten falsch verstanden. Die Grenzsoldaten waren mit Maschinenpistolen bewaffnet.
    Ich habe verstanden, dass wir weiterfahren können. Der Grenzer hat mit dem Bein gegen das Auto geschlagen und geschrien. Ich habe dann angehalten. Die hätten geschossen ,da bin ich mir sicher. Vielleicht nicht auf uns, aber auf die Reifen.

  124. Ede Fauler | 31. Januar 2016, 22:14 Uhr

    Ist Hajo Friedrichs auferstanden?

    Sorry, daß ich nur einen Meta-Kommentar beitrage. Aber das mußte ich loswerden:

    Dieser Bericht hat mich, ob seiner Objektivität und seines Informationsgehaltes, von den Socken gehauen. So etwas habe ich seit Wochen, auch in den ÖR, nicht mehr erleben dürfen.
    Noch dazu zeigt sich, daß es auch bei einem „journalistisch objektiven“ Beitrag möglich ist, daß der Vefasser seine eigene Einstellung durchscheinen lassen kann, ohne den Beitrag ins Tendenziöse zu verrücken.
    Auch die Art der Moderation (durch den Verfasser selbst, auf-/klärend, dialogisch und öffentlich) ist wegweisend und im Ton vorbildlich.
    Ist Hajo Friedrichs auferstanden?
    Chapeau!

    • montideluxe | 1. Februar 2016, 5:04 Uhr

      Gut erkannt

      Das kann ich nur bestätigen, Herr Steiner hat da einen sehr anständigen Job gemacht auch wenn man die Richtung seiner Argumentation klar erkennen kann. Lobend anerkennen muss man auch dass Herr Steiner nicht versucht, über Moderation der Kommentarfunktion Meinungsmache zu betreiben. Gerade in den Online-Angeboten der Öffentlich Rechtlichen gibt es immer wieder Forums-Moderatoren die alles Blocken was den „Wir schaffen das“ Kurs der Bundeskanzlerin in Frage stellt.
      Guter Job, Herr Steiner. Obwohl ich mir eine andere Schlussfolgerung gewünscht hätte. Nämlich dass die Bundesregierung dazu gedrängt wird den Bundespolizisten an der Grenze verbindliche Regeln an die Hand zu geben wie sie sich verhalten sollten wenn in wenigen Monaten Tausende von Migrationswilligen die Grenzen überqueren werden ohne sich einen feuchten Kehricht um die Bundespolizei zu scheren. Wer nicht an Wunder wie eine ‚europäische Lösung‘ glaubt weiß dass genau das passieren wird. Es wäre wünschenswert wenn der Beamte an der Grenze dann weiß ob er seine Pflicht zur Grenzsicherung vernachlässigen soll oder notfalls Gewalt gegen unbewaffnete Grenzdurchbrecher einsetzen soll. Ich befürchte nämlich dass der gesamte Bundestag den Schuldigen bei der Bundespolizei suchen wird und die haben nun wirklich nichts damit zu tun.

  125. Uwe Dippel | 31. Januar 2016, 22:37 Uhr

    Verfassungsschutz

    Allen denen, die sich hier auf Menschlichkeit berufen, ganz zurecht, wie ich finde, schlage ich vor, nochmal genau in dem Interview mit Frau Petry nachzulesen was diese gesagt hat. Und zwar ohne die Stimmungsmache als Leitfaden zu nutzen.

    Es gibt ca. 200 Staaten auf dieser Erde. Alle minus einen (so scheint es) haben Grenzen, die wenigstens partiell kontrolliert werden. Und an allen diesen Grenzen minus einer (so scheint es) wird ein Mensch jedweden Alters und Geschlechtes, dem ein Grenzübertritt versagt wird, an diesem Grenzübertritt auch gehindert. Auf jedwede Art. Niemand, und insbesondere Frau Petry nicht, verlangt den Einsatz von Schusswaffen als erstes Mittel. Im Gegenteil, sie sagt ‚Ultima Ratio‘; also als letztes Mittel.

    Verfassungsschutz? Verfassungsfeindlichkeit ist eher bei denen zu vermuten, die Schusswaffen auch als ‚Ultima Ratio‘, als letztes Mittel ablehnen. Denn die Verletzung der Integrität der Bundesrepublik Deutschland durch Duldung von widerrechtlichen Grenzübertritten trotz vorheriger verbaler Verweigerung wäre Hochverrat. So steht es im Strafgesetz. Derzeit hat die Bundesregierung den Grenzübertritt allerdings genehmigt.
    Gabriel liegt komplett falsch. Und wenn er den Verfassungsschutz angerufen haben will, wäre bei ihm, Gabriel, mit der Untersuchung anzufangen. Denn eine Grenze, bewacht von Grenzschützern denen explizit Schusswaffengebrauch verboten wird, ist nur eine Lachnummer. Und ein möglicher Hebelansatz zur Zerstörung der Bundesrepublik.
    Gabriel ist auf jeden Fall im Unrecht.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 22:44 Uhr

      Das war jetzt aber kein Kommentar zu den anderen Kommentaren oder zum Beitrag oben. Schade.

      • Uwe Dippel | 31. Januar 2016, 23:11 Uhr

        Huch ...

        Sind Sie der Autor – oder geben Sie sich dafür aus? Denn der Name kann ja vom Kommentator frei gewählt werden …

        Also, wenn Sie den Beitrag oben geschrieben, oder wenigstens gelesen haben, können Sie feststellen, dass er sich sehr intensiv und journalistisch sehr gut aufgearbeitet mit der Rechtslage an den deutschen Grenzen beschäftigt, was den potentiellen Einsatz von Schusswaffen betrifft.
        Der Beitrag eines Herrn Falk Steiner beginnt mit dem Interview mit Frau Petry im Mannheimer Morgen, und auf diese Interview beziehe ich mich.
        Darauffolgend stelle ich meine Meinung zu einer ganzen Anzahl von Kommentaren dar, die einen Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze grundsätzlich verneinen.

        Nicht bezogen habe ich mich lediglich auf etwa das letzte Viertel des Berichtes, nach dem Frau von Storch diesen Schusswaffengebrauch als ‚Ultima Ratio‘ auch auf Kinder ausgedehnt wissen will.

        • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 23:18 Uhr

          Sie können mir glauben, dass ich kaum einen Kommentar freigeben würde, der unter meinem Namen von jemand anderem hier einlaufen würde… Aber auch hier gilt: der vom BGH eingeforderte und allgemein immer zu wahrende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Schusswaffengebrauch dürfte einen Einsatz zur bloßen Verhinderung eines Grenzübertritts kaum zulassen.

          • Uwe Dippel | 1. Februar 2016, 1:21 Uhr

            Verhältnismässigkeit

            Also, jetzt wird es interessant!
            Natürlich ist Verhältnismäßigkeit das Kriterium, aber nicht nur hier. Verhältnismäßigkeit ist das A und O jeglicher Rechtsanwendung, wie Ihnen Juristen bestätigen werden: Es ist jeweils diejenige Aktion zu wählen – bei Vorliegen von Alternativen – die den Schaden minimiert.

            Territoriale Grenzen werden von uns Menschen seit Jahrtausenden verteidigt. Unzählige Kriege wurden nur deshalb geführt, weil eine feindliche Armee Grenzen überschritt. Egal zu welchem Behufe. Die Idee des Nationalstaates beinhaltet auch die Idee unverletzlicher Grenzen.
            Deshalb ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit hier nicht so einfach zu klären. Wäre das Gut ‚Leben‘ an Grenzen immer höher als ein Straftatbestand, könnten Grenzen von heute auf morgen abgeschafft werden. Denn dann könnte eine hier fiktive kriminelle Bande nach einem gewalttätigen Bankraub in Amsterdam an der niederländisch-deutschen Grenze gesetzeskonform mit nichts anderem aufzuhalten versucht werden als mit dem Winken der Polizeikelle. Bedenken Sie dabei, dass das Fluchtfahrzeug in dem Moment lediglich ein vermutliches Fluchtfahrzeug ist und die Insassen lediglich Tatverdächtige!

            Ich vermute dass wir uns bei diesem Beispiel einig sind, dass Grenzen keine Örtlichkeiten darstellen, an denen à priori besondere Vorschriften für den Gebrauch von Schusswaffen gelten.
            Sogar im Gegenteil: wenn die bewaffneten Täter des konstruierten Beispieles von oben als gewalttätig und gefährlich bekannt sind, wäre der Grenzübergang eine verhältnismässigerere Lösung, um das mal so zu steigern, als die Bande in einem Wohngebiet in Düsseldorf nochmals ausfindig machen zu müssen um sie dann zu konfrontieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass Unbeteiligte dort zu Schaden kommen, wäre unverhältnismäßig höher.

  126. Oliver Rogozenski | 31. Januar 2016, 22:49 Uhr

    Guter Journalismus

    So muss es sein, die Fakten zusammentragen, damit man sich selbst eine Meinung bilden kann.
    Ein Lichtblick!

  127. Sebastian Wiemann | 31. Januar 2016, 22:57 Uhr

    Stolz und Souveränität

    Bleibt die Frage, ob solch ein sachlicher Blogbeitrag mit seinem Inhalt auch im Radio bei DLF zu hören wäre.

    Wir haben doch das Grundproblem, daß die meisten Medienleute kaum noch den intellektuellen und ethischen Schneid haben, ganz nüchtern, fernab von politischen Normativitäten und Dynamiken zu urteilen und zu berichten.

    „Gutmenschentum“ darf man ja auch nicht mehr sagen. Obwohl dieser Begriff das Problem unseres Landes zutreffend beschreibt. Wieviel Tote hat Merkel eigentlich schon auf dem Gewissen mit ihren sinnlosen Einladungsgesten an den Orient und Afrika?

    Verbotene Frage? Es ist doch alles schon exponentiell absurd.

    Allerdings stellt sich die AfD auch etwas blöd an. Leute, laßt euch doch nicht von den Medien so vorführen. Ihr dürft in Interviews auch Gegenfragen stellen, zurückschlagen, polemisieren, entlarven. Da gibt es viele Möglichkeiten, die hier auch schon viele Kommentatoren gestriffen haben.

    Da ist deutlich mehr Souveränität und Stolz auf die eigenen Positionen gefragt.

    • Manzini | 1. Februar 2016, 6:36 Uhr

      Die AfD hat halt die ganzen Worthülsen, Phrasen, Schlagworte und das Politikgeblubber im Allgemeinen noch nicht drauf. Das ist eigentlich nix schlechtes.
      Hat denn überhaupt schon einmal einen Politiker „ich weiß es nicht“ sagen hören ?

  128. Peter | 31. Januar 2016, 23:16 Uhr

    Masochist?

    Danke für den gut recherchierten und sachlichen Hintergrundbericht.

    Aber welcher Teufel hat Sie geritten, sowas mit öffentlich zugänglicher Kommentarfunktion zu posten? Das muss einem doch klar sein, dass bei sowas die besorgten Bürger und Hobbygrenzschützer in Bataillonsstärke auflaufen, um ihre Grütze hier abzuladen. Respekt – um sich sowas anzutun, muss man schon ein wirklich idealistischer Verfechter der Meinungsfreiheit sein.

    • Falk Steiner | 31. Januar 2016, 23:21 Uhr

      Gerne. Ich hoffte ursprünglich auch auf den einen oder anderen juristisch wertvollen Hinweis, ob ich mit meiner Interpretation der Rechtslage irgendwo etwas übersehen hätte. Dass allerdings auch andere Kommentare kommen würden, war mir bewusst. Allerdings habe ich in der Vergangenheit auch schon ganz andere Themen moderiert, die wesentlich schwieriger und bei denen die Kommentatoren noch wesentlich ausfallender waren denn hier (mit wenigen unrühmlichen Ausnahmen). Persönliche Beleidigungen waren bisher zumindest keine dabei. 😉

    • montideluxe | 1. Februar 2016, 0:22 Uhr

      Wer ein Minimum ...

      Wer ein Minimum an demokratischem Grundverständnis mitbringt hat kein Problem mit einer Kommentar-Funktion. Wie wir sehen gibt es immer nicht einen einzige Antwort auf meine Frage wie sich die Bundespolizei verhalten soll wenn denn z.B. 25.000 Flüchtlinge pro Tag kommen. Weil selbst den Grünen ist klar dass wir die nicht mal notdürftig versorgen könnten. Was also soll die Polizei machen wenn die trotzdem alle ins Land drängen ? Geben wir die Bundesrepublik Deutschland auf ? Oder machen wir es so wie es jedes andere Land auf der Welt machen würde, nämlich seine Grenze sichern.
      Wie ist Ihre Position dazu, oder etwas nicht ?

  129. richi | 31. Januar 2016, 23:24 Uhr

    Merkt Ihr eigentlich, das es immer um Personen geht und nicht um Menschen!
    Ihr solltet euch mal die Gesetze durchlesen.
    Im Artikel 1 GG steht es ja auch schon drin:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar.
    Und nicht der Person.
    Das sind feine juristische Unterschiede.

  130. Andreas B. | 1. Februar 2016, 0:00 Uhr

    Hoffnung!

    Sehr geehrter Herr Steiner!
    Sie haben mir heute abend Hoffnung gemacht, vielleicht gibt’s ja doch noch klar denkende Menschen! Sie beeeindrucken mich, indem Sie klar informieren und hier mutig Stellung nehmen – dabei jedoch ruhigen Verstand beweisen! Es nutzt nichts, den Teufel an die Wand zu malen und dabei zu übersehen, das es hier um Menschen geht. Die sollten es wert sein, sich ausführlich und objektiv / neutral zu informieren, bevor man evtl. Stuss in die Welt setzt! In diesem Land lodert im Moment ein Flächenbrand aus Unwissenheit, Angst, Mißtrauen, Hass und Vorurteilen, gepaart mit engstirnig nationalem Egoismus. Es gibt soviele, die im Moment, statt, wie Sie mit dem Feuerlöscher, mit Brandbeschleuniger arbeiten!
    Vielen Dank dafür und bitte weiter so!
    Andreas B.

    • montideluxe | 1. Februar 2016, 0:35 Uhr

      Dann geben Sie uns mal Ihr 'objektives' Bild

      >>
      In diesem Land lodert im Moment ein Flächenbrand aus Unwissenheit, Angst, Mißtrauen, Hass und Vorurteilen, gepaart mit engstirnig nationalem Egoismus.
      <<

      In diesem Land gibt es täglich mehr Menschen die begreifen dass von den Kritikern der AfD nicht ein einziger konkreter Gegenvorschlag kommt. Was hat das mit Unwissenheit, Angst, Mißtrauen, Hass und Vorurteilen zu tun ? Selbst die Grünen haben begriffen dass die Aufnahmekapazität Deutschlands begrenzt ist und dass sich die Zahlen von 2015 nicht wiederholen dürfen. Die AfD scheint jedoch die einzige Partei zu sein die darüber nachdenkt was zu machen ist wenn die Zahlen der Migrationswilligen an der Grenze halt nicht zurückgehen. Ich finde genau das verantwortungsvoll oder mit anderen Worten, wer versucht dieses Thema totzuschweigen handelt grob fahrlässig.

      .

  131. Joaquin Veyron | 1. Februar 2016, 0:09 Uhr

    Die Takt ist simpel und leicht durschaubar!

    Die Taktik ist simpel, die AfD – da man ihr auf einer INHALTLICH-SACHLICHEN Ebene nicht beikommt – mit haltlosen Vorwürfen und mit DRECK bewerfen. Irgendetwas wird schon hängenbleiben. Dass die Vorwürfen lächerlich und haltlose sind, weiß sogar der Siggi,. Diese verolgene Taktik, die ein weiterer Tiefpunkt „unserer“ Altparteien ist, wird indes nicht aufgehen, sondern nur dazu führen, dass immmer mehr Wähler voller Verachtung und Wut auf ehemals stolze Volksparteien abwenden werden. Also drücken wir dem SIggi die Daumen, dass er noch viele solcher verlogenen Nummern bringt!!!

  132. montideluxe | 1. Februar 2016, 0:10 Uhr

    Hallo, Herr Steiner

    da mein erster Kommentar dazu irgendwie nicht online gegangen ist , was halten Sie denn von meinem Vorschlag, mal einen Aufruf an die Bundesregierung zu machen, die Bundespolizei mit detaillierten Verfahrensanweisungen auszustatten wann Grenzverletzung geduldet werden muss (also wann die Polizisten nicht zur Schusswaffe greifen dürfen). Wir wissen ja alle dass sich z.B. Terroristen nicht als solche zu erkennen geben und ich meine es ist unerträglich diese Entscheidung auf den Beamten an der Grenze zu schieben. Immerhin ist dessen Ausgabe, die Grenze zu schuetzen.
    Wie ist Ihre Position dazu ?

  133. Joaquin Veyron | 1. Februar 2016, 0:12 Uhr

    Verdrehung der Tatsachen!!!

    „Insofern hat Frauke Petry wohl kaum Recht, wenn sie davon spricht, dass der Einsatz von Schusswaffengewalt gegen Flüchtlinge, die Grenzbeamte nicht bedrohen, Rechtslage sei.“

    Hallo Hr. Stein, wo soll Frau von Storch dies gesagt haben???!

    Der FB-Kommentar von Frau von Storch:

    „“Es ist so weit. Wir diskutieren (bar jeder Kenntnis) den „Schiessbefehl“. (Was für eine Verhöhnung der Mauertoten!) Schießen? An der Grenze? Die Empörung – grenzenlos. Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, „können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen.“ (§ 11 UZwG). Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.“

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 10:44 Uhr

      Guten Tag,

      dass Frau von Storch nicht gesagt hat, was Frau Petry gesagt hat, darin sind wir uns einig. Aber was Sie jetzt genau von mir wissen wollten, erschließt sich mir nicht.
      Dass das bloße Ignorieren eines „Halt“-Rufes nicht bereits für sich einen Schusswaffengebrauch gegen die Person rechtfertigt, das habe ich im Beitrag bereits dargelegt.

  134. J. Lutze | 1. Februar 2016, 0:14 Uhr

    Das im grenznahen Bereich durch Zollbeamte ggf. von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wird, ist auch allgemein bekannt (OLG Brandenburg – Aktz: 2 U 119/95- zum gebrauch von Schusswaffen an der Grenze)

    „… Hier lagen die Voraussetzungen des § 11 UZwG für den Schußwaffengebrauch gegenüber Personen vor, da sich zumindest aus der Sicht der Beamten der Kl. mit seinem Fahrzeug nach anfänglichem Anhalten der Kontrolle durch Flucht zu entziehen versuchte. … Die Androhung von Schußwaffengebrauch kann durch Abgabe eines Warnschusses erfolgen. … Daß bei einer Mißachtung des Anhaltegebotes unter Umständen auf das Fahrzeug geschossen werden würde, hätte der Kl. auch vorhersehen können. Immerhin hatte er die Haltesignale richtig gedeutet. Auch die Bewaffnung der Beamten war erkennbar. Daß im grenznahen Bereich bei einer Mißachtung eines Anhaltegebotes durch Zollbeamte ggf. von der Schußwaffe Gebrauch gemacht wird, ist auch allgemein bekannt. …“

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 10:45 Uhr

      Guten Tag Herr oder Frau Lutze,

      sie gehen von einer falschen Prämisse aus: ein Flüchtling flüchtet nach Deutschland. Nicht vor deutschen Beamten, gegenüber denen er sein Asylgesuch äußern kann. Insofern: nicht vergleichbar. Wieso sollte er denn vor deutschen Beamten flüchten?

  135. Sportstracker | 1. Februar 2016, 0:23 Uhr

    Will die SPD Konkurrenz ausschalten?

    Ich habe den Eindruck, dass die Äußerung der AfD Vorsitzenden bezüglich Schusswaffengebrauch so wie es gesagt wurde, die aktuelle Rechtslage widerspiegelt oder zumindest nicht weit davon entfernt ist.
    Daher halte ich es für völlig überzogen, das Gesagte zum Anlass zu nehmen, nach einem Parteiverbotsverfahren zu rufen. Darf Herr Gabriel in seiner Position so etwas überhaupt fordern? Wird hier auf den Verfassungsschutz politisch Druck ausgeübt, um missliebige Konkurrenz auszuschalten?

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 10:46 Uhr

      Zur Petry-Äußerung so viel: sie schildert den Gesetzestext, nicht aber die Rechtslage.

  136. Kaludrigkeit | 1. Februar 2016, 0:42 Uhr

    Können und müssen

    Zitat Petri: „Er [Anm.: Der Grenzpolizist] muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“

    Das ist also falsch, denn laut Gesetz kann er zwar schießen, aber er muss nicht.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 10:47 Uhr

      Er darf auch nicht – sofern es keinen spezifischen Grund dafür gibt.

  137. F.M. | 1. Februar 2016, 0:44 Uhr

    Gestalten statt verhindern

    Ich habe den Eindruck, dass die Flüchtlingsbewegung einen weltgeschichtlichen Vorgang eingeleitet hat, der sich nicht verhindern, sondern nur gestalten lässt. Dazu sind vor allem neue wegweisende Ideen nötig und Engagement. Angst ist hier kein guter Berater und Abwehr nützt nicht viel. Was möglicherweise nach dem Gesetz zulässig ist, ist deshalb noch nicht vernünftig und hilfreich. Ich glaube die Hilfsorganisationen und ehrenamtlich Helfenden sind da auf dem richtigen Weg.

  138. klarerkopf | 1. Februar 2016, 0:46 Uhr

    Verhältnismäßigkeit

    Erstmal Danke für den sachlichen Artikel.
    Eigentlich sollte jedem wenigstens in Ansätzen denkenden Menschen spätestens nach dieser Lektüre klar sein, dass der Schusswaffengebrauch immer nur dann statthaft sein kann, wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib oder Leben gegeben ist. Nur das bedeutet Verhältnismäßigkeit. Diese Auslegung ist sehr gut begründet. Wer sich mit deutscher Geschichte beschäftigt hat, versteht das. Wenn ich mich aber mit nichts anderem, als mit mir selber beschäftige, dann verstehe ich natürlich nichts.
    Eine Flüchtlingsfamilie, die absolut keinen anderen Ausweg sieht, als in ein durch Nazis zunehmend verseuchtes Deutschland zu fliehen, stellt regelmäßig keine akute Bedrohung dar. Es ist schlimm und sehr beschämend, dass es hier so viele Misanthropen gibt, die das nicht begreifen können oder begreifen wollen.

    • Ede Fauler | 1. Februar 2016, 17:26 Uhr

      Das Verhältnis der Maße

      250.000 Flüchtlingsfamilien, die absolut keinen anderen Ausweg sehen, als in ein durch 2.000.000 Migranten zunehmend völlig überfordertes Deutschland zu fliehen, stellen regelmäßig eine akute Bedrohung dar. Es ist erstaunlich und sehr alarmierend, dass es hier so viele Sozialromantiker gibt, die das nicht begreifen können oder begreifen wollen.

      Wenn ich mich aber mit nichts anderem, als mit meiner humanistischen Weltsicht beschäftige, dann verstehe ich natürlich nichts (vom Dilemma der Migrantenkrise).

      So geht Polemik 😉

  139. Uwe Dippel | 1. Februar 2016, 1:23 Uhr

    Verhältnismässigkeit

    [Fortsetzung – der Gesamttext ging nicht durch]

    Eigentlich sind wir dann aber auch schon durch. Denn wenn eine Gruppe von Menschen, unter denen sich Kriminelle – oder einer schweren kriminellen Handlung Verdächtige – gegen eine wiederholte Aufforderung umzudrehen, die deutsche Grenze bei Emmerich unkontrolliert überschreiten will, muss dieser Übertritt verhindert werden. Und dann muss es wiederum egal sein, ob es sich um Emmerich oder Kufstein handelt.
    Und wenn eine Gruppe von 200 Menschen auf die österreichisch-deutsche Grenze zuläuft, von denen 5 verdächtigt werden, Mitglieder der IS zu sein, die Terroranschläge in Deutschland planen, was dann, wenn diese Gruppe nicht beidreht? Und wenn die Mitglieder sich einer Kontrolle verweigern?

  140. Uwe Dippel | 1. Februar 2016, 1:24 Uhr

    Verhältnismässigkeit

    [letzter Teil]

    Nein, ich denke auch nicht dass so etwas zu erwarten steht.
    Dennoch hoffe ich, dass ein wenig mehr Klarheit darüber besteht, dass Vorstellungen wie ‚an deutschen Grenzen darf weder aus ethischen noch juristischen Gründen jemals geschossen werden‘ etwas blauäugig sind.
    Eher im Gegenteil: An deutschen Grenzen *muss* basierend auf dem Gebot der Verhältnismäßigkeit von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, wenn dadurch grösserer Schaden an anderer Stelle mutmaßlich zu verhindern ist.
    ‚Mutmaßlich‘ ist hier wahrscheinlich ausreichend, genau wie bei den Verdächtigen des fiktiven Überfalls in Amsterdam oben. Warum? Die Verhältnismäßigkeit gilt ja auch umgekehrt: Die Aufforderung umzudrehen ist für den Moment – wie man sagt – billig, weil sie keine einschneidenden Konsequenzen für die potentiellen Grenzübertreter nach sich zieht. Auch hier die Verhältnismäßigkeit: bestünde auf der anderen Seite Gefahr für Leib und Leben (wenn es z.B. Syrien wäre), sähe ich das anders. Aber so ist da ’nur‘ Österreich, und das ist ganz sicher ein sicheres Land. Da wäre es unverhältnismäßig, sich Grenzpersonal womöglich physisch zu widersetzen.

    Niemand, ich glaube nicht einmal Frau Petry, hat jemals im Sinne gehabt, einfach wild auf Gruppen von Menschen zu schießen, die sich der Grenze nähern in der Absicht, diese legal oder illegal zu übertreten – oder eben das tun.
    Was aber, wenn 200 Menschen mit Knüppeln oder Messern sich einer Verweigerung eines geplanten Grenzübertrittes entgegenstellen?
    Die erwähnte ‚Ultima Ratio‘ wäre dann tatsächlich nicht mehr auszuschließen.

  141. Hendrik K. | 1. Februar 2016, 2:05 Uhr

    Notwendig

    Ich denke die AFD hatte füglich recht das an zu fordern. Es gehe hier nicht um legale Kriegs Fluchtlingen die beim Grenzübergang ankommen, sich mit ihre Dokumenten an melden und sich kontrollieren lassen. Es gehe hier um illegale ökonomische Migranten die keine Papiere haben und auf illegale weiße einreisen wollen. Davon ist es nicht alleine Anweisung um notfalls und erst nach Warnschüsse zu schießen aber es soll auch Plicht sein das Land von solchen Leuten zu schützen auch wann dabei toten fallen. So nicht dann kann man die Grenzpolizei besser abschaffen und jeder die das wohl, legal oder illegal einfach zulassen, auch wann es jahrlichts 10 millionen sind. Dass ist dann die äußere Konsequenz!

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 10:50 Uhr

      Also ich persönlich würde ja die Prüfung eines Anspruchs auf Asyl/Schutz nach GfK nicht vor Grenzübertritt vorwegnehmen wollen… Das wäre nicht rechtens.

  142. Bürger | 1. Februar 2016, 2:07 Uhr

    objektive Berichterstattung dringend nötig

    So müssen Nachrichten sein! Ihr müsst genau diese Hintergrund Informationen anbieten.
    Was ist denn jetzt wieder in der politischen Diskussion und Berichterstattung passiert? Mißbrauch der Wahrheit für die eigenen Zwecke. Traurig genug wenn das Politiker und andere tun aber besonders schlimm wenn sich die Presse zum Handlanger und Trittbrett Fahrer machen lässt. Ich erwarte Sachlichkeit und Neutralität und Qualität in den Nachrichten. Das sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein.

  143. Mustafa | 1. Februar 2016, 2:07 Uhr

    Ich als deutsch türkischer Staats Bürger hier in Deutschland wie ich das ganze Situation sehe was auf der Welt ab geht mit dem Schuss Waffen ist ja echt zu krass wie die Regelung sind warum sind denn die Grenze auch Waffen schmogeller die vlt auch mit schmier Geldern durch die grenze kommen trotzdem noch Waffen gegen die Menschen ziehelen wo ist der Sinn an dieser ganze Geschichte jeder 6 ,12 Mensch besitzen mindestens eine Waffe warum zieht ihr nicht direkt eine große laser Zaun hin hallo

  144. Hendrik K. | 1. Februar 2016, 2:24 Uhr

    Waffengewalt

    Für richtige Fluchtlingen macht es nicht aus wo sie zurechtkommen, solange es sicher ist, man ein Dach über dem Kopf und Verpflegung und zu essen hat. Aber das sind dann auch die ECHTE Flüchtlingen, für die ökonomische Asylanten reicht das nicht aus, die zahlen Schlepper und gehen durch viele sichere länden dahin wo sie am besten gepflegt werden und wo das meiste zu holen ist, und das sind NICHT die Ost und Süd Europässe Länder oder Österreich und Ungarn aber am liebsten Deutschland, Schweden und Holland weil es dort für ihnen am besten ist. Und wann dieser Leute illegal die grenze überqueren hat man notfalls auch die Plicht sie mit Waffengewalt zu stoppen!

  145. F. Kaufmann | 1. Februar 2016, 2:53 Uhr

    Seriöser Jounalismus

    Sehr geehrter Herr Steiner,
    ich möchte Ihnen zu Ihrer sachlichen Dar- und Gegenüberstellung recht herzlich gratulieren und mich dafür bedanken. So brauche ich dann doch nicht die letzte Hoffnung an einem Restbestand seriösem Journalismus in den öffentlich-rechtlichen Medien begraben.
    Man kann zu den politischen Zielen der AfD, SPD, CDU, den Grünen etc. durchaus unterschiedlichster Auffassung sein, jedoch stehen die Medien, insbesondere die öffentlich-rechtlichen in der Pflicht, sachlich und seriös hierüber zu berichten. Sie haben in entlarvender Weise dargestellt wie seriöser Journalismus eben nicht vorgehen darf: schlampig recherchiert, wertend und beeinflussend. Die Reaktionen auf den Artikel im Mannheimer Morgen in Politik und bei vielen Ihren Kollegen zeigen, was damit ausgelöst werden kann und wahrscheinlich ja auch so beabsichtigt war.

    Ich schlage jedenfalls vor, dass Ihr Beitrag als Grundlage einer gemeinsamen Weiterbildungsveranstaltung für die Nachrichtenredaktionen von ARD und ZDF herangezogen wird. Zur Teilnahme verpflichtet werden sollten Frau Slomba, Herr Roth, Frau Miosga, Herr Kleber, Frau Atalay, Herr Sievers und einige andere.
    Allerdings fürchte ich, wird es nicht dazu kommen und dass man Ihren Namen auf einer der nächsten Radio- oder Fernsehpreislisten finden wird, das werden die Erstgenannten wohl zu verhindern wissen.
    Um so mehr noch einmal Anerkennung für Ihren Mut, ein Begriff, mit dem man gerade im Bereich der Medien heutzutage geradezu inflationär umgeht, den Sie sich aber mit diesem Artikel redlich verdient haben.
    Die große Resonanz dieses Blogs kann dabei wohl nur ein kleiner Trost sein für Ihre damit wohl verpatzte Karriere bei unseren öffentlich-rechtliche Eliten.
    Ich bin auf jeden Fall von nun ein treuer Fan von Ihnen, auch wenn Sie sich dafür nichts kaufen können.
    Mit besten Grüßen,
    ein (hoffentlich) aufmerksamer Mitbürger

  146. Maurice Frisch | 1. Februar 2016, 2:55 Uhr

    Schusswaffengebrauch an der Grenze?

    Ich verstehe die Aufregung in Deutschland nicht (lebe zurzeit in USA). Dass Border Guards zur Abwehr von illegalen Grenzübertritten notfalls auch von der Waffe gebrauch machen, ist hier so selbstverstädlich, dass die Diskussion darüber, die in Deutschland geführt wird, als völlig weltfremd ansieht. Bekannte von mir, denen ich das auf DW gezeigt habe (die meisten sind Democrat Wähler) haben sich nur an den Kopf gefasst: „The Germans are naive!“, war die vorherrschende Meinung. Ich selber kenne tatsächlich auch keinen Staat der Welt, der seine Grenzen nicht notfalls auch mit Waffe schützt. Warum hat eure Grenzpolizei dann überhaupt Waffen. Das ist doch dann völlig absurd. Ich habe dann später noch einmal nachgelesen was diese Frau eigentlich gesagt hatte. Zitat Frauke Petry: „Er (der Grenzschutz) muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“ Weiter erklärte sie: „Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“ . . . und dann las ich, dass Regierugmitglieder forden, dass die AfD wegen dieser Sache vom Verfassugsschutz beobachtet warden soll. Das ist ja noch verückter! Bei uns würde, umgekehrt, die Homeland Security, gegen Politiker ermitteln, die wie die Frau Merkel, den Grenzschutz einfach abschaffen! Ich kann über Deutschland nur noch mit dem Kopf schütteln.

  147. Klaus-Peter Kuntke | 1. Februar 2016, 3:20 Uhr

    Schusswaffengebrauch

    Der Versuch der Politik und der Presse, die AfD ins schlechte Licht zu drängen wird nicht funktionieren! Hat man Angst, das zur Bundestagswahl, die AfD zweitstärkste Kraft wird.
    K.-P.Kuntke

  148. Martin | 1. Februar 2016, 3:55 Uhr

    Recht sich selbst im Weg steht

    Sowas wie ein Schiessbefehl ist schwer zu vermitteln, und eine „mainsstream“
    gewordene (Selbst-)Verherrlichung des Menschenbildes in der westlichen Zivilisation macht diesen gar zu einer „humanen“ Unmöglichkeit. Aber es sind auch junge Frauen (Mütter?) IS-Terroristen und eine unkontrollierte Einreise
    ist somit unbedingt zu vermeiden. Somit sind für mich die Gedankengänge von Petry und Storch durchaus nachvollziehbar.
    Man denke hier bitte auch an die erschossenen Menschen von Anfang Dezember 2015 in Paris ….

  149. Dietmar Nisch | 1. Februar 2016, 6:18 Uhr

    Frage mich, was der viele „Killefit“ eigentlich bedeuten soll und wo wir überhaupt leben. In unserem „Christlichen Abendland“ könnte man viel leichter „Juristischen Sachverstand“ erreichen, wenn man das 5. Christliche Gebot zu Herzen nehmen würde. Wenn es darin heißt: „Du sollst nicht Töten“, dann verstehe ich es damit, dass man NICHT Töten DARF. Es ist bitter traurig, dass Flüchtlingen an den Grenzen nicht einmal ein halbes Glas Wasser gereicht wird. Wie sollen sie denn ohne Wasser und Nahrung wieder zurücklaufen können? Ich bewundere oft Spatzen, Blaumeisen u.a., die oft mehr „Hirn“ aufweisen können, als Homo stultus.

  150. Ernst Hagen | 1. Februar 2016, 6:44 Uhr

    Danke

    Vielen Dank für diesen aufschlussreichen und sachlichen Beitrag.

  151. Bohdan Kalwarowskyj | 1. Februar 2016, 7:15 Uhr

    Manipulative Berichterstattung

    Herr Steiner, sie reduzieren ihre Bewertung auf Einzelfälle, bei denen ein Schusswaffengebrauch ausgeschlossen sein dürfte. Der tatsächliche Sachverhalt liegt aber vollkommen anders.
    Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um Zehntausende. Nach der bestehenden Rechtslage haben alle auf dem Landweg gekommenen keinen Anspruch auf Einreise und m ü s s t en abgewiesen werden. Missachten die Zehntausende die Abweisung und versuchen die Zehntausende mit Gewalt einzudringen, sind die Zehntausende von unseren Grenzbeamten mit Gewalt abzuhalten. Dabei ist auch denkbar und leider auch nicht abwegig, dass von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden muss.
    Dass die Zehntausende gewaltbereit sind und mit Gewalt Grenzübertritte erzwingen, haben wir bereits gesehen. Migranten haben sogar Zelte angezündet, um einen Grenzübertritt zu erzwingen.
    Die Masse der Zehntausende und deren bereits gezeigte Gewaltbereitschaft könnten es erforderlich machen, nicht nur körperliche Gewalt sondern auch den Schusswaffengebrauch auszuüben. Das ist leider kein utopisches Szenario, ich befürchte, es kommt durch das eklatante Politikversagen tatsächlich auf uns zu.

    • maier | 1. Februar 2016, 17:20 Uhr

      (Leider) Richtig !

      Sehr guter Kommentar. Danke. Bin hier voll bei Ihnen.

  152. Monalisa | 1. Februar 2016, 8:07 Uhr

    Scheindebatte

    Solange die Fluchtursachen bestehen, wird die 1. Welt Flüchtlingsdruck haben. Von Politikern aller Couleur kommt mir hierzu so gut wie nichts. Im Grunde geht es doch nur um eins:

    Wie weit sind wir bereit, von unserem Wohlstand etwas abzugeben?

    Momentan wollen fast alle unsere Politiker, auf die eine oder andere Art, die Hütte zu rammeln.
    Die Diskussion über Schüsse an der Grenze ist eine reine Scheindebatte. Ob an der türkischen, oder an der österreichischen Grenze die Flüchtlinge gewaltsam am Grenzübertritt gehindert werden ist im Grunde genommen egal.

  153. Wollinger Fritz | 1. Februar 2016, 8:42 Uhr

    Ich glaube Frau Petry wie auch Frau Storch haben nur an die Rechtslage in Deutschland erinnert.
    Wenn man an die Bilder in Ungarn vom Sommer 2015 zurückdenkt ist dies mehr als berechtigt.
    Ein Mob von angeblichen Schutzsuchenden stürmt die ungarische Grenze mit Steinen und Molotowcocktails.
    In absehbarer Zeit wird an Europas Grenzen geschossen Europa ist nicht bereit die Überproduktion von bildungslosen Menschen aus Afrika und Vorderasien zu versorgen.
    Die Zukunft der Erde wird ein Überlebungskampf

  154. Tilda | 1. Februar 2016, 9:25 Uhr

    Pressefreiheit ist ein hohes Gut!

    Die freie Presse in unserer Demokratie als „Lügenpresse“ zu diffamieren, ist mehr als bedenklich!
    Dass eine menschenverachtende Politikerin wie Frauke Petry, die populistische Hetze gegen an Leib und Leben (durch die AfD in doppelter Weise) bedrohte Flüchtlinge betreibt, eine mediale Plattform bekommt, ist ein Zeichen für die Pressefreiheit in Deutschland!

    Und wem die Herkunft des Begriffes „Lügenpresse“ unklar ist, dem empfehle ich die kommentierte Neuausgabe von Hitlers „Mein Kampf“, die ja frisch auf den Ladentischen des deutschen Buchhandels zum Kauf bereit liegt!

    • Ede Fauler | 1. Februar 2016, 18:43 Uhr

      Unlautere Werbung

      Warum ist die „Pressefreiheit ist ein hohes Gut!“? Was soll die Pressefreiheit gewährleisten? Worin besteht die essentielle Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie? Können Sie ihre Schlagworte begründen, oder plappern Sie nur nach, was Sie irgenwo gehört haben?

      Warum empfehlen Sie den geneigten Lesern dieses Blogs, sich durch das m. M. n. unsägliche Schrifttum von Adolf Hitler zu quälen (haben _Sie_ es denn getan?), obwohl ihnen dadurch die Herkunft des Begriffes „Lügenpresse“ kein bisschen klarer werden würde?

      Wollen Sie Werbung für das Buch machen?

      Mit anderen Worten:

      Wenn Ihnen die Herkunft des Begriffes „Lügenpresse“ schon unklar ist, dann informieren Sie sich doch bitte. Und danach können Sie uns Ahnungslose an Ihrer gesammelten Weisheit teilhaben lassen, anstatt uns mit falschen Quellenempfehlungen in die Irre zu führen.

      Deal?

  155. Lenyat | 1. Februar 2016, 9:35 Uhr

    Rechtswidrig

    Der von Frau von Storch geforderte Schusswaffeneinsatz ist nicht nur rechtswidrig.
    Es ist zum Glück hypothetisch, aber sollte sie jemals in der Lage sein, diese Forderung tatsächlich in Politik umzusetzen und das auch tun, würde sie wohl zum ersten Fall für Artikel 20 (4) des Grundgesetzes: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
    Wenigstens bliebe es dann wohl eine Aufgabe für uns Deutsche, das Problem zu lösen.

  156. Mario Schneider | 1. Februar 2016, 10:24 Uhr

    Danke für diese Form des demokratischen Journalismusses.

    Ich würde mir wünschen, dass die hier veröffentlichen Meinungen auch Einzug in andere Medienformen erhalten (z. B. Radiosender).

    Zum Thema ist hier schon viel Emotionales und Sachliches gesagt worden. Aber mir scheint, dass einigen (vielleicht vielen) nicht klar ist, dass manche Dinge im Leben nur möglich sind, wenn Regeln befolgt werden, die bei Nichtbeachtung ernsthafte Konsequenzen zur Folge haben. Das gilt bei der Erziehung, in der Arbeitswelt, dem Straßenverkehr und natürlich auch bei der Grenzsicherung eines Staates. Diese ist unerlässlich um unter anderem festzustellen, welchen Status eine einreisewillige Person hat und natürlich um ggf. Straftäter, die die Sicherheit eines Landes bedrohen können/könnten an der Einreise zu hindern. Möglichkeiten dafür gibt es einige (z. B. Schlagbäume, Nagelketten, Hunde etc.) und in letzter Konsequenz hat der Gesetztgeber dafür den Schusswaffengebrauch vorgesehen. Das finde ich richtig.

  157. Harry T. | 1. Februar 2016, 10:38 Uhr

    Ansichtssache

    Im gestrigen Polit-Talk von Anne Will ist ein bemerkenswerter Satz gefallen, den ich hier sinngemäß wiedergebe:

    Wir sehen nicht mehr den Menschen sondern nur noch die Gruppe (der Flüchtlinge), deren Bestandteil er ist.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen…

  158. volkerwrieble | 1. Februar 2016, 11:02 Uhr

    Grenzschutz?

    Herr Steiner, ich stimme Ihnen grundsätzlich zu, mache aber auf zwei Aspekte aufmerksam, die all das gut Gemeinte wegwischen könnte:
    1. Experten erwarten, dass ( nicht ob sondern wann ) Terrorristen innerhalb der Flüchtlinge die Grenze überschreiten ( illegal ) und hier ein Blutbad anrichten. Verschärfte Version: es handelt sich z.B. um einen 14jährigen Jungen ( im Orient ein Mann ).
    In diesem Fall würde aus einer akademischen Bedrohung ein echter Angriff. Was glauben Sie, wäre die Reaktion der Bevölkerung und in Folge davon die der Politik?
    Man würde die Grenzen schliessen und Schusswaffengebrauch anordnen. Sic.
    2. Die Flüchtlinge sind i.d.R. Muslime und sind mit den hier geltenden Werteornungen ( Menschenrechtskonvention ) nicht kompatibel. Sie (wollen) das nicht glauben?
    Der ECHR hat festgestellt, dass die Scharia ( die ein untrennbarer Teil des Islam ist ) fremdenfeindlich und antidemokratisch, also mit der europäischen Menschenrechtskonvention nicht kompatible ist.
    Die Kairoer Erklärung ( s.a. Wikipedia ) lehnt die hier geltenden Menschenrechte ab und ersetzt sie durch eigene, mit den hier geltenden nicht kompatibel.
    Integration ist daher nicht möglich. Kann man übrigens in allen deutschen Großstädten hautnah und persönlich studieren, wenn man will.
    Die echten Bürgerkriegsflüchtlinge haben Anspruch auf unseren Schutz, verbunden mit der klaren Ansage, dass sie alle nach Wegfall des Fluchtgrundes zurück in ihre Heimat müssen.
    Wir sind kein Einwanderungsland für Muslime. Sic.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 11:05 Uhr

      Dass Menschen aufgrund einer Religionszugehörigkeit werteordnungsinkompatibel seien, ist so verallgemeinert, da mag ich nicht folgen… Sorry.

  159. K.Becker | 1. Februar 2016, 11:50 Uhr

    Finde es erschreckend, wie die „Elite“- Medien unisono aggressive reagieren. Eine differenzierte Information kann hier nicht erwartet werden – da nicht Linienkonform.
    Meine Meinung: Wir sind eine Nation mit Hoheitsrechten. Schaffen wir die ab?
    Wer illegal in ein Land eindringt, Massen in Horden, wir kennen die Bilder aus dem Balkan, ist Straftäter. Alle sogenannte Flüchtlinge(fast), sind nicht durch die vielzitierten Abkommen gedeckt. Verhungernd kriechen durch 4 Restaurants und im Fünften lassen sie sich nieder und haben Tränen.
    Auch die regierungskonformen Falschinformationen machen dies nicht richtiger.
    Vorschlag: Hoheitsrechte verteidigen mit Seifenblasen, Heimatverteidigung verstärken am Hindukusch, Uranverteidigung in Mali, gute Bomben auf Syrien, Libyen gesund bomben, – Erfolge wie bekannt – und die Hintergründe aller Konflikte, werden unterschlagen, soweit nicht linienkonform.

  160. Huber Johann | 1. Februar 2016, 11:58 Uhr

    Heuchelei

    Sie sagte ULTIMO RATIO und Frau Storch hat vorrangig gesagt, auf Kinder nicht schießen und auf die blöde Nachfrage wie es dann mit Frauen aussieht… kam leider eine nicht ganz kluge Antwort, aber von der Sache her richtig. Männer und Frauen sind, denke ich mal, gleich vor dem Gesetz. Also was ist an der ganzen Debatte so besonders. Jede Polizei ist bewaffnet, auch das Schutzpersonal der Politiker. Ich möchte mal den Aufschrei hören, wenn ein Politiker von einem Irren angegriffen wird und der Bodygard verweigert den Einsatz seiner Waffe. Der hätte noch am selben Tag seinen Job los. Was macht Frau Merkel, sie will die Grenzen in die Türkei verlegen weit weg von Deutschland. Die Türken werden die Grenzen dann vermutlich mit Gummibärchen verteidigen. Die ganze Heuchelei stinkt ganz gewaltig. Alle schimpfen sie immer, dass die Politiker lügen und feige sind, sagt dann mal jemand die Dinge wie sie sind, macht man ihn fertig und stellt sie in die rechte Ecke.

    Es wird doch niemand allen Ernstes glauben, dass jemand leichtfertig auf Menschen schießt. Und jeder vernünftige Mensch wird spätestens nach einem Warnschuss stehen bleiben, tut er das nicht ist eine Aktion gefordert. Schließlich hat einer der Terroristen von Paris auch diese Grenzen überschritten und der, welcher noch auf der Flucht ist hat auch Grenzen überschritten. Sollten ihm die Grenzbeamten noch einen schönen Tag wünschen, wenn er nicht stehen bleibt.

    Die Medien mit ihrer Einseitigkeit offenbaren sich selber.

  161. synack | 1. Februar 2016, 12:19 Uhr

    Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht.

    Wenn Frau Petry „das nicht will“, dann wäre es doch naheliegend, daß sie sich für eine dahingehende Änderung des betreffenden Gesetzes einsetzt.

  162. K.Becker | 1. Februar 2016, 12:25 Uhr

    Finde es erschreckend, wie die „Elite“- Medien unisono aggressive reagieren. Eine differenzierte Information kann hier nicht erwartet werden – da nicht Linienkonform.
    Meine Meinung: Wir sind eine Nation mit Hoheitsrechten. Schaffen wir die ab?
    Wer illegal in ein Land eindringt, Massen in Horden, wir kennen die Bilder aus dem Balkan, ist Straftäter. Alle sogenannte Flüchtlinge(fast), sind nicht durch die vielzitierten Abkommen gedeckt. Verhungernd kriechen durch 4 Restaurants und im Fünften lassen sie sich nieder und haben Tränen.
    Auch die regierungskonformen Falschinformationen machen dies nicht richtiger.
    Vorschlag: Hoheitsrechte verteidigen mit Seifenblasen, Heimatverteidigung verstärken am Hindukusch, Uranverteidigung in Mali, gute Bomben auf Syrien, Libyen gesund bomben, – Erfolge wie bekannt – und die Hintergründe aller Konflikte werden unterschlagen, soweit nicht linienkonform.

  163. Dominik | 1. Februar 2016, 12:33 Uhr

    Erschreckend

    „Wenn unsere Polizei ihre Waffen an der deutsche Grenze nicht einsetzen darf, sollte man sie mit irgendwelchen Küppeln ausrüsten und jeder der sich schützen will muß sich selbst eine Waffe besorgen.“

    – So weit sind wir bereits gekommen, dass so etwas wieder sagbar wird.

    Sagt mal, Leute, merkt ihr eigentlich gar nichts mehr?

    Wärt ihr allen Ernstes, jetzt mal ehrlich, bereit, Schüsse auf Flüchtlinge zu akzeptieren und als „verhältnismäßig“ und „gerechtfertigt“ anzusehen?

    Dann habt IHR in Deutschland nichts mehr verloren, mal im Ernst!

  164. Alex | 1. Februar 2016, 12:36 Uhr

    Bewußte Falschdarstellung der Medien

    Man muß ja diesem Artikel dankbar sein, dass er als einer der wenigen die Aussagen Petrys genau untersucht. Sie hat deutlich erläutert, dass sie eigentlich einen Schusswaffeneinsatz verhindern will. An der Art der Interviewführung des MM erkennt man aber die Absicht, in welche Ecke Petry gedrängt werden soll. Von dem in anderen Medien und von Politikern der ‚alten‘ Parteien bewußt verfälschend genannten Begriff ‚Schießbefehl‘ kann keine Rede sein.

    Allerdings irrt auch der Artikel hier ein wenig. Der Gebrauch der Schußwaffe bedeutet nicht direkt, dass auf Flüchtlinge geschossen und diese Verletzt oder gar getötet werden. Das wird auch hier suggeriert. Der Gebrauch der Schußwaffe beinhaltet auch das Ziehen der Waffe als Warnung/ Drohung oder die Abgabe von Warnschüssen.

    Die Altparteien und Vertreter der Polizei sollten auch nicht so tun, als wäre dies für Deutschland kein Thema. Einer Anfrage der PDS 1996 im Bundestag nach wurde in 103 Fällen zwischen 1950 und 1996 die Schußwaffe vom Bundesgrenzschutz verwendet. Dabei wurde 1 Mensch getötet. Insgesamt 13 Menschen wurden verletzt (dazu 4 durch Hundeeinsatz).
    Zollbeamte im Grenzschutz haben in diesem Zeitraum durch Schußwaffeneinsatz demnach 10 Menschen erschossen und 89 verletzt. Alles öffentlich nachzulesen. Leider gibt es seitdem keine öffentlichen Zahlen mehr.

    Journalisten, Redakteuren und Politikern sei empfohlen, sich mit dem Thema tiefer zu beschäftigen, bevor man sich äussert.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 12:58 Uhr

      Guten Tag Alex,

      ich habe es nicht separat angeführt, stimmt, aber dass zum „Gebrauch“ von Schusswaffen jede Form von Gebrauch gehört, erachtete ich als offensichtlich… Tut mir leid, sollte ich mich da geirrt haben.

      • Alex | 1. Februar 2016, 15:32 Uhr

        Sie überschätzen die Masse

        Das wissen Sie und das weiß ich, aber die Masse garantiert nicht. Anscheinend auch nicht die Mehrzahl der ach so belesenen und studierten Redakteure und Journalisten. Ansonsten gäbe es so schwachsinnige Überschriften mit ‚…Schießbefehl….‘ nicht.

        Hier fehlt es augenscheinlich an Wissen. Bitte klären Sie Ihre Kollegen/-innen auf.

  165. John Gehlen | 1. Februar 2016, 12:43 Uhr

    Grenzsicherung

    Stellt doch die Merkel im Schlafanzug an die Grenze, da kommt garantiert keiner mehr freiwillig „rüber“.
    Im Übrigen geht konsequente Grenzsicherung nur unter Einbezug eventuellen Schusswaffengebrauchs oder glaubt jemand, dass sich gewaltbereite und aggressive Invasoren mit „Buuu…“ aufhalten lassen!
    Und ein Staat, der seine Grenzen nicht konsequent sichert, der ungezählt und ungehindert zigtausende Illegale in sein Land läßt – ein solcher Staat ist nicht souverän und wird nicht ernst genommen – siehe Deutschland!

  166. Schmid Josef | 1. Februar 2016, 13:09 Uhr

    Schusswaffengebrauch

    M.E. ist die Diskussion populistisches Geschrei der regierenden Parteien, die ihre Felle davonschwimmen sehen. Frau Petry hat den Einsatz von Schutzwaffen im Ernstfall bejaht, doch wenn man Schusswaffen einsetzt muss man ja nicht scharf schießen, meist reicht auch schon ein Warnschuss.
    In Zeiten offener Grenzen muss man vor allem mit Kindern eine Grenze nicht illegal überschreiten, außer man will sich der Kontrolle entziehen.
    Interessant wäre die Diskussion dann, wenn ein so friedliebender „Einwanderer“, der sich illegal der Kontrolle entzogen hat, dann tatsächlich ein Attentat verüben würde. Das populistische Geschrei unserer „Linken“, an der Spitze unser Herr Vizekanzler, möchte ich nicht hören. Ganz sicher hätte der Grenzschutz seine Aufgaben vernachlässigt. Gerade die Grünen und die Linkspartei wären in ihrem Element, könnten sie doch diesen freiheitlichen Staat und seine Ordnungsorgane anprangern. Der Vergleich mit der DDR hinkt, weil dort die Ausreisewilligen erschossen wurden. ‚Ein Teil der Linken hat dies auch wissentlich geduldet.

  167. Sven Asmus | 1. Februar 2016, 13:26 Uhr

    Wahrnehmung

    @volkerwrieble / zu Ihrer Aussage: „Integration ist daher nicht möglich. Kann man übrigens in allen deutschen Großstädten hautnah und persönlich studieren, wenn man will.“
    Immer wieder lese ich die Aussage, in westdeutschen Großstädten können man sehen, dass die Integration gescheitert sei. Dazu kann ich nur sagen: Ja, natürlich kann man Beispiele für gescheiterte Integration sehen. Man kann in Großstädten aber auch viele andere Dinge sehen, die nicht funktionieren. Die Frage ist doch, ob man auch bereit ist, gelungene Beispiele für Integration zu sehen, oder ob die eigene vorgefasste Meinung dies nicht zulässt.
    Ich erlebe bei meiner Arbeit an einem Gymnasium täglich viele gelungene Beispiele für Integration muslimischer Einwanderer. Ich erlebe bei integrativer Jugendarbeit in Theaterprojekten auch bildungsferne Jugendliche, die sich anfangs schwer tun. Einige von ihnen sind gemessen an dem, was sie durchgemacht haben, gerdezu Wunder an Integrationsleistung, andere dagegen verhalten sich unangemessen. Bei einigen, die sich unangemessen verhalten mögen religiös geprägte Vorstellungen von Recht und Ehre, patriarchalische Geschlechterbilder eine Rolle spielen. Bei den meisten Jugendlichen, die ich erlebe spielen aber eher schichtspezifische Probleme eine Rolle, unabhängig von Religion und Herkunft. Man kann also in Großstädten die sogenannten Beispiele für misslungene Integration von Muslimen häufig genauso bei Russlanddeutschen und bei Deutschen, die in xter Generation hier leben, aber sozial segregiert sind, beobachten, wenn man nicht die „wir-werden-von-Muslimen-überfremdet-Brille“ auf hat.

  168. Vollmer | 1. Februar 2016, 13:55 Uhr

    Schusswaffengebrauch an deutscher Grenze

    Ich verstehe die Aufregung nicht, lt. Paragraph 9 und 11 UZwG ist es bei bedrohung des Beamten erlaubt, die Schusswaffe zu benutzen (deshalb hat er auch eine) . Das gilt natürlich auch bei bewaffneten Frauen mit Kindern! (Selbstmordattentäterinnen!?) Also was soll die linksverdrehte Rechtsauffassung? Oder ist es jetzt chic Gesetze zu brechen, weil es die Bundesregierung permanent vor macht?

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 13:56 Uhr

      Sie sagen es selbst: Bei Bedrohung, also Gefahr für Leib und Leben. Genau diese Qualifikation haben weder Frau Petry noch Frau von Storch ursprünglich vorgenommen. Warum, weiß ich allerdings nicht.

  169. F.M. | 1. Februar 2016, 14:06 Uhr

    Schusswaffengebrauch und die Folgen

    Bisher ist hier vor allem Frage diskuriert worden, ob Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge legal sei, nicht ob er denn auch wirksam sei. Das ist keine juristische Seminarfrage, sondern eine praktisch, politische. Deshalb sollte sie auch an konkreten Fallbeispielen diskutiert werden. Zum Beispiel so:
    Die Anwendung deutschen Rechts ist nur auf deutschem Boden legal. Daraus folgt, dass der abzuwehrende Flüchtling erst auf deutschem Boden stehen muss, bevor das besagte Gesetz zur Anwendung kommen kann. Wenn nun ein Beamter schießt, sind drei Fälle denkbar. Der Flüchtling wird nicht getroffen, er wird verwundet oder er ist tot. Was passiert jetzt nach dem Schuss? Wenn der Flüchtling nicht getroffen wurde und deutschen Boden wieder verlässt, hatte der Schuss die beabsichtigte Wirkung, wenn er aber auf deutschen Boden steht oder liegt, muss der lebende Flüchtling festgenommen, der Verwundete zudem versorgt und von dem Toten ärztlich der Tod und die Todesursache festgestellt und die Leiche bestattet werden. Anschließend müssen die Angehörigen gesucht und benachrichtigt und in allen drei Fällen ein Verfahren eröffnet werden. Darin muss geklärt werden, ob der Schuss gerechtfertigt war. Was passiert nun, wenn sich dabei herausstellt, dass der Flüchtling weder ein Krimineller noch ein Terrorist war? Was geschieht mit seiner Frau und seinen Kindern und wer versorgt sie? Wer kommt für der Schaden auf? Alle diese und weitere Fragen müssen in Deutschland geklärt werden. Das ist nicht die beabsichtigte Wirkung, die hat nur der tödliche Schuss.

  170. Don.Corleone | 1. Februar 2016, 14:16 Uhr

    Schusswaffe a.d. dt. Grenze

    Das staatliche Gewalt-Monopol ist auch an d. Dt. Außengrenzen umzusetzen, u.z. kompromisslos ! WO ist das Problem ? Wenn die Rechtsnormen eingehalten werden !
    die von mir hochvereehrte Frau von Storch hat natürlich absolut recht !
    Nur Wortklauberer können oder wollen das Nicht verstehen , …

    [Der Rest des Kommentars wurde von mir entfernt: Mäßigen Sie sich bitte in ihrer Wortwahl. Wir sind hier nicht im Sandkasten oder beim Rumschreiwettbewerb. Vielen Dank für Ihr Verständnis; Falk Steiner.]

  171. Uwe F. | 1. Februar 2016, 14:42 Uhr

    Hallo Herr Steiner,

    Hut ab für Ihren Artikel, der weitgehend ideologiefrei daher kommt und mit seinen ausführlichen Sachinformationen in einer auf allen Seiten beinahe hysterisch geführten Debatte eine Wohltat ist – auch wenn ich nicht jeden einzelnen Punkt Ihrer Auslegung teilen kann. Aber das ist ja ganz normal bei einer an sich schon so schwierigen Sachlage.
    Einen weiteren Hut ab für Ihre Diskussionsbereitschaft!

    Zwei Dinge noch:
    Ich bin weder AfD-Mitglied noch werde ich deren Wähler sein (Warum hat man nur immer den Drang, das zu betonen? :o)), aber ich halte das, was unsere Mainstreammedien zu solchen politischen Themen wie Libyen, Syrien, Ukraine oder AfD berichten und kommentieren für inzwischen zum überwiegenden Teil extrem tendenziös. Teilweise wird so stark ideologisiert, dass der Grat zwischen Wahrheit und verbreiteter Lüge sehr sehr schmal wird. Dennoch ist die Presse für mich nicht „verlogen“. Da bin ich Ihrer Meinung.
    Allerdings tragen Politik und Medien unter anderem auch weitgehend die Verantwortung dafür, dass in der Diskussion kaum noch zwischen Asylbewerber, Kriegsflüchtling, Wirtschaftsflüchtling, Immigrant unterschieden wird.

    Zum „Schießen auf Flüchtlinge“ – das Thema der Verhältnismäßigkeit ist für mich der entscheidende Punkt, und auch der am schwierigsten zu klärende. Sie sagen, die Flüchtlinge, über die wir in Sachen Schusswaffengebrauch reden, laufen ja nicht vor den Beamten weg. Das ist m.E. falsch. Diejenigen über die hier gesprochen wird, tun gerade dies, entsprechende Videos gibt es online. Vor allem tun sie es auch, um eine Registrierung zu umgehen, da sie zum großen Teil wohl auch nicht nur wirkliche Kriegsflüchtlinge oder Asylbewerber sind. Wenn da in Massen ein „Grenzdurchbruch“ passiert, steht sicher die Frage, ob und wann dann ein Schusswaffengebrauch verhältnismäßig wäre. Und diese Frage ist m.E. aber eben nicht so eindeutig beantwortbar, wie Sie es für sich persönlich tun.

  172. H. Schimpf | 1. Februar 2016, 14:48 Uhr

    Schutz der Grenzen, ja oder nein

    Die Frage ist: doch sollen unsere Grenzen gegen illegale Eindringlinge geschützt werden.
    Wenn NEIN, dann ist Deutschland kein souveräner Staat mehr, sondern ein beliebige Verfügungsmasse für eine globale Zuwanderung, aus welchen Gründen auch immer..
    Wenn JA, ist von den zuständigen Stellen konkret festzulegen wie die Sicherung der Grenzen gegen unberechtigte Zuwanderer geschützt werden soll.
    Solche müßigen Diskussionen und unklare Anweisungen (Gesetze) führen nur zur Verunsicherung der Grenzschützer.

  173. steuerzahler-xy | 1. Februar 2016, 14:50 Uhr

    Schusswaffengebrauch

    [Dieser Kommentar entsprach nicht den Regeln, die für Kommentare hier gelten. Schade.; Falk Steiner]

    • steuerzahler-xy | 1. Februar 2016, 21:09 Uhr

      Schusswaffengebrauch

      Nach meiner Meinung ist der Schusswaffengebrauch an unserer Landesgrenze gesetzlich klar geregelt. Frauke Petry hat auf diese Regelung Bezug genommen. Wenn dies bereits als ‚verfassungsfeindlich‘ von der ‚mainstream-Presse‘ eingestuft wird, dann ist mir persönlich um die ‚Zukunft der Demokratie‘ in Deutschland ziemlich bange…..

      • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 22:03 Uhr

        Sie führen gerade ein Selbstgespräch (Antwort auf sich selbst). War das so beabsichtigt?

  174. Wolfgang O. | 1. Februar 2016, 15:29 Uhr

    Dass sie auf Kinder schießen lassen will, hat Frau von Storch nie gesagt!

    Es war von dem Einsatz von „Waffen“ gegen „Frauen mit Kindern“ die Rede. Wohlgemerkt: NICHT von Waffen gegen Frauen UND Kinder. Dass der Deutschlandfund daraus Waffengewalt gegen Kinder macht, ist kein seriöser Journalismus.

    Dass Waffen nicht immer Schusswaffen sind, wurde bereits von anderen Kommentatoren erwähnt. Aus Waffengewalt gegen Frauen mit Kindern wird leider auch vom Deutschlandfunk ein „Schießen auf Kinder“ gemacht. Und da wundert man sich, dass viele von Lügenpresse sprechen?

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 16:21 Uhr

      Herr O., ich wundere mich eigentlich über sehr wenig in diesen Tagen. Über Ihren Kommentar jedoch schon: Sie relativieren und konstruieren, dass der Schusswaffengebrauch gegenüber „Frauen mit Kindern“ etwas anderes sei, als der Schusswaffengebrauch gegenüber „Frauen und Kindern“. Es tut mir leid, aber das ist nicht weder semantisch noch logisch haltbar. Mit schließt in diesem Kontext die Anwesenheit von ein.

      • Wolfgang O. | 1. Februar 2016, 21:25 Uhr

        Herr Steiner, sie verdrehen den Sachverhalt!

        Herr Steiner, wenn man sich hier über etwas wundern kann, dann ist das Ihre falsche Darstellung der Tatsachen. Geschenkt, dass Ihr Satz “ Es tut mir leid, aber das ist nicht weder semantisch noch logisch haltbar.“ natürlich grammatikalisch falsch ist,

        Sie haben möglicherweise leider semantisch die Sache nicht begriffen, deshalb ein einfaches Beispiel für Sie:
        Wenn ich auf einen Mann MIT Fahrrad schieße, schieße ich auf den Mann und nicht auf das Fahrrad. Genauso verhält es sich bei einer Frau MIT Kindern. Sie machen aber aus den Äußerungen von Frau von Storch Waffengewalt gegen Frau UND Kinder. Entweder verstehen Sie den Sachverhalt nicht oder es geschieht von Ihnen in böser Absicht.

        Deshalb ist auch Ihre Behauptung, „Beatrix von Storch fordert hiermit also … zur rechtswidrigen Körperverletzung auf.“ eine Verleumdung, die Sie zurücknehmen sollten.

        Ich habe mich jetzt wirklich bemüht, sachlich zu bleiben, aber angesichts Ihrer Ausführungen fällt mir das wirklich schwer.

        • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 22:21 Uhr

          Werter Herr O.,

          sehr zutreffend dargestellt, das mir da ein nicht zuviel reingerutscht ist – zwecks besserer Lesbarkeit werde ich das nachträglich ändern (also bitte nicht wundern, dass das gleich anders aussehen wird).

          Zum Inhaltlichen: Schusswaffengebrauch beginnt mit dem Ziehen der Waffe, geht über den Warnschuss in die Luft bis zum gezielten Schuss. Wie wollen Sie bei „Frau mit Kind“ das Kind aus dem Szenario herausdefinieren?
          Abgesehen davon, dass ich die Rechtswidrigkeit bereits beim Einsatz gegenüber der Frau sehe. Oder wie Frau von Storch es inzwischen selbst formuliert: „Das Gebot der Verhältnismäßigkeit wird dazu führen, daß es letztlich zu keinem Einsatz gegen Personen kommen muss.“

          Jetzt verständlicher?

          Beste Grüße
          Falk Steiner

  175. Martin | 1. Februar 2016, 16:12 Uhr

    Unsägliche Rhetorik

    Ich sage voraus: Die unsägliche Rhetorik der beiden AfD-[Abwertend, daher entfernt. Ich bitte um angemessene Wortwahl; Falk Steiner] Storch und Petry wird die Problemgruppe namens „bislang unbescholtene männliche Deutsche“ dazu ermutigen, noch vermehrt Brandsätze und Handgranaten dorthin zu werfen, wo Schutzbedürftige wohnen.

  176. O. Voss | 1. Februar 2016, 17:02 Uhr

    Lesen lohnt

    Eben habe ich das Interview des Mannheimer Morgen mit Frauke Petry im Wortlaut gelesen. Jeder verantwortliche Politiker in Deutschland hätte so antworten müssen! Sie sprach beim Waffengebrauch eindeutig von der Ultima Ratio und wolle nicht, dass auf Migranten geschossen wird. Es zeigt sich eindeutig, wohin dieses Land steuert. Die Einheitspartei aus CDUSPDGrüneLinke incl. deutsche Presse wird nicht müde, die letzte verbliebene Opposition zu zerschlagen. Merkels Machtgehabe hat einen Auflösungsprozeß der Demokratie in Gang gesetzt, der vermutlich nicht mehr zu stoppen ist. Es ist kaum zu glauben, dass dieses Land zwei Dikaturen erlebte und nichts daraus lernte. Gott, steh` uns bei!

  177. Miguel | 1. Februar 2016, 17:08 Uhr

    Das eigene Wertesystem überprüfen

    Viele Reaktionen zum Thema Flüchtlingsstrom riechen nach Angst. Ja, ich habe Angst vor Taten Wahnsinniger, die unser Leben bedrohen oder zerstören. Und ich glaube, dass populistische Berichterstattung – egal, von welcher Seite, mit Ängsten spielt, um ein Ziel zu erreichen: Auflage, Quote, Wähler, Mehrheiten, Mitglieder. So auch – darum geht es hier – Frau Petry und Frau v. Storch. Sie mögen zurückrudern nach Leibeskräften, die beabsichtigte Wirkung ist bereits erzielt.
    Es gibt eine andere Angst, die scheint mir begründeter: Die der Flüchtlinge. Und da kann jeder von uns sein internes Wertesystem mal überprüfen. Wollen wir uns tatsächlich mit Waffengewalt vor unserer Angst schützen (lassen) oder wollen wir Verantwortung übernehmen für Not und Elend und helfen?
    Irgendwo war in jüngster Zeit mal zu lesen, dass die Deutschen das Volk der Angst sind. Gegen Angst wirkt Mut. Den haben aber offensichtlich noch nicht mal Frau P. und Frau v. S., denn sonst hätten Sie möglicherweise zu Ihren Aussagen gestanden und wären erkennbar geblieben.

  178. Jürgen Thul | 1. Februar 2016, 17:15 Uhr

    Schusswaffengebrauch

    Sehr gute, objektive Zusammenstellung des. Vorgangs. Leider konnten andere Medien und Politiker der Versuchung nicht widerstehen, zu unterschlagen, dass Frau Petry ausdrücklich mitteilte, selbst keinen Schusswaffengebrauch zu wollen. Es widerstrebt mir eigentlich. Leute wie Petry und von Storch zu verteidigen, aber es muss möglich sein, ohne Denkverbote juristische Sachverhalte zu diskutieren.

  179. christiane gräfin von lusi | 1. Februar 2016, 17:23 Uhr

    privat

    Ich bin empört., diese Aussage ist unglaublich. Wir leben doch nicht in den USA
    wo geschossen wird ohne ende. Allerdings bin ich der Meinung, jetzt will man
    die AfD damit – (die im Vormarsch in Deutschland ist) schlecht machen. Auch
    keine gute Idee. Alle Parteien sollten sich bemühen um eine gute Zusammenarbeit,
    zum wohl unserer Gesellschaft in Deutschland.

  180. Steffen Hartung | 1. Februar 2016, 17:38 Uhr

    Rechtsstat

    Wer sich Anweisungen unserer Exekutive wiederholt widersetz muss mit härterer Vorgehensweise rechnen, ob in Städten, Dörfern oder an der Grenze. Brennende Zelte in Slowenien haben gezeigt, das auf Grund wildgewordener jugendlich männlicher und ich schreibe hier „Flüchtlinge“ in Anführungsstrichen, da ich hier ganz klar differenzieren möchte, dass man in mancher Hinsicht eben nicht Wolkenkuckucksheim vor sich hat. In der Situation, taten mir Frauen und Kinder Leid, die von jetzt auf gleich unter freiem Himmel schlafen mussten. Was ich damit sagen will ist: es war von einer Frau Petry nicht mal unglücklich ausgedrückt, wenn und es wird passieren Deutschland seine Grenzen schärfer kontrolliert und Menschen vermehrt zurück gewiesen werden, wird es auch solche Fälle geben. Dann möchte ich nicht der Grenzpolizist sein, der sich auf realitätsferne Sprüche von Herrn Gabriel u.s.w. verlassen muss.

  181. von Venningen | 1. Februar 2016, 17:50 Uhr

    der Worte sind genug verwechselt!

    Die Information über die Gesetzteslage am Anfang der Diskussion war ja noch informativ. Nachdem jetzt hunderte von Diskutanten mehr oder weniger geistreiche Beiträge abgelassen haben, wäre es Zeit die Diskussion zu beenden. Gemäß dem alten Indianer Sprichwort: Wenn Du erkennst, daß Du ein totes Pferd reitest, steig ab.

  182. spacedrops | 1. Februar 2016, 18:17 Uhr

    Slacktivismus

    Mal ehrlich, wer daran glaubt, daß die zukünftig auch in unser Land drängenden Migrationsbewegungen dieser Welt mit Rhetorik, Hass und Schußwaffengebrauch aufzuhalten sind, dem sei zu Brettspielen wie Monopoly oder Risiko geraten.

    Das alles läßt sich nicht aufhalten! Also kann es nur darum gehen, die Herausforderung anzunehmen und mit ernst gemeinten, konstruktiven Handlungen dafür Sorge zu tragen, daß ein Miteinander funktioneren kann.

    Die, die sich darauf verstehen Menschen gegen andere (in den meisten zur Diskussion stehenden Fällen Verfolgte und von Krieg und Verlust gezeichnete) aufzuhetzen, werden die ersten sein, die danach vorgeben werden, von alle dem nichts gewußt zu haben oder im Sinne einer höheren (nationalen) Sache gehandelt zu haben.

    Dieses aus der vorgekaukelten Position des Kümmeres manipulative Gehetze einger weniger sollte von der Presse nicht mehr mit so viel Aufmerksamkeit bedacht werden. Das Problem, das sich daraus ergibt, ist ein zunächst aus der Anonymität und nun auch in aller Öffentlichkeit und durchaus populärer Aktivismus ohne jeglichen Verstand und ohne jegliche Verantwortung.

    Personenkreise, die dies initiieren, fördern (und meiner Meinung nach auch dulden) sollten in der Tat adhoc vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

    Das wie auch immer fundierte Heranziehen von Gesetzeszusammenhängen verfolgt doch ganz offensichtlich die Absicht, mittels einer abgewandelten Form von Herrschaftssprache den in diesen Fragen nicht ausgebildeten Bürger das Gefühl zu vermitteln, man bewege sich mit extremisitischer Agitation auf legalem Boden…

    … was wiederum die Hemmschwelle herabsetzt, diesen vom Hörensagen aufgesaugten Blödsinn als Handlungsempfehlung zu verstehen und dafür aktiv einzutreten.

    Wer schon einmal eine mit der Absicht des Gebrauchs entsicherte Waffe auf sich gerichtet gesehen hat, wird Äußerungen wie von Frau Petry oder von Storch durchaus richtig einzuordnen wissen.

  183. Gerhard Vierfuß | 1. Februar 2016, 18:17 Uhr

    Sehr geehrter Herr Steiner,

    ich bin beeindruckt, sowohl von Ihrem sehr seriösen Beitrag als auch von Ihrer unglaublich geduldigen Moderation. Das hatte ich in einem der großen Medien nicht mehr erwartet, auch nicht im DLF, dessen Radioprogramm zu diesem Thema – nach meiner Wahrnehmung – bisher extrem unterkomplex war.

    Nun zu meiner sachlichen Kitik an Ihrer juristischen Bewertung: Sie betonen zwar oben, daß das von Ihnen zitierte BGH-Urteil auf einem völig andersartigen Fall beruht, halten aber gleichwohl die dort vorgenommene Argumentation für analog anwendbar, insbesondere die Beschränkung des Schußwaffeneinsatzes auf besonders gefährliche Täter. M.E. vernachlässigen Sie hier einen ganz entscheidenden Unterschied, nämlich die Tatsache, daß es in der aktuellen Fallkonstellation um den Schutz der deutschen Staatsgrenze und des deutschen Staatsgebiets geht. Das erfordert völlig andere Abwägungen als im Fall der Flucht eines Kriminellen vor der Strafverfolgung. Bei dieser Abwägung hilft die BGH-Entscheidung nicht weiter. Der deutsche Staat muß in der Lage sein, zu bestimmen, wer sein Staatsgebiet betritt und wer nicht. Hierfür muß er alle Mittel einsetzen dürfen, die ihm zu Gebote stehen, auch Schußwaffen. Wenn er von vornherein auf dieses Mittel verzichten würde (außer bei „besonders gefährlichen“ Eindringlingen), gäbe er, hinreichende Entschlossenheit (oder Verzweiflung) der Eindringenden vorausgesetzt, seine Grenze preis. D.h. als Ultima ratio, genauso wie Frauke Petry es ausgedrückt hat, ist der Einsatz der Schußwaffe in diesem Fall legitim und legal.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 23:06 Uhr

      Sehr geehrter Herr Vierfuß,

      der Hinweis des 1988er-BGH-Urteils auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip im 2. amtlichen Leitsatz ist ja ein – im wahrsten Sinne des Wortes – Grenzfall gewesen, auf der deutschen Seite der Deutsch-Niederländischen Grenze… Es gibt theoretisch denkbare Konstellationen, in denen ein Schusswaffengebrauch legal und legitim sein kann. Praktisch aber scheitert das logisch daran, dass, wer unter Gewaltandrohung gegenüber einem Grenzbeamten hier Schutz suchen möchte, sicherlich nicht in Zelten wohnen wird, wohl aber in deutlich festeren Behausungen mit festen Schließzeiten und Hofgang. Das liegt auf der Hand und dürfte kaum das Ziel eines Flüchtlings sein.

  184. Horst Lutzemann | 1. Februar 2016, 18:44 Uhr

    Schusswaffengebrauch an der Grenze

    Die, die da aufbrausen als wenn das der propagierte nicht durch dokumentierte Gesetzesdarlegung – DDR-Schießbefehl vergleichen wollen, zeugt doch von der Nichtkenntnis der bundesdeutschen Gesetzeslage. Es gibt Dienstvorschriften wie sich ein Polizist, Bundespolizist, Vollzugsbeamte usw. zu verhalten haben um die gegebene Rechtslage einzuhalten. Dazu gehört auch der Gebrauch der anvertrauten Waffe, die entsprechend geregelt sind. Wer dies schon mit der Begründung wegdiskutiert, das ist wie mit den angeblichen Schießbefehl der DDR-Grenzsoldaten, negiert die Sicherheitsvorgaben durch die Gesetzgebung. Alles Andere ist ein Spiel mit der Vernachlässigung der Sicherheitsvorgaben durch die Gesetze. Da die jetzige Politik keine Argumentation hat fängt sie an zu hetzen, alles in Frage zu stellen wenn Kritik von andere Parteien und von Bürgern aufkommt.

  185. Friedhelm Rackl | 1. Februar 2016, 19:14 Uhr

    Ich frage mich warum die Grenpolizei bewaffnet ist.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 21:49 Uhr

      Um im Fall der Fälle im Rahmen der Rechtslage (das ist mehr als ein Gesetzesparagraf) agieren zu können. Menschen, die eine Grenze passieren, um Asylanträge zu stellen, stellen als solche aber keine Gefahr dar.

  186. chris | 1. Februar 2016, 19:16 Uhr

    Letzten Endes geht es um Wortklaubereien und um Sensationalisierung via Newsbites.

    Waffeneinsatz im Grenzdienst ist normal. Kopfkino mit Mauertoten inbegriffen, wenn man drüber redet. Allerdings gibt es inzwischen gar keine echte Grenzsicherung mehr.

    Dass natürlich es nicht angeht, dass von vorn herein nicht asylberechtigte Personen ins Land gelassen werden, versteht sich von selbst. Wenn Schengen an der Außengrenze scheitert, dann müssen wir halt wieder kontrollieren lassen, notfalls mit der geladenen Waffe in der Hand. Je offener die Route, desto mehr Desperados spülen tot an die Strände.

  187. Mathias Finck | 1. Februar 2016, 19:33 Uhr

    Rede-Republik Deutchland

    Wir Deutschen quatschen uns um Kopf und Kragen. Wo Politiker anderer Länder besonnen und diplomatisch schweigen, lassen wir ohne Notwendigkeit alles heraus, was uns gerade bewegt. In diese Kategorie „des Deutschen Herz schlägt auf der Zunge“ passt Merkels „Willkommens-Spruch“ genauso wie Frauke Petris „Schießempfehlung“. Man kann sich ja engagieren, wie bei den Flüchtlingen, aber muss man das noch in alle Welt hinausposaunen. Und dass Grenzpolizei Waffen trägt, ist ja nichts Neues, aber zur Profilisierung der AfD taugt das Thema Schusswaffengebrauch an der Grenze nun wirklich nicht. Ob man immer das richtige denkt, ist eine Sache. Aber ob man das, was man denkt und für richtig hält, auch immer gleich heraus posaunen muss, eine andere. Im normalen Leben ist das nicht immer klug. In der Politik ist es meist fatal. Si tacuisses !

  188. udo | 1. Februar 2016, 19:46 Uhr

    Angst, vor was?

    Wenn ich solche Diskussionen höre, bin ich froh dass die Massenflucht von Wirtschaftsflüchtlingen gen Westen ging. Wäre es nötig gewesen von West noch Ost zu flüchten, hätten wir die Mauer nicht lebend überwunden. Mit Party auf der anderen Seite wär es auch nichts geworden. Also ruhig Blut, in Ruhe regeln und dann wird es schon mit den neuen Mitbürgern. Hat doch mit den anderen auch funktioniert;)))

  189. Werner Ober | 1. Februar 2016, 20:35 Uhr

    Frank Steiner

    Seit 2013 sind Sie freiberuflicher Journalist und vorher haben Sie bestimmt studiert. Darum fühlen Sie sich jetzt veranlasst von ihrem Brötchengeber hier alle Kommentare die gegen eine illegale Zuwanderung sind herabzusetzen und mit ihrer intelligenten Sachlichkeit zu überhäufen. Da hat die Kanzlerin mal aus einer Laune heraus eine humanitäre Entscheidung getroffen. Diese hat zur gesetzwidrigen Grenzüberschreitung von vielen Ausländern geführt. Ein Teil der Bevölkerung will das nicht mehr hinnehmen. Leider bleibt uns nur die AfD und eingeschränkt die CSU um das wieder in gesetzestreue Bahnen zu lenken. Ihre Wortspielerei ist einfach sinnloses Zeug. Keiner der den Zuzug abstellen will, will Personen an der Grenze erschiesen. Weder eine AfD, CSU. Wer aber hinter einem Demoplakat „Deutschland verrecke“ herlauft als Politiker/in der gehört zur gewählten Oposition . Ich bin 70 und mir gefällt Deutschland.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 22:02 Uhr

      Sehr geehrter Herr Ober,

      den Abgleich von Äußerungen zur Rechtslage mit der Rechtslage als Wortspielerei abzutun, das mag ich leider nicht als valides Argument gelten lassen. Ihren „Vorwurf“ intelligenter Sachlichkeit nehme ich dann doch mal eher als Lob, Sie werden mir das sicherlich verzeihen.

      Ich wünsche Ihnen noch ein langes und erfülltes Leben. Wenn Ihnen mit 70 Jahren an Alter Deutschland heute gut gefällt, haben Sie ja schon einige Veränderungen in der Vergangenheit erlebt und damit auch die eine oder andere Aufregungswelle überlebt…

  190. wilkumal | 1. Februar 2016, 20:56 Uhr

    rheingold12

    [Gelöscht. Der Kommentar scheiterte leider nachhaltig daran, dass der Kommentator die Kommentarregeln nicht einhielt.; Falk Steiner.]

  191. Freund der Wahrheit | 1. Februar 2016, 22:39 Uhr

    Warum recherchieren die Mainstream Journalisten so schlecht?

    Schön, dass man hier so schnell die Originalaussage findet aber traurig, dass ich jetzt seit über 20 Jahren erst einmal nach dem Wortlaut einer umstrittenen Äußerung suchen muss, bevor ich mich ernsthaft mit dem Berichten und Kommentaren befassen kann.

    Bei dem Mangel an Qualitätsbewusstsein, dass einige Journalisten aus der ersten Reihe zu haben scheinen, braucht man sich nicht mehr wundern, dass die Auflagen und die Bedeutung der Presse weiter abnimmt.

    In der Sache ist das was Frau vom Storch als Juristen und Parlamentarierin gesagt hat viel bedenklicher. Frau Petry’s Äußerung zeigen mal wieder wie viele Menschen insbesondere aus dem Beitrittsgebiet den Freiheitlichen Kern unserer Verfassung und Gesellschaftsordnung nicht mitbekommen haben.

    Auch hier haben Politik, Schule und Medien versagt.

  192. Bernd Windisch | 1. Februar 2016, 22:56 Uhr

    Rufschädigung

    Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
    Die aktuell einreisenden Migranten müssen nicht mal Ihren Ausweis vorlegen. Man nennt dies Kontrollverlust. Die Registrierung, und Betreuung funktioniert auch nicht. Man nennt dies Registrierungschaos. In Köln schauen verunsicherte Polizisten zu wie Frauen massenhaft beraubt und gedemütigt werden. Man nennt dies Staatsversagen. Wer ist hier denn nun gewalttätig?
    Die Staatsmedien werden unterdessen nicht müde den üblichen Verdächtigen so lange dämliche Fragen zu stellen bis sich eine Antwort so als Aufreger destillieren lässt das die ganze Republik den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Wir haben derzeit jedenfalls kein Problem mit um sich schießenden Grenzschützern. Unsere Grenzen stehen für jedermann weit offen. Man nennt dies …….

  193. N.Paulus | 1. Februar 2016, 22:56 Uhr

    Grenzsicherung

    [Kommentar gelöscht: Diskutieren Sie bitte hier zur Sache und nicht zu Fernsehkommentaren und sonstigen Artikeln. Und: bitte dann nicht hier sondern dort kommentieren, Danke; Falk Steiner]

  194. Christian Baumann | 1. Februar 2016, 23:06 Uhr

    Bitte ergänzen/korrigieren

    Danke für den sachlichen Bericht. Der Nachtrag ist richtig, aber auch schon wieder überholt: Frau von Storch hat unter dem genannten Facebook-Kommentar den Schusswaffengebrauch gegen Kinder ausgeschlossen. Somit stimmt der Vorwurf in dem Artikel nicht (mehr). Das sollte ebenfalls per Nachtrag richtig gestellt werden.

    • Falk Steiner | 1. Februar 2016, 23:13 Uhr

      Ich plante zwar einen weiteren Nachtrag, war aber heute den Tag über unter anderem mit der Kommentarmoderation hier sehr beschäftigt… Morgen, wenn alles gut läuft.

  195. Falk Steiner | 1. Februar 2016, 23:20 Uhr

    Nachdem nunmehr alle Argumente und Gegenargumente sowie auch einiges Mehr benannt wurden, schließe ich die Kommentare zu diesem Beitrag. Einen Nachtrag zum Nachgang der Äußerungen werde ich im Laufe des morgigen Tages hier noch am Beitrag ergänzen. Vielen Dank vor allem an jene Diskutanten, die sich hier in der Sache beteiligten; Falk Steiner