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Auszug aus dem Arbeitsgruppen-Entwurf für das CDU-Präsidium "2 Eckpunkte für die Integration von Schutzsuchenden"
Auszug aus dem Arbeitsgruppen-Entwurf für das CDU-Präsidium "2 Eckpunkte für die Integration von Schutzsuchenden"
14.02.2016

Integration im CDU-Präsidium: Der Eckpunkte-Entwurf

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Bald, morgen, soll er offiziell verabschiedet werden: der Entwurf für einen Beschluss des CDU-Präsidiums, erstellt durch eine Arbeitsgemeinschaft. Darin stecken sowohl Überraschungen wie auch neuer Zündstoff für die Koalition.

Bereits bekannt ist, dass die CDU Leistungen mit Integrationsanstrengungen der Flüchtlinge verknüpfen will. Mehr Integrationskurse, mehr und einheitlichere und bessere Sprachkurse als Teil eines „Gesamtprogramm Sprache“ und ein „Startpaket“, eine Quasi-Anleitung für Deutschland in der Herkunftssprache, all das dürfte abstrakt nur für wenig Streit sorgen. Auch, dass abgeschoben werden soll, wessen Antrag erfolglos bleibt und das formulierte Ziel der Rückkehr für die anderen, sobald möglich, überrascht erst einmal nicht. Und das „Islamische Träger und Moscheegemeinden […] für die Integration der Menschen einen wichtigen Beitrag leisten [können]“ ist für die heutige CDU keine Überraschung mehr.

Insgesamt soll wohl noch stärker als bislang die „Bleibeperspektive“ darüber entscheiden, wie viel Integrationsförderung in die deutsche Gesellschaft Schutzsuchenden zuteil wird. Zoff mit der SPD ist da erwartungsgemäß jedoch beim Mindestlohn vorprogrammiert:

Bei Eintritt in den Rechtsbereich des SGB II sollten Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich wie Langzeitarbeitslose nach § 18 Absatz 1 SGB III behandelt werden. Nach § 22 Absatz 1 Mindestlohngesetz gilt dann der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.

Dass sie das nicht will, äußerte die SPD schon mehrfach, argumentiert, damit würden Flüchtlinge gegen Einheimische ausgespielt werden, so ihr Argument.

Die CDU will zudem eine grundsätzliche Systemänderung bei der Anspruchsregelung für Asylsuchende erreichen:

Asylbewerber erhalten während ihres Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bis zum Abschluss des Verfahrens fallen sie in den Verantwortungsbereich des SGB III. Anerkannte Flüchtlinge fallen aus dem AsylbLG heraus und werden im SGB II betreut. Beim Übergang ins Hartz-IV-System treten Schnittstellenprobleme auf, die die angemessene Betreuung der Flüchtlinge erschweren. Aus diesem Grund sollen mittelfristig Flüchtlinge von Anfang an im Rechtskreis SGB II betreut werden.

Außerdem geplant: eine zeitlich befristete Residenzpflicht

für alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. […] Ausnahmen werden nur gewährt, wenn die Betroffenen am Wohnort ihrer Wahl einen Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung nachweisen können.

Bemerkenswert ist die CDU-Formulierung zum Familiennachzug, der, wenn denn das Asylpaket II vom Bundestag in den kommenden Tagen auf den Weg gebracht wird (der Kabinettsbeschluss, um den so viel gezankt wurde, war nur eine Formulierungshilfe für die Koalitions-Bundestagsfraktionen, aber Abweichungen sind unwahrscheinlich), wird für subsidiär Schutzbedürftige die Möglichkeit des Familiennachzugs für zwei Jahre ausgesetzt:

Nach Ablauf dieser Frist kehren wir zur alten Rechtslage zurück, die auch subsidiär Schutzberechtigten einen privilegierten Nachzug ermöglicht. Europarechtlich ist diese Regelung nicht erforderlich. Daher wollen wir den Familiennachzug künftig neben der Lebensunterhaltssicherung und Straffreiheit grundsätzlich auch an Integrationsleistungen wie der erfolgreichen Teilnahme an Integrationsmaßnahmen knüpfen. Weiterhin wollen wir uns auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass diese Regelung auch für anerkannte Flüchtlinge entsprechend ausgestaltet wird.

Anderer Punkt, aber bemerkenswert: Kinderbetreuung während der Integrationskurse

Es soll geprüft werden, ob die Abschaffung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung zum 30.09.2014 zu negativen Auswirkungen auf die Teilnahme von Müttern an den Integrationskursen geführt hat.

Die wurde damals abgeschafft, da das Kinderbetreuung in Integrationskursen angeblich den Anspruch auf Kindergartenplätze schmälere oder verhindere (vgl. Rundschreiben des BAMF 2014 (PDF)).