Berlin, Bundesregierung, Innenpolitik
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) spricht am 02.09.2015 in Berlin im Paul-Löbe-Haus nach der Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses vor Medienvertretern. / Foto: Kay Nietfeld/dpa
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) spricht am 02.09.2015 in Berlin im Paul-Löbe-Haus nach der Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses vor Medienvertretern. / Foto: Kay Nietfeld/dpa
31.01.2017

BKA-Gesetz-Reform: Elektronische Fußfessel und neues IT-System sollen kommen

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Die Reform des BKA-Gesetzes geht heute ins Kabinett. Vom Bundestrojaner über die elektronische Fußfessel, die Datenweitergabe und ein neues IT-System für die Polizei enthält es massive Regelungsvorhaben – über die noch gestritten werden dürfte. Das Deutschlandradio Hauptstadtstudio hat in die Kabinettsvorlage geschaut.

Auf europäischer Ebene ist in den vergangenen Jahren viel am Datenschutzrecht geändert worden – auch, was die Datenverarbeitung durch Polizei und Justiz angeht. Das erreicht nun unter anderem das BKA: im komplettrenovierten BKA-Gesetz sind zahlreiche Vorschriften enthalten, wann künftig Daten gespeichert werden dürfen und unter welchen Umständen diese an Bundesländer, die Behörden anderer EU-Staaten oder international weitergegeben werden dürfen.

Bundestrojaner angeleint?

Und nicht nur hier wird von der Bundesregierung nachgebessert. Wie vom Bundesverfassungsgericht im April 2016 eingefordert werden die Befugnisse des BKA zur Gefahrenabwehr gegen internationalen Terrorismus neu definiert. Und das in vielen Bereichen deutlich exakter als im bisherigen BKA-Gesetz. So wird zum Beispiel der sogenannte Bundestrojaner, juristisch heißt er Quellen-Telekommunikationsüberwachung, in §51 der Kabinettsvorlage definiert: Er soll „ausschließlich laufende Telekommunikation“ überwachen und aufzeichnen können. Die Ermittler sollen damit bereits vor der Verschlüsselung Zugriff auf Kommunikation Verdächtiger erhalten. Die Vorgehensweise ist seit Jahren umstritten: die Ermittler müssen hierfür eine Spähsoftware auf dem Endgerät des Verdächtigen aufbringen. Frühere Varianten hatten mehr Funktionen und waren nicht ausreichend abgesichert, um den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts zu genügen. Die Richter in Karlsruhe hatten dem Gesetzgeber jedoch noch bis Mitte 2018 Zeit gegeben, das BKA-Gesetz zu überarbeiten.

Elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder

Offenbar wollte die große Koalition jedoch schneller agieren – was sowohl terminliche, die Legislaturperiode endet bald, wie auch politische Gründe haben dürfte. Im BKA-Gesetz ebenfalls neu geregelt wird nun die elektronische Fußfessel für sogenannte Gefährder. Das hatten Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz vereinbart. Bislang ist diese nur für verurteilte Straftäter vorgesehen.

In §56 der Kabinettsvorlage des BKA-Gesetzes wird nun definiert, dass solche Menschen, bei denen „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat“ im Bereich des internationalen Terrorismus begehen wird oder „deren individuelles Verhalten eine konkrete Wahrscheinlichkeit dafür begründet“, dass sie eine solche Straftat begehen würden vom BKA zum Tragen eines „technischen Mittels“ zur „elektronischen Aufenthaltsüberwachung“ verpflichtet werden können. Tatsächlich ist der entsprechende Gesetzespassus vor allem als Vorlage für die Bundesländer gedacht: derzeit sind die Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich, das BKA selbst beobachtet nur wenige der sogenannten Gefährder selbst. Widersetzt sich ein Verpflichteter dem Tragen der Fußfessel, dann muss er, wenn das Gesetz so beschlossen wird, mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe rechnen.

INPOL soll abgelöst werden

Was mit dem neuen BKA-Gesetz jedoch auch einher gehen soll, ist eine massive Veränderung an der IT-Infrastruktur der Polizei in Deutschland: die Systeme sollen im Zuge der Änderungen des BKA-Gesetz massiv umgebaut werden – das bisherige INPOL-System soll durch ein neues System abgelöst werden. Künftig soll das BKA ein „einheitliches Verbundsystem“ für die Polizeibehörden in Deutschland zur Verfügung stellen, angelehnt an Standards von EUROPOL. Der Gesetzesbegründung zufolge soll bei der Modernisierung vieles auf einmal erreicht werden: eine bessere Datenqualität, bessere Schnittstellen zu anderen Systemen und zugleich auch ein besserer Datenschutz. Teuer wird das Projekt in jedem Fall sein: mit knapp 250 Millionen Euro Kosten rechnet das Bundesinnenministerium bis 2021.