Beiträge mit dem Schlagwort: Abstimmung

Klonschaf Dolly: Das erste geklonte Säugetier. Foto: Maltesedog (gemeinfrei)
08.09.2015

08.09.2015: Klonverbot

Das EU-Parlament hat sich heute mit großer Mehrheit für ein Verbot des Klonens von Nutztieren ausgesprochen. Damit dürfen weder Nutztiere in der EU geklont, noch deren Produkte eingeführt werden. Das Parlament geht mit seinem Papier noch über den Entwurf der Kommission hinaus. Nun muss das Parlament sich mit den Mitgliedsstaaten auf eine endgültige Fassung einigen.

1.) Die Pressemitteilung des Parlaments zur Entscheidung mit mehr Details finden Sie hier.

2.) Hauptargument der Klon-Gegner ist die hohe Zahl an Fehlbildungen bei Klontieren und das damit verbundene Tierleid. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA kommt zu dem Schluss:

„Es gibt derzeit keine überzeugenden Argumente, welche die Produktion von Lebensmitteln geklonter Tiere und ihrer Nachkommen rechtfertigen.“

3.) Das WDR-Magazin Quarks & Co hat sich 2013 mit den Chancen und Risiken des Klonens beschäftigt. Eine Dokumentation des SWR zeigt, wie Klontechnik in der Landwirtschaft eingesetzt wird.

 

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Die Rebellen Mark Helfrich, Detlef Seif, Cajus Caesar und Sylvia Pantel (v.l.o.n.r.u.) © Deutscher Bundestag/Achim Melde
16.07.2015

„Ich habe kein Vertrauen mehr.“

Neue Verhandlungen mit Griechenland? Einige Bundestagsabgeordnete der Union lehnen das ab. Obwohl die Kanzlerin an ihre Kompromissbereitschaft appelliert. Wir haben uns bei rund 100 Wackelkandidaten von CDU und CSU umgehört, wie sie abstimmen wollen. Auffällig: Wer bereits jetzt offen rebelliert, wurde meist direkt gewählt und nicht über eine Landesliste. 

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08.06.2015

08.06.2015: Wählen in der EU

Wahlurne / Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Wahlurne / Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Am Ende ist es doch ein klares Votum gewesen: 78 Prozent der Luxemburger haben sich dagegen ausgesprochen, dass Mitbürger aus anderen EU-Staaten in ihrem Land an den  nationalen Parlamentswahlen teilnehmen dürfen und zudem das Wahlalter von 18 auf 16 Jahren runterzusetzen.

1.) Es gab viele Gründe, warum die Regierung bei der Abstimmung scheiterte, schreibt die Zeitung Luxemburger Wort. Zum Beispiel, eine „katastrophale Aufklärung“ oder Wissenslücken bei Ministern, was die Vorschläge zum Ausländerwahlrecht anging.

2.) Auch wenn es schief gegangen ist:  Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Partei Die Linke) lobt den Versuch und fordert mehr direkte Demokratie auch bei uns – denn Deutschland sei hierbei noch „Entwicklungsland“, so Pau.

3.) Wenn die Luxemburger der Ausweitung des Wahlrechts zugestimmt hätten, wäre dies eine Premiere gewesen – denn in keinem Land dürfen Unionsbürger bei den nationale Wahlen mitmachen. Anders sieht es auf kommunaler Ebene aus, wo die EU für alle Mitgliedsstaaten Wahlrecht garantiert. Vollkommen ausgeschlossen vom kommunalen Wahlrecht sind Personen, die nicht aus einem EU-Land stammen. In Deutschland sorgt dies immer wieder für Diskussionen.

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07.05.2015

07.05.2015: Großbritannien wählt

An diesem Donnerstag wählen die Briten ein neues Unterhaus. Von dem Votum hängt ab, wer am Ende als Premierminister in der Downing Street bleibt – oder eben neu einzieht: Der konservative Amtsinhaber David Cameron (Tories) oder möglicherweise doch sein sozialdemokratischer Herausforderer Ed Miliband (Labour)? Es dürfte knapp werden…

1.) Großbritannien soll ja die Kultur des Schlangestehens geradezu zelebrieren. Dass scheint heute aber nicht in allen Wahllokalen so zu sein. Zumindest nicht in jenen, in denen die Politikprominenz des Königreichs seine Stimme abgeben hat.

2.) Die heutige Wahl könnte auch eine Vorentscheidung sein darüber, ob Großbritannien weiterhin EU-Mitglied bleibt. Denn Premierminister Cameron will im Falle eines Wahlsiegs 2017 ein Referendum über die weitere Zugehörigkeit zur Union abhalten lassen. Ein Thema, das in Brüssel aufmerksam beobachtet wird.

3.) Auch Berlin dürfte gebannt den Wahlausgang in London verfolgen. Schon lange habe es für die deutschen Interessen nicht mehr eine derart bedeutsame Wahl in Großbritannien gegeben, betont die FAZ. Die Zeitung zieht eine zwiespältige Bilanz von Camerons Regierung.

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03.11.2014

03.11.2014: Mehrheiten im Rat

François Hollande, Angela Merkel, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beim EU-Gipfel im Oktober 2014 © European Union, 2014

François Hollande, Angela Merkel, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beim EU-Gipfel im Oktober 2014 © European Union, 2014

Seit dem Wochenende (1.11.) hat sich in Europa etwas verändert: die Definition der „qualifizierten Mehrheit“. Sie spielt eine wichtige Rolle in den Abstimmungen des Ministerrats der Europäischen Union. Neben den Entscheidungen, bei denen die einfache Mehrheit genügt, und den ganz tiefgreifenden, die Einstimmigkeit erfordern, ist die qualifizierte Mehrheit das Kriterium im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Nun wurde die qualifizierte Mehrheit in der Definition des Vertrages von Nizza (einfache Mehrheit der Staaten, sowie 74% der Einwohner) abgelöst durch die Version des Lissaboner Vertrages (55% der Staaten und 65% der Einwohner). In beiden Fällen geht es um eine doppelte Mehrheit: nach Mitgliedsstaaten und Einwohnern. Die den Einwohnerzahlen unproportionale Verteilung der Stimmgewichte auf die Mitgliedsländer sorgt oft für Befremden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass souveräne Staaten, mögen sie klein oder groß sein, die Verhandlungen führen und als „dramatis personae“, also als handelnde Akteure betrachtet werden.

1) Jürgen Habermas formulierte die grundsätzliche Kritik, beim Europäischen Rat handele es sich um Exekutivföderalismus (Minister, also Mitglieder der Exekutive, bilden in einem supranationalen Organ plötzlich die Legislative), der der Gewaltenteilung zuwiderlaufe.

2) Eric Meyer von der Uni Münster untersucht in seiner Studie die Macht der Mitgliedsstaaten im Ministerrat der EU.

3.) Rainer Hofmann beleuchtet die rechtliche Stellung der Unionsorgane, ihre institutionellen Abhängigkeiten und die Frage der Gewaltenteilung in einem Skript zum Europarecht.

Die Gewinner des Verfahrens von Nizza – Länder mit überproportionalem Stimmgewicht – waren Spanien und Polen. Sie gönnen sich noch ein kleines Rückzugsgefecht: Die neue Version der „qualifizierten Mehrheit“ gilt bis zum 1.11. 2017 unter Vorbehalt. Ein Mitgliedsstaat kann bis dahin die Anwendung der Nizza-Regeln verlangen.

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19.09.2014

19.09.2014: Schotten sagen: NO!

Die Schotten haben sich gegen die Unabhängigkeit vom Vereinigten Königreich entschieden – so das Ergebnis der Volksabstimmung vom Donnerstag.

1.) Der Guardian hat das Abstimmungsergebnis noch einmal nach Gemeinden aufgeschlüsselt dargestellt.

2.) Auch in anderen Ländern Europas gibt es Unabhängigkeitsbestrebungen. In der European Free Alliance sind zahlreiche Regionen vertreten, in denen die Menschen nach mehr Selbstbestimmung oder Unabhängigkeit streben. So auch die „Lausitzer Allianz“ , „Unser Land“ aus dem Elsass, „Die Friesen“ aus Ostfriesland oder die „Bayernpartei“.

3.) Während im UK am Ergebnis der Abstimmung nicht gezweifelt wird, sind russische Wahlbeobachter anderer Meinung. Möglicherweise seien spezielle Wahltechnologien eingesetzt worden, zitiert die staatliche russische Nachrichtenagentur Ria Novosti einen Wahlbeobachter. In einer anderen Meldung (hier zusammengefasst von The Guardian) heißt es, die Abstimmung sei nicht nach internationalen Standards abgelaufen, die Wahlbeobachter hätten die Auszählung nicht nachvollziehen können. Die Kritik am Ablauf des schottischen Unabhängigkeitsreferendums kann als Retourkutsche auf die Kritik des Westens am Unabhängigkeitsreferendum der Krim interpretiert werden.

 

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