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NPD-Mitglieder demonstrieren in Rostock-Warnemünde am 05.12.2012 gegen ein mögliches Verbot ihrer Partei. Foto: Bernd Wüstneck/dpa
08.12.2015

08.12.2015: NPD-Verbotsverfahren

Eigentlich war das Thema fast schon wieder vom Medien-Radar verschwunden, ist der Fokus auf das rechte Milieu doch im Moment vielmehr auf Pegida und AfD gerichtet. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die ersten mündlichen Verhandlungstermine zum NPD-Verbotsverfahren angekündigt. Vor zwei Jahren hatten die Bundesländer einen Verbotsantrag gestellt. Während nun die Debatte um den Sinn und die Erfolgsaussichten des Verfahrens von neuem beginnt, hier ein paar Hintergründe:

1.) In seiner Pressemitteilung zu seinem Beschluss, die mündliche Verhandlung zu beginnen, legt das Bundesverfassungsgericht die ersten drei Verhandlungstermine auf Anfang März kommenden Jahres.

2.) Im aktuellen Jahresbericht 2014 kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz zu dem Urteil:

„Die NPD ist als Sammlungsbewegung unterschiedlicher Strömungen im Rechtsextremismus gegründet worden. Innerparteiliche Querelen sind insofern nicht außergewöhnlich. Trotzdem muss die Schärfe der Auseinandersetzungen überraschen. Eindämmen kann sie der neue Parteivorsitzende nur mit wahlpolitischen oder aktionistischen Erfolgen – und dies vor dem Hintergrund sinkender Mitgliederzahlen, ungelöster strategischer Fragen, finanzieller Probleme und des anhängigen Verbotsverfahrens.“

3.) Ein Verbotsverfahren gegen die NPD ist bereits gescheitert: Im Jahr 2003 wurde das Verfahren eingestellt, da sich V-Leute in der Führungsebene des NPD befanden. Die Geschichte des NPD-Verbots stellt die Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Außerdem bietet sie einen Test an, mit dem jeder seine eigene Haltung zum Verbotsverfahren überprüfen kann.

 

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