Kommentar: Erbschaftssteuer
Ein Kommentar
Man könnte verleitet sein, sich bei der Erbschaftsteuer die ganz großen Fragen gesellschaftlicher Gerechtigkeit zu stellen – so wie die Mütter und Väter der Bayerischen Landesverfassung. „Die Erbschaftsteuer“, so heißt es darin „dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen Einzelner zu verhindern.“ Auch eine Minderheit der Richter am Bundesverfassungsgericht hat sich diese ganz großen Fragen gestellt. Mehr
Von Gudula Geuther