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23.02.2016

23.02.2016: Waffenproduktion

Als Sigmar Gabriel vergangene Woche verkündete, dass Deutschland im Jahr 2015 Waffen für rund 7,5 Milliarden Euro exportiert hat, war das für ihn wohl keine Feierstunde – Hatte er doch angekündigt, Waffenexporte in Zukunft deutlich restriktiver zu handhaben. Nun gibt es neue Zahlen zum weltweiten Waffenhandel vom Friedensforschungsinstitut SIPRI.

1.) Um die statistischen Ausschläge einzelner, großer Waffendeals auszugleichen, betrachtet SIPRI den Waffenhandel in Fünf-Jahres-Zeiträumen. Die Forscher stellen unter anderem fest, dass zwischen 2006-2010 und 2011-2015 die Exporte nach Mexiko, Aserbaidschan und in den Irak deutlich angestiegen sind.

2.) Die Deutsche Welle hat die Daten von SIPRI in übersichtlichen Grafiken aufbereitet und die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.

3.) Geht es nach den Rüstungsfirmen, dann sollte die Europäische Union in ein „Europäisches Verteidigungs-Forschungs-Programm“ (European Defence Research Programme EDRP) investieren, mithilfe dessen an neuen Waffentechnologien geforscht werden soll. In einem von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Bericht empfehlen die Vertreter der Waffenindustrie, dass die EU in ihrem Haushalt zwischen 2021 und 2027 dafür 3,5 Milliarden Euro einplanen sollte:

„Given the importance of defence research investment, the scale of existing national defence research budgets (the three biggest spenders in the EU each allocate more than €500 million per year) and the high costs of developing cutting-edge defence technologies, the EDRP will need a total budget of at least €3.5 billion for the period 2021-27 in order to be credible and make a substantial difference.“

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Der Erste Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans kündigt das Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen an © European Union, 2016
13.01.2016 2 Kommentare

13.01.2016: Rechtsstaatlichkeit in Polen

Erst die Reform des Verfassungsgerichts, dann die Neuregelung, wie die Chefposten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besetzt werden. Die neue rechtskonservative PiS-Regierung in Polen hat mit ihren schnell durchs Parlament gebrachten Gesetzesänderungen für viel Kritik gesorgt. Nun startet die EU-Kommission ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit.

1.) Im ersten Schritt will die Kommission erörtern, ob in Polen eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit bestehen könnte, oder nicht. Alle Details zum Verfahren, die Begründung für das Verfahren und welche Konsequenzen dieses mit sich bringen kann, hat die Kommission hier zusammengefasst.

2.) Bemängelt wird einerseits die Reform des polnischen Verfassungsgerichts. Nach Ansicht der Kritiker will die Regierung so verhindern, dass das Gericht neue Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Wie das Katapult-Magazin aufzeigt, gibt es allerdings andere EU-Länder, die über gar kein Verfassungsgericht verfügen.

3.) Außerdem wird befürchtet, die Neuerung, dass der Schatzminister nun die Chefs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmt, könnte die Programme in einen Regierungs-Rundfunk verwandeln. Im Ranking der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen steht Polen mit Platz 18 allerdings EU-weit (noch) recht gut da. Rumänien hingegen erreicht nur Platz 106.

 

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Datenkabel © European Union 2013
16.12.2015

16.12.2015: Datenschutzgrundverordnung

Mehr als vier Jahre lang wurde über neue, EU-weite Regeln zum Datenschutz verhandelt. Nun hat es endlich eine Einigung im Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat gegeben. Allein im Parlament gab es dazu über 4.000 Änderungsanträge – bisheriger Rekord! Und wohl auch ein Zeichen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung dieser Regulierung. Zuletzt müssen noch Rat und Parlament den Kompromiss absegnen.

1.) Von Datenschützern bis hin zu Wirtschaftsvertretern: Prinzipiell zeigen sich die meisten zufrieden mit dem Ergebnis, wie netzpolitik.org zusammengefasst hat. Vielleicht auch zufrieden darüber, dass es jetzt überhaupt ein Ergebnis gibt.

2.) Im November hatte die NGO European Digital Rights (EDRi) sich vom Entwurf noch wenig überzeugt gezeigt und (in der deutschen Übersetzung von netzpolitik.org) kritisiert:

„Nachvollziehbarkeit und Nachbesserungen werden dadurch erschwert, dass die Unternehmen ihre Algorithmen als „Geschäftsgeheimnisse“ deklarieren oder sich hinter Pseudonymen verstecken. Der Grundsatz einer zweckgebundenen Erhebung von Daten zu einem festgelegten, begrenzten und rechtmäßigem Anlass, wird aufgeweicht zu „vergleichbare Zwecke“, was auch immer das sein mag.“

3.) Die Verhandlungen laufen bereits so lang, dass über das Verfahren im Parlament bereits eine WDR-Dokumentation und ein Kinofilm gedreht und veröffentlicht wurden.

 

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