Beiträge mit dem Schlagwort: EuGH

Euro-Banknoten © European Union 2011 PE-EP
16.06.2015

16.06.2015: Outright Monetary Transactions

Es ist eine starke Waffe, auch wenn sie noch nicht gezogen wurde: unbefristete Anleihekäufe im Rahmen der sogenannten Outright Monetary Transactions. Allein die Ankündigung der Europäischen Zentralbank, so im Krisenfall EURO-Ländern zu helfen, sorgte 2012 wohl schon für Beruhigung der Finanzmärkte. Damals, zum Höhepunkt der Griechenland-Krise beschloss die EZB die Outright Monetary Transactions als praktische Umsetzung der Worte von EZB-Chef Draghi, „alles Erforderliche zu tun, um den Euro zu retten“.

1.) Warum die EZB die OMT eingeführt hat und welche finanzpolitischen Auswirkungen sich daraus ergeben, haben die Kollegen der ARD hier zusammengefasst.

2.) Heute nun urteilt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, ob das OMT-Programm mit EU-Recht vereinbar ist. Im Januar 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

3.) Geklagt hat unter anderem Peter Gauweiler, damals CSU-Bundestagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der CSU. Gauweiler und seine Anwälte sind der Meinung, dass die EZB mit den OMTs ihre Kompetenzen überschritten habe.

Je nach Entscheidung in Luxemburg könnte das Verfahren auch am Bundesverfassungsgericht wiederaufgenommen werden. Der Kampf von Peter Gauweiler, der sich im März aus der Bundespolitik zurückgezogen und auf sein Mandat und den Titel als bester Nebenverdiener im Bundestag verzichtet hatte, könnte also noch weitergehen.

 

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Elektroschrott-Recycling © European Union 2011 PE-EP
28.05.2015

28.05.2015: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Mit der Mitgliedschaft in der EU verpflichten sich Staaten, die rechtlichen Vorgaben, die in Brüssel im Zusammenspiel von Kommission, Parlament und den Mitgliedsstaaten selbst gemacht werden, auch einzuhalten. In zwei Fällen wirft die EU-Kommission der Bundesrepublik nun vor, genau das nicht getan zu haben. In beiden Fällen wird der Europäische Gerichtshof entscheiden.

1.) Deutschland hat laut Kommission entsprechende Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektroschrott nicht in nationales Recht umgesetzt. Das hätte eigentlich bis zum 14. Februar vergangenen Jahres geschehen müssen. Mit den neuen Vorgaben soll mehr Elektroschrott gesammelt und recycelt werden.

2.) Allein im vergangenen Jahr fielen weltweit 41 Mio Tonnen Elektroschrott an. Dieser wird zur Entsorgung oft in Entwicklungsländer verschifft. Dort gewinnen Menschen daraus wieder Rohstoffe – setzen sich dabei aber giftigen Chemikalien aus. Im Global E-Waste Monitor hat die UN-Organisation UNU-IAS verfolgt, welche Wege Elektroschrott nimmt.

3.) Außerdem wird Deutschland wegen zu lascher Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen verklagt. Die Kommission hatte mithilfe von Testpersonen herausgefunden, dass entsprechende EU-Vorgaben an einigen Flughäfen nicht richtig umgesetzt werden. Kontrollen fänden nicht häufig und umfangreich genug statt, kritisiert die Kommission in ihrer Presseerklärung.

 

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19.05.2015

19.05.2015: EU-Kommission zu Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Seitdem sind viele Änderungsvorschläge diskutiert worden. Eine besondere Gruppe stellen ausländischen LKW-Fahrer dar, die mit ihren Lastwagen durch Deutschland rollen. Weil die Bundesregierung auch für diese Gruppe den Mindestl0hn geltend grundsätzlich gerne anwenden möchte, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

1.) Zwar unterstütze man voll und ganz die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Doch gleichzeitig sieht man eben in der Maut auch eine „unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs.“

2.) Schon Ende Januar hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor allem der polnischen Kritik nachgegeben und den Mindestlohn für ausländische LKW-Fahrer vorerst ausgesetzt. An diesem Dienstag nun hat die EU-Kommission wegen des gleichen Themas Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

3.) „96/71/EG“ – diese etwas kryptische Bezeichnung steht für die Richtlinie, auf die sich Brüssel beruft und die sie durch die Bundesregierung verletzt sieht.

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Der ehemalige EU-Gesundheits- und Verbraucherkommissar John Dalli © European Union 2012
12.05.2015

12.05.2015: John Dalli

Der ehemalige EU-Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar John Dalli trat im Oktober 2012 von seinem Amt zurück. Vorausgegangen waren Anschuldigungen, Dalli habe bei der Erstellung der EU-Tabakrichtlinie von einem Bestechungsversuch gewusst und geschwiegen. Dieser Vorwurf stellte sich später als falsch heraus. Der Rücktritt sei aber trotzdem freiwillig erfolgt und der Malteser nicht aus dem Amt gedrängt worden, stellte heute der Europäische Gerichtshof fest.

1.) In der Pressemitteilung des EuGH heißt es zusammenfassend:

„Next, the Court finds that Mr Dalli resigned voluntarily, no formal request for his resignation having been made by President Barroso.“

Damit habe Dalli auch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

2.) Die ganze Geschichte um den Rücktritt von John Dalli fasst Annette Riedel im Deutschlandfunk zusammen.

3.) „John Dalli: Das Opfer einer europäischen Intrige?“ fragt Spiegel Online in seinem ausführlichen Dossier zum Fall John Dalli.

 

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29.04.2015

29.04.2015: Blutspenden

Nicht nur in Deutschland – überall werden Blutspender gesucht. In Frankreich wurde einem Mann im Jahre 2009 jedoch die Blutabgabe verweigert – wegen seiner Homosexualität. Ebenso wie in Frankreich sind auch in Deutschland bis heute homosexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen, weil bei ihnen ein erhöhtes HIV-Risiko besteht.

Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt: Schwule von der Blutspende auszuschließen kann rechtens sein. Es müsse jedoch geklärt werden, ob es nicht auch geeignete Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Genau diese müssen nun von dem zuständigen Gericht in Straßburg geprüft werden.

1.) Eine Übersicht von wichtigen Fragen und Antworten zu dem Fall haben die Kollegen von tagesschau.de zusammengestellt.

2.) In Deutschland ist die Abgabe von Blutspenden durch das Transfusionsgesetz geregelt. An den Ausschlusskriterien mitgearbeitet hat das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Der dort tätige Rainer Seitz äußerte sich über das Urteil zufrieden. 

3.) Zustimmung zu dem Urteil kommt auch vom europäischen Dachverband der Lesben- und Schwulenorganisationen ILGA Europe. Kriterien zur Blutspende, die sich nur nach der sexuellen Orientierung richteten, führten zu Diskriminierung und Stigmatisierung, sagt ILGA – und fordert die französischen Behörden zum Handeln auf. Die französische Regierung hat bereits Gesetzesänderungen angekündigt, um Schwulen die Blutspende zu erlaben. 

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Straßenverkehr © European Union 2013 EP
27.03.2015

27.03.2015: Bundestag verabschiedet Maut

Nun ist es so weit: Der Bundestag hat heute die umstrittene PKW-Maut für Ausländer verabschiedet. Die CSU erfüllt damit ihr Wahlkampfversprechen. Und der EuGH macht sich schon für die erste Klage gegen Deutschland bereit. Denn dass die kommen wird, hat unter anderem Österreich angekündigt.

1.) Vor der Wahl sah es noch ganz anders aus. Entgegen den „Ausländer müssen zahlen“-Bierzelt-Tönen aus Bayern bekräftigte Angela Merkel damals noch: „Mit mir wird es keine PKW-Maut geben“.

2.) Dass Österreich nichts von den Maut-Plänen hält, haben unsere Nachbarn schon mehrmals klargestellt. Die Reaktionen, die heute auf derStandard.at zu lesen sind, sind eindeutig:

„Die österreichische Bundesregierung darf diese Tatsache nicht einfach so hinnehmen, sondern muss eine Klage beim EuGH einbringen […]“ (ÖAMTC-Interessenvertreter Bernhard Wiesinger)

3.) Für Inländer sollen die Kosten der PKW-Maut mit der PKW-Steuer verrechnet werden – unterm Strich also ein Nullsummenspiel. Wer trotzdem wissen will, wie viel Maut für sein Fahrzeug verrechnet wird, kann das mit dem Mautrechner der FAZ herausfinden.

 

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Hamas auf der EU-Terrorliste
17.12.2014

17.12.2014: Hamas von der Terrorliste gestrichen

Die EU darf die radikalislamische Hamas nicht länger auf ihrer Liste der Terrororganisationen führen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorerst bleibt die Hamas aber trotzdem auf der Terrorliste. Die EU hat nun drei Monate Zeit, die vom Gericht kritisierten Rechtsakte neu zu erlassen.

1.) Die Richter kritisieren nicht den Fakt an sich, dass die Hamas auf der Liste steht und damit Sanktionen wie Kontensperrungen unterliegt. Vielmehr werfen Sie dem Rat vor, seine Entscheidung auf Grundlage von Informationen aus der Presse und dem Internet getroffen zu haben, wie in der Pressemitteilung des EuGH erklärt wird.

2.) Der israelische Premier Netanjahu reagierte auf die Entscheidung empört. Von der israelischen Zeitung Haaretz wird er mit den Worten zitiert, in Europa gäbe es zu viele Menschen, die [aus dem Holocaust] nichts gelernt hätten.

3.) Die Liste der Personen und Organisationen, die in der EU finanziellen Sanktionen unterliegen, kann hier heruntergeladen werden (dazu „Consolidated List“ als XML herunterladen und z.B. in Excel importieren).

 

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