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Sicherlich keine Fake News: Zeitungen vor dem Bundestag.
, , , , , , 09.03.2017

Hate Speech und Fake-News Debatte: Der Brief von Brigitte Zypries

In den kommenden Wochen wird es noch mehrfach um die Frage gehen, ob und wenn ja, wie ‚Fake News‘ und ‚Hate Speech‘ im Netz und insbesondere von den soziale Netzwerke genannten Plattformen behandelt werden sollen.

Hierzu gibt es unterschiedliche Ideen – das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion, das der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die noch nicht öffentlich vorgestellten Ideen des Justizministers Heiko Maas sowie erneut Forderungen von Unionsfraktionschef Volker Kauder. Und manches davon wäre europarechtlich schwierig. Weshalb vergangene Woche Brigitte Zypries, Restlaufzeitswirtschaftsministerin und schon vorher als Parlamentarische Staatssekretärin für Digitalthemen zuständig, einen Brief an den zuständigen EU-Kommissar Andrus Ansip schickte. Der steht eigenmächtigen Initiativen der Mitgliedsländer grundsätzlich skeptisch gegenüber – und Brigitte Zypries bekräftigte ihn darin, forderte aber auch ein, klarere Vorgaben für die Selbstregulierung der Unternehmen zu machen.

Hier der Brief im Volltext:

Sehr geehrter Vizepräsident, (handschr.) lieber Herr Ansip,

im öffentlichen Raum wird vom – nationalen wie europäischen – Gesetzgeber ein entschlossenes Handeln gegen Hate Speech und Fake News gefordert. Dabei ist ein rasanter Wettlauf unterschiedlicher Vorschläge zu beobachten.

Mein Ansatz ist zunächst, die Diskussionen zu versachlichen und eine Differenzierung im Umgang mit Hate Speech, Fake News und Social Bots anzumahnen. Wichtig sind mir dabei vor allem zwei Aspekte: wir müssen erstens zwingend sicherstellen, dass fundamentale Grundrechte gewahrt bleiben. Dazu gehören insbesondere die Menschenwürde, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Diese Rechte sind der Garant für Freiheit und Demokratie und nicht zuletzt der „Quell“ des Internet. Dabei müssen wir zweitens aber unverhältnismäßige Belastungen für europäische Internet-Service-Provider verhindern, denn sie sind die Innovationstreiber in unserer digitalisierten Welt.

Leiter gehen nach meinem Eindruck viele Forderungen in die Richtung, die Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber derart auszuweiten, dass sie einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gleichkommt. Dies halte ich ökonomisch, vor allem aber gesellschaftspolitisch für besorgniserregend.

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung über Online-Plattformen die Auffassung vertreten, dass sie keine Änderungen am Haftungsregime der E-Commerce-Richtlinie vornehmen wird. Dies halte ich für richtig, denn diese fundamentalen Regelungen sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen aller Beteiligten, der Rechteinhaber, der Nutzer und der Internetwirtschaft. Diese Balance sollte unverändert fortbestehen.

In der Mitteilung über Online-Plattformen wurde bereits eine Studie zur Anwendung des Notice & Action-Verfahrens angekündigt. An dieser Stelle möchte ich an Sie appellieren, auch mit konkreten Maßmahmen dazu beizutragen, dass der Missbrauch der digitalen Medien zur Verunglimpfung, Verletzung der Menschenwürde und Diskriminierung rasch und wirkungsvoll eingedämmt werden kann. Ich denke hier insbesondere an die Anwendung von Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie. Die unbestimmten Rechtsbegriffe der Rechtswidrigkeit, der Kenntnis und des unverzüglichen Entfernens oder Sperrens führen, wie wir wissen, zu großer Rechtsunsicherheit bei den Plattformbetreibern. In der Folge werden Inhalte gelöscht, obwohl diese die Schwelle der Rechtswidrigkeit nicht überschreiten und umgekehrt.

Um dies zu verhindern, bedarf es aus meiner Sicht dringend einer weiteren Konkretisierung der Verfahrenskriterien auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang könnte die Europäische Kommission verdeutlichen, welche freiwilligen Maßnahmen ein Plattformbetreiber ergreifen kann, ohne seine neutrale Rolle als Vermittler aufzugeben.

Mir ist bewusst, dass dies keine triviale Aufgabe ist. Eine Präzisierung hin zu einem einheitlichen europäischen Beschwerdeverfahren könnte als horizontaler Ansatz aber die drohende Fragmentierung des Rechts und der Märkte verhindern. Diese Fragmentierung würde aus möglichen nationalen Gesetzgebungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten aber auch aus sektorspezifischer Regulierung auf EU-Ebene resultieren und dem einheitlichen Europäischen Binnenmarkt widersprechen. Mit sektorübergreifenden, EU-weit harmonisierten Notice & Action-Verfahren schaffen wir nicht nur Rechtssicherheit, sondern verhindern zugleich, dass das für die Digitalisierung so elementare Haftungsregime de-facto unkontrolliert ausgehöhlt wird. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein.

Mit freundlichen Grüßen

(handschr.) Ihre Brigitte Zypries

Ob das aber auch die Linie des Justizministers ist? Man darf gespannt sein – Minister Heiko Maas wird in den kommenden Tagen oder Wochen einen eigenen Vorschlag unterbreiten. Sollte der auch das EU-Recht betreffen, müsste er der EU vorgelegt werden. Die Legislaturperiode in Berlin aber ist nicht mehr lang…

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28.08.2015

28.08.2015 Von ganz konkreter rechter Hetze

In diesen Tagen hören wir viel von rechter Hetze im Internet oder verbalen Angriffen gegen Politiker. Doch diese Hetze bleibt für die Öffentlichkeit manchmal verborgen. Dafür gibt es Gründe. Auf Facebook geht sie in manchen Posts unter Hunderten von Kommentaren unter. Und Politiker entscheiden sich, die nur schwer erträglichen verbalen Angriffe und Drohungen nicht mit der Öffentlichkeit zu teilen. 3 x Links gibt heute Beispiele. Ganz konkret und deshalb nur schwer zu ertragen. Als Journalist stellt man sich die Frage, ob man rechte Hetzer überhaupt wiedergeben sollte. Der Autor hat sich am Ende dafür entschieden. Um das extreme Ausmaß dieser Hetze zu dokumentieren und damit jeglicher Verharmlosung entgegenzutreten.

1.) Zwei anonyme Blogger sammeln auf „Perlen aus Freital“ Einträge auf Facebook. Zitiert wird ein Nutzer,  der schreibt: „1 Mauer, ein Schornstein, 1 Ofen ;-)“. Oder eine Nutzerin, die sich auf die Flüchtlinge bezieht, die in einem Lastwagen ums Leben gekommen sind. Sie schreibt: „…und???soll ich jetzt Mitleid haben???50 weniger die auf unsere kosten leben…“.

2.) Politiker bekommen viel Post. Manchmal sind die Briefe voller Hass und voller Drohungen. Das belastet die Politiker und ihre Familien. Die meisten behalten die Inhalte der Briefe für sich. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi wählte im Januar einen anderen Weg.

3.) Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Patzelt aus Frankfurt an der Oder hat zwei Flüchtlinge aus Eritrea bei sich zu Hause aufgenommen. Dafür erntete er Lob und Bestätigung. Aber auch Hass und Drohungen. Bei den Kollegen des NDR liest er aus einem Brief vor.

3x Links ist eine werktägliche Rubrik im Berlin:Brüssel-Blog. Alle Einträge können Sie hier nachlesen.

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EU-Datenschutz kommt voran

Die Datenschutzgrundverordnung ist der wichtigste Baustein der geplanten EU-Datenschutzreform. Sie soll ein zeitgemäßes Datenschutzrecht schaffen. Wie dürfen persönliche Daten der Bürger genutzt und wie müssen sie geschützt werden? Nun sind die Justiz- und Innenminister einen bedeutenden Schritt voran gekommen und haben sich auf einen weiteren Abschnitt geeinigt.

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