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EU-Kommission: Topfhandschuhe müssen auch vor Hitze schützen. Foto: Thomas Otto
, , , , 11.12.2014 9 Kommentare

Irre Brüssel-Bürokraten wollen Topfhandschuhe regulieren!

„Irre Brüsseler Bürokraten! Der Regulierungs-Wahnsinn geht jetzt so weit, dass die EU sogar über Topfhandschuhe bestimmen will. Gibt es nichts Besseres zu tun?“ So wütend und verkürzt wurde über einen Kommissionsvorschlag berichtet, der eigentlich das genaue Gegenteil von Bürokratisierung ist. Mit solcher Aufregung über Nichtigkeiten spielen Medien aber nur populistischen EU-Kritikern in die Hände, findet Thomas Otto.

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, , 26.11.2014

26.11.2014: Frauenquote

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich trotz Kritik aus den Reihen des Koalitionspartners Union durchgesetzt. Es wird eine Frauenquote ohne Ausnahmen geben.

1.) Ein Kulturwandel für die Arbeitswelt soll einleiten, dass 170 Aufsichtsratsmandate durch eine Quote für Frauen besetzt werden müssen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig  sagte im Deutschlandfunk, das Gesetz sei keine Symbolpolitik, sondern „ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung“.

2.) Bisher sind Frauen in Führungspositionen eher spärlich vertreten. Im Jahr 2012 betrug der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nur  8,7 Prozent. In den Vorständen der 100 größten deutschen Unternehmen betrug er sogar nur wenig schmeichelhafte 4,0 Prozent. Nun muss beobachtet werden, wie sich die Leitlinien für ein „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienstin den Firmen und Institutionen durchsetzt. Am 11.12.2014 soll der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt werden.

3.) Bei unseren europäischen Nachbarn gibt es in einigen Ländern bereits Regelungen, die Sie hier finden. Die Vorreiterrolle übernimmt Norwegen, wo es bereits seit 2003 eine Frauenquote gibt.

 

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03.11.2014

03.11.2014: Mehrheiten im Rat

François Hollande, Angela Merkel, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beim EU-Gipfel im Oktober 2014 © European Union, 2014

François Hollande, Angela Merkel, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beim EU-Gipfel im Oktober 2014 © European Union, 2014

Seit dem Wochenende (1.11.) hat sich in Europa etwas verändert: die Definition der „qualifizierten Mehrheit“. Sie spielt eine wichtige Rolle in den Abstimmungen des Ministerrats der Europäischen Union. Neben den Entscheidungen, bei denen die einfache Mehrheit genügt, und den ganz tiefgreifenden, die Einstimmigkeit erfordern, ist die qualifizierte Mehrheit das Kriterium im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Nun wurde die qualifizierte Mehrheit in der Definition des Vertrages von Nizza (einfache Mehrheit der Staaten, sowie 74% der Einwohner) abgelöst durch die Version des Lissaboner Vertrages (55% der Staaten und 65% der Einwohner). In beiden Fällen geht es um eine doppelte Mehrheit: nach Mitgliedsstaaten und Einwohnern. Die den Einwohnerzahlen unproportionale Verteilung der Stimmgewichte auf die Mitgliedsländer sorgt oft für Befremden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass souveräne Staaten, mögen sie klein oder groß sein, die Verhandlungen führen und als „dramatis personae“, also als handelnde Akteure betrachtet werden.

1) Jürgen Habermas formulierte die grundsätzliche Kritik, beim Europäischen Rat handele es sich um Exekutivföderalismus (Minister, also Mitglieder der Exekutive, bilden in einem supranationalen Organ plötzlich die Legislative), der der Gewaltenteilung zuwiderlaufe.

2) Eric Meyer von der Uni Münster untersucht in seiner Studie die Macht der Mitgliedsstaaten im Ministerrat der EU.

3.) Rainer Hofmann beleuchtet die rechtliche Stellung der Unionsorgane, ihre institutionellen Abhängigkeiten und die Frage der Gewaltenteilung in einem Skript zum Europarecht.

Die Gewinner des Verfahrens von Nizza – Länder mit überproportionalem Stimmgewicht – waren Spanien und Polen. Sie gönnen sich noch ein kleines Rückzugsgefecht: Die neue Version der „qualifizierten Mehrheit“ gilt bis zum 1.11. 2017 unter Vorbehalt. Ein Mitgliedsstaat kann bis dahin die Anwendung der Nizza-Regeln verlangen.

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