ISDS-Schiedsverfahren: Malmströms Reformideen überzeugen nicht
Mit der Debatte um das Freihandelsabkommen TTIP sind auch sie in die Kritik geraten: außergerichtliche Schiedsverfahren zwischen Unternehmen und Staaten. Einer der Hauptkritikpunkte ist die fehlende Transparenz dieser sogenannten ISDS. Deutschland hat nun eine UN-Konvention unterzeichnet, in der weitgehende Transparenzregeln für bestehende ISDS festgehalten werden. Ein Kompetenzstreit in der EU verhindert aber, dass die neuen Regeln für ein bestehendes, EU-weites Abkommen gelten. Gleichzeitig kündigte auch EU-Handelskommissarin Malmström ein reformiertes ISDS an. Dass diese Schiedsverfahren auch in TTIP transparenter werden, heißt das aber nicht automatisch.
Von Thomas Otto