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, , , , 14.04.2016

Koalitionsausschuss – zur Handlungsfähigkeit verdammt

Ein Kommentar

im Deutschlandfunk

Das achte Kapitel des Koalitionsvertrages regelt die Aufgaben des Koalitionsausschusses. Das Gremium soll, so heißt es wörtlich, „regelmäßig“ zusammentreten, um „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung“ abzustimmen und „in Konfliktfällen Konsens“ herbeizuführen. Gemessen an dieser Verabredung, die am Anfang der Regierungsarbeit von CDU, CSU und SPD stand, hätte der Koalitionsausschuss seit dem letzten Sommer permanent tagen müssen. Tatsächlich aber lassen sich die Treffen des Gremiums schon seit Beginn der Legislaturperiode an einer Hand abzählen. Mehr

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