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08.01.2015

08.01.2015: Vorratsdatenspeicherung

Bisher existierende Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten zur Datenspeicherung auf Vorrat könnten gekippt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des juristischen Dienstes des EU-Parlamentes. Im April vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gekippt. Die Richter attestierten der Richtlinie Unverhältnismäßigkeit und stellten fest, dass sie gegen die Europäische Grundrechtecharta verstößt. In dem neuen Gutachten wird nun festgestellt, dass sich auch die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung an die Charta der Grundrechte halten müssen, auf die sich die Richter am EuGH bezogen haben. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Gesetze einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten könnten.

1.) Das Blog Netzpolitik.org stellt nicht nur das Gutachten zur Verfügung, sondern berichtet auch ausführlich mit vielen Hintergrundinformationen über das Thema.

2.) Nach dem Angriff auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo in Paris fordert die CSU auf ihrer Klausurtagung reflexartig die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, berichtet die Mittelbayerische Zeitung. „Wollen wir wirklich die Daten von Terroristen und Kriminellen schützen oder wollen wir die Bürger in Deutschland schützen?“, fragte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Dabei gibt es in Frankreich eine Vorratsdatenspeicherung, nach der Kommunikationsdaten sogar ein Jahr lang aufbewahrt werden müssen. Verhindert hat das den Mord an 12 Menschen nicht.

3.) Mittlerweile sind sich zahlreiche unabhängige Experten darin einig, dass eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten Anschläge keinesfalls verhindert. Der Sicherheits- und Technikforscher Sandro Gaycken spricht in Cicero von einer veralteten Technik, für die es längst bessere und datenschutzfreundlichere Alternativen gibt. Forscher der TU Darmstadt analysierten 2012 in einer Simulation Kommunikationsdaten, in die auch die Daten eines terroristischen Netzwerkes eingepflegt worden waren. „Befehlsketten sind bei ‚Projekten‘ ähnlich, ob man nun ein Flugzeug entführen oder ein Haus bauen will“, so einer der Forscher damals. Präventiv lasse sich Vorratsdatenspeicherung deshalb nicht einsetzen. Auch in der Praxis hat sich die Vorratsdatenspeicherung nicht bewährt. Für den Zeitraum ihrer Anwendung in Deutschland von 2008 bis 2010 konnte anhand der Kriminalstatistik keine Wirksamkeit nachgewiesen werden.

 

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