Beiträge mit dem Schlagwort: Rat

Datenkabel © European Union 2013
, , , 17.03.2015

„Taliban“ für die Netzneutralität

Der Digital-Kommissar und der EU-Ministerrat sind gut für Wundertüten: Ihr aktuelles Beschlusspapier zur Regelung des offenen Netzes in Europa hätte einen ganz verblüffenden Effekt – es würde das offene Netz abschaffen. Doch Günther Oettinger sieht die Gefahren ganz wo anders: Bei den „Piraten“ des Webs – die nämlich fordern Netzneutralität. Über diese „talibanartigen Entwicklungen“ kann unsere Korrespondentin Simone Miller nur den Kopf schütteln.

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Die Bürgerrechtsbewegung EDRi kritisiert die Verwässerung der Datenschutz-Grundverordnung. Screenshot: https://edri.org/files/DP_BrokenBadly.pdf
, , , , 12.03.2015

Politik gegen die Bürger

Zu erklären, warum die EU gut für die Bürger in Europa ist und was sie – neben Frieden und der Abschaffung der Grenzkontrollen – noch so alles für ihre Bürger tut, könnte eigentlich so einfach sein. Man könnte erklären, wie die Politik in Brüssel daran arbeitet, teure Roaming-Gebühren abzuschaffen oder den Schutz unserer privatesten Daten auszubauen. Aber gerade in den Bereichen, in denen EU-Entscheidungen die Bürger unmittelbar betreffen, sorgen die zuständigen nationalen Minister im Rat für eine bürgerfeindliche Politik. Und Deutschland ist ganz vorn mit dabei.
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In der Kritik für seine Medienpolitik: Der ungarische Premierminister Viktor Orbán © European Union, 2014
, 16.12.2014

Nicht gleich die Atombombe zünden!

Zwar haben sich alle EU-Mitglieder auf die Achtung grundlegender Werte wie Menschenwürde, Freiheit und Demokratie geeinigt. Hin und wieder laufen Staaten aber Gefahr, diese Werte zu missachten. So, wie dieser Tage Ungarn. Im heute veröffentlichten Bericht des EU-Menschenrechtskommissars Nils Muižnieks wirft dieser der Regierung Orbán vor, die Medienfreiheit einzuschränken. Außerdem kritisiert er den Umgang mit Flüchtlingen. Bisher kann die EU in solchen Fällen nur die „Atombombe zünden“. Das soll sich nun ändern.

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03.11.2014

03.11.2014: Mehrheiten im Rat

François Hollande, Angela Merkel, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beim EU-Gipfel im Oktober 2014 © European Union, 2014

François Hollande, Angela Merkel, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beim EU-Gipfel im Oktober 2014 © European Union, 2014

Seit dem Wochenende (1.11.) hat sich in Europa etwas verändert: die Definition der „qualifizierten Mehrheit“. Sie spielt eine wichtige Rolle in den Abstimmungen des Ministerrats der Europäischen Union. Neben den Entscheidungen, bei denen die einfache Mehrheit genügt, und den ganz tiefgreifenden, die Einstimmigkeit erfordern, ist die qualifizierte Mehrheit das Kriterium im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Nun wurde die qualifizierte Mehrheit in der Definition des Vertrages von Nizza (einfache Mehrheit der Staaten, sowie 74% der Einwohner) abgelöst durch die Version des Lissaboner Vertrages (55% der Staaten und 65% der Einwohner). In beiden Fällen geht es um eine doppelte Mehrheit: nach Mitgliedsstaaten und Einwohnern. Die den Einwohnerzahlen unproportionale Verteilung der Stimmgewichte auf die Mitgliedsländer sorgt oft für Befremden. Es gilt jedoch zu bedenken, dass souveräne Staaten, mögen sie klein oder groß sein, die Verhandlungen führen und als „dramatis personae“, also als handelnde Akteure betrachtet werden.

1) Jürgen Habermas formulierte die grundsätzliche Kritik, beim Europäischen Rat handele es sich um Exekutivföderalismus (Minister, also Mitglieder der Exekutive, bilden in einem supranationalen Organ plötzlich die Legislative), der der Gewaltenteilung zuwiderlaufe.

2) Eric Meyer von der Uni Münster untersucht in seiner Studie die Macht der Mitgliedsstaaten im Ministerrat der EU.

3.) Rainer Hofmann beleuchtet die rechtliche Stellung der Unionsorgane, ihre institutionellen Abhängigkeiten und die Frage der Gewaltenteilung in einem Skript zum Europarecht.

Die Gewinner des Verfahrens von Nizza – Länder mit überproportionalem Stimmgewicht – waren Spanien und Polen. Sie gönnen sich noch ein kleines Rückzugsgefecht: Die neue Version der „qualifizierten Mehrheit“ gilt bis zum 1.11. 2017 unter Vorbehalt. Ein Mitgliedsstaat kann bis dahin die Anwendung der Nizza-Regeln verlangen.

3x Links ist eine werktägliche Rubrik im Berlin:Brüssel-Blog. Alle Einträge können Sie hier nachlesen.

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