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Elektroschrott-Recycling © European Union 2011 PE-EP
28.05.2015

28.05.2015: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Mit der Mitgliedschaft in der EU verpflichten sich Staaten, die rechtlichen Vorgaben, die in Brüssel im Zusammenspiel von Kommission, Parlament und den Mitgliedsstaaten selbst gemacht werden, auch einzuhalten. In zwei Fällen wirft die EU-Kommission der Bundesrepublik nun vor, genau das nicht getan zu haben. In beiden Fällen wird der Europäische Gerichtshof entscheiden.

1.) Deutschland hat laut Kommission entsprechende Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektroschrott nicht in nationales Recht umgesetzt. Das hätte eigentlich bis zum 14. Februar vergangenen Jahres geschehen müssen. Mit den neuen Vorgaben soll mehr Elektroschrott gesammelt und recycelt werden.

2.) Allein im vergangenen Jahr fielen weltweit 41 Mio Tonnen Elektroschrott an. Dieser wird zur Entsorgung oft in Entwicklungsländer verschifft. Dort gewinnen Menschen daraus wieder Rohstoffe – setzen sich dabei aber giftigen Chemikalien aus. Im Global E-Waste Monitor hat die UN-Organisation UNU-IAS verfolgt, welche Wege Elektroschrott nimmt.

3.) Außerdem wird Deutschland wegen zu lascher Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen verklagt. Die Kommission hatte mithilfe von Testpersonen herausgefunden, dass entsprechende EU-Vorgaben an einigen Flughäfen nicht richtig umgesetzt werden. Kontrollen fänden nicht häufig und umfangreich genug statt, kritisiert die Kommission in ihrer Presseerklärung.

 

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