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Rechte Homosexueller im Sudan. Screenshot: ILGA Report "State-Sponsored Homophobia"
02.12.2014

02.12.2014: Homosexuelle Asylbewerber

Nicht nur vor Krieg und politischer Verfolgung müssen Menschen aus ihrer Heimat fliehen. Auch wegen ihrer sexuellen Orientierung werden viele Menschen verfolgt und suchen Zuflucht in Europa. Vor den Behörden, die dann den Asylantrag prüfen, müssen sie den Grund ihrer Verfolgung angeben. Aber wie können Beamte die sexuelle Orientierung eines Menschen nachprüfen? Der Europäische Gerichtshof hat den Behörden dafür nun enge Grenzen gesetzt.

1.) In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass in jedem Fall die Glaubwürdigkeit der Antragsteller einzeln geprüft werden muss. Dazu können sie befragt werden – allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Beispielsweise sind Fragen zu den Einzelheiten sexueller Praktiken nicht zulässig, da sie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen, wie der EuGH in seiner Pressemitteilung zusammenfasst.

2.) Damit ist auch die umstrittene „Phallometrie“ endgültig für unzulässig erklärt worden. Diese Methode wurde beispielsweise bis vor wenigen Jahren in Tschechien angewandt. Die taz berichtete damals, wie Asylbewerbern pornografisches Material gezeigt und dabei ihr Blutfluss gemessen wurde. So glaubte man, die sexuelle Orientierung „messen“ zu können.

3.) In über 70 Ländern sind homosexuelle Handlungen illegal. In manchen Ländern droht homosexuellen Menschen sogar Gefängnis oder die Todesstrafe, wie in Mauretanien, Saudi-Arabien oder dem Jemen. Die Internationale Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexuellenvereinigung ILGA hat die Rechtslage weltweit auf einer Karte dargestellt. In ihrem Bericht zu staatlich unterstützter Homophobie wirft die Organisation einen detaillierten Blick auf die Situation in den einzelnen Ländern.

 

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