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19.05.2015

19.05.2015: EU-Kommission zu Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Seitdem sind viele Änderungsvorschläge diskutiert worden. Eine besondere Gruppe stellen ausländischen LKW-Fahrer dar, die mit ihren Lastwagen durch Deutschland rollen. Weil die Bundesregierung auch für diese Gruppe den Mindestl0hn geltend grundsätzlich gerne anwenden möchte, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

1.) Zwar unterstütze man voll und ganz die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Doch gleichzeitig sieht man eben in der Maut auch eine „unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs.“

2.) Schon Ende Januar hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor allem der polnischen Kritik nachgegeben und den Mindestlohn für ausländische LKW-Fahrer vorerst ausgesetzt. An diesem Dienstag nun hat die EU-Kommission wegen des gleichen Themas Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

3.) „96/71/EG“ – diese etwas kryptische Bezeichnung steht für die Richtlinie, auf die sich Brüssel beruft und die sie durch die Bundesregierung verletzt sieht.

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Bei TiSA geht es unter anderem um Postdienstleitungen © European Union 2012 - EP
10.03.2015

10.03.2015: TiSA

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt verhandeln die EU-Kommission, die USA und 22 weitere Staaten das TiSA-Abkommen. Das „Trade in Services Agreement“ ist eine Art Pendant zum TTIP-Abkommen. Der Unterschied: TiSA bezieht sich explizit auf Dienstleistungen, es sitzen mehr Staaten am Verhandlungstisch und die Öffentlichkeit weiß noch weniger über die möglichen Inhalte des Abkommens, als bei TTIP. Heute nun hat die Kommission etwas mehr Informationen zugänglich gemacht: Mit der Erlaubnis der EU-Mitgliedsstaaten durfte die Brüsseler Behörde das TiSA-Mandat, also ihren Verhandlungsauftrag veröffentlichen.

1.) Das fünfseitige Dokument gibt dem Verhandlungsteam den ungefähren Aufbau des Abkommens und damit die zu verhandelnden Bereiche vor. In vielen Punkten soll sich das TiSA-Abkommen an seinem Vorgänger, dem GATS-Abkommen, orientieren.

2.) Über TiSA hat unser Korrespondent Stefan Mass berichtet. Er fasst zusammen:

„Dabei geht es darum, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium, den Marktzugang im Dienstleistungsbereich zu verbessern. Heißt: mehr Wettbewerb. Das könnte aber auch Dienstleistungen betreffen, die bislang weitestgehend in öffentlicher Hand sind […]“

3.) Eine konkrete, mit TiSA verbundene, Befürchtung ist, dass durch das Abkommen hohe europäische Datenschutzstandards ausgehebelt werden könnten. Zu diesem Schluss kommt das Blog Netzpolitik.org nach der Auswertung geheimer Dokumente zum aktuellen Verhandlungsstand.

 

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