3x Links 19.05.2015

19.05.2015: EU-Kommission zu Mindestlohn

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Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Seitdem sind viele Änderungsvorschläge diskutiert worden. Eine besondere Gruppe stellen ausländischen LKW-Fahrer dar, die mit ihren Lastwagen durch Deutschland rollen. Weil die Bundesregierung auch für diese Gruppe den Mindestl0hn geltend grundsätzlich gerne anwenden möchte, hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

1.) Zwar unterstütze man voll und ganz die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Doch gleichzeitig sieht man eben in der Maut auch eine „unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs.“

2.) Schon Ende Januar hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vor allem der polnischen Kritik nachgegeben und den Mindestlohn für ausländische LKW-Fahrer vorerst ausgesetzt. An diesem Dienstag nun hat die EU-Kommission wegen des gleichen Themas Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

3.) „96/71/EG“ – diese etwas kryptische Bezeichnung steht für die Richtlinie, auf die sich Brüssel beruft und die sie durch die Bundesregierung verletzt sieht.

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