Beiträge mit dem Schlagwort: Homosexualität

29.04.2015

29.04.2015: Blutspenden

Nicht nur in Deutschland – überall werden Blutspender gesucht. In Frankreich wurde einem Mann im Jahre 2009 jedoch die Blutabgabe verweigert – wegen seiner Homosexualität. Ebenso wie in Frankreich sind auch in Deutschland bis heute homosexuelle Männer von der Blutspende ausgeschlossen, weil bei ihnen ein erhöhtes HIV-Risiko besteht.

Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg geurteilt: Schwule von der Blutspende auszuschließen kann rechtens sein. Es müsse jedoch geklärt werden, ob es nicht auch geeignete Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Genau diese müssen nun von dem zuständigen Gericht in Straßburg geprüft werden.

1.) Eine Übersicht von wichtigen Fragen und Antworten zu dem Fall haben die Kollegen von tagesschau.de zusammengestellt.

2.) In Deutschland ist die Abgabe von Blutspenden durch das Transfusionsgesetz geregelt. An den Ausschlusskriterien mitgearbeitet hat das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Der dort tätige Rainer Seitz äußerte sich über das Urteil zufrieden. 

3.) Zustimmung zu dem Urteil kommt auch vom europäischen Dachverband der Lesben- und Schwulenorganisationen ILGA Europe. Kriterien zur Blutspende, die sich nur nach der sexuellen Orientierung richteten, führten zu Diskriminierung und Stigmatisierung, sagt ILGA – und fordert die französischen Behörden zum Handeln auf. Die französische Regierung hat bereits Gesetzesänderungen angekündigt, um Schwulen die Blutspende zu erlaben. 

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Rechte Homosexueller im Sudan. Screenshot: ILGA Report "State-Sponsored Homophobia"
02.12.2014

02.12.2014: Homosexuelle Asylbewerber

Nicht nur vor Krieg und politischer Verfolgung müssen Menschen aus ihrer Heimat fliehen. Auch wegen ihrer sexuellen Orientierung werden viele Menschen verfolgt und suchen Zuflucht in Europa. Vor den Behörden, die dann den Asylantrag prüfen, müssen sie den Grund ihrer Verfolgung angeben. Aber wie können Beamte die sexuelle Orientierung eines Menschen nachprüfen? Der Europäische Gerichtshof hat den Behörden dafür nun enge Grenzen gesetzt.

1.) In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass in jedem Fall die Glaubwürdigkeit der Antragsteller einzeln geprüft werden muss. Dazu können sie befragt werden – allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Beispielsweise sind Fragen zu den Einzelheiten sexueller Praktiken nicht zulässig, da sie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen, wie der EuGH in seiner Pressemitteilung zusammenfasst.

2.) Damit ist auch die umstrittene „Phallometrie“ endgültig für unzulässig erklärt worden. Diese Methode wurde beispielsweise bis vor wenigen Jahren in Tschechien angewandt. Die taz berichtete damals, wie Asylbewerbern pornografisches Material gezeigt und dabei ihr Blutfluss gemessen wurde. So glaubte man, die sexuelle Orientierung „messen“ zu können.

3.) In über 70 Ländern sind homosexuelle Handlungen illegal. In manchen Ländern droht homosexuellen Menschen sogar Gefängnis oder die Todesstrafe, wie in Mauretanien, Saudi-Arabien oder dem Jemen. Die Internationale Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexuellenvereinigung ILGA hat die Rechtslage weltweit auf einer Karte dargestellt. In ihrem Bericht zu staatlich unterstützter Homophobie wirft die Organisation einen detaillierten Blick auf die Situation in den einzelnen Ländern.

 

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