Beiträge mit dem Schlagwort: EuGH

11.12.2014 1 Kommentar

11.12.2014: Videoüberwachung

Ein Mann in Tschechien hatte, nach mehreren eingeschlagenen Fensterscheiben, an seinem Haus eine Überwachungskamera angebracht. Prompt konnte er so zwei Männer filmen, die erneut eine Scheibe zerstörten. Mithilfe der Aufnahmen ermittelte die Polizei zwei Verdächtige. Einer der beiden beschwerte sich anschließend, dass durch die Überwachungskamera gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen wurde.

1.) Der Europäische Gerichtshof stellte fest: „Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt somit unter den Begriff der personenbezogenen Daten, da es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht.“ Vor allem aber bemängelt der EuGH, dass die Kamera nicht nur das private Grundstück, sondern auch die davor liegende Straße und das Nachbarhaus erfasst hatte. Gleichzeitig weist das Gericht in seiner Pressemitteilung auf das Recht hin, „das Eigentum, die Gesundheit und das Leben seiner selbst und seiner Familie zu schützen“. Deshalb müssen in so einem Fall die nationalen Gerichte nach nationalem Recht zwischen Datenschutz, dem Interesse das Hausbesitzers und dem Interesse der Strafverfolgung abwägen.

2.) Um beim Anbringen einer Überwachungskamera juristisch auf der sicheren Seite zu sein, hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eine Broschüre zum Thema herausgegeben. Ausführlichere Informationen zu privater, wie öffentlicher Videoüberwachung finden Sie außerdem auf dieser Seite des ULD.

3.) Sich alternativ eine Kameraattrappe vor die Tür zu hängen, ist übrigens auch keine Lösung. Auch hier kann es schnell zum Rechtsstreit kommen, erklärt die Anwaltskanzlei Lachenmann auf ihrer Webseite.

 

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Rechte Homosexueller im Sudan. Screenshot: ILGA Report "State-Sponsored Homophobia"
02.12.2014

02.12.2014: Homosexuelle Asylbewerber

Nicht nur vor Krieg und politischer Verfolgung müssen Menschen aus ihrer Heimat fliehen. Auch wegen ihrer sexuellen Orientierung werden viele Menschen verfolgt und suchen Zuflucht in Europa. Vor den Behörden, die dann den Asylantrag prüfen, müssen sie den Grund ihrer Verfolgung angeben. Aber wie können Beamte die sexuelle Orientierung eines Menschen nachprüfen? Der Europäische Gerichtshof hat den Behörden dafür nun enge Grenzen gesetzt.

1.) In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass in jedem Fall die Glaubwürdigkeit der Antragsteller einzeln geprüft werden muss. Dazu können sie befragt werden – allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Beispielsweise sind Fragen zu den Einzelheiten sexueller Praktiken nicht zulässig, da sie gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen, wie der EuGH in seiner Pressemitteilung zusammenfasst.

2.) Damit ist auch die umstrittene „Phallometrie“ endgültig für unzulässig erklärt worden. Diese Methode wurde beispielsweise bis vor wenigen Jahren in Tschechien angewandt. Die taz berichtete damals, wie Asylbewerbern pornografisches Material gezeigt und dabei ihr Blutfluss gemessen wurde. So glaubte man, die sexuelle Orientierung „messen“ zu können.

3.) In über 70 Ländern sind homosexuelle Handlungen illegal. In manchen Ländern droht homosexuellen Menschen sogar Gefängnis oder die Todesstrafe, wie in Mauretanien, Saudi-Arabien oder dem Jemen. Die Internationale Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexuellenvereinigung ILGA hat die Rechtslage weltweit auf einer Karte dargestellt. In ihrem Bericht zu staatlich unterstützter Homophobie wirft die Organisation einen detaillierten Blick auf die Situation in den einzelnen Ländern.

 

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25.11.2014

25.11.2014 Fluggastdatenaustausch mit Kanada

Das EU-Parlament heute hat ein Abkommen mit Kanada über den Austausch von Fluggastdaten zur Überprüfung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Die Richter sollen überprüfen, ob die anlasslose Speicherung und Übermittlung von Informationen über Flugzeugpassagiere mit europäischem Recht vereinbar ist.

1.) Im Sommer hatte der Rat dem Abkommen mit Kanada zugestimmt. In dem Dokument wird festgehalten, dass Informationen über den Namen und die Anschrift des Flugreisenden, den Sitzplatz und das Gepäck, aber auch Speisewünsche, religiöse Überzeugungen oder Gesundheitszustand – wenn vorhanden – zwischen der EU und Kanada ausgetauscht und für fünf Jahre gespeichert werden können. Damit sollen Polizeibehörden terroristische Straftaten und internationale Kriminalität besser verhindern und aufklären können.

2.) Das EU-Parlament muss dem Abkommen zustimmen. Vor der Abstimmung lässt das Parlament das Abkommen nun vom EuGH überprüfen. Dabei verweisen die Parlamentarier auf die Entscheidung des EuGHs zur Vorratsdatenspeicherung von Daten, in der diese für ungültig erklärt wurde. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, fasste das Gericht in seiner Pressemitteilung zusammen.

3.) Auch für Flüge innerhalb der EU gibt es Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten umzusetzen. Die Schlussfolgerung des Treffens der Staats- und Regierungschefs im August enthalten die Aufforderung an das Parlament, „die Arbeiten an dem Vorschlag zu Fluggastdaten (PNR) vor Jahresende abzuschließen“. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass die seit langem ins Stocken geratenen Verhandlungen bald zu einem Abschluss kommen.

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11.11.2014

11.11.2014: Sozialleistungen für EU-Ausländer

Deutschland darf auch weiterhin Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei geht es um EU-Bürger, die in Deutschland Sozialleistungen beantragen, hier aber noch nie gearbeitet haben.

1.) Der Europäische Gerichtshof erklärte: «Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden». Die genaue Entscheidung hat der EuGH gut verständlich zusammengefasst.

2.) Die Kollegen der Tagesschau haben eine Übersicht darüber erstellt, wer in Deutschland welche Leistungen erhält.

3.) Dem Urteil des EuGH liegt die Klage einer Frau aus Rumänien zugrunde. Sie lebt mit ihrem Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig. Das Jobcenter hatte ihr Hartz-IV verweigert, da die Frau sich nicht um eine Arbeit bemüht habe. Der Fall ging vor das Sozialgericht Leipzig, das zur Klärung die Luxemburger Richter anrief.

Bereits zu Jahresbeginn, als die eu-weite Freizügigkeit auch für Menschen aus Rumänien und Bulgarien zu gelten begann, wurde – vor allem aus Bayern – populistisch die Angst vor „Armutszuwanderung“ und „Einwanderung in die Sozialsysteme“ geschürt. Damals wie auch heute zeigen die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dass die deutschen Sozialsysteme keinesfalls von Menschen aus Rumänien oder Bulgarien überlastet werden.

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