3x Links 11.11.2014

11.11.2014: Sozialleistungen für EU-Ausländer

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Deutschland darf auch weiterhin Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Dabei geht es um EU-Bürger, die in Deutschland Sozialleistungen beantragen, hier aber noch nie gearbeitet haben.

1.) Der Europäische Gerichtshof erklärte: «Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden». Die genaue Entscheidung hat der EuGH gut verständlich zusammengefasst.

2.) Die Kollegen der Tagesschau haben eine Übersicht darüber erstellt, wer in Deutschland welche Leistungen erhält.

3.) Dem Urteil des EuGH liegt die Klage einer Frau aus Rumänien zugrunde. Sie lebt mit ihrem Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig. Das Jobcenter hatte ihr Hartz-IV verweigert, da die Frau sich nicht um eine Arbeit bemüht habe. Der Fall ging vor das Sozialgericht Leipzig, das zur Klärung die Luxemburger Richter anrief.

Bereits zu Jahresbeginn, als die eu-weite Freizügigkeit auch für Menschen aus Rumänien und Bulgarien zu gelten begann, wurde – vor allem aus Bayern – populistisch die Angst vor „Armutszuwanderung“ und „Einwanderung in die Sozialsysteme“ geschürt. Damals wie auch heute zeigen die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dass die deutschen Sozialsysteme keinesfalls von Menschen aus Rumänien oder Bulgarien überlastet werden.

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