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Zahlreiche Informationen über Fluggäste sollen zwischen der EU und Kanada ausgetauscht werden. Foto: Peer Grimm
25.11.2014

25.11.2014 Fluggastdatenaustausch mit Kanada

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Das EU-Parlament heute hat ein Abkommen mit Kanada über den Austausch von Fluggastdaten zur Überprüfung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Die Richter sollen überprüfen, ob die anlasslose Speicherung und Übermittlung von Informationen über Flugzeugpassagiere mit europäischem Recht vereinbar ist.

1.) Im Sommer hatte der Rat dem Abkommen mit Kanada zugestimmt. In dem Dokument wird festgehalten, dass Informationen über den Namen und die Anschrift des Flugreisenden, den Sitzplatz und das Gepäck, aber auch Speisewünsche, religiöse Überzeugungen oder Gesundheitszustand – wenn vorhanden – zwischen der EU und Kanada ausgetauscht und für fünf Jahre gespeichert werden können. Damit sollen Polizeibehörden terroristische Straftaten und internationale Kriminalität besser verhindern und aufklären können.

2.) Das EU-Parlament muss dem Abkommen zustimmen. Vor der Abstimmung lässt das Parlament das Abkommen nun vom EuGH überprüfen. Dabei verweisen die Parlamentarier auf die Entscheidung des EuGHs zur Vorratsdatenspeicherung von Daten, in der diese für ungültig erklärt wurde. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, fasste das Gericht in seiner Pressemitteilung zusammen.

3.) Auch für Flüge innerhalb der EU gibt es Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten umzusetzen. Die Schlussfolgerung des Treffens der Staats- und Regierungschefs im August enthalten die Aufforderung an das Parlament, „die Arbeiten an dem Vorschlag zu Fluggastdaten (PNR) vor Jahresende abzuschließen“. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass die seit langem ins Stocken geratenen Verhandlungen bald zu einem Abschluss kommen.

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