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Jedes Jahr werden Millionen Euro an Agrarsubventionen unrechtmäßig bezogen © European Union PE-EP
09.03.2015

09.03.2015: Europäische Staatsanwaltschaft

Die EU hat ein Problem: Gibt es einen Fall von Betrug, z.B. bei der Vergabe von Fördermitteln oder Subventionen, sind die Staatsanwaltschaften der Mitgliedsländer für die Strafverfolgung zuständig. Die sind aber oft genug überlastet und so bleiben Verfahren liegen. Deshalb gibt es schon seit langer Zeit die Idee, eine Europäische Staatsanwaltschaft einzurichten, die solche Fälle verfolgt. Heute nun stimmt der zuständige Ausschuss der Europaparlaments über den entsprechenden Kommissionsvorschlag ab. Am Donnerstag und Freitag werden die Justiz- und Innenminister weiter über das Thema beraten.

1.) Die Europäische Staatsanwaltschaft soll die Ermittlungen leiten im Fall von Straftaten, bei denen die finanziellen Interessen der EU betroffen sind. Sie soll dezentral organisiert sein und Anklage in den entsprechenden Mitgliedsstaaten erheben können, wie aus dem Entwurf der Kommission hervorgeht.

2.) Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein bezweifeln die Notwendigkeit einer Europäischen Staatsanwaltschaft in der vorgeschlagenen Form. In ihrer Stellungnahme schreiben sie:

„Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der vorliegende Vorschlag stark auf den Einsatz nationaler Staatsanwälte in ihrer Eigenschaft als Europäische Staatsanwälte und der ihnen zur Verfügung stehenden nationalen Ressourcen setzt, so dass fraglich scheint, ob der Zuwachs an Effektivität mit dem Vorschlag überhaupt erreicht werden kann.“

3.) Heute gibt es schon das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, kurz OLAF. Die Behörde listet zwölf Fallbeispiele auf, wie Personen und Institutionen die EU betrogen haben.

 

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