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03.12.2014

03.12.2014: Bundesteilhabegesetz

Heute ist der Welttag für Menschen mit Behinderung. Diese sollen gleichberechtigt in der Gesellschaft teilhaben können und nicht, wie es Jahrelang der Fall war (und leider auch heute noch teilweise ist), in Randbereiche von dieser abgeschoben werden. In Deutschland gibt es verschiedene Ansätze zur Inklusion, die aber häufig nicht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen werden, sondern häufig nur als finanzpolitische Überlegung abgehandelt werden. In vielen Fällen wird diese wichtige Thematik als zusätzliche Belastung angesehen und Entscheidungen an die Gremien verwiesen, was der akuten Lebenswelt der Betroffenen nicht gerecht wird.

1.) Seit Januar 2014 ist Verena Bentele die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. In der heutigen Debatte im Bundestag ging sie auf finanzpolitische Probleme ein, die eine Inklusion von Menschen mit Behinderung erschweren.

2.) Am 03. Mai 2008 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. In Deutschland ist das Übereinkommen am 21. Dezember des gleichen Jahres in Kraft getreten. Den Gesetzestext finden Sie als PDF unter diesem Link.

3.) Zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen soll bis Mitte 2015 das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dieses soll die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen gewährleisten. Ausgearbeitet werden soll das Gesetz durch die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, welche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat dazu zum heutigen Tage ein Eckpunktepapier zu den Anforderungen entworfen, welches Sie hier finden.

 

3x Links ist eine werktägliche Rubrik im Berlin:Brüssel-Blog. Alle Einträge können Sie hier nachlesen.

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, 26.11.2014

Hurra – die Quote ist da!

Es war eine schwere Geburt, aber nun ist er endlich da: Der Gesetzentwurf zur Frauenquote der am 11. Dezember im Kabinett verabschiedet werden soll, bevor er dann den Weg durch den Bundestag und die Ausschüsse ins Gesetzblatt nimmt. Die Debatte über diesen Entwurf haben nochmal deutlich gemacht, warum es die Quote unter anderem braucht, findet Katharina Hamberger, die lange unentschieden war, ob eine Frauenquote wirklich notwendig ist und mittlerweile findet: Ja – weil es leider nicht anders geht.

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