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Anwendungen für Tablets und Smartphones werden von Datenschützern oft kritisiert © European Union 2012 - EP
28.01.2015

28.01.2015: EU-Datenschutztag

Der heute zum neunten Mal begangene „Europäische Datenschutztag“ beruht auf einer Initiative des Europarats. Das Datum erinnert an die Unterzeichnung  der Europäischen Datenschutzkonvention, dem „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“  vom 28. Januar 1981. Inzwischen haben 46 europäische Länder und Uruguay diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert.

1.) Es ist klar, dass die geltende, von 1995 stammende und in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich implementierte Richtlinie den Anforderungen der Zeit nicht mehr gerecht wird. Deshalb kündigte die Kommission 2012 eine neue Datenschutzverordnung an. Das Video der Pressekonferenz und weitere Informationen finden Sie hier, eine Aktualisierung von 2014 in dieser Presseerklärung. Über die Auseinandersetzungen in diesem Zeitraum und deren Protagonisten berichtet Patrick Beuth in der ZEIT.

2.) Eine umfassende Linksammlung, Fragen und Antworten, Dossiers und Veranstaltungen finden Sie im „Virtuellen Datenschutzbüro“ deutschsprachiger Datenschutzinstitutionen.

3.) Benutzerdaten sind zu einer Währung des Internets geworden. Aber neben wirtschaftlichen Interessen ist immer auch die Datensammlung zu Zwecken der Überwachung, Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung aktuell.  Parteiübergreifend parteiisch und kompetent sammelt die Webseite „digitalcourage“ Informationen und Initiativen. So schreibt Max Schrems über die Position des Europäischen Rats zur neuen Datenschutzverordnung. Auf den Rat warten Parlament und Kommission jetzt seit über einem Jahr. Zeit ist mehr als Geld im Internet.

 

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05.12.2014

05.12.2014: Netzneutralität

Die Bundesregierung hat bei der EU ihren Vorschlag für eine EU-weite Regelung zur Netzneutralität vorgestellt. Darin wird einerseits die Gleichbehandlung aller Datenpakete gefordert. Gleichzeitig sollen aber auch Spezialdienste ermöglicht werden, ohne andere Dienste damit zu diskriminieren.

1.) Der Entwurf liegt dem Portal netzpolitik.org vor und kann hier nachgelesen werden.

2.) „Mit dem vorgelegten Positionspapier werden Drosselkom-Tarife legalisiert, aber derzeitigen Verletzungen der Netzneutralität nicht wirksam einen Riegel vorgeschoben. Das liest sich erstmal wie eine Mogelpackung“ – lautet die vorläufige Einschätzung von netzpolitik.org.

3.) Mehr Details zur Debatte um Netzneutralität, eine genaue Erklärung der technischen Hintergründe und welche Argumente pro und kontra angeführt werden, hat das c’t-Magazin vor einem Jahr anschaulich gemacht.

 

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