Brüssel, EU-Kommission, Europaparlament
EIner der Sitzungssäle der Ausschüsse im EU-Parlament. © European Union, 2014
28.09.2014

Antreten zum Vorsingen!

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Die 27 Kandidaten für die neue EU-Kommission stehen fest. Ob sie ihre Posten auch bekommen, das entscheidet aber das Europaparlament. In den kommenden Tagen müssen die zukünftigen Kommissare beweisen, ob sie für ihr Amt geeignet sind. Das Parlament lädt ein zum Vorsingen.

Bereits im Vorfeld haben die Kandidaten Fragenkataloge bekommen, die sie beantworten mussten. Nun hat jeder drei Stunden Zeit, sich vor dem entsprechenden Fachausschuss des Parlaments zu beweisen. Die Hearings beginnen am 29. September und dauern bis zum 07. Oktober. Hier findet sich eine genaue Übersicht mit allen Terminen. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger ist beispielsweise am 29. September ab 18:30 Uhr an der Reihe.

Zu Beginn einer jeden Anhörung haben die Kandidaten 15 Minuten Zeit für ihre Einführungsrede. Danach müssen sie sich den insgesamt 45 Fragen der Abgeordneten stellen. Diese sind auf die einzelnen Parlamentsfraktionen nach deren Größe verteilt. Dabei haben die Abgeordneten eine Minute Zeit, ihre Frage zu stellen. Die Kandidaten müssen mit zwei Minuten für ihre Antwort auskommen. Am Ende können die Kandidaten ein Abschlussstatement abgeben. Die Abgeordneten werden sie auf ihre allgemeine Kompetenz, ihre Eignung als Kommissare und ihre Unabhängigkeit hin testen.

Besonders kritisch dürften unter anderem die Anhörungen des Briten Jonathan Hill (Finanzmärkte), des Ungarn Tibor Navracsics (Bildung, Kultur, Jugend und Bürgerrechte), des Spaniers Miguel Arias Cañete (Klimaschutz und Energie) und des Franzosen Pierre Moscovici (Wirtschaft und Währung) werden. Diese Kandidaten wurden bereits im Vorfeld heftig kritisiert.

Im Anschluss an die Anhörungen müssen die Ausschüsse ihr Fazit den Ausschussvorsitzenden und der Konferenz des Parlamentspräsidenten übermitteln. Letztere Gruppe, die sich aus den Fraktionsvorsitzenden und dem Parlamentspräsidenten selbst zusammensetzt, stellt fest, ob alle Kandidaten bei ihren Hearings die Zustimmung der Ausschüsse gewinnen konnten.

Am 22. Oktober stimmt das Parlament über die neue Kommission ab. Kommissionspräsident Juncker kann bis dahin – sollten Kandidaten von den Ausschüssen abgelehnt werden – beispielsweise Zuständigkeiten verändern oder ganze Ressorts tauschen. Das Parlament muss am Ende mit einfacher Mehrheit zustimmen. Dann kann die neue Kommission ihre Arbeit am 01. November aufnehmen.