Berlin
Gold - eine Alternative für die AfD (c) AfD
21.10.2014

AfD: Pech mit einer goldigen Idee

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Gerade eine Woche online, hatte die Alternative für Deutschland mit ihrem „Goldshop“ nach eigenen Angaben fast die Umsatzmillion geknackt. Aber: Wo Gold ist, da sind auch Diebe. Das musste auch die AfD feststellen und den Shop für einige Tage schon wieder abschalten. Ein Hacker hatte sich Zugang zum Server verschafft und zugegriffen.

Allerdings war nicht Gold das Ziel der Attacke. Denn das wird zum größten Teil von einem Zwischenhändler versendet. Dem Dieb ging es um die Daten der Kunden. Die veröffentlichte er im Internet. Mittlerweile sind die Seiten mit den Kundendaten nicht mehr online. Der Goldshop hat allerdings auch eine „kurze Verschnaufpause“ eingelegt, wie es auf der Seite heißt.

Offiziell, weil die Seite ein solcher Erfolg ist, dass die „ordnungsgemäße und pünktliche Erledigung der  Bestellungen zu einer Herausforderung für die Mitarbeiter“ geworden ist. Daher würden für kurze Zeit keine Bestellungen entgegengenommen.

Noch sei nicht klar, ob der Datendieb von außen kam oder aus der Parteizentrale selbst, sagt der Sprecher der Partei, Christian Lüth. Die AfD jedenfalls geht von einem politischen Motiv für die Attacke aus. Denn mit ihrem Goldshop will sie einen neuen Weg finden, um an mehr Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu kommen.

Mit der hat die noch junge Partei ein Problem. Vielmehr mit einem ganz bestimmten Aspekt.  Denn im Parteiengesetz heißt es:

„Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung darf bei einer Partei die Summe der Einnahmen § 24 Abs. 4 Nr. 1 bis 7 nicht überschreiten (relative Obergrenze)“

Das bedeutet: Weil das Grundgesetz eine überwiegend staatliche Parteienfinanzierung verbietet, müssen die Parteien für jeden Euro, den sie vom Staat bekommen, einen selbst erwirtschafteten Euro vorweisen. Können sie das nicht, bekommen sie eben nur den Betrag, der dem selbst erwirtschafteten entspricht. Im Fall der AfD, die anders als SPD, CDU, CSU und FDP keine Beteiligungen an Unternehmen hält oder Einkünfte mit Immobilien erzielt und bislang nur vergleichsweise wenige Spenden bekommt, ist das weniger als ihr eigentlich nach dem Wahlergebnis zusteht. Nach Angaben von Parteisprecher Christian Lüth fehlen der Partei dieses Jahr rund zwei Millionen Euro Eigenmittel um das ihr zustehende Maximum aus dem Staatstopf zu bekommen. Deshalb kam Parteichef Lucke auf die goldige Idee, die aber auch im Vorstand zunächst umstritten war. Die Marge aus dem Verkauf der Goldmünzen liegt bei rund zwei Prozent.

Auf ihrer Internetseite schreibt die Partei:

„Wir wissen, dass die Beteiligung am Goldhandel ein Gebiet ist, auf dem Parteien bislang nicht präsent waren. Das mag bei einigen Medienvertretern oder bei anderen Parteien auf Bedenken stoßen, vor allem wenn sie ohnehin nicht viel von wirtschaftlicher Betätigung halten. Das ist aber für uns kein Grund, uns gegen innovative Wege zur Erzielung von Einnahmen für die AfD zu entscheiden. Wir sind nicht angetreten, damit alles beim Alten bleibt, sondern um frischen Wind in die Politik zu bringen.“

Das tut die Partei allerdings.  Über ihre Homepage verkauft sie Glühbirnen, die „guten alten“. Bei den zurückliegenden Wahlkämpfen füllte sie ihr Budget über „Moneybombs„. Aufrufe, innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums Geld zu spenden. Bei der Bundestagswahl kamen so 430.000 Euro zusammen, bei der Europawahl 170.000 Euro und für die Landtagswahlen noch einmal etwa 75.000 Euro.

Anders als die zeitlich begrenzten Geldbombenaktionen, soll der Goldshop eine dauerhafte Einrichtung werden. Fanshops hätten alle anderen Parteien auch, sagt Parteisprecher Lüth, das sei ja nichts Ungewöhnliches mehr. Mit dem Goldshop habe man ausprobieren wollen, ob die Idee bei den AfD-Unterstützern ankomme.

„Wir wollen nur das gegenfinanzieren, was uns zusteht. Das überzeugt die Leute.“

Ob es aber auch die Bundestagsverwaltung überzeugt? Denn die muss prüfen, ob der Goldshop den Regeln entspricht.

Dazu erklärt die Bundestagsverwaltung:

„Die AfD hat ihr Geschäftsmodell im Zusammenhang mit dem beabsichtigten „Edelmetallhandel“ gegenüber der Parteienfinanzierungsbehörde dargelegt und die von ihr beabsichtigten parteienfinanzierungsrechtlichen Konsequenzen durch ein Gutachten ihres Wirtschaftsprüfers untermauert. Die Bundestagsverwaltung wird diese Ausführungen prüfen und eine abschließende Auffassung zur Berücksichtigung dieser Einnahmen im Rahmen der relativen Obergrenze für die staatliche Mittelzuweisung  (§ 18 Abs. 5 Parteiengesetz) erarbeiten.“

 

Bis Ende des Jahres muss die Prüfung abgeschlossen sein, aber, so heißt es auf Nachfrage, seien alle daran interessiert, möglichst schnell zu wissen, ob die Partei mit ihrer Idee wirklich auf eine Goldader gestoßen ist.