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(c) Falk Steiner / Deutschlandradio Hauptstadtstudio
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02.03.2015

02.03.2015: Tarifeinheit

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Eine Berufsgruppe in einem Betrieb, eine Gewerkschaft, die verhandeln darf? Oder doch eher: wenn jeder für sich verhandeln lässt, haben am Ende alle das beste Ergebnis?

1.) Im Koalitionsvertrag steht ein Ziel:

Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.

2.) Und so hat Andrea Nahles einen Entwurf auf den Weg gebracht. Nur: reicht der? Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sagt jetzt, dass die Koalitionsfreiheit darin wohl nicht ausreichend berücksichtigt ist:

Dieser Grundrechtseingriff dürfte durch das erklärte Ziel der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie nicht gerechtfertigt sein. Für die von der Bundesregierung befürchteten Über­bietungswettbewerbe und eine Vervielfachung von Arbeitskämpfen sowie den Funktionsverlust der Friedenspflicht bei Tarifpluralität fehlen empirische Hinweise.

3.) Eigentlich waren die großen Gewerkschaften lange Zeit dafür. Doch die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ist ausgeschert. Sie fordert nun die Quadratur des Kreises: „Ja zur Tarifeinheit, Nein zur Einschränkung des Streikrechts“. Am Drops wird also noch gelutscht.

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