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Bundeshaushalt / Foto: Ansgar Rossi
08.12.2014

08.12.2014: kalte Progression

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Die kalte Progression ist „Steurerhöhung durch die Hintertür!“, so sagte es Bundeskanzlerin Angela Merkel vor gut zwei Jahren:

Diese trifft besonders die Mittelschicht. Ihr Abbau scheiterte bisher vordergründig durch das Veto der Bundesländer und der SPD. Die Länder und Kommunen partizipieren durch ihren Anteil an der Einkommenssteuer besonders und sperren sich deshalb dagegen.

1.) Die Union ist sich in dieser Thematik ebenfalls nicht einig. Auf ihrem gerade stattfindenden Bundesparteitag in Köln tut sie sich sehr schwer mit einem Beschluss diesbezüglich: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Jens Spahn forderte seine Partei auf, den Abbau der kalten Progression schnell anzugehen; CDU-Vize Armin Laschet forderte im Deutschlandfunk seine Partei zur Zurückhaltung auf.

2.) Aber was bedeutet kalte Progression eigentlich? Hier finden Sie eine einfache Erklärung.

3.) Es gibt viele Diskussionen, wie mit der kalten Progression umzugehen ist. Einen Vorschlag vom August 2014 als Entwurf eines Gesetzes zur dauerhaften Beseitigung der kalten Progression vom Bund der Steuerzahler, mit dem Ziel, eine Konstanz der Durchschnittssteuersätze für real unveränderte Einkommen dauerhaft herzustellen, finden Sie hier.

 

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