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Hamas auf der EU-Terrorliste
Hamas auf der EU-Terrorliste
17.12.2014

17.12.2014: Hamas von der Terrorliste gestrichen

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Die EU darf die radikalislamische Hamas nicht länger auf ihrer Liste der Terrororganisationen führen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorerst bleibt die Hamas aber trotzdem auf der Terrorliste. Die EU hat nun drei Monate Zeit, die vom Gericht kritisierten Rechtsakte neu zu erlassen.

1.) Die Richter kritisieren nicht den Fakt an sich, dass die Hamas auf der Liste steht und damit Sanktionen wie Kontensperrungen unterliegt. Vielmehr werfen Sie dem Rat vor, seine Entscheidung auf Grundlage von Informationen aus der Presse und dem Internet getroffen zu haben, wie in der Pressemitteilung des EuGH erklärt wird.

2.) Der israelische Premier Netanjahu reagierte auf die Entscheidung empört. Von der israelischen Zeitung Haaretz wird er mit den Worten zitiert, in Europa gäbe es zu viele Menschen, die [aus dem Holocaust] nichts gelernt hätten.

3.) Die Liste der Personen und Organisationen, die in der EU finanziellen Sanktionen unterliegen, kann hier heruntergeladen werden (dazu „Consolidated List“ als XML herunterladen und z.B. in Excel importieren).

 

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