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FFH-Gebiete © European Union 2014 - Souce : EP
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26.03.2015

26.03.2015: Ärger wegen schlechtem Naturschutz

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Deutschland bekommt gleich in zweierlei Hinsicht Ärger mit der EU in Sachen Naturschutz. Gleich zwei Verfahren hat die EU-Kommission wegen des Verstoßes gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gegen Deutschland eingeleitet.

1.) Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie hat das Ziel, wildlebende Arten in Europa zu schützen und vorm Aussterben zu bewahren. Was die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie umfasst, wird auf dieser Informationsseite dargestellt.

2.) Erstens wirft die Kommission der Bundesregierung vor, nicht genug Vogelsschutz- und FFH-Gebiete ausgewiesen zu haben. Dafür wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das ein Zwangsgeld gegenüber Deutschland zur Folge haben könnte, berichtet Spiegel Online.

3.) Zweitens hat die Kommission ein Verfahren wegen des umstrittenen Kohlekraftwerks Moorburg eingeleitet. Wie der NDR berichtet, soll die Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe geschützte Arten bedrohen.

 

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