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Roaming-Gebühren – wenn die Telefonrechnung die Kosten für den Urlaub übersteigt © European Union 2012 - EP
Roaming-Gebühren – wenn die Telefonrechnung die Kosten für den Urlaub übersteigt © European Union 2012 - EP
15.05.2015

15.05.2015: Roaming

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Eigentlich war die Abschaffung von Roaming-Gebühren in der EU schon so gut wie sicher. Kommission und Parlament hatten sich auf einen Entwurf geeinigt, ab Juli 2016 die Zusatzgebühren für das Telefonieren im Ausland abzuschaffen. Dem müssen aber auch die Mitgliedsstaaten zustimmen – und die stellen sich nun quer.

1.) Wie das IT-Portal Golem zusammenfasst, planen die Mitgliedsländer, dass nur bis zu einer Grenze von 100 MB Daten, 50 Gesprächsminuten und 50 SMS der Inlandstarif gilt – pro Jahr. Für alles, was darüber hinaus geht, sollen dann weiterhin Roaming-Gebühren fällig werden. Ähnliches war schon Ende April spekuliert worden.

2.) Die Länder stehen deutlich hinter den Interessen der Telekommunikationsanbieter. Die sind in Deutschland im Verband BITKOM organisiert. Dessen Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder warnt vor einer Abschaffung der Roaming-Gebühren:

„Eine Abschaffung der Roaming-Gebühren würde das komplette Preisgefüge in der Mobilkommunikation ins Rutschen bringen und die Verbraucher an anderer Stelle zusätzlich belasten.“

3.) Welche Roaming-Gebühren die Nutzer heute zahlen und wie man sich vor übermäßigen Kosten im Ausland schützen kann, darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum.

 

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