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Kopftuch-Urteil / Foto: Martin Schutt/dpa
13.03.2015

13.03.2015: Kopftuch-Streit

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Ein generelles Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen ist nicht mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Religionsfreiheit vereinbar. Zu diesem Urteil ist das Bundesverfassungsgericht gekommen. Auch die Privilegierung christlicher und abendländischer Symbole im Unterricht halten die Richter für nicht verfassungskonform. Geklagt hatten zwei muslimische Lehrerinnen aus NRW. Das dortige Schulgesetz muss nun überarbeitet werden.

1.) Die Bundeszentrale für politische Bildung hat sich ausführlich mit der seit Jahren anhaltenden Debatte befasst und erläutert u.a. politische, juristische und feministische Aspekte.

2.) Eine Erläuterung, was es mit dem Kopftuch-Gebot auf sich hat und wie dieses mit dem Koran begründet wird, findet sich auf den Seiten der Deutschen Islamkonferenz. Dort heißt es abschließend:

„Überblickt man nochmals die drei besprochenen Korantexte, die hauptsächlich zur Begründung des Kopftuchgebots für die Frau herangezogen werden, so ergibt sich, dass keiner von ihnen die Kopfverschleierung explizit vorschreibt.“

3.) Eine lesenswerte Debatte zum Thema haben die Journalisten Alan Posener und Alexander Görlach unter der Überschrift „Kopftuch vs. Kruzifix“ schon 2009 im Magazin „The European“ geführt.

 

3x Links ist eine werktägliche Rubrik im Berlin:Brüssel-Blog. Alle Einträge können Sie hier nachlesen.

Kommentare zu diesem Beitrag (1)

  1. D. Brüchert | 13. März 2015, 20:56 Uhr

    Kopftuch-Urteil

    Ich kann das Urteil nicht verstehen: Wir sollen das Kreuz als Ausdruck unserer eigenen christlich geprägten abendländischen Kultur in öffentlichen Gebäuden entfernen, aber die Symbole anderer Kulturen in die Öffentlichkeit integrieren? Das ist m.E. doch hochgradig ungerecht und nicht zu tolerieren.