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25.06.2015

25.06.2015: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags

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Wenn die Abgeordneten des Bundestags mal nicht weiter kommen, können sie sich an eine Einrichtung wenden, die anderen versperrt bleibt: Den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags. Dessen Mitarbeiter machen sich dann an die Arbeit und erstellen Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen.Zum Beispiel, in wieweit sich die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mit Verfassungsrecht und Europäischem Recht verträgt.

Bisher ist es so, dass der  Zugang zum Wissenschaftlichen Dienst exklusiv war. Der Bundestag sah es zudem als nicht verpflichtend an, dass die Gutachten anschließend auch veröffentlicht werden müssen. 

Dieser Praxis setzt ein Gerichtsurteil nun ein Ende.

1.) Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Zugang zu den Gutachten möglich sein muss. Damit gibt er einem Journalisten Recht, der im Zusammenhang mit der Plagiats-Affäre des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg herausfinden möchte, wie Guttenberg Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes für seine Doktorarbeit genutzt hat.

2.) Der klagende Journalist beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Dieses gibt nicht nur Journalisten, sondern jedermann das Recht auf Auskunft bzw. Akteneinsicht bei Behörden.

3.) Auch in einem anderen Gutachten war die Klage auf Veröffentlichung eines Gutachtens erfolgreich: Darin hatte sich der Wissenschaftliche Dienst mit der Suche nach außerirdischem Leben beschäftigt. Wenn einer Partei die Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes nicht so recht ins Zeug passen, sorgt das auch mal für Zoff. Siehe PKW-Maut…

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