Kommentar: BND-Reform – Nur teilweise gelungen
Ein Kommentar
Eines wird mit diesem Gesetz Geschichte sein: dass der Bundesnachrichtendienst weitgehend tun und lassen kann, was er selbst für richtig hält. Das ist mit dem heutigen Tag kaum mehr umzukehren, denn der Kabinettsbeschluss zu den Änderungen an den Befugnissen des BND enthält viele Regelungen, die ihm Vorgaben machen, wie er in Internet- und Satellitenverkehren schnüffeln darf. Das Kanzleramt bemüht sich, zu betonen, dass es dabei keine Einschränkung der Befugnisse gebe – und das ist, wenn man den Gesetzentwurf liest, mit Ausnahme der EU-Ziele, die er nun grundsätzlich nicht mehr ausspähen darf, auch weitgehend richtig. Mehr
Von Falk Steiner