Außenpolitik, Bundesregierung, Bundestag, Verteidigungspolitik
Bundestag, Morgens um 7 (c) Falk Steiner
Bundestag, Morgens um 7 (c) Falk Steiner
01.09.2014

Was ist ein Entschließungsantrag?

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Am Montag wird es eine Sondersitzung des Bundestages zu den Waffenlieferungen in den Nordirak geben. Ob Deutschland Waffen an die Kurden dort liefern wird, darüber hat die Bundesregierung jedoch bereits am Sonntag entschieden. Der Bundestag hat dabei an sich nicht mitzureden. Ein Mandat ist dafür nicht notwendig. Nun haben sich SPD und Union aber darauf geeinigt, dass sie einen Entschließungsantrag einbringen werden. Was aber ist das genau?

Ein Entschließungsantrag ist vergleichbar mit einem Kommentar zu einem Sachverhalt. Der Bundestag macht darüber seine Auffassung zu einer bestimmten politischen  Frage deutlich. Er kann damit auch die Bundesregierung zum Handeln in einem bestimmten Sachverhalt auffordern. Voraussetzung ist, dass es bereits eine Initiative zu dieser Frage gegeben hat, zum Beispiel einen Gesetzentwurf. Im Fall der Waffenlieferungen ist dies die Entscheidung der Bundesregierung. Ein solcher Entschließungsantrag (geregelt in §88 der Geschäftsordnung des Bundestages) gilt erst, wenn ihn mindestens eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten unterschrieben haben (§76 GOBT).

Rechtsverbindlich ist dieser nicht. Das heißt, die Bundesregierung muss sich nicht daran halten. Deshalb ist auch die Abstimmung zu den Waffenlieferungen nur formal, hat aber eine politische Bedeutung. Man stelle sich zum Beispiel vor, die Fraktionen von SPD und Union würden in dem Antrag gegen die Waffenlieferungen stimmen, die die Bundesregierung zuvor beschlossen hätte. Das käme einem Vertrauensentzug gleich.